AMBARA Invest GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
André Bloch seit 16.1.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
PARS REHAVISION AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
entitec GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.10.2012Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft hat durch Gesellschafterbeschluss das Geschäftsjahr auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr umgestellt und für den Zeitraum vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Oktober 2012 ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für den Anhang gemäß §288 HGB wurden in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Einzelne Posten der Bilanz wurden wie folgt bewertet: Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt. Die Entwicklungskosten beruhen auf dem Erfahrungswert von Einzelkalkulationen, die aus den Betriebsabrechnungen hergeleitet sind. Neben den zurechenbaren Gehältern und Sondereinzelkosten sind Fertigungsgemeinkosten und Abschreibungen berücksichtigt worden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nur zum geringen Teil aktiviert. Soweit die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände fertiggestellt waren, unterlagen diese der Abnutzung und wurden um planmäßige Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von drei Jahren verringert. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der Verschmelzung des Tochterunternehmens Entitec Beteiligungs GmbH auf die Gesellschaft. Er wird über eine erwartete Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben, da das dem Geschäfts- oder Firmenwert im Wesentlichen zugrunde liegende Know-how der Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund von Erfahrungswerten langfristig zur Verfügung steht. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden entsprechend den jeweiligen steuerlichen Vorschriften aktiviert und abgeschrieben. Die unfertigen Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf aktuellen Betriebsabrechnungen beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Gehältern und Sondereinzelkosten auch Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend dem steuerrechtlichen Mindestumfang berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nur zu einem geringen Teil aktiviert. Die unfertigen Leistungen sind verlustfrei bewertet. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Wertpapiere werden mit dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet. Liquide Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der verwendete Rechnungszinssatz beträgt 5,08 %. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,0% bei den Renten ausgegangen. Eine Fluktuationsrate wer nicht zu berücksichtigen. Gleiches gilt für einen Gehaltstrend, da die Zahlungsverpflichtungen nicht an eine künftige Gehaltsentwicklung gekoppelt sind. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen übersteigt die Pensionsverpflichtung. Der Unterschiedsbetrag wird als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung als letzter Poster der Aktivseite ausgewiesen. Das Deckungsvermögen ist zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherung) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen liegen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Verbindlichkeiten nach Fristigkeit im Sinne des § 268 (5) HGB Sämtliche Verbindlichkeiten haben ebenso wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Wertpapiere sind zu Sicherungszwecken an das finanzierende Kreditinstitut verpfändet. Hamburg, den 3. April 2013 entitec GmbH Frank Fuchs
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.4.2013. |
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