A-Concepts GmbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Hochbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Wachsmann seit 17.1.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
H & C Computerdienst GmbHWaldaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2023 Erläuterungen zum Jahresabschluss Bilanz zum 31. Dezember 2023H & C Computerdienst GmbH, Grossenhain/SachsenAKTIVA
PASSIVA
AnhangErläuterungen zum Jahresabschluss A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäss §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, dem BilMoG sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Grössenmerkmale einer kleinen GmbH gemäss § 267 Abs. 1 HGB auf. Grössenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im Nachfolgenden kurz "BilMoG" genannt), war in Bezug auf Ansatz-und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahres 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde seinerzeit kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG hat in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 nicht zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres geführt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB somit unterblieben. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs-oder Herstellungskosten, die auf den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften basieren, bewertet. Das Sachanlagevermögen wird planmässig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. B. Bilanzierungs-& Bewertungsmethoden, Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Bilanz Die Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden wurden ausschliesslich an den handelrechtlichen Vorschriften ausgerichtet. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs i.V. mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die gesetzlichen Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs-oder Herstellungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - um planmässige Abschreibungen vermindert, die nach der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen wurden. Bei den beweglichen Vermögensgegenständen wurde die lineare Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht. Bei den Zugängen wurde die Abschreibungsmethoden monatlich - pro rata temporis - ermittelt. Bei den Abgängen wurden die Abschreibungen ebenfalls pro rata temporis berücksichtigt. Die neu erworbenen geringwertigen Wirtschaftsgüter bis € 800.- netto werden gemäss § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Falls - soweit erforderlich - und rechtlich zulässig, wurden für neu erworbene Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 150,01 € bis 1.000.- € steuerlich gemäss § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der - analog dem Steuerrecht - auch handelsrechtlich über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben wird. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden die direkt zurechenbaren Kosten einbezogen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten entstanden sind. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken bewertet; dem möglichen Ausfall-und Zinsrisiko wurden - soweit erforderlich - mittels belegbarer Einzel-bzw. Pauschalwertberichtigung(en) Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert worden. Die Rückstellungen wurden unter kaufmännischen Gesichtspunkten bewertet und berücksichtigen die bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung vom Geschäftsführer, Herrn Peter Wachsmann, wh. in 01558 Grossenhain, wahrgenommen. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschliessen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HBG. Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2024 festgestellt und gebilligt.
Grossenhain/Sachsen, den 18. März 2024 gez. Peter Wachsmann |
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