Flexicode Investment Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Oberfrank seit 26.10.2022 | Prokura |
Thomas Norbert Röhrl seit 24.5.2018 | Geschäftsführer |
Philipp Wegener seit 24.5.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EOS Partners GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der Gesellschaft1. Grundlagen des Unternehmens Die EOS Partners GmbH, München, (nachfolgend "EOSP" oder "Gesellschaft") wurde am 17. Mai 2018 gegründet und wird beim Amtsgericht München unter der Registernummer HRB 240773 geführt. Gegenstand der Gesellschaft war im Geschäftsjahr bis zum 15. September 2023 die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Erbringung von genehmigungsfreien Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen für Dritte, insbesondere für Beteiligungsunternehmen, und seit dem 15. September 2023 die Verwaltung von Spezial-AIF auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, einschließlich der Beteiligung als geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, insbesondere an der EOS Beteiligungs II GmbH & Co. KG (nachfolgend "EOSB II KG") mit Sitz in München. Mit Datum vom 28. September 2023 ist die Registrierung der EOSP als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB bei der BaFin erfolgt. Der Gesellschaft obliegt die Durchführung aller Rechtsgeschäfte, die zum Betrieb eines AIF gehören, insbesondere die Verwaltung und Anlage des Vermögens des geschlossenen Spezial-AIFs EOSB II KG. In diesem Zusammenhang gehört es zum Aufgabenbereich der Gesellschaft, für Rechnung des verwalteten AIF insbesondere Investitionen im deutschsprachigen Raum zu tätigen. Als Komplementärgesellschaft der EOS Beteiligungs GmbH & Co. KG (nachfolgend "EOSB I KG"), einer registrierungspflichtigen internen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, ist die EOSP gesellschaftsvertraglich mit der Verwaltung deren Beteiligungsportfolios betraut und erhält hierfür einen Vorabgewinnanteil. II. Wirtschaftsbericht1. Europäische Marktentwicklung insbesondere DACH Das Jahr 2023 war weiterhin durch den militärischen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine geprägt und den daraus resultierenden Unsicherheiten wie beispielsweise gestiegenen Energiekosten und steigenden Zinsen. Trotz der Marktspannungen setzte sich der Trend der steigenden Transaktionsanzahl auch im Jahr 2023 fort. Marktumfragen 1 zufolge ist die Anzahl an europäischen Private Equity Transaktionen um 4,4% gestiegen, während hingegen das Transaktionsvolumen (in Mrd. Euro) um 26,5% gesunken ist. Dies ist im Wesentlichen dadurch getrieben, dass sich größere Transaktionen aufgrund der genannten Unsicherheiten verschoben haben. 2. Finanzielle Leistungsindikatoren der Gesellschaft Der wesentliche finanzielle Leistungsindikator ist das investierte Kapital der EOSB I KG und EOSB II KG, welches als Basis für die Verwaltungsvergütungen, die die EOS Partners GmbH in Form eines Vorabgewinnanteils bzw. einer Management Fee erzielt, dient. Da sich die EOSB I KG seit Anfang Oktober 2023 in der Desinvestitionsphase befindet, ist die Bemessungsgrundlage für den Vorabgewinnanteil auf das investierte Fondskapital (Anschaffungskosten der nach Desinvestitionen verbliebenen, nicht dauerhaft wertberichtigten Investments der EOSB I KG) beschränkt. Dieses beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 119.939. Bemessungsgrundlage für die Managementvergütung aus der EOSB II KG, die sich am Beginn der Investitionsphase befindet, ist bis zum Ende der Investitionsphase die Kapitalzusage der Investoren in Höhe von TEUR 300.000. Eine Steuerung durch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfolgt nicht. 3. Geschäftsverlauf der Gesellschaft Der Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2023 entspricht hinsichtlich der planbaren und kontinuierlichen Erträge, insbesondere des Vorabgewinnanteils von der EOSB I KG, den Erwartungen. Nachdem im Jahr 2023 der geschlossene Spezial-AIF EOSB II KG aufgelegt wurde, hat die Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr ertragsseitig zusätzlich zum Vorabgewinnanteil von der EOSB I KG die zeitanteilige Managementvergütung für die Verwaltung der EOSB II KG erhalten. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresergebnis von TEUR 400 prognostiziert. Aufgrund der Verwaltung der EOSB II KG war das Ergebnis höher als erwartet. In Summe betrugen die Managementvergütung (netto) und der Vorabgewinnanteil im Geschäftsjahr 2023 TEUR 4.629 (VJ: TEUR 3.360). Mit Beginn der Desinvestitionsphase der EOSB I KG hat sich die Höhe des Vorabgewinnanteils im laufenden Geschäftsjahr leicht reduziert. Während sich der Vorabgewinnanteil vor der Desinvestitionsphase auf einen vertraglich festgelegten Prozentsatz des Fondsvolumens p.a. belief, reduzierte sich dieser in der Desinvestitionsphase auf einen vertraglich festgelegten Prozentsatz des investierten Kapitals. Folglich verringerte sich die Vergütung von TEUR 3.360 im Geschäftsjahr 2022 auf TEUR 3.199 im Geschäftsjahr 2023. Ertragssteigernd wirkte sich die erstmalig für das 4. Quartal 2023 erzielte Managementvergütung von der EOSB II KG in Höhe von TEUR 1.430 aus. Gestiegenen Aufwendungen für insbesondere Beratungsleistungen Dritter, die im Wesentlichen durch die Auflage des Fonds EOSB II KG bedingt sind, steht ein entsprechender Anstieg der Umsatzerlöse aus Weiterbelastungen gegenüber. Insbesondere wurden die Platzierungskosten für die Auflage des Fonds EOSB II KG in Höhe von TEUR 2.250 an die EOSB II KG weiterbelastet. Diese Erträge müssen während - oder spätestens zum Ende - der Laufzeit des Fonds EOSB II KG zu einem von der EOS Partners GmbH bestimmbaren Zeitpunkt auf die vertraglich vereinbarte reguläre Managementgebühr angerechnet werden. Der wesentliche finanzielle Leistungsindikator wird in einem regelmäßigen Reporting gemessen. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Vermögenslage
Die Aktiva der EOSP sind geprägt durch die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 5.631 (VJ: TEUR 2.359). Diese beinhalten einerseits im Wesentlichen Forderungen in Höhe von TEUR 3.360 (VJ: TEUR 0) gegenüber der EOSB II KG aus weiterbelasteten Gründungs-, Verwaltungs- und Platzierungsaufwendungen sowie Aufwendungen für abgebrochene Investitionsprojekte. Andererseits beinhalten die sonstigen Vermögensgegenstände von insgesamt TEUR 2.254 (VJ: TEUR 2.354) als wesentliche Teilbeträge zum einen Rückforderungsansprüche (inkl. Zinsansprüche) in Höhe von TEUR 939 (VJ: TEUR 1.038) aus in den Jahren 2020 und 2021 erfolgten Ausschüttungen an die Gesellschafter sowie zum anderen Forderungen aus Umsatzsteuer 2019/2020 in Höhe von TEUR 1.159 (VJ: TEUR 1.159). Die Rückforderungsansprüche von zum Stichtag nominal TEUR 797 (VJ: TEUR 948) werden ab den jeweiligen Ausschüttungszeitpunkten mit 5,5% p.a. verzinst. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 42 beinhaltet bereits geleistete Versicherungszahlungen und Lizenzzahlungen, die Aufwand für das Geschäftsjahr 2024 darstellen. Den Aktiva der EOSP von insgesamt TEUR 6.657 (VJ: TEUR 3.023) stehen Rückstellungen und Verbindlichkeiten von insgesamt TEUR 6.632 (VJ: TEUR 3.333) gegenüber. Die Rückstellungen umfassen Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 256 (VJ: TEUR 254) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 731 (VJ: TEUR 277). Die sonstigen Rückstellungen per 31. Dezember 2023 sind im Wesentlichen durch Rückstellungen für Bonuszahlungen, für ausstehende Rechnungen sowie für Verbindlichkeiten aufgrund von Resturlaubstagen geprägt. Die Verbindlichkeiten betreffen insbesondere bezogene Lieferungen und Leistungen mit TEUR 2.860 (VJ: TEUR 157) und Verpflichtungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, mit TEUR 2.484 (VJ: TEUR 2.610). Der deutliche Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere durch bezogene Leistungen in Verbindung mit der Auflage des Fonds EOSB II KG bedingt. 2. Finanzlage 2.1. Kapitalstruktur Gesellschafter der EOS Partners GmbH sind die One Tier Assets GmbH, mit Sitz in Regensburg (AG Regensburg, HRB 16247), sowie die Peak Investments GmbH, mit Sitz in München (AG München, HRB 223859). Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von TEUR 25 ist einbezahlt. Finanzierungsdarlehen sind nicht aufgenommen. Zum Abschlussstichtag bestehen Verbindlichkeiten und Rückstellungen von TEUR 6.632 (VJ: TEUR 3.333). Diesen stehen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von TEUR 5.631 (VJ: TEUR 2.359) sowie liquide Mittel von TEUR 667 (VJ: TEUR 374) gegenüber. Von den Verbindlichkeiten haben TEUR 1.228 (VJ: TEUR 1.362) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und können gemäß Regelungen im Gesellschaftsvertrag der EOSB I KG, zu einem seitens der EOS Partners GmbH bestimmbaren Zeitpunkt, durch Verrechnung mit dem Anspruch auf Vorabgewinnanteil der EOS Partners GmbH getilgt werden. Den Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr von TEUR 5.404 stehen neben den liquiden Mitteln weitestgehend fristenkongruente kurzfristige Forderungen gegenüber. Die Fristenkongruenz beruht einerseits insbesondere auf der fristenkongruenten Weiterbelastung von Verbindlichkeiten aus bezogenen Leistungen in Verbindung mit der Auflage des Fonds EOSB II KG sowie andererseits auf Forderungen gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuer 2019/2020, die bei Erstattung durch das Finanzamt an die EOSB I KG abzuführen sind. Somit übersteigen die kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel die kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten, so dass eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft gewährleistet ist. 2.2. Investitionen Im Berichtsjahr wurden zusätzliche Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie in die Finanzanlagen getätigt. Dabei entfielen im Wesentlichen TEUR 56 auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, TEUR 25 auf Anteile an verbundenen Unternehmen und TEUR 10 auf Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Mit notarieller Urkunde vom 17. August 2023 hat die EOS Partners GmbH die EOS Verwaltungs GmbH mit Sitz in München und einem Stammkapital von EUR 25.000,- gegründet. Sie hält 100% der Anteile. 2.3. Liquidität Die Liquiditätslage der EOS Partners GmbH war im Geschäftsjahr stets geordnet. Die Gesellschaft ist sämtlichen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen. Zum 31. Dezember 2023 hat die EOSP eine Liquidität in Höhe von insgesamt TEUR 667 in Form von täglich verfügbaren Bankguthaben bei der UniCredit Bank GmbH, München, (TEUR 556) und der Südwestbank - BAWAG AG, Stuttgart (TEUR 111). 3. Ertragslage Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 5.320 (Vorjahr: TEUR 615) beinhalten, neben Erträgen aus der Weiterbelastung von Platzierungskosten für die Auflage des Fonds EOSB II KG von TEUR 2.250 (Vorjahr: TEUR 0) sowie aus der Weiterbelastung von sonstigen Auslagen in Höhe von insgesamt TEUR 1.640 (Vorjahr: TEUR 615), im Wesentlichen die Managementvergütung für die Verwaltung der EOSB II KG, welche seit Beginn der Investment-Periode dieses AIF am 6. Oktober 2023 erzielt wurde und sich im Jahr 2023 auf TEUR 1.430 (Vorjahr: TEUR 0) belief. Zudem erzielte die EOS Partners GmbH Erträge aus Beteiligungen in Form eines Vorabgewinnanteils aus der EOSB I KG in Höhe von T€ 3.199 (Vorjahr: T€ 3.360). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im laufenden Geschäftsjahr um TEUR 2.794 auf TEUR 3.874 angestiegen. Im Wesentlichen handelt es sich um weiterbelastbare Aufwendungen für Beratungsleistungen, die die EOSP im Rahmen Ihrer Fondsverwaltungstätigkeiten von Dritten bezieht. Insbesondere umfasst der Anstieg die Platzierungskosten für die Auflage des Fonds EOSB II KG in Höhe von TEUR 2.250, die an die EOSB II KG weiterbelastet wurden. Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 2.409 (Vorjahr: TEUR 2.426) beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für Gehalts-, Bonuszahlungen und sonstige Vergütungen an die Mitarbeiter und Geschäftsführer in Höhe von insgesamt TEUR 2.276 (Vorjahr: TEUR 2.331) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung in Höhe von TEUR 133 (Vorjahr: TEUR 95). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 236 (VJ: TEUR 97). Weitere Aufwendungen sind Raumkosten TEUR 259 (VJ: TEUR 232), Werbe- und Reisekosten TEUR 183 (VJ: TEUR 204), Versicherungsbeiträge TEUR 61 (VJ: TEUR 34), Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 79 (VJ: TEUR 40) und sonstige Kosten von TEUR 272 (VJ: TEUR 243). Die Zinserträge in Höhe von TEUR 52 (VJ: TEUR 90) resultieren aus der Verzinsung der Rückforderungsansprüche aus in den Jahren 2020 und 2021 erfolgten Ausschüttungen an die Gesellschafter. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich im Berichtsjahr auf insgesamt TEUR 236 (VJ: TEUR 0). Sie betreffen mit TEUR 412 Aufwendungen für Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer 2023, denen Körperschaft- und Gewerbesteuererträge für 2021 von TEUR 176 gegenüberstehen. Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 986 (VJ: Jahresfehlbetrag von TEUR 309). 4. Gesamteinschätzung Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist geordnet.
1 Pitchbook: European PE Breakdown 2023 | 17.
Januar 2024.
III. Chancen und Risikobericht1. Chancenbericht Wertsteigerungen von Portfoliogesellschaften der EOSB I KG und der EOSB II KG sowie der erfolgreiche Verkauf dieser Beteiligungen steigern die Attraktivität der EOSP für künftige Investoren und bieten damit die Chance, durch die Neuauflage weiterer Fonds nachhaltige Erträge erzielen zu können. 2. Risikobericht 2.1. Überblick Die EOS Partners GmbH ist eine im Jahr 2018 gegründete Kapitalgesellschaft, deren Geschäftstätigkeit zunächst in der Verwaltung eigenen Vermögens, ab 16. September 2019 in der Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Erbringung von genehmigungsfreien Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen für Dritte, insbesondere für Beteiligungsunternehmen, bestand. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15. September 2023 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert. Gegenstand der Gesellschaft ist seit dieser Änderung die Verwaltung von Spezial-AIF auf der Grundlage einer Registrierung nach § 44 i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, einschließlich der Beteiligung als geschäftsführende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihn zu fördern oder zu erreichen geeignet erscheinen. Die Gesellschaft darf sich im In- und Ausland an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Sie kann auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis, insbesondere nach § 34c GewO oder nach § 32 KWG bedürfen. Die Registrierung der EOSP als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB ist mit Datum vom 28. September 2023 erfolgt. Die Gesellschaft wird bei der BaFin unter der BAK 162553 geführt. Die EOSP ist Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 9 GwG und unterliegt den sich hieraus ergebenden geldwäscherechtlichen Verpflichtungen. Aufgrund dieser Registrierung unterliegt die Gesellschaft außerdem seit dem 1. Oktober 2023 den Berichtspflichten nach § 35 KAGB i.V.m. der AIFMD. Als Komplementärgesellschaft der EOSB I KG, einer registrierungspflichtigen internen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, erhält die EOSP einen Vorabgewinnanteil; als geschäftsführende Kommanditistin und externe registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft des Spezial-AIF EOSB II KG erhält die EOSP eine Managementvergütung. 2.2. Wirtschaftliche Unsicherheiten und Risiken Die EOS Partners GmbH erhält einen Vorabgewinnanteil, der sich an den verwalteten Kapitaleinlagen bzw. ab dem Ende der Investment-Periode der EOSB I KG an den Anschaffungskosten der verbliebenen, nicht dauerhaft wertberichtigten Investments der EOSB I KG bemisst, und zusätzlich erhält sie eine Managementvergütung von der EOSB II KG. Die künftige Vergütung hängt damit auch indirekt von der Entwicklung der operativen Unternehmen ab, in die die EOSB I KG investiert ist bzw. die EOSB II KG künftig investieren wird. Solche Investitionen unterliegen allgemeinen, aber auch speziellen Risiken. Im Extremfall können ungünstige Entwicklungen zu einem Einbruch des Vorabgewinnanteils bzw. der vereinnahmten Managementvergütung führen. Zu den wesentlichen Risiken zählen gesamtwirtschaftliche Risiken, aber auch insbesondere Forderungsausfallrisiko, Liquiditätsrisiken und personelle Risiken. Gesamtwirtschaftliche Risiken Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können wesentliche Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette von Beteiligungsgesellschaften haben. Sowohl Investition, Entwicklung und Desinvestitionen von Portfoliounternehmen sind von der Wirtschaftslage abhängig. Insbesondere der Russland-Ukraine Konflikt sowie der Nahost-Konflikt beeinflussen die Weltwirtschaft. Produktionsausfälle und dadurch resultierende Lieferverzögerungen können sich direkt oder indirekt negativ auf die Wertentwicklung der Portfoliogesellschaften auswirken. Zudem führen die gestiegenen Energiekosten, sowie die hohe Inflationsrate und insbesondere das gestiegene Zinsniveau zu zusätzlichen Belastungen. Da die EOSP-Vergütung für EOSB I KG gemäß den vertraglichen Regelungen auf Grundlage des noch investierten Kapitals berechnet wird, kann nicht sichergestellt werden, dass eine schlechte Perfomance einzelner Investitionen die künftige Vorabdividende nicht signifikant beeinträchtigt. Trotz des breiten Austausches mit Industrieexperten und -beratern schätzen wir das Risiko als hoch ein. Forderungsausfallrisiko Ein wesentlicher Anteil der Vermögenswerte der Gesellschaft besteht aus Forderungen, insbesondere gegenüber Gesellschaftern und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Hierbei kann ein Ausfallrisiko nicht komplett ausgeschlossen werden. Maßgeblich wird das Risiko vom Erfolg, insbesondere der Wertentwicklung, der EOSB I KG geprägt. Zum aktuellen Zeitpunkt wird das Risiko als äußerst gering eingestuft. Liquiditätsrisiko Bei der EOSB I KG handelt es sich um einen Fonds am Beginn der Desinvestitionsphase. Aufgrund dessen wird die Managementvergütung für diesen Fonds gemäß den vertraglichen Regelungen auf Grundlage des noch investierten Kapitals berechnet, was ein Abschmelzen der Vergütung in Form des Vorabgewinnanteils zur Folge haben wird. Da die künftig sukzessiv abschmelzenden Einnahmen aus der EOSB I KG ab dem Jahr 2024 durch die Einnahmen aus der Managementvergütung aus dem neu aufgelegten Fonds EOSB II KG überkompensiert werden, ergibt sich hieraus kein erhöhtes Liquiditätsrisiko. Personelle Risiken Der Erfolg der Gesellschaft ist zu einem großen Teil von den Fähigkeiten der Managementteams abhängig. Die Gesellschaft kann nicht garantieren, dass das Managementteam mit der Gesellschaft verbunden bleibt. Der Verlust von Personal (insbesondere Schlüsselpersonal) könnte sich erheblich nachteilig auf die künftige Entwicklung der Gesellschaft auswirken. Die Gesellschaft begegnet dem durch attraktive Vergütungsmodelle. Nachhaltigkeitsrisiken Die EOSB I KG ist ein "Art. 6 Produkt" gemäß der Offenlegungsverordnung (SFDR), da die regulatorischen Auswirkungen eines i.S.d. Art. 8 der Offenlegungsverordnung "nachhaltigen Produktes" noch nicht vollständig ausgearbeitet sind und daher die entsprechende Datengrundlage bei den Portfoliounternehmen noch nicht besteht bzw. erhoben wird. Die Angaben zu den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 sind auf der Internetseite der EOS Partners GmbH einsehbar. EOSP hat sich dazu entschieden, seine indirekten Beteiligungen einem jährlichen unabhängigen ESG-Rating zu unterziehen. Hierfür arbeitet die EOSP mit dem Anbieter Ecovadis zusammen. Für die meisten Portfoliounternehmen gibt es ein Rating zum Ende des Geschäftsjahres 2023. Lediglich die im Jahr 2023 neu erworbenen Gesellschaften haben teilweise noch kein Rating erhalten. Gesetzliche und regulatorische Anforderungen Hier wird das Risiko erfasst, dass aus der Nichteinhaltung von gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen finanzielle oder anderweitige Schäden für die Gesellschaft, die Fonds oder die Fonds-Investoren resultieren. Den zunehmenden Anforderungen dieser Risikoart trägt die Gesellschaft in organisatorischer und personeller Hinsicht Rechnung. Für Spezialgebiete sind qualifizierte Experten beauftragt (z.B. Geldwäsche). Das interne Risikomanagement zur Prävention von Verstößen gegen gesetzliche und regulatorische Anforderungen umfasst interne Sicherungsmaßnahmen. 2.3. Zusammengefasste Risikodarstellung Die Risikolage für die Gesellschaft, definiert als Produkt aus dem potenziell möglichen Schaden und der damit verbundenen Eintrittswahrscheinlichkeit als solche, ist durch die getroffenen organisatorischen und personellen Maßnahmen als zufriedenstellend anzusehen. Es erfolgt weiterhin eine fortlaufende periodische Analyse bereits identifizierter oder auch neu zu identifizierender Risiken. Die Geschäftsführung geht daher von einer Stabilisierung der Geschäftsentwicklung aus. 3. Prognosebericht In Bezug auf das investierte Kapital erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 insgesamt eine leichte Steigerung gegenüber dem Stand zum Ende des Geschäftsjahres 2023. Diese resultiert aus Nachinvestitionen in die EOSB I KG, denen in geringem Umfang Abschreibungen auf Investments gegenüber stehen werden. Exits werden für das Jahr 2024 nicht erwartet. Nachdem für den Fonds EOSB II KG bereits im Jahr 2023 das Investitionskapital vollständig akquiriert wurde, ergeben sich aus diesem Fonds im Jahr 2024 keine Auswirkungen auf das investierte Kapital. Die Neuauflage weiterer Fonds ist für 2024 nicht geplant. Vor diesem Hintergrund erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024, wie auch schon im Geschäftsjahr 2023, einen Jahresüberschuss. Aus der EOSB I KG prognostizieren wir einen gegenüber dem Jahr 2023 verminderten Gewinnanteil in der Größenordnung von 2,5 Mio. EUR, da sich die EOSB I KG seit Anfang Oktober 2023 in der Desinvestitionsphase befindet und damit die Bemessungsgrundlage für den Vorabgewinnanteil auf das investierte Fondskapital (Anschaffungskosten der nach Desinvestitionen verbliebenen, nicht dauerhaft wertberichtigten Investments der EOSB I KG) beschränkt. Da die Managementvergütung aus der EOSB II KG im Jahr 2024 nicht nur zeitanteilig, sondern für das volle Geschäftsjahr vereinnahmt werden kann, gehen wir insgesamt von einem deutlichen Anstieg des Jahresüberschusses im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 aus und erwarten für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in der Größenordnung von 2,5 Mio. EUR.
München, den 12. Dezember 2024 Die Geschäftsführunggez. Thomas Röhrl, Geschäftsführergez. Philipp Wegener, GeschäftsführerBilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine AngabenDie Gesellschaft hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 240773 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es werden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) angewendet. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie nachfolgend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet. Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Beteiligungsgesellschaft wurde die gesetzlich vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 6 HGB angepasst. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeSowohl die Vermögensgegenstände als auch die Schulden sind einzeln und vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert ausgewiesen. Für geleistete Zahlungen, die Aufwand nach dem
Abschlussstichtag darstellen, wurde ein zeitanteiliger
Die Steuerrückstellungen beinhalten noch nicht veranlagte Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur BilanzAngaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Der Betrag der Forderungen gegen Gesellschafter beläuft sich am Ende des Geschäftsjahres 2023 auf EUR 939.325,13 (Vorjahr: EUR 1.038.106,90). Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren ausschließlich aus Rückforderungsansprüchen gemäß §§ 30, 31 GmbHG und der Verzinsung dieser Ansprüche. Die Rückforderungsansprüche wurden verzinslich (Zinssatz 5,5% p.a.) gestundet und durch Zahlungen der Gesellschafter am 21./22. November 2024 vollständig beglichen. Finanzielle Verpflichtungen aus nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 26.665,15 (Vorjahr: EUR 4.777,26) finanzielle Verpflichtungen aus nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften i.S.d. § 285 Nr. 3 HGB. Diese Verpflichtungen der Gesellschaft resultieren aus Leasingverträgen für Notebooks und ein Kopiergerät. Der Betrag dieser Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 11.673,54 (Vorjahr: EUR 1.849,26). Der Betrag dieser Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr beträgt EUR 14.991,61 (Vorjahr: EUR 2.928,00). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 2.250.000,00. Diese sind vollständig durch die Platzierungsaufwendungen für die Auflage des Fonds EOS Beteiligungs II GmbH & Co. KG begründet. Die Platzierungsaufwendungen für die Auflage des Fonds EOS Beteiligungs II GmbH & Co. KG, München, wurden in voller Höhe von EUR 2.250.000,00 an die EOS Beteiligungs II GmbH & Co. KG, München, weiterbelastet. In den Umsatzerlösen sind somit außergewöhnliche Erträge in Höhe von EUR 2.250.000,00 enthalten. Die Erträge sind während - oder spätestens zum Ende - der Laufzeit des Fonds EOS Beteiligungs II GmbH & Co. KG, München, zu einem von der EOS Partners GmbH, München, bestimmbaren Zeitpunkt auf die vertraglich vereinbarte Managementgebühr anzurechnen. Sonstige AngabenMitarbeiter Im Sinne von § 285 Nr. 7 HGB waren während des Geschäftsjahres 10 Mitarbeiter (Vorjahr: 7) bei der Gesellschaft beschäftigt. Unterschrift der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden
die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Die Geschäftsführer sind jeweils befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
München, den 12. Dezember 2024 Die Geschäftsführunggez. Thomas Röhrl, Geschäftsführergez. Philipp Wegener, GeschäftsführerBestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EOS Partners GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EOS Partners GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EOS Partners GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Erstprüfung Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das vorhergehende Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022, der die Grundlage für die Vergleichsangaben im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 bildet, wurde nicht geprüft. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 13. Dezember 2024 Deloitte
GmbH
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