AGOTEXX
Handels GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.981,00 |
20.043,00 |
| I.
Sachanlagen |
26.781,00 |
20.043,00 |
| II.
Finanzanlagen |
200,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
146.292,95 |
23.182,35 |
| I.
Vorräte |
89.123,06 |
14.862,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.464,22 |
6.803,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
47.705,67 |
1.516,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
173.273,95 |
43.225,35 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.622,55 |
24.035,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
964,40 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
586,95 |
-964,40 |
| B.
Rückstellungen |
20.326,28 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
128.325,12 |
19.189,75 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
80.562,11 |
11.669,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
173.273,95 |
43.225,35 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
a. Gliederungs- und Ausweisgrundsätze
Die Gliederung und der Ausweis der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung erfolgt nach § 266 HGB und
§ 275 Abs. 2 HGB.
b. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgren-zungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht
entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse
i.S. von § 251 HGB bestehen nicht.
c. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden
sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese
erst zwischen dem Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
| • |
Erworbene immaterielle
Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
|
| • |
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
|
| • |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
| • |
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
|
| • |
Die Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen.
|
2. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich. Ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
3. Sonstige Angaben
a. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
Geschäftsführer der Gesellschaft ist zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung Herr Karsten Müller.
Von der Schutzklausel des § 268 HGB im
Zusammenhang mit der Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird Gebrauch gemacht.
b. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
c. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB liegen
nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag aus Miet- und
Pachtverträgen.
Berlin, 21.12.2010
gez. Müller
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 34.499,12 EUR.
1.11.2008 -
31.12.2008
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
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