Zäuner Zeitarbeit GmbHLiquidiert

55116 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 40845
Eingetragen
20.4.2007
Branche
Befristete Überlassung von ArbeitskräftenSonstige Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von Arbeitskräften
Gegenstand
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Zäuner
seit 20.4.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

22.500 €
90.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zäuner Zeitarbeit GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 661,00 1.122,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 660,00 1.121,00
B. Umlaufvermögen 20.420,32 44.161,96
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.299,60 23.831,22
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.120,72 20.330,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.633,00 3.282,16
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 56.235,48 28.766,91
Bilanzsumme, Summe Aktiva 78.949,80 77.333,03

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 53.766,91 34.105,09
III. Jahresfehlbetrag 27.468,57 19.661,82
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 56.235,48 28.766,91
B. Rückstellungen 2.200,00 1.300,00
C. Verbindlichkeiten 76.749,80 76.033,03
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 35.633,38 38.533,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 78.949,80 77.333,03

Anhang

zum Jahresabschluss 2011

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

   II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen zugrunde gelegt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Aufgrund fortlaufender Forderungsbereinigungen waren daher keine Wertberichtigungen vorzunehmen.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand,  die Guthaben bei Kreditinstituten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.


III.     Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

IV.   Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenverzeichnis ersichtlich.

Es bestehen im Übrigen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Waren.

V.  Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Grundsätzen des Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB).

VI.  Sonstige Angaben

Der Geschäftsführung gehörten im Berichtsjahr an:

Familienname        Vorname         Umfang der Vertretungsbefugnis

Zäuner        Stefan                    Alleinvertretungsrecht;

Zur Vermeidung einer Überschuldung des Unternehmens wird auf die positive Geschäftsentwicklung des Folgejahres hingewiesen. Des Weitern geht die Geschäftsführung von der Fortführung des Unternehmens aus.

VII.  Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG


 Forderungen gegenüber Gesellschaftern:
 Sonstige Verrechnungen                     EUR       1.733,49

 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern   EUR    9.866,42

Die Restlaufzeit beträgt 1 Jahr, es wurde keine Verzinsung vereinbart

Mainz, 30. Oktober 2012

..................................................
Zäuner Zeitarbeit GmbH
Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2012 festgestellt.

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