Stammdaten

Register
Amtsgericht Straubing HRB 10010
Eingetragen
1.2.1993
Branche
BeteiligungsgesellschaftenBetrieb von BaumschulenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Pachtweise Fortführung der bisherigen Einzelfirma "Josef Primbs" in Straubing (HRA 1826).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Anton Kienle
seit 20.1.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Josef Primbs GmbH

Straubing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 128.747,00 163.520,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 128.746,00 163.519,00
B. Umlaufvermögen 2.123.745,36 2.378.839,37
I. Vorräte 1.512.783,18 1.430.464,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 254.253,55 312.903,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 356.708,63 635.471,25
Aktiva 2.252.492,36 2.542.359,37

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 950.988,44 956.000,88
I. Gezeichnetes Kapital 255.645,94 255.645,94
II. Gewinnrücklagen 695.342,50 700.354,94
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00
B. Rückstellungen 457.197,92 441.920,32
C. Verbindlichkeiten 844.306,00 1.144.438,17
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 844.306,00 1.144.438,17
davon gegenüber Gesellschaftern 230.434,82 220.449,59
Passiva 2.252.492,36 2.542.359,37

Anhang

I. Allgemeine Angaben


Die Josef Primbs GmbH, Straubing ist beim Amtsgericht Straubing HRB 10010 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und der Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Josef Primbs GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Absatz 1 HGB. Die Jahresabschluss­erstellung erfolgt nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften §§ 264 ff. i.V.m. § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Die Gesellschaft macht von der Be­freiungsvorschrift gemäß § 264 Absatz 1 HGB zur Nichterstellung des Lageberichts sowie von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden



Immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB aktiviert und unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gemäß § 255 HGB Abs. 1 und 2 aktiviert.

Die beweglichen Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der entsprechenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Bei Bemessung der planmäßigen Abschreibung wurde von folgenden Nutzungsdauern ausgegangen:
Maschinen 6 Jahre
Fuhrpark 2 bis 9 Jahre
Büroeinrichtung 5 bis 13 Jahre
Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre

Für die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern 2009 bis 2020 bzw. ab 2023 von EUR 250,01 bis EUR 1.000,00 wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Die Abschreibung dieses Sammelpostens erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer dieser Wirtschaftsgüter mit 20 vom Hundert.

Für die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern 2021 und 2022 von EUR 250,01 bis EUR 800,00 wurde gemäß § 6 Abs. 2 EStG die Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung gewählt.

Der Warenbestand wurde zu Anschaffungskosten unter Einbeziehung direkt zuordenbarer Nebenkosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB aktiviert.
Der Wert der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung wurde den versicherungsmathematischen Gutachten der Versicherungsunternehmen auf den Bilanzstichtag 31.12.2023 entnommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips und erkennbarer Risiken mit ihren Nominalwerten aktiviert. Forderungen welche mit einem Ausfallrisiko behaftet sind wurden im erforderlichen Maße einzeln wertberichtigt. Im Übrigen wurde für nicht einzeln erkennbare Risiken eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 1% der Nettoforderungsbeträge gebildet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Die Pensionsrückstellungen wurden mittels versicherungsmathematischer Gutachten auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Heubeck ermittelt und mit den Erfüllungsbeträgen nach § 253 Abs. 1 S. 2 Handelsgesetzbuch angesetzt.
Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 Handelsgesetzbuch erfolgte die Saldierung mit den damit in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Hinsichtlich Abgrenzung latenter Steuern wurde die Befreiungsvorschrift  nach §§ 274, 274a HGB in Anspruch genommen.

III. Erläuterungen zur Bilanz



1.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten keine Ansprüche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Ansprüche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 9.385,66 (Vj. EUR 5.709,56).
Es bestehen keine Forderungen gegenüber den Gesellschaftern.

2.  Pensionsrückstellungen

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:

Der Erfüllungsbetrag der Altersvorsorgeverpflichtungen zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 986. Dem steht ein beizulegender Zeitwert zu verrechnender Vermögensgegenstände von TEUR 614 gegenüber.
Wegen des Saldierungsgebots der einzelnen Verpflichtung erfolgt ein Ausweis unter den sonstigen Vermögensgegenständen von TEUR 9 und den Pensionsrückstellungen von TEUR 381.

3.  Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen maßgeblich zu erwartende Kosten für Mitarbeitersachverhalte sowie zu erwartende Verpflichtungen gegenüber Dritten.

4.  Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind von ungesicherter Natur.

Angabe nach § 42 Abs. 3 GmbHG:
Von den Verbindlichkeiten bestehen TEUR 230 (Vorjahr TEUR 220) gegenüber Gesellschaftern.

IV. Sonstige Angaben



1.  Haftungsverhältnisse gemäß 251 HGB

Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse gemäß 251 HGB bestanden zum Stichtag nicht.

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet- und Leasing- und Wartungsverträgen erwachsen der Gesellschaft für künftige Jahre Mindestbelastungen wie folgt:

Bis zu 1 Jahr TEUR 88
1 bis 5 Jahre TEUR 2
über 5 Jahre TEUR 0
Gesamt TEUR 90

3.  Mitarbeiter

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der im Geschäftsjahr 2023 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 38 (VJ 39).

4.  Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Gesellschaft lag im abgelaufenen Geschäftsjahr  bei:

Frau Doris Kienle, Straubing und Herrn Anton Kienle, Straubing

Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift gem. § 286 Abs. 4 HGB zur Angabe des Geschäftsführergehalts Gebrauch.

sonstige Berichtsbestandteile


gezeichnet
Doris Kienle und
Anton Kienle
Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024 festgestellt.

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