Josef
Primbs GmbH
Straubing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
128.747,00 |
163.520,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
128.746,00 |
163.519,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.123.745,36 |
2.378.839,37 |
| I.
Vorräte |
1.512.783,18 |
1.430.464,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
254.253,55 |
312.903,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
356.708,63 |
635.471,25 |
| Aktiva |
2.252.492,36 |
2.542.359,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
950.988,44 |
956.000,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Gewinnrücklagen |
695.342,50 |
700.354,94 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
457.197,92 |
441.920,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
844.306,00 |
1.144.438,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
844.306,00 |
1.144.438,17 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
230.434,82 |
220.449,59 |
| Passiva |
2.252.492,36 |
2.542.359,37 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Josef Primbs GmbH, Straubing ist beim Amtsgericht
Straubing HRB 10010 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und
der Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Josef Primbs GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Absatz 1 HGB. Die
Jahresabschlusserstellung erfolgt nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
§§ 264 ff. i.V.m. § 267 Abs. 1 und 4 HGB.
Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift
gemäß § 264 Absatz 1 HGB zur
Nichterstellung des Lageberichts sowie von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten gemäß § 255
Abs. 1 HGB aktiviert und unter Zugrundelegung einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren
linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten gemäß § 255 HGB
Abs. 1 und 2 aktiviert.
Die beweglichen Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der
entsprechenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben.
Bei Bemessung der planmäßigen Abschreibung
wurde von folgenden Nutzungsdauern ausgegangen:
Maschinen 6 Jahre
Fuhrpark 2 bis 9 Jahre
Büroeinrichtung 5 bis 13 Jahre
Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre
Für die Anschaffung von geringwertigen
Wirtschaftsgütern 2009 bis 2020 bzw. ab 2023 von
EUR 250,01 bis EUR 1.000,00 wurde
gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
gebildet. Die Abschreibung dieses Sammelpostens erfolgt
unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer
dieser Wirtschaftsgüter mit 20 vom Hundert.
Für die Anschaffung von geringwertigen
Wirtschaftsgütern 2021 und 2022 von EUR 250,01
bis EUR 800,00 wurde gemäß § 6 Abs. 2 EStG
die Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung
gewählt.
Der Warenbestand wurde zu Anschaffungskosten unter
Einbeziehung direkt zuordenbarer Nebenkosten
gemäß § 255 Abs. 1 HGB aktiviert.
Der Wert der Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherung wurde den
versicherungsmathematischen Gutachten der
Versicherungsunternehmen auf den Bilanzstichtag 31.12.2023
entnommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des
Niederstwertprinzips und erkennbarer Risiken mit ihren
Nominalwerten aktiviert. Forderungen welche mit einem
Ausfallrisiko behaftet sind wurden im erforderlichen
Maße einzeln wertberichtigt. Im Übrigen wurde
für nicht einzeln erkennbare Risiken eine pauschale
Wertberichtigung in Höhe von 1% der
Nettoforderungsbeträge gebildet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Die Pensionsrückstellungen wurden mittels
versicherungsmathematischer Gutachten auf Basis der
Richttafeln 2018 G von Prof. Heubeck ermittelt und mit den
Erfüllungsbeträgen nach § 253 Abs. 1
S. 2 Handelsgesetzbuch angesetzt.
Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2
Handelsgesetzbuch erfolgte die Saldierung mit den damit in
Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Hinsichtlich Abgrenzung latenter Steuern wurde die
Befreiungsvorschrift nach §§ 274,
274a HGB in Anspruch genommen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthalten keine Ansprüche mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Ansprüche mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr in Höhe von EUR 9.385,66
(Vj. EUR 5.709,56).
Es bestehen keine Forderungen gegenüber den
Gesellschaftern.
2.
Pensionsrückstellungen
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren
Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
Der Erfüllungsbetrag der
Altersvorsorgeverpflichtungen zum Bilanzstichtag
beträgt TEUR 986. Dem steht ein beizulegender Zeitwert
zu verrechnender Vermögensgegenstände von TEUR
614 gegenüber.
Wegen des Saldierungsgebots der einzelnen
Verpflichtung erfolgt ein Ausweis unter den sonstigen
Vermögensgegenständen von TEUR 9 und den
Pensionsrückstellungen von TEUR 381.
3.
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen maßgeblich zu
erwartende Kosten für Mitarbeitersachverhalte sowie zu
erwartende Verpflichtungen gegenüber Dritten.
4.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind von
ungesicherter Natur.
Angabe nach § 42 Abs. 3 GmbHG:
Von den Verbindlichkeiten bestehen TEUR 230 (Vorjahr
TEUR 220) gegenüber Gesellschaftern.
IV. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse gemäß 251 HGB
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse
gemäß 251 HGB bestanden zum Stichtag nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Miet- und Leasing- und Wartungsverträgen
erwachsen der Gesellschaft für künftige Jahre
Mindestbelastungen wie folgt:
Bis zu 1 Jahr TEUR 88
1 bis 5 Jahre TEUR 2
über 5 Jahre TEUR 0
Gesamt TEUR 90
3.
Mitarbeiter
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der im
Geschäftsjahr 2023 beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 38 (VJ 39).
4.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Gesellschaft lag
im abgelaufenen Geschäftsjahr bei:
Frau Doris Kienle, Straubing und Herrn Anton Kienle,
Straubing
Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift
gem. § 286 Abs. 4 HGB zur Angabe des
Geschäftsführergehalts Gebrauch.
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet
Doris Kienle und
Anton Kienle
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024
festgestellt.
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