BWS Spremberg GmbH
Wiesenweg 58, 03130 Spremberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eric Höhna seit 14.10.2025 | Geschäftsführer |
Hartmut Höhna seit 21.6.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
BWS - Beständigkeit Wertschätzung Sozialkompetenz e.V. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BWS Spremberg GmbHSprembergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Angaben zur Gesellschaft
Die BWS Spremberg GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die BWS Spremberg GmbH erfüllt die Merkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurden die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung weiter untergliedert. Das Gliederungsschema wurde auf der Passivseite um den Posten "Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens" erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde um den entsprechenden Ertragsposten ergänzt. Dies dient dem transparenteren Ausweis von erhaltenen, verwendeten und zugesagten Investitionszuschüssen. Ferner werden gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG Posten zu den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter hinzugefügt. Bei der Bilanzierung und Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Es wurden unverändert die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr 2023 planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer der Betriebsgebäude beträgt für den überwiegenden Teil des Gebäudebestands 50 Jahre und für einen kleineren Teil 25 Jahre. Mietereinbauten in Mietobjekten haben eine Nutzungsdauer entsprechend der Laufzeit des Mietvertrages. Für die Bemessung der Abschreibungen des beweglichen Anlagevermögens werden im Wesentlichen die steuerlichen AfA-Tabellen zugrunde gelegt. Das Vorratsvermögen ist durch körperliche Bestandsaufnahmen ermittelt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Herstellungskosten der fertigen Erzeugnisse beinhalten keine Fremdkapitalzinsen und umfassen die Einzel- und Gemeinkosten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nominalbetrag bewertet. Pauschal- oder Einzelwertberichtigungen sind in erforderlichem Umfang gebildet worden. Uneinbringliche Posten sind vollständig ausgebucht. Die übrigen Vermögensgegenstände sind im Einzelnen mit ihren Nennbeträgen bilanziert. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bilden Zahlungsausgänge vor dem Stichtag ab, sofern sie Aufwendungen nach dem Stichtag betreffen. Rückdeckungsansprüche für Pensionsverpflichtungen wurden mit ihrem Zeitwert gemäß der durch die Versicherer zum Stichtag gemeldeten Aktivwerte bewertet und mit den entsprechenden Verpflichtungen saldiert. Daraus resultierende Aktivüberhänge würden als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (im Berichtsjahr nicht relevant) ausgewiesen, passive Überhänge werden als Rückstellung ausgewiesen. Erhaltene Zuwendungen für Investitionen werden auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten ausgewiesen, soweit diese Zuschüsse zur Anschaffung oder Herstellung des Sachanlagevermögens eingesetzt wurden. Sie stellen damit den Finanzierungsgegenwert zu den Buchwerten dieser Anlagegüter dar und werden nach Maßgabe der Abschreibungen auf die mit Zuschüssen finanzierten Anlagegüter aufgelöst. Damit wird der betreffende Abschreibungsaufwand im Jahresabschluss neutralisiert. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde die versicherungsmathematische Berechnung unter Anwendung der PUC-Methode vorgenommen. Es wurden die Richttafeln 2018 G nach Heubeck verwendet. Die Pensionsrückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre abgezinst. Der Rechnungszinssatz beträgt 1,83 %. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde je nach Zeitraum (Anwartschaftsphase oder Rentenphase) eine erwartete Dynamik zwischen 0% und 2% unterstellt. Der Zeitraum der Durchschnittsbildung bei der Ermittlung des Rechnungszinssatzes wurde von sieben auf zehn Jahre geändert (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Unterschiedsbetrag zwischen beiden Zeiträumen beträgt 4 T€ (Vorjahr: 98 T€). Hierfür gilt eine Ausschüttungssperre. Die Rückstellungen wurden gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens aus Rückdeckungsversicherungen saldiert (siehe unten). Die Bewertung der Rückstellungen für am Bilanzstichtag bestehende Urlaubsansprüche erfolgt personenindividuell auf der Grundlage der Bruttopersonalkosten. Der Berechnung werden 220 Jahresarbeitstage zu Grunde gelegt. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus den zu Gunsten der Mitarbeitenden abgeschlossenen Direktversicherungen wurde in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Deckungslücken bestehen nicht. Der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen im Mietobjekt Kolkwitz liegt eine fachmännische Kostenschätzung zugrunde. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Mietverhältnisses wurde auf eine ratierliche Ansammlung bis zum voraussichtlichen Ende der Mietdauer verzichtet. Die Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtungen wird über eine mittlere Restlaufzeit von 5,5 Jahren mit einem Zinssatz von 1,22 % entsprechend den veröffentlichten Abzinsungssätzen der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind jeweils im Einzelnen mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten bildet Zahlungseingänge vor dem Stichtag ab, sofern sie Erträge nach dem Stichtag betreffen. II. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im anliegenden Anlagenspiegel dargestellt. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen wie im Vorjahr die laufende Leistungsverrechnung inklusive der gegenseitigen Ansprüche aus umsatzsteuerlicher Organschaft. Die Gewinnrücklagen betreffen andere Gewinnrücklagen. Bei den Pensionsverpflichtungen erfolgten Verrechnungen von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wie folgt:
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich am Bilanzstichtag wie folgt dar:
Von den zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 2.503 T€ durch Grundschulden besichert. Zudem wurden Darlehen mit einem Buchwert von 322 T€ zusätzlich durch eine Globalzession von Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb gegenüber der finanzierenden Bank besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 77 T€ (Vorjahr: 39 T€) mit Eigentumsvorbehalten besichert. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2023 gliedern sich wie folgt:
Im Berichtsjahr ergeben sich periodenfremde und neutrale Erträge in Höhe von 187 T€ (Vorjahr: 233 T€) sowie periodenfremde und neutrale Aufwendungen in Höhe von 102 T€ (Vorjahr: 171 T€). IV. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Zur Besicherung für Darlehen des Alleingesellschafters hat die Gesellschaft zu Gunsten der Bank für Sozialwirtschaft Grundbuchschulden über insgesamt 1.160 T€ eingetragen. Ein besichertes Darlehen wurde in 2023 vollständig getilgt. Somit verbleibt nur noch ein besichertes Darlehen, welches am Stichtag mit 50 T€ valutiert. Eine Inanspruchnahme aus diesem Haftungsverhältnis ist aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Darlehensnehmers nicht zu erwarten. Abschlussprüferhonorar Das Abschlussprüferhonorar (netto) wird sich für das Berichtsjahr erwartungsgemäß auf ca. T€ 35 belaufen, davon 26 T€ für Abschlussprüfungsleistungen, 4 T€ für andere Bestätigungsleistungen und 5 T€ für Steuerberatungsleistungen. Anzahl der Arbeitnehmenden Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 316 ArbeitnehmerInnen im Sinne von § 267 Abs. 5 HGB, die sich auf folgende Dienstarten verteilen:
Organe Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Hartmut Höhna. Für Frau Manuela Kretzschmar-Neigenfind (Leiterin Personal) und Herrn Eric Höhna (Leiter Werkstatt) ist Einzelprokura bestellt. Die Gesellschaft macht von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch und unterlässt Angaben zu den Geschäftsführerbezügen. V. Gewinnverwendung Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in vollem Umfang in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Spremberg, am 10. April 2024 BWS Spremberg GmbH Hartmut Höhna, Geschäftsführer Anlagenspiegel
Lagebericht 2023Hinweis: Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1. Grundlagen des Unternehmens Die BWS Spremberg GmbH wurde im Jahr 1994 gegründet und agiert als große gemeinnützige Kapitalgesellschaft. Sie ist ein regional und überregional fachlich anerkannter Träger auf dem Gebiet der Eingliederungshilfe und Pflege für behinderte und/oder pflegebedürftige Menschen. Ihr vorrangiges Ziel ist die Förderung, Rehabilitation, Pflege, Beratung, Assistenz und Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Senioren. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig, ohne primär eigennützige Ziele zu verfolgen. Sie ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. 2. Leistungsangebote und Arbeitsweise Die Arbeitsweise der BWS Spremberg GmbH ist geprägt durch Beständigkeit, Wertschätzung und Soziale Kompetenz in den angebotenen Leistungen. Gemäß dem Unternehmensmotto Gemeinsamer Leben werden vielfältige Betreuungs-, Assistenz- , Beratungs-, Bildungs-, Arbeits-, Wohn- und Pflegeangebote für Menschen mit Behinderungen, Senioren und Hilfebedürftige angeboten. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Betreuung von sinnes- und mehrfachbehinderten Menschen. Die Leistungserbringung basiert auf sozialrechtlichen Bestimmungen der Sozialgesetzbücher (SGB) III, V, IX, XI und XII sowie der Werkstättenverordnung (WVO). In der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) mit 465 Plätzen, verteilt auf Standorte in Spremberg, Forst (Lausitz), Kolkwitz und Burg (Spreewald), wird die berufliche und soziale Rehabilitation für Menschen, die nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, ermöglicht. Das Zentrum für Arbeits- und Berufsförderung bietet dabei eine individuelle Ausbildung und Teilhabe an der Arbeit je nach Fähigkeiten und Talenten für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen. Ausbildungs- und Arbeitsplätze werden in den Gewerken Metallbau, Montagen, Garten- und Landschaftsgestaltung, Druckerei, Gebäudeservice, Hotel- und Gaststättenbetrieb, Küche, Wäscherei sowie Hilfsmittelbau angeboten. Spezielle Arbeits- und Ausbildungsangebote sind auf die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Menschen ausgerichtet. Die besonderen Wohnformen mit verschiedenen Standorten in Spremberg und Umgebung bieten bis zu 139 Bewohnern in Wohnstätten und bis zu 23 Bewohnern in betreuten Wohngruppen ein zu Hause. Um den persönlichen Hilfebedarfen der Klienten gerecht zu werden, gibt es verschiedene Spezialisierungen je Einrichtung. Im Pflegeheim können 25 blinde und sehbehinderte sowie weitere 23 pflegebedürftige Senioren eine besondere Fürsorge und qualifizierte Pflege erhalten. Zusätzlich zählen 3 Kurzzeit- und Verhinderungspflegeplätze zum Leistungsangebot. In der Tagespflege werden 24 Plätze vorgehalten. In zentraler Lage in der Stadt Spremberg können pflegebedürftige Menschen erforderliche Hilfen zur Unterstützung und zur Teilnahme an den Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens in Anspruch nehmen. Der ambulante Pflegedienst erbringt zum einen ambulante Pflegeleistungen nach SGB XI. Diese umfassen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. Zum anderen werden häusliche Krankenpflege, Häusliche Pflege und Haushaltshilfe gemäß SGB V erbracht. Darin eingeschlossen sind notwendige Behandlungs- und Grundpflegen einschließlich der dazugehörigen Prophylaxe sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Die ambulante Seniorenbetreuung bietet verschiedene Serviceleistungen wie Informations- und Beratungsgespräche sowie Vermittlungsleistungen u.a. für Bewohner von Seniorenwohnungen an. Das ambulant betreute Wohnen gibt Unterstützung bei der selbständigen Alltagsgestaltung in der eigenen Wohnung für Menschen mit einer geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigung, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die ambulante, mobile sehspezifische und hörspezifische heilpädagogische Frühförderung mit ihren Standorten in Spremberg, Dresden und Frankfurt/Oder fördert sowohl sehbehinderte oder von einer Sehbehinderung bedrohte sowie hörbehinderte oder von einer Hörbehinderung bedrohte Kinder als auch Kinder mit autistischen Beeinträchtigungen, die noch nicht eingeschult sind. Die Anerkennung als Interdisziplinäre Frühförderstelle durch die Stadt Dresden ermöglicht die Erbringung von Komplexleistungen im Land Sachsen. 3. Wirtschaftsbericht 3.1. Gesamtwirtschaftliche und sozialpolitische Entwicklungen Im Jahr 2023 erlebte die deutsche Wirtschaft eine Phase der Stagnation, geprägt durch die Nachwirkungen globaler Herausforderungen, darunter die Energiekrise und geopolitische Spannungen. Die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen sich angesichts des deutlichen Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs, der daraus folgenden Realeinkommensverluste und der spürbaren geldpolitischen Straffung als Folge der beschleunigten Inflation in fast allen Industrieländern als sehr fragil dar. Dies dürfte vor allem die deutsche Wirtschaft belasten, die stark in globale Wertschöpfungsketten integriert ist. Die erwartete Abnahme der Exporte, zusammen mit einer schwächeren inländischen Nachfrage, wird wohl auch die private Investitionstätigkeit bremsen. Zusätzlich beeinträchtigen gestiegene Energiekosten, Fachkräftemangel und höhere Finanzierungskosten die Investitionsbereitschaft (Jahreswirtschaftsbericht 2023). Im Jahr 2022 betrugen die Ausgaben der Sozialhilfeträger in Deutschland für Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII 14,9 Milliarden Euro netto. Die Ausgaben gingen im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 % zurück. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf eine deutliche Reduzierung der Ausgaben für Hilfe zur Pflege um 25,6 % im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Grund dafür ist die Pflegereform zum 1. Januar 2022, wonach die Kosten für vollstationäre Pflege (Pflegegrade 2 bis 5) je nach bisheriger Verweildauer im Heim mit monatlichen Zuschlägen von bis zu 70 % des Eigenanteils aus der sozialen Pflegeversicherung bezuschusst werden. Infolgedessen kommt es lediglich zu einer Verschiebung der Kostenträgerschaft und nicht zu einer Reduzierung der Gesamtausgaben (Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 321 vom 15.02.2024). Der größte Teil der Ausgaben für Sozialhilfeleistungen entfiel mit 59 % auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, welche sich laut Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf 8,8 Milliarden Euro beliefen. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr ebenso wie die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt um 8,3 %. In die Hilfen zum Lebensunterhalt flossen knapp 1,3 Milliarden Euro. Die Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen verzeichneten zusammen einen Anstieg der Ausgaben um 4,4 % im Vergleich zum Vorjahr und betrugen insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro (Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 321 vom 15.02.2024). Im Jahr 2022 erhielten rund eine Million Personen Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 2,1 %. Die Empfänger von Eingliederungshilfe waren im Jahr 2022 durchschnittlich 34 Jahre alt. Rund 309.000 beziehungsweise 31 % der Leistungsberechtigten waren Kinder unter 18 Jahren. Eine der häufigsten Hilfearten waren zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährte Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit gut 284.000 Empfängern. Die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX beliefen sich im Laufe des Jahres 2022 netto insgesamt auf knapp 23,2 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 5,4 % (Statistisches Bundesamt: Leistungen der Eingliederungshilfe 2022). Im Bereich der Altenhilfe gab es im Jahr 2023 eine beispiellose Insolvenzwelle. Von den rund 11.700 Pflegeheimen in Deutschland mussten von Januar bis September 300 Pflegeheime mit insgesamt 22.000 Pflegeplätzen schließen. Außerdem sind 210 Pflegedienste mit 10.500 Versorgungen von den Insolvenzverfahren in den ersten 3 Quartalen des Jahres 2023 betroffen. Diese Entwicklung wird durch Unterbelegung, steigende Kosten, Fachkräftemangel und inflationäre Tendenzen infolge des Ukraine-Kriegs verursacht. Viele Pflegeheime mussten Personal von Zeitarbeitsfirmen rekrutieren, was die Kosten zusätzlich in die Höhe trieb. Obwohl über 60 % der Insolvenzen hauptsächlich kleine Betreiber mit nur einem Standort betreffen, sind auch Betreiber mit mehr als 10 Standorten und sogar renommierte Wohlfahrtsverbände in die Insolvenzverfahren involviert (ZDFheute, tagesschau.de, pflegemarkt.com, Newsletter Curacon Feb. 2024). 3.2. Geschäftsverlauf Im Berichtsjahr wurde das Tagesgeschäft nicht mehr maßgeblich durch direkte Auswirkungen der Corona-Pandemie bestimmt. Die Erstattungsmöglichkeiten von coronabedingten Mehraufwendungen sind zu Beginn des Jahres ausgelaufen und auch die Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen nahmen deutlich ab. Eine bundesweite Erhebung des Deutschen Caritasverbandes ergab, dass die durchschnittliche Lebenszeit, die pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen der Altenhilfe verbringen, jahrelang stabil blieb. Seit 2019 ist das allerdings nicht mehr so und die Verweildauern in der stationären Altenhilfe sanken seither kontinuierlich. Diese Aussage deckt sich mit den Erfahrungen in der stationären Pflege der BWS Spremberg GmbH. Im Jahr 2023 sind 29 Personen im Pflegeheim eingezogen. 25 Bewohner sind im Laufe des Jahres verstorben, davon waren 11 Bewohner erst im Jahr 2023 eingezogen. Aufgrund der kürzeren Verweildauern kommt es zu deutlich mehr Bewohner-Wechsel, was einen erhöhten Arbeitsaufwand und temporär nicht belegte Plätze mit sich bringt. Jeder Aufnahmeprozess muss sorgfältig abgewickelt werden, was eine enge Kommunikation mit Angehörigen und/oder Betreuern erforderlich macht, um eine bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen. Die Bewohnerzimmer sind neu herzurichten und das Personal muss sich auf die spezifischen Bedürfnisse und Krankheitsbilder der neu aufgenommenen Bewohner einstellen. Mit jedem Bewohnerwechsel entsteht neuer Dokumentationsaufwand, da alle Informationen z.B. zum Gesundheitszustand, zur Medikation, zu den Pflegeleistungen sowie alle abrechnungsrelevanten Daten neu zu erfassen sind. Im Jahr 2023 fanden wieder Kontrollen in den Einrichtungen statt, die einen Überblick über die Qualität und Sicherheit der erbrachten Leistungen bieten. In der stationären Pflege war die Aufsicht für unterstützende Wohnformen zugegen. Es wurden keine Mängel festgestellt. Jedoch gab es Hinweise zur weiteren Qualitätsentwicklung. Unter anderem wurde angemerkt, dass die Dokumentation von Mitarbeitervisiten verbessert werden soll. Diese Empfehlung wurde erfolgreich umgesetzt, um den Qualitätsstandards weiterhin gerecht zu werden. Außerdem fand eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst in der stationären Pflege statt. Auch hier wurden keine Mängel festgestellt. Für 2023 wurden bereits im Jahr 2022 fristgerecht Anträge auf Einzelkostensatzverhandlungen für alle Bereiche der BWS Spremberg GmbH, mit Ausnahme des Berufsbildungsbereichs, gestellt. Dieser Schritt erfolgte vor allem aufgrund der Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden und der unzureichenden Refinanzierungen einiger Kostenarten in bestimmten Bereichen, die über Jahre hinweg linear fortgeschrieben wurden, ohne individuelle Verhandlungen zu führen. Die Kostensätze für die stationäre Pflege beispielweise wurden seit Einführung der Pflegeversicherung stets fortgeschrieben, ohne diese einzeln zu verhandeln. Das gesamte Verhandlungsverfahren gestaltete sich langwierig. Der ganz überwiegende Teil der neuen Vereinbarungen konnte erst in der 2. Jahreshälfte abgeschlossen werden. Ein später Vereinbarungsabschluss führt regelmäßig zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand aufgrund zahlreicher Rechnungskorrekturen, Unzufriedenheit bei den Klienten aufgrund hoher Nachzahlungen und einem gesteigerten Ausfallrisiko aufgrund der mangelnden Zahlungsfähigkeit einiger Klienten. Zudem bleiben bis zum Abschluss der neuen Vereinbarungen wesentliche Kostensteigerungen vorübergehend unberücksichtigt, was sich temporär negativ auf die Liquidität auswirkt. Das Angebot für die rückwirkend ab 01.01.2023 in Kraft tretende Vergütungsvereinbarung für die WfbM konnte beispielsweise erst am 07.08.2023 angenommen werden, sodass die zu verhandelnden Preissteigerungen 8 Monate lang durch die Gesellschaft vorfinanziert wurden. Dies führte neben der Verunsicherung über den Ausgang der Vergütungsverhandlung vorübergehend zu einem spürbaren Rückgang der Liquidität in der WfbM. Diverse Instandhaltungsmaßnahmen wurden daher erst nach Eingang der hohen Nachzahlungen in Auftrag gegeben. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Handwerkern konnten einige der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen für das Jahr 2023 letztlich nicht mehr durchgeführt werden, was zu einer Erhöhung der Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen gemäß § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB führte. Als besonders herausfordernd stellte sich die Abbildung der enormen Preissteigerungen für Wasser, Energie und Brennstoffe sowie der Kosten für Betriebsrat und einiger Personalnebenkosten dar. Hierfür mussten umfangreiche Nachweise erbracht werden. Schließlich konnte jedoch eine verbesserte Refinanzierung einiger Kostenbestandteile erreicht werden, was wesentlich zum Umsatzwachstum im Jahr 2023 beitrug. Unter anderem gelang eine bessere Refinanzierung der Verpflegungskosten in der WfbM. Außerdem konnte sich in den beiden Betreuten Wohngruppen "Haus Trattendorf" und "Haus Schulhof" einmalig für 2023 auf einen Sondertatbestand geeinigt werden, der die geringe Auslastung in den Wohngruppen berücksichtigt. Neben Investitionen in Ladesäulen für Elektromobilität, Absauganlagen für Schweiß- und Schleifarbeiten, neue Behandlungsliegen aufgrund neuer, einzuhaltender Arbeitsschutzrichtlinien, diverse Geschäftsausstattungen und 2 Fahrzeuge für die Wohnstätten wurde das Investitionsgeschehen 2023 insbesondere durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher und Notstromversorgung am Hauptstandort bestimmt. Der Bau der Photovoltaikanlage wurde durch das Mutterunternehmen, Behindertenwerk Spremberg e.V. - BWS, in Höhe von 650 T€ bezuschusst. In Höhe des Zuschusses wurde ein Sonderposten passiviert, welcher über die Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage ertragswirksam aufgelöst wird. 3.3. Lage des Unternehmens 3.3.1. Kapazität und Auslastung Die Entwicklung der Nachfrage bleibt teilweise hinter den der Kostensatzermittlung zugrunde gelegten Auslastungen zurück, was insbesondere hinsichtlich der Refinanzierung der Fixkosten problematisch sein kann. In einigen Bereichen konnten die erbrachten Leistungseinheiten im Vergleich zum Vorjahr jedoch gesteigert werden. In der WfbM ist insgesamt mit einer Auslastung von 82,4 % weiterhin ein Belegungsrückgang im Vergleich zum Vorjahr (83,4 %) zu beobachten. Während die Auslastung im Arbeitsbereich leicht gesunken ist, ist im Berufsbildungsbereich ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Damit ist perspektivisch eine Erhöhung oder zumindest ein Erhalt der Auslastung im Arbeitsbereich trotz abzusehender Renteneintritte möglich. Zum 28.08.2023 wurde einer Erhöhung der Platzkapazität im Förder- und Beschäftigungsbereich am Spremberger Standort zugestimmt, sodass sich nun insgesamt eine Platzkapazität für die beiden Standorte in Forst und Spremberg von 39 Plätzen (vorher 36 Plätze) ergibt. Dies führte zu einer Verringerung des Kostensatzes pro Kalendertag. Außerdem zeigt sich ein Rückgang der relativen Auslastung des Förder- und Beschäftigungsbereichs trotz steigender Belegungszahlen. Während im Spremberger Förder- und Beschäftigungsbereich kurzzeitig eine Vollbelegung trotz Kapazitätserhöhung erreicht werden konnte, bleibt der Forster Förder- und Beschäftigungsbereich weiterhin hinter der Maximalauslastung zurück. Die Wohnstätten sind weiterhin sehr gut ausgelastet. In den Wohnstätten "Stadthaus" und "Wiesenweg" konnte wieder nahezu eine Vollbelegung erreicht werden. In den Wohnstätten "Wilhelmsthal" und "Klein Loitz" konnten mehr Belegungstage erreicht werden, sodass in beiden Einrichtungen die Auslastung auf über 97 % gesteigert werden konnte. Die Belegungssituation in den beiden Betreuten Wohngruppen gestaltet sich allerdings weiterhin schwierig. Unter anderem, um nicht in beiden Häusern einen hohen Leerstand zu haben und so unnötige Energiekosten zu verursachen, wurden bereits im Jahr 2022 einige Umzüge von Bewohnern vom "Haus Trattendorf" ins "Haus Schulhof" vollzogen, sodass das "Haus Schulhof" nahezu vollbelegt ist, während im "Haus Trattendorf" nur eine Auslastung von 48,7 % (Vorjahr: 43,4 %) erreicht wird. Die vorübergehende Vermietung freier Räumlichkeiten im "Haus Trattendorf" an den Landkreis Spree-Neiße zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge endete bereits im Jahr 2022 wieder. Auch wenn sich weiterhin bestätigt, dass die Verweildauer der Neuzugänge in der stationären Pflege kürzer wird, konnte der Auslastungsgrad im Pflegeheim inklusive Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Jahr 2023 wieder leicht von 86,2 % im Vorjahr auf 87,5 % in 2023 gesteigert werden. Die Tagespflege "Tagesbetreuung mit Herz" kommt weiterhin auf eine Auslastung von unter 50 %. Obwohl die Anzahl der Tagespflegegäste im Vergleich zum Vorjahr von 26 auf 31 Klienten gestiegen ist, sank die Anzahl der Betreuungstage und damit der Auslastungsgrad, da ein Klient im Durchschnitt weniger Betreuungstage pro Monat in Anspruch nimmt. Der ambulante Pflegedienst pflegte und betreute durchschnittlich 193 Klienten (Vorjahr: 171 Klienten). Die Frühförderung konnte die erbrachten Leistungen um 6 % auf 5.297 Fördereinheiten steigern. Dennoch sind die Auswirkungen des Fachkräftemangels weiterhin deutlich spürbar. Das ambulant betreute Einzel- und Paarwohnen geistig behinderter Menschen hat im Jahr 2023 1.244 Fachleistungsstunden (entspricht 8 %) weniger im Vergleich zum Vorjahr erbracht. Ursächlich hierfür sind insbesondere unbesetzte Personalstellen und Krankenstand beim Personal. Im Bereich der ambulanten Betreuung seelisch behinderter Menschen konnte eine Leistungssteigerung von 5 % erreicht werden. Die ambulante Seniorenbetreuung, das niederschwellige Betreuungsangebot sowie die Rehabilitationspädagogin realisierten in Summe 5.954 Leistungsstunden und konnten damit das Vorjahresniveau um 6 % steigern. 3.3.2 Ertragslage Das Jahresergebnis 2023 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von ca. 1.329 T€ aus. Damit wurde das im Lagebericht des Vorjahres prognostizierte Ergebnis von 525 T€ übertroffen. Dies ist insbesondere auf unter dem Planansatz gebliebene Kostenentwicklungen zurückzuführen. Die Umsatzerlöse konnten im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 2.435 T€ bzw. 11,5 % gesteigert werden. Die Einzelkostensatzverhandlungen, die für das Jahr 2023 in allen Bereichen außer für den Berufsbildungsbereich geführt wurden, hatten ein deutliches Umsatzwachstum und damit eine bessere Deckung der Personal- und Sachkosten zur Folge. 156 T€ des Anstiegs sind auf eine Zunahme der Produktionserlöse in der WfbM zurückzuführen. Diese haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 7 % erhöht. Insbesondere die Gewerke Wäscherei und Küche konnten hohe Umsatzmehrungen in Höhe von insgesamt 121 T€ verzeichnen. Auch der "Fiedermannhof", welcher sich in den vergangenen Jahren als barrierefreie Ferien- und Freizeitanlage mit Gastronomiebetrieb im Spreewald etabliert hat, konnte eine Verbesserung der Umsätze in Höhe von fast 40 T€ erreichen. Allerdings wird dadurch weder das Vor-Corona-Niveau erreicht, noch die gestiegenen Aufwendungen für Personal und Lebensmittel gedeckt. Das Gewerk Metallbau hat nach dem Umsatzrekordjahr 2022 Umsatzeinbußen in Höhen von 45 T€ zu verzeichnen. Die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung sind im Vergleich zum Vorjahr um 55 T€ gestiegen; bereinigt um die Erlöse aus der vorübergehenden Vermietung an ukrainische Flüchtlinge im Jahr 2022. Dies begründet sich insbesondere in der Anpassung der Mietnebenkosten an die Preisentwicklung und einer höheren Belegung in den besonderen Wohnformen. Im Durchschnitt waren 3 Plätze mehr als im Vorjahr belegt. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind rückläufig um 585 T€. Ursächlich hierfür sind insbesondere coronabedingte Auswirkungen im Jahr 2022, die sich 2023 nicht mehr ergaben. So wurden im Jahr 2023 keine Anträge für Kurzarbeitergeld mehr gestellt und auch Erstattungen für Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entfielen größtenteils. Die Personalaufwendungen (ohne Werkstattbeschäftigte) stiegen durch die tarifliche Entwicklung und den Aufbau des Personalbestandes um 1.045 T€ bzw. ca. 7,6 % an. Der durchschnittliche Personalbestand erhöhte sich um 9,4 auf 261,4 Vollkräfte. Tarifliche Steigerungen führen zu einer Erhöhung der Personalkosten je Vollkraft. Es ergibt sich eine Personalaufwandsquote von 68,6 % (Vorjahr: 69,3 %). Die Material- und Sachkosten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 443 T€ erhöht. Dabei werden enorm gestiegene Stromkosten durch weniger coronabedingten Mehraufwand abgefedert. Aber auch im Bereich der Beförderungs- und Reinigungsleistungen sind deutliche Preisanstiege zu verzeichnen. 3.3.3. Finanzlage Die Finanzlage der BWS Spremberg GmbH gestaltet sich im Geschäftsjahr 2023 weiterhin positiv. Der relative Liquiditätsgrad II mit 760 % sowie die zum Bilanzstichtag bestehende Überdeckung in Höhe von ca. 11,2 Mio. € spiegelt die solide Finanzlage wider. Das kurzfristige Fremdkapital ist in vollem Umfang durch das kurzfristig realisierbare Schuldendeckungspotential abgedeckt. Die Zahlungsverpflichtungen sind durch entsprechende flüssige Mittel oder flüssig zu machende Vermögensteile gedeckt. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus wurden die Bestände der vorhandenen Festgeldanlagen im Jahr 2023 kontinuierlich unter Beobachtung der Liquiditätssituation erhöht. 3.3.4. Vermögenslage Die Vermögensstruktur zeigte im Geschäftsjahr 2023 folgende Entwicklung:
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgte mit ca. 79 % durch Eigenkapital. Eigenkapital, Sonderposten und langfristiges Fremdkapital decken langfristig gebundene Aktiva zu ca. 188 %. Die BWS Spremberg GmbH ist ein wirtschaftlich stabiles Unternehmen mit einer gesicherten Liquidität und Finanzierung des Anlagevermögens. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft wird insgesamt als gut beurteilt. 4. Personal- und Sozialbereich Auf der Grundlage des zum 01.01.2019 zwischen der Paritätischen Tarifgemeinschaft und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterzeichneten Paritätischen Rahmen- und Entgelttarifvertrags (RTV-PTG BB und ETV-PTG BB) wurde die mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft tretende Gehaltserhöhung umgesetzt. Im Jahr 2023 waren in der BWS Spremberg GmbH inklusive der Geschäftsführung durchschnittlich 316 Mitarbeiter (entspricht 261,4 Vollzeitkräfte) beschäftigt. Die Gesamtanzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 17 Mitarbeitende bzw. 9,4 Vollzeitkräfte erhöht. Diese Erhöhung betrifft im Jahr 2023 die Teilzeitkräfte und Arbeitszeiterhöhungen bei bereits vorhandenem Personal. Der Gesamtanteil der 198 Teilzeitbeschäftigten beträgt in 2023 62,7 %. Die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten ist mit 118 konstant gebliebenen und beträgt 37,3 % der Mitarbeiter. Die Teilzeitquote ist insbesondere mit Blick auf die Tarifentwicklung 2023 von Relevanz, da die Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden gesunken ist. Die tarifliche Arbeitszeitreduzierung wirkt sich mit +3,6 Vollzeitkräften auf die gesamte Erhöhung des Personalbestandes aus. Damit beläuft sich die reelle Erhöhung aus Arbeitszeiterhöhungen und Neueinstellungen auf +5,8 Vollzeitkräfte. Trotz des nach wie vor bestehenden Fachkräftemangels ist es gelungen, die Mitarbeiteranzahl, aber in einzelnen Fällen auch die Arbeitszeit der teilzeitbeschäftigten Fachkräfte zu erhöhen. Im Jahr 2023 konnten die offenen Stellen sowohl mit Fachkräften als auch mit Nichtfachkräften teilweise besetzt werden. Außerdem gab die BWS Spremberg GmbH im Jahr 2023 im Durchschnitt 5 Freiwilligen im Rahmen des Bundesfreiwilligendiensts (auf 10 Einsatzstellen), 41 Praktikanten, 7 MAE-Kräften und einem FSJIer (auf einer Einsatzstelle) die Möglichkeit, im Unternehmen mitzuarbeiten und die einzelnen Geschäftsfelder kennen zu lernen. Des Weiteren konnte das Unternehmen zwei Auszubildende gewinnen, jeweils eine in der Ausbildungsrichtung "Kauffrau für Büromanagement" und eine Auszubildende im Dualen Studiengang "Soziale Arbeit B.A. dual". Die durchschnittliche Krankenquote lag im Jahr 2023 bei 10,5 % (1,4 %-Punkte höher als im Vorjahr). Dies sind durchschnittlich 26,3 Arbeitstage pro Mitarbeiter im Jahr. Im Vergleich zum Vorjahr waren die Mitarbeiter 3,5 Arbeitstage länger arbeitsunfähig. Zur Analyse und Vermeidung krankheitsbedingter Ausfälle wird das betriebliche Eingliederungsmanagement konsequent und aktiv gelebt. Zur Vermeidung bzw. Linderung von Krankheiten arbeitet das Unternehmen konsequent am Aus- und Aufbau eines Gesundheitsmanagements. In Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenkassen wurden im Jahr 2023 für Mitarbeitende in der Pflege Bewegungsangebote in einem Fitness-Studio zur Verfügung gestellt. Auch im Rahmen der regelmäßigen betriebsärztlichen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge erhalten die Beschäftigten Beratung und Unterstützung zur Gesunderhaltung. Um den Klienten eine qualitativ hochwertige Betreuung und Förderung zukommen zu lassen, nahmen die Mitarbeitenden auch im Jahr 2023 an Fortbildungsmaßnahmen teil, die vorrangig online durchgeführt wurden. Das Gesamtstundenvolumen belief sich auf ca. 5.853 Stunden, das entspricht 23,3 h/Vollkraft. 5. Prognosebericht Für das Jahr 2024 plant die BWS Spremberg GmbH mit einem Ergebnis von ca. 520 T€. Die Planungsunterlagen für das Wirtschaftsjahr 2024 wurden mit der notwendigen kaufmännischen Vorsicht erstellt. Es wird von einer Steigerung der betrieblichen Erträge um ca. 3,5 Mio. € bzw. ca. 13 % ausgegangen. Außerdem wird eine stabile Kapazitätsauslastung auf dem jetzigen Niveau angenommen, womit eine wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen ist, dass sich die Ertragslage weiterhin positiv entwickelt. Es erfolgte die Teilnahme an einer linearen Fortschreibung der Entgelte für das Jahr 2024 für alle Bereiche, was zu höheren Umsätzen führen wird. Auch für die Produktionserlöse der WfbM wird mit einem Anstieg gerechnet. Insbesondere in den Gewerken Metallbau, Montagen und Wäscherei. Aufgrund der breiten Aufstellung in Bezug auf die Fertigungskunden ist ein Verlust wesentlicher Aufträge durch den Wegfall einzelner Kunden nicht zu befürchten. Bei den Personalkosten wird ein Anstieg in Höhe von ca. 3,7 Mio. € aufgrund geplanter Neueinstellungen und Tariferhöhungen erwartet. Die Material- und Sachkosten werden erwartungsgemäß um ca. 0,6 Mio. € ansteigen. Grund hierfür sind die zunehmenden Aufwendungen für bezogene Leistungen aufgrund inflationsbedingter Preiserhöhungen der Lieferanten sowie die Umstellung von EDV-Systemen. Die geplanten Investitionen für das Jahr 2024 belaufen sich auf ca. 505 T€. Neben der Investition in eine Digitaldruckmaschine sind aufgrund von Verschleiß und Alterung in den Wohn- bzw. Pflegebereichen umfangreichere Investitionen in die Erneuerung von Küchen und Fahrstühlen vorgesehen. 6. Chancen- und Risikobericht 6.1. Risikomanagementsystem Durch die monatliche Berichterstattung in Bezug auf Aufwendungen, Erträge, Leistungen, Personalbesetzung und betriebswirtschaftliche Kennzahlen ist es möglich, frühzeitig negative Ergebnisentwicklungen zu erkennen und entsprechend korrigierend einzugreifen. Im Laufe des vergangenen Jahres wurde an der Entwicklung und Implementierung eines Compliance-Konzepts gearbeitet. Dieses Konzept wurde mit dem Ziel erstellt, sicherzustellen, dass geltende Vorschriften und Richtlinien eingehalten werden, um ethisches und rechtskonformes Handeln zu gewährleisten. Die Entwicklung der Strategie erfolgte in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachbereichen und unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen und Risiken des Unternehmens. Als Teil der Bemühungen, ein Compliance-Management zu etablieren, wird zum Jahresbeginn 2024 eine Compliance-Risikoanalyse in allen Bereichen durchgeführt. Diese Analyse zielt darauf ab, potenzielle Compliance-Risiken zu identifizieren und angemessene Kontrollmaßnahmen zu evaluieren, um entsprechende Risiken zu verringern. Des Weiteren wurde im Jahr 2023 ein Hinweisgebersystem implementiert, um es Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern und Kunden zu ermöglichen, potenzielle Compliance-Verstöße vertraulich zu melden. Diese Maßnahme erfolgte gemäß den Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes, das am 02.07.2023 in Kraft getreten ist. Das Hinweisgebersystem wurde transparent kommuniziert, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter mit dem System vertraut sind und es nutzen können. Zur Ergänzung des Hinweisgebersystems werden auch die Abweichungsberichte des Qualitätsmanagements der BWS Spremberg GmbH genutzt, um Compliance-Verstöße zu erfassen. Die Synergien zwischen Compliance-Management und Qualitätsmanagement werden anerkannt und zur Verbesserung der Überwachungs- und Kontrollmechanismen genutzt. 6.2. Branchenspezifische Chancen und Risiken Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen stehen vor bedeutenden Herausforderungen und Veränderungen. Eine Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt wurde, legte Vorschläge zur Reform des Werkstattsystems vor, um ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem zu entwickeln. Die Reform adressiert vier Handlungsfelder: Zugang zur WfbM, Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, Werkstattgeld sowie Teilhabe von Menschen mit komplexen Behinderungen (BWMK gGmbH, BAG WfbM). Der Werkstatträte Deutschland e.V. betonte die Bedeutung des Erhalts der besonderen Schutzrechte der Beschäftigten und der Angebotsvielfalt in den WfbM. Zudem wurden die finanziellen Auswirkungen verschiedener Modelle und die Notwendigkeit eines steuerfinanzierten Entgeltsystems diskutiert (kobinetnachrichten). Eine derartige Reform birgt einige Unsicherheiten und Risiken für die WfbM. Abhängig davon, wie die Erhöhung der Werkstattlöhne finanziert werden soll, müssen die Preise der angebotenen Leistungen neu kalkuliert werden. Dies könnte enorme Preissteigerungen und damit eine Verringerung der Wettbewerbsfähigkeit der WfbM auf dem gesamtwirtschaftlichen Markt zur Folge haben. Eine steuerfinanzierte Anpassung der Werkstatt-Entgelte würde zwar Anreize für Unternehmen schaffen, Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Für die WfbM kann dies aber dazu führen, dass Leistungsträger aus der Produktion abgeworben werden. Ein transparenteres und an den allgemeinen Arbeitsmarkt angeglichenes Entgeltsystem könnte jedoch auch die Akzeptanz und Legitimation der WfbM stärken und so Zweifel an der Konformität von WfbM mit der UN-Behindertenrechtskonvention ausräumen. Im Rahmen der Refinanzierung der besonderen Wohnformen stehen für 2025 wichtige Veränderungen an: Die Brandenburger Kommission hat die Umstellung von derzeit 5 Hilfebedarfsgruppen auf 6 Teilhabegruppen zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen. Dabei werden die Vergütungen in Organisations-, Begleit- und Fachleistungsmodule unterteilt. Die Umstellung soll leistungs- und budgetneutral erfolgen. Diese Umstellung bringt einige Unwägbarkeiten mit sich. So ist beispielsweise noch nicht eindeutig geregelt, wie die Überleitung von Hilfebedarfsgruppen auf Teilhabegruppen ausgestaltet sein soll. Außerdem ist fraglich inwieweit die Beurteilungen von Kostenträger und Leistungserbringer in Bezug auf "leistungs- und budgetneutral" übereinstimmen. Auf Leistungserbringerseite gibt es die Befürchtung, dass es durch die Neuregelung zu einem höheren Leistungsumfang bei gleicher Vergütung kommt und somit eine Budgetneutralität ausgeschlossen ist. Der demographische Wandel stellt die gesamte Gesellschaft vor erhebliche Herausforderungen. Unter anderem zählt dazu auch die Versorgung von Menschen, die pflegebedürftig sind. Treibender Faktor ist die Altersentwicklung unserer Gesellschaft. Die Zunahme von Einpersonenhaushalten, veränderte Familienkonstellationen, die erhöhte Erwerbstätigkeit von Frauen und die in hohem Alter gravierender werdenden Krankheitsverläufe verstärken die zu erwartende Versorgungslücke. Die Zahl der für die professionelle Pflege zur Verfügung stehenden Fachkräfte wird weiter abnehmen. Fachkräftemangel und kürzere Verweildauern sind Risiken, die sich für Träger erwartungsgemäß ausweiten werden. 6.3. Einrichtungsspezifische Chancen und Risiken Die Aufstellung als Komplexträger bietet vielfältige Chancen und Vorteile, die aus der Abdeckung unterschiedlicher Leistungsbereiche resultieren. Durch die Bündelung verschiedener sozialer, pflegerischer und bildungsorientierter Dienstleistungen können Synergien genutzt und vorübergehende Schwächen einzelner Bereiche effektiv ausgeglichen werden. Eine solche Konstellation ermöglicht es, Personalressourcen flexibler einzusetzen, was insbesondere in Zeiten personeller Engpässe von großem Vorteil sein kann. Mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, die bereits 2021 in Kraft trat, wurden zudem die Rahmenbedingungen für Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen verbessert. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für strategische Partnerschaften, die sowohl die Effizienz als auch die Wirksamkeit der angebotenen Dienstleistungen steigern können. Die Erleichterungen von Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen stellen auch in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Mutterverein einen signifikanten Vorteil dar, indem es zu einem vereinfachten unternehmensübergreifenden Einsatz von Verwaltungspersonal kommt. Dennoch birgt die Komplexträgerschaft auch gewisse Risiken. Die Komplexität in der Verwaltung und Koordination der unterschiedlichen Leistungsbereiche kann zu Herausforderungen führen. Eine effiziente Kommunikation und Abstimmung zwischen den Bereichen ist essenziell, um eine konsistente Servicequalität sicherzustellen. Zudem erfordert die Flexibilität im Personaleinsatz eine hohe Anpassungsfähigkeit und Weiterbildungsbereitschaft seitens der Angestellten, was zusätzliche Ressourcen beanspruchen kann. Zugleich können sich hieraus aber auch bedeutende Chancen für die berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden ergeben. Im Rahmen der Kapazitäten des Unternehmens wird ihnen die Möglichkeit geboten, sich in verschiedenen Bereichen auszuprobieren und ihre Fähigkeiten in einem breiteren Spektrum an Aufgabenfeldern zu erweitern. Die Möglichkeit, Erfahrungen in diversen Fachgebieten zu sammeln, fördert die Entwicklung eines vielseitigen Kompetenzprofils. Dies kann wiederum die interne Flexibilität der Organisation stärken, da sie auf einen Pool an vielfältig qualifizierten Beschäftigten zurückgreifen kann. Darüber hinaus kann die Teilnahme an Weiterbildungen und die Übernahme von neuen Aufgaben die Bindung an das Unternehmen verstärken, da sich die Mitarbeitenden in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt fühlen. Auch wenn die Positionierung als Komplexträger sorgfältiger Navigation bedingt, um das Potenzial dieser Konstellation auszuschöpfen, bietet sie insgesamt signifikante Chancen zur Steigerung der Effektivität und Effizienz sozialer Dienstleistungen. Da die Prüfungen der Zuwendungsgeber von Erstattungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie noch nicht vollständig abgeschlossen sind, wird das Risiko einer etwaigen Rückzahlungsverpflichtung weiterhin durch die Passivierung einer Rückstellung abgebildet. In Anbetracht der bestehenden Finanzmittelknappheit der öffentlichen Hand sieht sich die BWS Spremberg GmbH mit dem generellen Risiko konfrontiert, dass künftige Kostensteigerungen nicht mehr angemessen durch neue Vergütungsvereinbarungen abgebildet werden. Es wird mit einer längeren Verhandlungszeit gerechnet, wobei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes grundsätzlich ein Anspruch auf Finanzierung der prospektiven Gestehungskosten in den Einrichtungen des Unternehmens unter Berücksichtigung eines Wagniszuschlags besteht. Nichtsdestotrotz entstehen durch verspätete Abschlüsse von Vergütungsvereinbarungen vermehrt Probleme. So kann es beispielsweise zu finanziellen Unsicherheiten kommen, wenn die steigenden Personal- und Sachkosten nicht rechtzeitig geltend gemacht werden können. Diese Unsicherheit kann die Planung und Budgetierung erschweren. Außerdem erhöhen längere Verhandlungszeiten den Druck, ungünstigere Konditionen zu akzeptieren, nur um zu einer schnelleren Einigung zu kommen. Durch den verspäteten Abschluss der Vergütungsvereinbarungen werden zudem in den meisten Fällen zahlreiche Rechnungskorrekturen notwendig, die zu hohen Nachzahlungen für die Klienten führen können. Diese stellen insbesondere bei den Bewohnern der stationären Pflege immer mehr schwer zu bewältigende finanzielle Belastungen dar. In einigen Fällen kann die Beantragung von Sozialleistungen erforderlich sein, welche jedoch in der Regel nicht rückwirkend gewährt werden. So ergibt sich ein erhöhtes Ausfallrisiko in Bezug auf die Nachforderungen. Die Notwendigkeit, Klienten von den Gründen für hohe Nachzahlungen zu überzeugen, kann außerdem die Kommunikation erschweren und die Beziehung zu den Klienten und deren Zufriedenheit mit den angebotenen Dienstleistungen negativ beeinflussen. Um dem entgegenzutreten, werden bereits frühzeitig Schätzungen und Informationen über potenzielle Nachzahlungen an betroffene Leistungsnehmer übermittelt, was jedoch einen zusätzlichen administrativen Aufwand mit sich bringt. Zur Begegnung dieser Herausforderungen werden Anträge auf Abschlüsse neuer Vergütungsvereinbarungen stets frühzeitig gestellt und auch die Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband soll dazu beitragen, durch Zusammenschlüsse und Netzwerkbildungen die Verhandlungsposition zu stärken sowie Ressourcen für die Verhandlungsführung zu bündeln. Bei der Beschaffung von Lebensmitteln, Rohstoffen und anderen Verbrauchsmaterialien besteht ein unvorhersehbares Risiko aufgrund von Schwankungen bei Lieferzeiten und -mengen sowie möglichen Lieferantenverlusten. Um diesen Unsicherheiten entgegenzuwirken, erfolgte bereits im Jahr 2022 die Entscheidung, bestimmte Verbrauchsmaterialien in angemessenem Umfang zu bevorraten, eine Maßnahme, die auch im Jahr 2023 weiterhin bestand. Darüber hinaus wurde erfolgreich eine teilweise autonome Stromversorgung am Hauptstandort implementiert, einschließlich des Erwerbs eines Notstromaggregats. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, insbesondere die Verpflegung der (teil-)stationär betreuten Klienten auch bei Stromausfall sicherzustellen und Kühlunterbrechungen in den Kühlhäusern zu vermeiden. Durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher und Notstromaggregat ergeben sich wesentliche Vorteile. Zunächst wird eine erhöhte Sicherheit in der Versorgung der Einrichtung mit Energie gewährleistet, was besonders in Zeiten kritischer Energieversorgungslagen von Bedeutung ist. Eine alternative Stromerzeugung trägt zudem zur Reduktion von Betriebskosten bei, da sie es ermöglicht, Energiekosten langfristig zu senken. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen stärkt darüber hinaus das Engagement der BWS Spremberg GmbH für Nachhaltigkeit und Umweltschutz und signalisiert eine Positionierung des Unternehmens in Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung und zukunftsorientiertes Handeln. Die Möglichkeit, bei Stromausfällen die Versorgung und den Betrieb aufrechterhalten zu können, stellt zudem einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil dar. Insgesamt wird durch diese Maßnahmen die Resilienz des Unternehmens gegenüber externen Risiken gestärkt und gleichzeitig ein Beitrag zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks geleistet. Langfristig werden durch die alternative Stromversorgung nicht nur Kosteneinsparungen realisiert, sondern auch die Grundlage für eine nachhaltige und zuverlässige Betreuung der Klienten geschaffen. Zusammenfassend kommt die Geschäftsführung in Abwägung der Chancen und Risiken zu dem Schluss, dass sich die BWS Spremberg GmbH weiter im Wettbewerb erfolgreich behauptet. Sie geht davon aus, dass die in der Zukunft angestrebten Ziele erreicht werden können.
Spremberg, den 10. April 2024 Hartmut Höhna, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BWS Spremberg GmbH, Spremberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BWS Spremberg GmbH, Spremberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BWS Spremberg GmbH, Spremberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, am 10. April 2024 CURACON
GmbH
Stolzenburg, Wirtschaftsprüfer Irmscher, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 28.06.2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Beschluss über die Verwendung des ErgebnissesDie Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von € 1.328.951,26 den Gewinnrücklagen zuzuführen. |
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