P.W.Denkmalbau GmbH
Gut Merberich, 52379 Langerwehe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gertrud Wüllenweber seit 3.7.2025 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Peter Wüllenweber | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
P.W.Denkmalbau GmbHLangerweheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Anhang zum Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der P.W. Denkmalbau GmbH, Langerwehe, auf den 31.12.2010 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG sowie der Satzung beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen wurden gem. § 274a HGB bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Gesellschaft macht für Zwecke der Veröffentlichung von den Erleichterungen des § 288 I HGB Gebrauch. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird, wurden Aktivposten nicht mit Passivposten und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind im Jahresabschluss berücksichtigt worden, unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. III. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die gebildete Rückstellung betrifft die Kosten für die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Die Höhe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 36.673,77 € (Vorjahr: 28.328,62 €). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. IV. Sonstige Angaben Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nach Auskunft der Geschäftsführung nicht zu rechnen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war Frau Gertrud Wüllenweber, Langerwehe, als Geschäftsführerin bestellt. Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit. Im Geschäftsjahr wurden weniger als 50 Personen beschäftigt. Eschweiler, den 24. Juni 2011 P.W. Denkmalbau GmbH gez. Gertrud Wüllenweber (Geschäftsführerin)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.06.2011 |
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