Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 18226
Vorher
ROX-XY GmbHROX-XY G U I T A R S GmbH
Eingetragen
18.11.2009
Branche
Großhandel mit Roh- und SchnittholzHerstellung von MusikinstrumentenEinzelhandel mit Musikinstrumenten und Noten
Gegenstand
Produktion, Handel und Vertrieb von Musikinstrumenten und Zubehör, der Handel und Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere E-Gitarren und E-Bässen sowie Forstdienstleistungen und Dienstleistungen aus dem Bereich Gartenund Landschaftsbau, Handel mit Brennholz.

Historie

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Management

NameRolle
Natalie Maria Ensch
seit 18.11.2009
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

ROX-XY G U I T A R S GmbH (vormals: ROX-XY GmbH)

Völklingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 13.500,00
B. Umlaufvermögen 86.954,83 15.387,95
I. Vorräte 37.673,14 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.513,89 2.002,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.767,80 13.385,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 656,01 608,36
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 52.102,11 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 139.712,95 29.496,31

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 23.653,56
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Verlustvortrag 3.346,44 0,00
III. Jahresfehlbetrag 75.755,67 3.346,44
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 52.102,11 0,00
B. Rückstellungen 2.500,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 137.212,95 4.842,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 139.712,95 29.496,31

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Deshalb sind die Vorjahreszahlen nur eingeschränkt vergleichbar.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

1. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

2. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Unter den Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 27.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten sind nicht vorhanden.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben nicht bestanden.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

3. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Natalie Maria Ensch.

Angaben nach § 264 Abs. 2 HGB

Über Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt, waren keine Angaben zu machen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.12.2011.

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