Stammdaten

Register
Amtsgericht Düren HRB 4316
Eingetragen
6.6.2003
Branche
Konservierung und Restaurierung von kulturellem ErbeArchitekturbüros für HochbauIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Die Planung, Bauleitung, Instandsetzung und Instandhaltung sowie Pflege von denkmalgeschützten Gebäuden.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Peter Wüllenweber
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Peter Wüllenweber
52379 Langerwehe
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

P.W.Denkmalbau GmbH

Langerwehe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Geschäftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

56.836,00

35.347,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

3.003,38

4.447,75

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

44.597,86

48.517,63

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

10.546,79

27.907,38

C. Rechnungsabgrenzungsposten

163,40

242,16

Summe Aktiva

115.147,43

116.461,92



PASSIVA

Geschäftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

62.833,30

73.736,93

III. Jahresfehlbetrag

-27.799,64

-16.103,63

B. Rückstellungen

18.440,00

5.500,00

C. Verbindlichkeiten

36.673,77

28.328,62

Summe Passiva

115.147,43

116.461,92

Anhang zum Geschäftsjahr 2010

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der P.W. Denkmalbau GmbH, Langerwehe, auf den 31.12.2010 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG sowie der Satzung beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen wurden gem. § 274a HGB bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Gesellschaft macht für Zwecke der Veröffentlichung von den Erleichterungen des § 288 I HGB Gebrauch.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird, wurden Aktivposten nicht mit Passivposten und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind im Jahresabschluss berücksichtigt worden, unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Die gebildete Rückstellung betrifft die Kosten für die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen.

Die Höhe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 36.673,77 € (Vorjahr: 28.328,62 €). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

IV. Sonstige Angaben

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nach Auskunft der Geschäftsführung nicht zu rechnen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war Frau Gertrud Wüllenweber, Langerwehe, als Geschäftsführerin bestellt.

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit.

Im Geschäftsjahr wurden weniger als 50 Personen beschäftigt.

Eschweiler, den 24. Juni 2011

P.W. Denkmalbau GmbH

gez. Gertrud Wüllenweber (Geschäftsführerin)

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.06.2011

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