TK Pensionsfonds AG
Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Melanie Kümmel seit 12.8.2019 | Vorstandsmitglied |
Tanja Dr. Treyde seit 12.8.2019 | Vorstandsmitglied |
Christian Dr. Odenthal seit 12.8.2019 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TK Pensionsfonds AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis LAGEBERICHT Geschäftsumfeld und Rahmenbedingungen Geschäftsentwicklung der TK Pensionsfonds AG Bewegung des Bestandes an Versorgungsanwärtern Risikobericht Prognosebericht Vorbehalt bezüglich Zukunftsaussagen Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht BILANZ GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 Allgemeine Angaben Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB) Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB) WEITERE INFORMATIONEN Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Nachtrag gemäß § 325 Abs. 1b Satz 2 HGB LAGEBERICHT1 Geschäftsumfeld und Rahmenbedingungen 1.1 Wirtschaftliche Entwicklung Das Jahr 2023 begann mit einer veritablen Bankenkrise, die sich von den USA nach Europa übertrug und zwischenzeitlich Erinnerungen an die Finanzmarktkrise 2008 weckte. Im Zuge dieser Krise kam es in den USA zur Insolvenz einiger mittelgroßer Regionalbanken, nachdem Anleger große Mengen an Liquidität abgezogen hatten. In Europa hat mit der Credit Suisse sogar eine systemrelevante Bank das Vertrauen der Anleger eingebüßt. In der Folge wurde die Credit Suisse unter Beteiligung des schweizerischen Staates von der UBS übernommen. Die Verwerfungen am Kapitalmarkt waren in Teilbereichen erheblich, jedoch nur von kurzer Dauer. Der weitere Jahresverlauf war geprägt von fallenden Inflationsraten in den großen Währungsräumen. In Deutschland sank die Inflationsrate von 8,1% per Ende 2022 auf 3,7% per Ende 2023. Ursache dieser Entwicklung waren vorwiegend Basiseffekte. Insbesondere Energie war im Vorjahr sehr teuer und verbilligte sich spürbar. Die Notenbanken haben entschlossen auf die hohen Inflationsraten reagiert und die Zentralbankzinsen auch in 2023 sehr stark und zügig weiter angehoben. Die EZB stoppte den Zinserhöhungszyklus im September bei einem Einlagensatz von vier Prozent, als sich nachlassender Inflationsdruck abzeichnete. Die geopolitischen Krisen im letzten Jahr, insbesondere die Situation in der Ukraine sowie der Angriff auf Israel, hatten aus der Perspektive des Kapitalmarktes nur eine untergeordnete Bedeutung. Weder stieg der Ölpreis stark an, noch kam es zu größeren Ausschlägen an den internationalen Anlagemärkten. Die konjunkturelle Entwicklung verlief im Jahr 2023 regional sehr heterogen. Während in den USA das Wachstum stark ausfiel, kamen aus dem Euroraum und insbesondere aus Deutschland sehr schwache Konjunkturdaten. Dennoch ist der Arbeitsmarkt in den USA, aber auch hierzulande, weiterhin sehr fest. Die Aktienmärkte konnten sich im Jahr 2023 erfreulich entwickeln. Die kräftigen Zinserhöhungen haben die Konjunktur zwar gedämpft, aber in einem überschaubaren Ausmaß. Zinssenkungserwartungen für das Jahr 2024 ließen die Bewertungen zusätzlich ansteigen. Alle großen Indizes legten zu, einigen gelangen neue Rekordhöchststände. Besonders stark hat sich der NASDAQ 100-Index entwickelt (+56%), dessen Entwicklung zusätzlich vom Hype um Künstliche Intelligenz getrieben wurde. Besonders schwach, aber dennoch positiv, verlief die Entwicklung bei den Schwellenländeraktien (+9,8%), wo die Sorgen um den chinesischen Immobiliensektor eine Rolle spielten. Die Zinsen sind bedingt durch die Zinserhöhungen der Notenbanken vor allem am kurzen Ende der Zinsstrukturkurve gestiegen. In den längeren Laufzeiten verlief die Entwicklung auf Jahressicht heterogen. Zehnjährige Bundesanleihen rentierten Ende 2023 etwas tiefer als Anfang 2023, bei US-Staatanleihen kam es dagegen zu keiner signifikanten Veränderung der Rendite. Unterjährig waren die Schwankungen aber beträchtlich. So stieg die Rendite deutscher zehnjähriger Bundesanleihen im Jahresverlauf fast auf drei Prozent, bei US-Staatsanleihen mit zehn Jahren Laufzeit waren es fast fünf Prozent. Als sich mehr und mehr abzeichnete, dass die Inflationsraten schneller als zunächst erwartet sinken und damit auch die Notenbanken zukünftig die Zinsen eher senken werden, kehrte sich die Entwicklung um und es kam im vierten Quartal 2023 zu einer kräftigen Erholung am Anleihemarkt. Mit deutschen Staatsanleihen konnte man auf Indexebene im Jahr 2023 eine Performance von 5,6% erzielen. Investment Grade-Unternehmensanleihen konnten dank sich einengender Spreads ebenfalls positive Wertzuwächse verzeichnen. Europäische Unternehmensanleihen erbrachten auf Indexebene 8%. High-Yield-Unternehmensanleihen in Euro erzielten mit 12,9% eine noch etwas höhere Performance. Aus Sicht der Unternehmen sind durch die starke Inflation zwar einerseits die Fremdkapitalzinsen gestiegen, andererseits ist aber die Konsumfreude der Verbraucher intakt, so dass höhere Kosten in der Regel an den Endverbraucher durchgereicht werden können. Der Euro wertete gegenüber dem US-Dollar etwas auf. Grund war, dass sich die Zinsdifferenzen zwischen den Währungsräumen verringerten, denn die EZB ging zeitweise aggressiver als die Fed gegen die Inflation vor. Die interparteilichen Diskussionen in den USA um die Anhebung der Schuldenobergrenze haben nicht dazu beigetragen, das Vertrauen der Anleger in den US-Dollar zu festigen, während im Euroraum die Sorgenkinder Italien und Griechenland konjunkturell ein gutes Jahr hatten und auch politisch momentan stabil dastehen. 1.2 Pensionsfondsmarkt Mit der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (Digital Operational Resilience Act - DORA), hat die Europäische Union eine Regulierung für die Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen, unter die so gut wie alle beaufsichtigten Einrichtungen und Unternehmen des europäischen Finanzsektors fallen. DORA soll die digitale operationale Resilienz des gesamten europäischen Finanzsektors stärken und dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu stärken. Die Regelungen von DORA sind ab dem 17. Januar 2025 anwendbar. Im ersten Halbjahr 2023 führte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit der "EIOPA Opinion on Costs and Charges" eine nationale Bestandsaufnahme zu den Kosten bei Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung durch, an der auch die TK Pensionsfonds AG teilnahm. Die Veröffentlichung des Ergebnisberichts wird im ersten Quartal 2024 erwartet. Die BaFin veröffentlichte im Oktober 2023 Hinweise für Unternehmen, die die elektronische Einreichung von Dokumenten sowie die Einreichung von Anträgen oder sonstige Anfragen für den Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht betreffen. Zudem veröffentlichte die BaFin am 4. Dezember 2023 die Rundschreiben 9/2023 (VA), 10/2023 (VA) und 11/2023 (VA) zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Personen, die nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) von der BaFin beaufsichtigt werden, und den diesbezüglichen Anzeigepflichten. Konkret betreffen die Rundschreiben Mitglieder der Geschäftsleitung und von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen sowie Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für diese tätig sind. Die Rundschreiben ersetzen die bislang als Merkblätter formulierten Veröffentlichungen vom 6. Dezember 2018. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) wurde am 14. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit Artikel 31 Nr. 5 ZuFinG wurde § 126 Abs. 2 VAG geändert. Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds können nun ihre Sicherungsvermögensverzeichnisse (VV) auch elektronisch, ohne qualifizierte elektronische Signatur, bis drei Monate nach Schluss des Geschäftsjahres an die BaFin übermitteln. Die Änderung trat am Tag nach der Verkündung des Zu- FinG in Kraft. Die BaFin plant, Hinweise für Unternehmen zur elektronischen Übermittlung des VV zu veröffentlichen. Nach der Zulassung eines weiteren Unternehmenspensionsfonds im Dezember 2023 beträgt die Anzahl der von der BaFin zugelassenen Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit in Deutschland mittlerweile 35. Darunter befinden sich elf Unternehmenspensionsfonds, auf die aktuell rund die Hälfte der Deckungsmittel entfällt. Neben der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen stellen Beitragszusagen mit Mindestleistung den Schwerpunkt der Tätigkeit der Pensionsfonds dar. Darüber hinaus wurde nun auch die reine Beitragszusage auf Grundlage von Tarifverträgen durch das Sozialpartnermodell etabliert. 2 Geschäftsentwicklung der TK Pensionsfonds AG Die TK Pensionsfonds AG (nachfolgend: der TK PF) wurde im Mai 2019 gegründet und nahm nach erfolgter Zulassung zum Geschäftsbetrieb durch die BaFin zum 1. Januar 2020 ihre Geschäftstätigkeit auf. Der TK PF ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Als Unternehmenspensionsfonds verfolgt der TK PF weder eine unternehmerische Gewinnerzielungsabsicht, noch nimmt er als Wettbewerber am freien Markt der Altersversorgungsdienstleistung teil. Alleinige Anteilsinhaberin ist die Techniker Krankenkasse (TK), Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit der TK hat der TK PF einen Funktionsausgliederungsvertrag geschlossen. Danach übernimmt die TK alle für den Geschäftsbetrieb erforderlichen Verwaltungsaufgaben und Dienstleistungen. Die übernommenen Aufgaben werden durch die Mitarbeitenden der TK selbst oder durch beauftragte Dritte (Dienstleister) erbracht. Eigene Mitarbeitende beschäftigt der TK PF nicht. Der TK PF führt nach Maßgabe des zwischen ihm und dem Trägerunternehmen TK geschlossenen Pensionsfondsvertrags in Verbindung mit dem Pensionsplan "TK Pensionsfondsrente" ehemals unmittelbare Leistungszusagen im Sinne von § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) des Trägerunternehmens durch. Weitere Pensionspläne bestehen nicht. Bei den durchgeführten Zusagen handelt es sich um mittlerweile geschlossene Versorgungssysteme. Diese sind als Gesamtversorgungs- bzw. Endgehaltsplan ausgestaltet. Maßgeblich für die Leistungen des TK PF sind, die im Pensionsfondsvertrag näher bezeichneten, durch die TK kollektiv zugesagten Leistungen auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Die Versorgungsleistungen werden im Sinne von § 236 Abs. 2 VAG nicht versicherungsförmig garantiert und nur bei Bestehen eines Anspruchs aufgrund der durchgeführten Zusagen und höchstens in Höhe dieses Anspruchs erbracht. Versorgungsberechtigt können aktive und ehemalige Mitarbeitende des Trägerunternehmens und ihre Hinterbliebenen sowie Ausgleichsberechtigte nach dem Versorgungsausgleichsgesetz sein. Der TK PF übernimmt die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsplan nur insoweit, als dass das Trägerunternehmen seinen Finanzierungsverpflichtungen nachkommt und dem TK PF ausreichende Deckungsmittel zur Verfügung stellt. Hierzu hat das Trägerunternehmen dem TK PF mit Aufnahme des Geschäftsbetriebs ausreichende Deckungsmittel in Form des geleisteten Einlösungsbeitrags zur Verfügung gestellt. Der Einlösungsbeitrag stellt dabei den versicherungsmathematischen Barwert der gesamten auf den TK PF übertragenen Verpflichtungen einschließlich Anwartschaften auf Hinterbliebenenversorgung und Rentensteigerungen von 1% p.a. dar. Die übertragenen Verpflichtungen umfassen dabei sowohl laufende Rentenleistungen als auch den bis zum Übertragungszeitpunkt zeitanteilig erdienten Teil der Versorgungsanwartschaft (Past Service) der aktiven Mitarbeitenden. Eine Anpassung der laufenden Versorgungsleistungen erfolgte im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 nicht. Insgesamt hat der TK PF im Geschäftsjahr 2023 effektiv Versorgungsleistungen in Höhe von 43.770.700,65 EUR (Vorjahr 42.602.479,33 EUR) erbracht. 2.1 Kapitalanlagen Eigenvermögen und Sicherungsvermögen Im Jahr 2023 wurde eine neue Asset-Liability- Management-Studie durchgeführt und als Ergebnis eine neue Strategische Asset Allocation für den Pensionsfonds beschlossen. Der Rechnungszins wurde an die neue Allokation sowie an das verändert Kapitalmarktumfeld (höheres Zinsniveau) angepasst und beträgt ab dem 01.07.2023 nun 3,75% statt wie zuvor 1,50%. Die neue Strategische Asset Allocation enthält einen geringeren Aktienanteil. Dafür wurde die Quote in den Private Markets angehoben. Ebenfalls erhöht wurde die Quote an Euro-Unternehmensanleihen. Um die neue Allokation herzustellen, wurden einige Anpassungen am Portfolio des Pensionsfonds vorgenommen. Unter anderem wurde ein neues Mandat für Euro-Unternehmensanleihen ausgeschrieben und mandatiert sowie das Euro-Aktienmandat aufgelöst. Im Bereich der Private Markets geht der Portfolioaufbau weiter. Hier sind zudem neue Zielfonds gezeichnet worden. Per 31. Dezember 2023 hatte der TK PF einen Kapitalanlagebestand im Sicherungsvermögen in Höhe von 2.029.585.774,93 EUR (Vorjahr 1.913.623.602,34 EUR). Der wesentliche Vermögenswert des Sicherungsvermögens war ein Master-Spezial-AIF. Der Wert betrug per 31. Dezember 2023 2.029.581.143,62 EUR (Vorjahr 1.913.619.102,57 EUR). Das Anlageergebnis dieses Fondsvehikels betrug im Geschäftsjahr 2023 +8,43% (Vorjahr -12,06%). Daneben bestanden im Sicherungsvermögen per 31. Dezember 2023 Kontoguthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 4.631,31 EUR (Vorjahr 4.499,77 EUR). Das Eigenvermögen des TK PF ist in festverzinslichen Anlagen hoher Bonität und täglich verfügbaren Bankeinlagen investiert. Im Berichtsjahr wurden Erträge in Höhe von 26.997,54 EUR (Vorjahr 23.393,46 EUR) ausgewiesen. 2.2 Kostenentwicklung Im Geschäftsjahr 2023 entwickelten sich die tatsächlichen Kosten des TK PF erwartungsgemäß. Die Kosten betreffen für den pensionsfondstechnischen Bereich überwiegend die Vergütung für die Treuhänder des Sicherungsvermögens. Im Berichtsjahr entfallen auf diesen Bereich insgesamt 18.163,95 EUR (Vorjahr 18.043,70 EUR). Im nichtpensionsfondstechnischen Bereich werden insbesondere Jahresabschlusskosten ausgewiesen. Insgesamt werden 47.341,00 EUR (Vorjahr 60.230,66 EUR) ausgewiesen. Die Kosten des Pensionsfondsbetriebs werden aufgrund der Regelungen im Pensionsfondsvertrag, im Pensionsplan sowie einer gesonderten Kostenübernahmevereinbarung unter Anrechnung der Erträge aus dem Eigenvermögen von der TK übernommen. 2.3 Jahresergebnis und finanzielle Leistungsindikationen Als Jahresüberschuss wird insgesamt ein ausgeglichenes Ergebnis ausgewiesen. Die pensionsfondstechnische Rechnung ist geprägt von nichtrealisierten Gewinnen aus Kapitalanlagen in Höhe von 157.783.263,36 EUR. Im Vorjahr wurden nichtrealisierte Verluste von 262.510.518,13 EUR ausgewiesen. Die Aufwendungen für Versorgungsfälle betragen 43.770.700,65 EUR (Vorjahr 42.602.479,33 EUR). Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Veränderung der Deckungsrückstellung in Höhe von 115.520.015,50 EUR (Vorjahr -309.272.345,39 EUR). 3 Bewegung des Bestandes an Versorgungsanwärtern Die Entwicklung des Bestandes der Versorgungsempfänger/innen sowie die hierfür angefallenen Aufwendungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Stand: 31.12.2023):
4 Risiko- und Chancenbericht Das Risikomanagement liegt in der Verantwortung des gesamten Vorstands. Dessen ungeachtet ist ein Vorstandsmitglied für das Risiko-Controlling zuständig. 4.1 Risiken des Sicherungsvermögens Risiken des Sicherungsvermögens trägt nicht der TK PF unmittelbar selbst, sondern das Trägerunternehmen. Der Vorstand strebt an, dass alle wesentlichen Risiken des Sicherungsvermögens (Kapitalanlagerisiko, versicherungstechnisches Risiko) durch die dafür zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse abgedeckt sind und die Risikotragfähigkeit damit auch ohne einen etwaigen Nachschuss des Trägerunternehmens gewährleistet ist. Das Kapitalanlagerisiko bezeichnet das Risiko, dass die Kapitalanlage einen anderen Wert als den geplanten Zielwert erreicht. Der Zielwert entspricht langfristig der Erreichung des festgelegten Rechnungszinses. Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet das Risiko eines Verlusts oder einer nachteiligen Veränderung des Wertes der pensionsfondstechnischen Verbindlichkeiten, das sich aus nicht angemessenen Rechengrundlagen zur Ermittlung der Mindestdeckungsrückstellung ergibt. Die Risikodeckungsmasse entspricht dem Teil des Sicherungsvermögens des TK PF, der die aufsichtsrechtliche Mindestdeckungsrückstellung (Mindestvermögen) übersteigt. Der Nachweis einer ausreichenden Risikotragfähigkeit ist grundsätzlich gegeben, solange das Sicherungsvermögen das Mindestvermögen überschreitet. In diesem Zusammenhang berücksichtigt der TK PF zusätzlich auch die Auswirkungen von Stressszenarien auf die Vermögenshöhe. Die Risikotragfähigkeit war im Berichtsjahr auch unter zusätzlicher Berücksichtigung der BaFin- Stressszenarien stets gegeben. 4.2 Risiken des Eigenvermögens Der Vorstand strebt an, dass alle wesentlichen Risiken, die der TK PF unmittelbar selbst trägt (insbesondere das Kapitalanlagerisiko aus der Anlage des Eigenvermögens), durch die dafür zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse abgedeckt sind und die Risikotragfähigkeit damit auch ohne etwaige Maßnahmen zur Zuführung von Eigenmitteln durch den Eigentümer gewährleistet ist. Die Risikodeckungsmasse entspricht dem Teil der Eigenmittel (Ist-Solvabilität), der die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Solvabilität (Soll-Solvabilität) übersteigt. Der Nachweis einer ausreichenden Risikotragfähigkeit ist grundsätzlich gegeben, solange die Ist- Solvabilität die Soll-Solvabilität übersteigt. Für den TK PF entspricht die Soll-Solvabilität dem Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung gem. § 26 Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) in Höhe von 3.000 TEUR. Die Risikotragfähigkeit war im Berichtsjahr auch unter zusätzlicher Berücksichtigung von Stressszenarien im Hinblick auf mögliche Wertverluste bei der Anlage des Eigenvermögens stets gegeben. 4.3 Sonstige Risiken Darüber hinaus im Hinblick auf laufende Rentenanpassungen, Bonität des Trägerunternehmens, allgemeine Liquiditätssituation, Kosten, Strategie, Reputation und Outsourcing bestehende weitere Risiken werden vom TK PF derzeit nicht als wesentlich eingeschätzt. 4.4 Chancenbericht Im Jahr 2024 halten sich Chancen und Risiken die Waage. Es stehen weltweit einige Wahlen an. Insbesondere die Wahl in den USA zum Jahresende könnte für Verwerfungen an den Kapitalmärkten sorgen. Sollte Donald Trump die Wahl gewinnen, ist mit einem Wiederaufflammen des Handelskonflikts mit China zu rechnen. Auch europäische Unternehmen könnten in so einem Fall ins Visier geraten und mit Strafzöllen belegt werden. Die geopolitische Lage bleibt darüber hinaus angespannt und es drohen neue bewaffnete Auseinandersetzungen in vielen Teilen der Welt. Dagegen könnte das Konjunkturtal durchschritten worden sein. Zwar sieht es im ersten Quartal noch sehr durchwachsen aus, aber die Notenbanken haben nach dem erfolgreichen Zurückdrängen der Inflation vermutlich wieder die Möglichkeit, die konjunkturelle Situation durch eine etwas stärker akkommodierende Geldpolitik zu verbessern. Hinzu kommt, dass die Reallöhne in diesem Jahr so stark wie selten zuvor ansteigen dürften, nachdem sie einige Jahre in Folge fielen. Dies könnte dem Konsum Rückenwind geben und die Konjunktur stützen. Von Bloomberg befragte Ökonomen erwarten für 2024 in den USA ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts von 1,5% und in Deutschland von 0,3%. Am Aktienmarkt dürfte das Potenzial begrenzt sein. Denn nach dem positiven Jahr 2023 sind die Bewertungen nicht mehr günstig. Gleichzeitig steht mit dem Anleihemarkt ein großer Anlagemarkt als Alternative wieder zur Verfügung. Die Phase der Niedrigzinsen dürfte vorerst nicht wiederkommen. Die Renditen von Anleihen liegen oftmals über den Dividendenrenditen der Aktienmärkte. Es erscheint zudem nicht unrealistisch, dass die Gewinnmargen der Unternehmen unter Druck geraten könnten. Zwar gibt es eine gewisse Entlastung von der Energieseite, aber die Lohnkosten werden deutlich steigen. Auf der anderen Seite dürfte der Konsum sich als robust erweisen. Gleichzeitig könnte die wieder anziehende Konjunktur, gepaart mit moderaten Zinssenkungen der Zentralbanken, für anhaltenden Optimismus der Anleger sorgen. Im TK PF sind in diesem Jahr keine größeren Umallokationen geplant. Im Private Markets- Mandat dürften die letzten Zielfonds gezeichnet werden und es ist mit weiteren Kapitalabrufen zu rechnen. Auch das Immobilienmandat könnte Mittelabrufe tätigen. Neue Immobilien-Zielfonds werden wieder gezeichnet, wenn sich das vorgestellte Produkt als passend erweist. 5 Prognosebericht Das Eigenvermögen des TK PF soll weiterhin überwiegend in festverzinsliche Anlagen hoher Bonität investiert bleiben. Aufgrund des Zinsanstiegs notieren alle Anleihen im Eigenvermögen unter ihren Einstandskursen. Da sich die TK verpflichtet hat, grundsätzlich sämtliche Aufwendungen des TK PF zu tragen, rechnet der TK PF für das Geschäftsjahr 2024 ebenfalls mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Die Deckungsrückstellung wird sich zum Jahresende 2024 voraussichtlich für den Gesamtbestand (Anwärter und Leistungsempfänger) auf rund 1.322.660.000 EUR belaufen, für die Leistungsempfänger wird voraussichtlich ein Wert von 587.070.000 EUR als Mindestdeckungsrückstellung anzusetzen sein. Damit ist die Verpflichtung auch zum 31.12.2024 höchstwahrscheinlich deutlich überdeckt. 6 Vorbehalt bezüglich Zukunftsaussagen Soweit der TK PF in diesem Bericht Prognosen oder Erwartungen äußert oder seine Aussagen die Zukunft betreffen, können diese mit bekannten sowie unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse können daher im Extremfall wesentlich von den geäußerten Prognosen, Erwartungen und Aussagen abweichen. Der TK PF übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht enthaltenen Prognosen, Erwartungen und Aussagen zu aktualisieren. 7 Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht Der Vorstand des TK PF hat den nach § 312 AktG vorgeschriebenen Abhängigkeitsbericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 erstellt und folgende Erklärung abgegeben: "Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären wir als Vorstand der TK Pensionsfonds AG, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhält. Es wurde keine Maßnahme auf Veranlassung oder im Interesse von verbundenen Unternehmen getroffen oder unterlassen." Jahresbilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Stadecken-Elsheim, den 17.04.2024 Wolfgang Engel, Treuhänder Passivseite
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.
Frankfurt/Main, den 17.04.2024 Dipl.-Wi.-Math. Stefanie Beyer, Verantwortliche Aktuarin GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 01.01.2023 bis 31.12.2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231 Allgemeine Angaben Die TK Pensionsfonds AG (TK PF) wurde am 20. Mai 2019 gegründet und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter Nr. HRB 158471 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb für die Sparte Pensionsfondsgeschäfte zum 01. Januar 2020 wurde am 16. Dezember 2019 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Pensionsfonds im Sinne der Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetz (§§ 236ff. VAG) zur Übernahme und Durchführung von ehemals unmittelbaren Leistungszusagen der TK im Sinne von § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Alleiniger Gesellschafter ist die TK, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere den §§ 238-289 HGB, den §§ 341ff. HGB sowie den Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV) und den §§ 6-9 Satz 1, §§ 11, 12 18-20 und 22-24 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. 2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden 2.1 Bewertungsmethoden Aktiva Die Bewertung der Kapitalanlagen (Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere) für eigenes Risiko des TK PF erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip (§ 341b i.V.m. § 253 Abs. 4 HGB) mit den Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Wertaufholungsgebots gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB, soweit hierdurch die ursprünglichen Anschaffungskosten nicht überschritten werden. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden gemäß den §§ 341 Abs. 4 Satz 2, 341d HGB i.V.m. § 36 RechPensV und den §§ 54-56 RechVersV mit dem Zeitwert unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht bewertet. Bei den Kapitalanlagen handelt es sich um einen inländischen offenen Spezial-AIF. Für Investmentfondsanteile wurde der Rücknahmepreis als Zeitwert angesetzt. Einlagen und laufende Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Sonstige Forderungen sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Wertberichtigungen waren nicht notwendig. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag ausgewiesen. 2.2 Bewertungsmethoden Passiva Das gezeichnete Kapital und die Rücklagen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Wert der Deckungsrückstellung ergibt sich aus dem Maximum der Mindestdeckungsrückstellung und dem Zeitwert des Sicherungsvermögens (§ 341f Abs. 1 Satz 2 HGB i.V.m. § 17 RechPensV). Die Mindestdeckungsrückstellung wird nach § 24 Abs. 2 PFAV prospektiv als Summe aller Leistungsbarwerte ermittelt, da der TK PF Versorgungsleistungen ausschließlich nach § 236 Abs. 2 VAG erbringt und keine versicherungsförmigen Garantien übernimmt. Für die Berechnung der Mindestdeckungsrückstellung für laufende Rentenleistungen wird ab dem 01.07.2023 ein Rechnungszins von 3,75% (bis zum 30.06.2023: 1,5%), ein Rentenanpassungssatz von 1,0%, modifizierte Richttafeln nach Heubeck 2018 G sowie anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik verwendet. Die übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Andere Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert; es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit größer einem Jahr. Entwicklung der Kapitalanlagen (§ 34 Abs. 2 RechPensV)3 Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- u. Verlustrechnung 3.1 Angaben zu den Aktiva
Entwicklung des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und sonstigen Vermögens
Die in der Bilanz unter dem Aktivposten A. erfassten Vermögensgegenstände werden zum fortgeführten Anschaffungswert bilanziert. Der Zeitwert der festverzinslichen Wertpapiere (§§ 54-56 RechVersV) beträgt lt. Kurswert zum Bilanzstichtag 3.231.093,17 EUR (Vorjahr 3.114.897,75 EUR). Kapitalanlagen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden, nach Prüfung einer dauerhaften Wertminderung nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB, zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Sonstige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Sonstigen Forderungen betragen 49 TEUR (Vorjahr 34 TEUR) und resultieren aus Ansprüchen aus Verwaltungskostenerstattungen gegenüber der Gesellschafterin. Die Sonstigen Forderungen haben eine Restlaufzeit kleiner als ein Jahr. Die unter den Sonstigen Vermögengegenständen ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 165 TEUR (Vorjahr 179 TEUR) betreffen das Eigenvermögen des TK PF. Rechnungsabgrenzungsposten Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten werden Zinsansprüche aus den festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr 11 TEUR) ausgewiesen. 3.2 Angaben zu den Passiva Entwicklung des Eigenkapitals (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG, § 272 HGB) Das gezeichnete Kapital des TK PF beträgt 3.000 TEUR. Es ist unterteilt in 3.000.000 nennwertlose Stückaktien. Die Einlage ist vollständig geleistet. Die Aktien lauten auf den Namen der Aktionäre. Im Berichtsjahr wurde die gebundene Kapitalrücklage für den Organisationsfonds in eine freie Kapitalrücklage umgewandelt. Sonstige Rückstellungen In den Sonstigen Rückstellungen sind die erwarteten Jahresabschlusskosten (inkl. Auslagen) enthalten. Sonstige Verbindlichkeiten Die Sonstigen Verbindlichkeiten betragen 2 TEUR (Vorjahr 2 TEUR) und haben eine Restlaufzeit kleiner als ein Jahr. 4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1 Pensionsfondstechnische Rechnung
Im Vorjahr wurden 262.511 TEUR nicht realisierte Verluste ausgewiesen. Ursächlich hierfür waren die sinkenden Marktpreisbewertungen der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die sonstigen pensionsfondstechnischen Erträge für eigene Rechnung betreffen Erstattungen der TK zur Deckung von Aufwendungen für die Kapitalanlage aus dem Sicherungsvermögen sowie Erstattungen von sonstigen Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb. Im Geschäftsjahr leistete die Gesellschaft Zahlungen für Versorgungsfälle in Höhe von 43.771 TEUR (Vorjahr 42.602 TEUR). Die Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen betreffen in Höhe von 18 TEUR (Vorjahr 18 TEUR) Aufwendungen für die Treuhänder des Sicherungsvermögens. Sonstige Aufwendungen sind im laufenden Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht angefallen.
4.2 Nichtpensionsfondstechnische Rechnung Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge in Höhe von 7 TEUR (Vorjahr 37 TEUR) beinhalten insbesondere Zinserträge aus dem Eigenvermögen. Im Vorjahr wurden unter dieser Position auch die Erstattung der Verwaltungskosten ausgewiesen. Sonstige Aufwendungen Unter den Sonstigen Aufwendungen sind insbesondere die erwarteten Jahresabschlusskosten in Höhe von 47 TEUR (Vorjahr 46 TEUR) ausgewiesen. 5 Sonstige Angaben 5.1 Anteile an inländischem Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26 HGB) Bei den Anlagen im Sicherungsvermögen handelt es sich um Anteile an einem inländischen Master-Spezial-AIF. Es wird mit diesem Investmentvehikel angestrebt, langfristig im Durchschnitt ein dem Rechnungszins entsprechendes Anlageergebnis zu erzielen. Zu diesem Zweck werden zum derzeitigen Stand im Wesentlichen die Anlageklassen Renten und Aktien bewirtschaftet. Die Anteile an dem Master-Spezial-AIF können gemäß Fondsvertrag im Regelfall zum jeweils geltenden Rücknahmepreis zurückgegeben werden. Die Anteile des Investmentfonds werden zu 100% im Sicherungsvermögen gehalten. Für das Geschäftsjahr erfolgten keine Ausschüttungen. Die Bewertung erfolgt zum Zeitwert. 5.2 Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB) Der TK PF beschäftigt keine Mitarbeitende. Die betrieblichen Funktionen wurden vertraglich auf die TK übertragen. 5.3 Geleistete PSV-Beiträge (§ 34 Abs. 6 RechPensV) Die PSV-Beiträge für die von dem TK PF durchgeführten Versorgungszusagen trägt die TK. 5.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden am Abschlussstichtag nicht. 5.5. Zusammensetzung der Organe und deren Aufwendungen (§ 285 Nr. 10 HGB) Aufsichtsrat und Vorstand sind wie folgt besetzt: Aufsichtsrat Thomas Thierhoff, Vorsitzender Geschäftsbereichsleiter Finanzen & Controlling, Techniker Krankenkasse Christoph Bögemann, stellv. Vorsitzender Leiter Justiziariat, Techniker Krankenkasse Gernot Backhaus Fachbereichsleiter HR-Management, Techniker Krankenkasse Vorstand Melanie Kümmel, Vorstandsvorsitzende Leiterin Finanzanlagen, Techniker Krankenkasse (Ressorts: Kapitalanlage, Rechnungswesen/Zahlungsverkehr, interne Revision) Dr. Tanja Treyde, stellv. Vorstandsvorsitzende Justiziariat, Techniker Krankenkasse (Ressorts: Administration, Recht, Geschäftsstelle) Dr. Christian Odenthal Associate Director, Willis Towers Watson GmbH (Ressorts: Risikocontrolling, Regulatorik) Weitere Funktionen sind wie folgt besetzt: Verantwortlicher Aktuar Stefanie Beyer Dipl.-Wirtschaftsmathematikerin, Mercer Deutschland GmbH Treuhänder für das Sicherungsvermögen Wolfgang Engel, Stadecken-Elsheim (Treuhänder) Andreas Timmermann, Hamburg (stellv. Treuhänder) 5.6 Vergütung (§ 285 Nr. 9 HGB) Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung durch den TK PF. 5.7 Angaben zum Mutterunternehmen (§ 285 Nr. 11 HGB) Die Techniker Krankenkasse, Hamburg, hält die Anteile an dem TK PF zu 100%. 5.8 Gesamthonorar Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17 HGB) Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 bezieht sich auf die Abschlussprüfungsleistungen und die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und beträgt voraussichtlich insgesamt 45 TEUR - zuzüglich einer Bürokostenpauschale sowie der Umsatzsteuer. Der TK PF ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. 6 Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet. 7 Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB) Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, 17. April 2024 Der Vorstand Melanie Kümmel, Vorstandsvorsitzende Dr. Tanja Treyde, Stellv. Vorstandsvorsitzende Dr. Christian Odenthal WEITERE INFORMATIONEN 1 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die TK Pensionsfonds AG, Hamburg 1.1 Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TK Pensionsfonds AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TK Pensionsfonds AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 1.2 Grundlagen für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 1.3 Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des veröffentlichten Geschäftsberichts, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. 1.4 Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresanschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 1.5 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 17. April 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Engel, Wirtschaftsprüfer Juskowiak, Wirtschaftsprüfer 2 Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023Die TK Pensionsfonds AG wurde am 20. Mai 2019 gegründet. Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb für die Sparte Pensionsfondsgeschäfte zum 1. Januar 2020 wurde am 16. Dezember 2019 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Mit einem Sicherungsvermögen von ca. 2 Mrd. Euro gehört der TK Pensionsfonds zu den großen betrieblichen Pensionsfonds in Deutschland. 2.1 Aufsichtsratstätigkeiten im Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig beraten und die Geschäftsführungsmaßnahmen überwacht. Dabei war er in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam der Aufsichtsrat zu zwei Sitzungen zusammen. In der Hauptversammlung der TK Pensionsfonds AG am 6. Juni 2023 wurde dem Aufsichtsrat die Entlastung erteilt. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat schriftlich und mündlich, auch zwischen den Sitzungen, umfassend über die aktuelle Geschäftsentwicklung und aktuelle Geschäftsvorfälle berichtet. Auf Basis der Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands fasste der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen entsprechende Beschlüsse, soweit dies nach Gesetz oder Satzung erforderlich war. Ein zentrales Thema der fortlaufenden Informationen des Aufsichtsrats war die Entwicklung des Sicherungsvermögens, insbesondere vor dem Hintergrund des sich im Geschäftsjahr eingestellten erhöhten Zinsniveaus an den Kapitalmärkten. Über die Ergebnisse der im ersten Halbjahr 2023 durchgeführten Asset-Liability-Management-Studie zur Überprüfung der Strategischen Asset Allocation (SAA) und die daraus folgende Anhebung des Rechnungszinses sowie Anpassung der Asset Allokation wurde der Aufsichtsrat regelmäßig vom Vorstand unterrichtet. Der Aufsichtsrat ließ sich zudem über die gemäß aufgestelltem Prüfplan der internen Revision im Geschäftsjahr 2023 durchgeführten Prüfungen unterrichten. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat mit den aktuellen regulatorischen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft. Hier bildeten die die EU - Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act - DORA) sowie die im ersten Halbjahr 2023 durchgeführt Kosten-Bestandsaufnahme bei Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) einen Schwerpunkt der Beratungen. Die Anpassung und Überarbeitung des Ausgliederungsvertrages sowie die Anbindung des Pensionsfonds an die "Digitale Rentenübersicht" bildeten weitere Themenschwerpunkte. Der Aufsichtsrat hat die aufsichtsrechtlich geforderte Selbsteinschätzung vorgenommen und darauf basierend seinen Entwicklungsplan fortgeführt. Daraus folgend fand im Geschäftsjahr 2023 eine Schulung der Aufsichtsratsmitglieder statt. 2.2 Abschluss für das Geschäftsjahr 2023 Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs einschließlich der Rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften für Pensionsfonds aufgestellte Abschluss für das Geschäftsjahr 2023 und der Lagebericht wurden von der RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2023 bestellt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2023 beauftragt. Die Unterlagen für den Abschluss des Geschäftsjahres 2023, der Prüfbericht des Abschlussprüfers sowie der Erläuterungsbericht zur versicherungsmathematischen Bestätigung der Verantwortlichen Aktuarin wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet. Der Vorstand und die verantwortliche Aktuarin erläuterten die Unterlagen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 13. Mai 2024 auch mündlich. Die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer berichteten in der Sitzung zudem über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, die Einzelheiten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2023, den Lagebericht der Gesellschaft, den Erläuterungsbericht des verantwortlichen Aktuars sowie den Vorschlag für die Ergebnisverwendung auch seinerseits eingehend geprüft und keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2023 durch den Abschlussprüfer zugestimmt und den Abschluss der TK Pensionsfonds AG zum 31. Dezember 2023 gebilligt. Der Abschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands an. 2.3 Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) Der Abschlussprüfer prüfte auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht"). Der Abschlussprüfer hat dem Abhängigkeitsbericht folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der Aufsichtsrat hat bei seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts gemäß § 314 AktG keine Ansatzpunkte für Beanstandungen festgestellt und stimmte dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers ohne Einwände zu. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen weiteren Beteiligten für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2023.
Hamburg, 13. Mai 2024 Der Aufsichtsrat Thomas Thierhoff, Aufsichtsratsvorsitzender Christoph Bögemann, Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Gernot Backhaus Nachtrag gemäß § 325 Abs. 1b Satz 2 HGB Die ordentliche Hauptversammlung der TK Pensionsfonds AG hat am 11. Juni 2024 beschlossen, den im Geschäftsjahr 2023 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. |
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