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Schwaigern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
260.764,00 |
272.878,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
45.606,00 |
60.188,00 |
| II.
Sachanlagen |
215.158,00 |
212.690,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.328.496,26 |
1.382.771,84 |
| I.
Vorräte |
872.815,28 |
1.198.298,99 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
0,00 |
207.972,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
324.737,38 |
183.230,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.757,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
130.943,60 |
1.242,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.764,00 |
1.140,00 |
| Aktiva |
1.593.024,26 |
1.656.790,34 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
941.213,62 |
813.918,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
56.250,00 |
56.250,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
884.963,62 |
757.668,21 |
| davon
Gewinnvortrag |
757.668,21 |
689.444,25 |
| B.
Rückstellungen |
93.599,82 |
80.035,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
558.210,82 |
762.836,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
142.057,82 |
297.025,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
416.153,00 |
465.811,58 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
41.433,07 |
2.378,61 |
| Passiva |
1.593.024,26 |
1.656.790,34 |
Anhang
A.
Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Allgemeine Angaben
1. Gliederung ( § 265 Abs. 1 Satz 2 HGB )
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB.
2. Grundsätze der Bilanzierung und
Bewertung
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach §
252 Abs. 1 HGB sind berücksichtigt worden.
Im Einzelnen:
a. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
b. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet.
c. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
d. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
e. Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
f. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahrs überein.
g. Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
h. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden.
i. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre
verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs abgeschrieben.
Dem Firmenwert wurde eine Nutzungsdauer von 15 Jahren
zugrunde gelegt, da die Gesellschaft mit ihrem Angebot
nahezu alleiniger Anbieter auf dem bedienten Marktsegment
ist.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung eines latent vorhandenen
Ausfallrisikos bewertet.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt und sind
für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
j) Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
B.
Organe
Geschäftsführer:
Herr Günter Abendschön
Herr Andreas Harsch
Frau Zarah Abendschön-Sawall
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot befreit.
C.
Haftungsverhältnisse
Außer den üblichen
Gewährleitungspflichten bestehen keine weiteren
angabepflichtigen Haftungsverhältnisse; insbesondere
wurden keine Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
bestellt.
D.
Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach §§ 274a, 288 und 326 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen zum
Abschlussstichtag i.H.v. € 0,00.
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen zum
Abschlussstichtag i.H.v. € 41.433,07.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen zum Abschlussstichtag i.H.v.
€ 328.722,52.
sonstige Berichtsbestandteile
Günter Abendschön
Andreas Harsch
Zarah Abendschön-Sawall
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2024
festgestellt.
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