Autohaus Weingärtner Verwaltung GmbH

Tölzer Straße 15, 83666 Waakirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 129986
Eingetragen
28.2.2000
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenSonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Gegenstand
Verwaltung der Autohaus Weingärtner KG.

Historie

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Management

NameRolle
Andrea Weingärtner
seit 18.9.2008
Geschäftsführer
Manfred Wartner
seit 18.9.2008
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Martin Weingärtner jun.
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Martin Weingärtner jun.
Dürracher Str. 2, 83661 Lenggries/Fall
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Weingärtner Verwaltung GmbH

Waakirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   47066,82   42718,35
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   1251,61   3723,02
Summe Aktiva   48318,43   46441,37

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25000,00   25000,00
II. Gewinnvortrag   19881,75   17822,07
III. Jahresüberschuss   1645,45   2059,68
B. Rückstellungen   1398,45   1060,39
C. Verbindlichkeiten   392,78   499,23
Summe Passiva   48318,43   46441,37

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 47.066,82 € 47.066,82 € 42.718,35€ 42.718,35 €

Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.000,00 EUR ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 392,78 € 392,78 € 0,00 EUR
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 499,23 € 499,23 € 0,00 EUR

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn Martin Weingärtner geführt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

 

Waakirchen, den 07. Juli 2016

gez. Martin Weingärtner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.07.2016

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