VisionOne
Consulting AG
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
167.475,92 |
160.859,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.321,15 |
17.048,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
146.154,77 |
143.810,59 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
419.559,93 |
412.779,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
587.035,85 |
573.638,81 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
152.000,00 |
152.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.112,92 |
5.112,92 |
| III.
Bilanzverlust |
576.672,85 |
569.892,18 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
419.559,93 |
412.779,26 |
| B.
Rückstellungen |
51.903,73 |
51.903,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
535.132,12 |
521.735,08 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
535.132,12 |
521.735,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
587.035,85 |
573.638,81 |
Anhang
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der VisionOne Consulting AG i.
I., Neuss, wurde nach den handelsrechtlichen und
gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei
entspricht die Darstellungsform den handelsrechtlichen
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und
zeigt eine entsprechende Untergliederung nach
Restlaufzeiten.
1.1
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert bilanziert.
Soweit das Risiko einer Forderung über das
allgemeine Kreditrisiko hinausgeht, wird jedoch eine
Einzelwertberichtigung in Form einer
außerplanmäßigen Abschreibung nach
§ 253 Abs. 3 HGB vorgenommen.
1.2
Rückstellungen
Rückstellungen werden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die übrigen Rückstellungen
berücksichtigen drohende Verluste sowie unter
Einbeziehung von Freistellungszusagen alle erkennbaren
Risiken aus noch zu erfüllenden Verträgen und
ungewissen Verpflichtungen.
1.3
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Rückzahlungsbetrag, jedoch unter Beachtung des
Höchstwertprinzips, angesetzt.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
2.1
Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
um Rückstellungen i.S.v. § 249 Abs. 1 HGB
für ungewisse Verbindlichkeiten.
3.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und damit
gemäß § 316 HGB nicht zur Prüfung
verpflichtet. Als kleine Kapitalgesellschaft ist
gemäß § 326 HGB lediglich die Bilanz
und der Anhang elektronisch beim Bundesanzeiger
einzureichen.
3.1
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer ist:
Herr Dieter Krey, Kaufmann.
Insolvenzverwalter ist:
Herr Georg Kreplin, Rechtsanwalt.
3.2
Haftungsverhältnisse
Es bestanden zum Bilanzstichtag keine
angabepflichtigen Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB.
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