Wakepark
GmbH
Wiggensbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
395.829,50 |
405.684,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
395.829,00 |
405.684,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
63.226,62 |
24.780,20 |
| I.
Vorräte |
16.392,93 |
13.496,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.010,10 |
6.360,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.823,59 |
4.922,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.557,00 |
3.497,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
461.613,12 |
433.961,70 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
69.542,30 |
76.775,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
80.000,00 |
80.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
28.224,69 |
51.299,70 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
7.233,01 |
-23.075,01 |
| B.
Rückstellungen |
2.690,00 |
2.690,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
352.228,82 |
349.496,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.271,90 |
6.028,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
37.152,00 |
5.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
461.613,12 |
433.961,70 |
Anhang
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 II S.
2 HGB)
Vermögenslage:
Es liegen keine besonderen Umstände vor, die
dazu führen könnten, dass der Jahresabschluss
nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild vermittelt.
Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB)
Es wurden keine Umgliederungen vorgenommen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2
Nr. 1 HGB)
Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis 251 HGB):
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstückrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Stammkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
6. Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind nicht
vorhanden.
Bewertungsmethoden:
1. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
2. Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten sind zum Abschlussstichtag einzeln
bewertet worden.
3. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verlust, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung der Bilanz bekannt worden sind.
Gewinne sind berücksichtigt worden, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
4. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet
worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
und steuerlicher Sonderabschreibungen i.S. des § 254
HGB (Abschreibung gem. § 7g Abs. 1 EstG) bewertet. Bei
der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind
die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden und denen der
Vermögengegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr
zum Teil voll abgeschrieben (siehe Anlagenspiegel).
Sonderabschreibungen gem. § 7g Abs. 1 EstG wurden
keine vorgenommen.
Der Warenbestand zum 31.12.2011 wurde nach der
vorgelegten Inventur berücksichtigt. Nach Auskunft
wurde der Bestand zu Einkaufspreisen bewertet.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen
worden. Zuschreibungen erfolgten keine.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Wertberichtigungen
wurden nicht gebildet.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
5. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 Satz 1 HGB
i.V.m. § 288 HGB
Nr. 1a: Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen in Höhe
von 250.274,92 EUR. Davon gg. Gesellschafter mit 250.274,92
EUR.
Nr. 8b: Personalaufwand: Löhne und Gehälter
36.299,31 EUR. Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung 7.185,84 EUR.
Nr. 10 (Organe): Mitglieder der
Geschäftsführung: Wolf Michael
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 250.274,92 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 217.910,39 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2012 festgestellt.
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