Horst
Grüning GmbH
Schönebeck (Elbe)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
417.021,33 |
572.618,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
357.621,23 |
522.089,23 |
| III.
Finanzanlagen |
59.399,60 |
50.528,67 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.916.939,54 |
2.785.980,58 |
| I.
Vorräte |
1.528.588,06 |
1.392.349,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
992.456,07 |
555.080,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
395.895,41 |
838.549,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.316,59 |
12.254,33 |
| Aktiva |
3.350.277,46 |
3.370.853,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.236.740,64 |
916.075,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.200,00 |
51.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.200,00 |
5.200,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.180.340,64 |
859.675,68 |
| B.
Rückstellungen |
255.253,40 |
216.865,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.858.283,42 |
2.237.911,78 |
| Summe
Passiva |
3.350.277,46 |
3.370.853,31 |
Anhang
der Horst Grüning GmbH
zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft wird unter der Firma Horst
Grüning GmbH mit Sitz in Schönebeck OT Pretzien
sowie unter der Handelsregisternummer HRB 109497 beim
Registergericht Stendal geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG),
den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie
den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Der Jahresabschluss wurde gemäß § 268
Abs. 1 HGB unter der vollständigen Ergebnisverwendung
aufgestellt.
II. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen bewertet.
Die beweglichen Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden nach Maßgabe der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Bewegliche, abnutzbare Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit einem Wert von 250,01 bis
800,00 EUR wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG voll
abgeschrieben und gelten im Jahr des Zugangs fiktiv als
abgegangen.
Für bewegliche, abnutzbare
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
einem Wert über 150,00 EUR bis zu einem Wert von
1.000,00 EUR wurde in den Kalenderjahren 2008 und 2009
entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
gebildet, der jeweils über einen Zeitraum von 5 Jahren
linear abgeschrieben wurde. Der Posten ist für die
Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
des Unternehmens von untergeordneter Bedeutung.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Vorräte wurden
zu Anschaffungskosten mittels körperlicher Inventur
angesetzt. Dabei ist das strenge Niederstwertprinzip
beachtet worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständen werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch die
Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5
% auf die Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen.
Einzelwertberichtigungen waren nicht zu bilden.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert bewertet.
Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen,
werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den
Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen saldiert.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur
Auszahlungen vor dem Bilanz-stichtag ausgewiesen, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
51.200,00 EUR und ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung
gemäß § 253 Abs. 2 HGB auf den
Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden
die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß
§ 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern
zu verzichten, Gebrauch gemacht.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen iHv.
25.523,26 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
2. Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn sind Gewinnvorträge aus
Vorjahren in Höhe von 1.180.340,64 EUR (Vorjahr:
859.675,68 EUR) enthalten.
3. Rückstellungen
Die Pensionsverpflichtungen wurden gemäß
§ 249 HGB i.V.m. § 252 bis § 255 HGB mit dem
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
ermittelten Erfüllungsbetrag gemäß der PUC
(Projected Unit Credit) Methode auf Basis eines
Rechnungszinsfußes von 1,82 % sowie den Richttafeln
2018G von Prof. Dr. Heubeck angesetzt. Der Gehalts- und
Rententrend wurden jeweils mit 0,00 % in Ansatz gebracht.
Fluktuations-wahrscheinlichkeiten wurden ebenfalls
unberücksichtigt gelassen. Die Bewertung der
Pensionsrückstellung wurde mit dem Zeitraum für
die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses von zehn
Jahren vorgenommen. Der Differenzbetrag (4.056,00 EUR)
zwischen dem Barwert bei Sieben- und Zehnjahreszins ist
ausschüttungsgesperrt.
4. Verbindlichkeitsspiegel
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
1.759.321,99 EUR (Vorjahr: 2.107.696,75 EUR). Der
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
mit mehr als einem Jahr bis max. fünf Jahre
beträgt 98.961,43 EUR (Vorjahr: 130.215,03 EUR).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern aus Kontokorrentdarlehen (Vorjahr:
56.329,12 EUR) oder aus sonstigen Verbindlichkeiten
(Vorjahr: 44.299,00 EUR).
5. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
6. Deckungsvermögen
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden
Vermögensgegenstände und Schulden zur Deckung von
Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet. Zum
Bilanzstichtag ergibt sich ein Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellung in Höhe von 469.059,00 EUR.
Abzüglich der Zeitwerte der
Vermögensgegenstände (382.698,69 EUR)
beläuft sich der Wert der saldierten
Altersvorsorgeverpflichtung somit auf 86.360,31 EUR.
IV. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 30
Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen iHv. ca. 10,0 TEUR aus Miet- und
Pachtverträgen sowie iHv. ca. 210,0 TEUR aus
Nutzungsüberlassungsverträgen für bewegliche
Vermögensgegenstände.
Schönebeck OT Pretzien,
den 11. März 2025
Der Geschäftsführer:
Gez.
Dirk Grüning
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2025
festgestellt.
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