Erbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen
Sparkasse Unstrut-Hainich
Mühlhausen/ThüringenStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Virnau seit 23.7.2021 | Vorstandsmitglied |
Christian Blechschmidt seit 10.1.2011 | Vorsitzender des Vorstands |
Karl-Heinz Leister seit 10.1.2011 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Unstrut-HainichMühlhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023eingetragen beim
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG zum 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich I. Postenbezogene Angaben Forderungen an Kreditinstitute a) Forderungen an die eigene Girozentrale b) Nachrangige Vermögensgegenstände c) Fristengliederung Forderungen an Kunden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Börsenfähige Wertpapiere b) Angaben zu den Finanzanlagen c) Fristengliederung Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere a) Börsenfähige Wertpapiere b) Angaben zu Anteilen an Investmentvermögen Beteiligungen a) Anteilsbesitz b) Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB Treuhandvermögen Sachanlagen Rechnungsabgrenzungsposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale b) Fristengliederung c) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Treuhandverbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Rückstellungen Eventualverbindlichkeiten Andere Verpflichtungen II. Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben Finanzanlagen Sachanlagen und Immaterielle Anlagewerte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung Angaben zur Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände C. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinsaufwendungen Provisionserträge Jahresüberschuss Bilanzgewinn a) Ausschüttungsgesperrte Beträge b) Gewinnverwendungsvorschlag D. Sonstige Angaben Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind Angaben zu Termingeschäften gemäß § 36 RechKredV Derivative Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden Nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen Angaben zu mittelbaren Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 28 EGHGB Bezüge der Organmitglieder Kredite an Organe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 285 Nr. 17 HGB Angaben zu den latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB Verwaltungsrat und Vorstand A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss der Sparkasse Unstrut-Hainich zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinausgemacht. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden von den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde. Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und ggf. Handelsbestand. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Festverzinsliche Wertpapiere mit Buchwerten zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 75.923 TEUR wurden aufgrund einer strategischen Neuausrichtung der Sparkasse aus dem Anlagevermögen in die Liquiditätsreserve umgewidmet. Die sich hieraus ergebenen Abschreibungen auf den Niederstwert betragen 3,6 Mio EUR. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere und weiteren Finanzinstrumente daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde. Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet. Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis oder zum Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt. Bei insgesamt 63.138 TEUR Anteilen an offenen Immobilienfonds, die wir der Liquiditätsreserve zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag bzw. kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag erheben. Diese Rückgabeabschläge berücksichtigen wir bei der Bewertung dann, wenn eine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist. Da eine vorfristige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rückgabeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Anteile an Investmentkommanditgesellschaften, die wir im Aktivposten 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen haben, bewerten wir nach den Grundsätzen für Beteiligungen. Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen, weisen wir weiterhin in der Bilanz unter den Wertpapieren aus, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, bei der Sparkasse verbleiben. Der Buchwert der verliehenen Wertpapiere beträgt zum Bilanzstichtag 111,0 Mio EUR (Vorjahr: 131,6 Mio EUR). Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden die geringwertigen Vermögensgegenstände in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird. Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind hinsichtlich des Passivpostens 7c) "andere Rückstellungen" einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV-Posten 1 "Zinserträge" oder 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Hinsichtlich des Passivpostens 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wird der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes zusammen mit dem Aufzinsungsergebnis in dem GuV-Posten 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,83 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir die von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssätze verwendet. Die durchschnittlichen Marktzinssätze wurden auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,0 % p. a. berücksichtigt, erwartete Steigerungen der Pensionsleistungen mit 3,0 % p. a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 3,0 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1,0 % p. a. laut Satzung der jeweiligen ZVK. Für Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen bestehen Vermögenswerte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen). Sie werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem von unserem Kontrahenten mitgeteilten Aktivierungswert für das Versicherungsguthaben. Die Vermögensgegenstände wurden nach § 246 Abs. 2 HGB mit den korrespondierenden Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen saldiert. Zu Einzelangaben zu den zum 31. Dezember 2023 vorgenommenen Verrechnungen verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt B. II. "Angaben zur Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB". Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Zinsen (sogenannte "Negativzinsen") werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, werden zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften und Beständen, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Zinsswaps, die der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos dienen, werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW Stellungnahme RS BFA 3 n. F. einbezogen. Der Ausweis der Zinsabgrenzungen erfolgt saldiert je Zinsswap. Kreditderivate, die mit keinem anderen Geschäft der Sparkasse in Verbindung stehen ("freistehende Kreditderivate") und bei denen wir als Sicherungsgeber auftreten, haben wir ausschließlich in Bezug auf Adressenausfallrisiken abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, diese Kreditderivate bis zur Endfälligkeit bzw. bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten. Sie werden entsprechend den Grundsätzen für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft behandelt und als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Wird am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des vereinbarten Kreditereignisses gerechnet, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die ausgewiesene Eventualverbindlichkeit wird um den Betrag der gebildeten Rückstellung gekürzt. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH I. POSTENBEZOGENE ANGABEN FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE a) Forderungen an die eigene Girozentrale Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 45.477 TEUR (Vorjahr: 24.293 TEUR) enthalten. b) Nachrangige Vermögensgegenstände Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 3.000 TEUR (Vorjahr: 3.000 TEUR) enthalten. Diese entfallen in voller Höhe auf den Unterposten "b) andere Forderungen". c) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. FORDERUNGEN AN KUNDEN
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE a) Börsenfähige Wertpapiere
Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurden börsenfähige festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens mit Rating besser A- (Standard & Poor's). b) Angaben zu den Finanzanlagen Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurde in folgendem Umfang auf Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet, weil die Wertminderungen nicht als dauerhaft angesehen werden:
Da diese Schuldverschreibungen nach unseren Erwartungen zu 100 % zurückgezahlt werden und die Zinsen bisher vertragskonform gezahlt wurden, gehen wir von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus. c) Fristengliederung Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 49.643 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE a) Börsenfähige Wertpapiere
b) Angaben zu Anteilen an Investmentvermögen Zu Anteilen an Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB, an denen die Sparkasse am 31. Dezember 2023 mehr als 10 % der Anteile hält, machen wir gemäß § 285 Nr. 26 HGB die folgenden Angaben:
Die dargestellten Investmentvermögen unterliegen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. Der Fondsgesellschaft bleibt jedoch vorbehalten, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. BETEILIGUNGEN a) Anteilsbesitz Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
1) unter Berücksichtigung des
Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung
b) Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. TREUHANDVERMÖGEN Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. SACHANLAGEN Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 3,6 Mio EUR (Vorjahr: 4,2 Mio EUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 71.309 TEUR (Vorjahr: 76.432 TEUR) enthalten. b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. c) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B.II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben". VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. TREUHANDVERBINDLICHKEITEN Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 130 TEUR (Vorjahr: 144 TEUR) enthalten. RÜCKSTELLUNGEN Der Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 102 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Im Posten Eventualverbindlichkeiten sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. ANDERE VERPFLICHTUNGEN Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. II. MEHRERE POSTEN DER BILANZ BETREFFENDE ANGABEN FINANZANLAGEN
Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht. SACHANLAGEN UND IMMATERIELLE ANLAGEWERTE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHKEITEN IN FREMDWÄHRUNG Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 17 TEUR (Vorjahr: 15 TEUR). ANGABEN ZUR VERRECHNUNG GEMÄß § 246 ABS. 2 HGB Vermögensgegenstände und Schulden wurden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in folgendem Umfang miteinander verrechnet:
Bei den verrechneten Vermögensgegenständen handelt es sich um Versicherungsguthaben, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im Bilanzposten Aktiva 13 auszuweisen wären. Bei den verrechneten Schulden handelt es sich um Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im Bilanzposten Passiva 7c auszuweisen wären. Bei den verrechneten Erträgen handelt es sich in Höhe von 1 TEUR um Erträge aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im GuV-Posten 8 "Sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen wären. Bei den verrechneten Aufwendungen handelt es sich in Höhe von 1 TEUR um die aus der Zeitwertänderung des Deckungsvermögens abgeleitete Erhöhung des Verpflichtungsumfangs, die wirtschaftlich einem Verzinsungsanspruch des Mitarbeiters entspricht. Dieser Betrag wäre, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im GuV-Posten 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen. Zu den Grundlagen der Verrechnungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verweisen wir ergänzend auf die Ausführungen im Abschnitt A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". ALS SICHERHEIT ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Für folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:
Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2023 in voller Höhe abgetretene Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln. Für Refinanzierungszwecke sind Wertpapiere mit Buchwerten von 23.018 TEUR (Ende 2022: 29.138 TEUR) der Deutschen Bundesbank verpfändet. Zum Bilanzstichtag 2023 bestanden keine derart besicherten Verbindlichkeiten (Vorjahr: keine entsprechenden Verbindlichkeiten). C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGZINSAUFWENDUNGEN In den Zinsaufwendungen sind geleistete Ausgleichszahlungen von 575 TEUR (Vorjahr: Zinserträge 9.335 TEUR) für vorzeitige Auflösungen von Zinsswaps enthalten. Der Zinsüberschuss zukünftiger Jahre wird hierdurch entlastet. PROVISIONSERTRÄGE Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentanteile, Konsumentenkredite). JAHRESÜBERSCHUSS Steuerliche Sonderabschreibungen früherer Jahre, die gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt wurden, beeinflussen das Ergebnis nur in unbedeutendem Umfang. BILANZGEWINN a) Ausschüttungsgesperrte Beträge Nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht ein Betrag von 102 TEUR. Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten Betrag. Daher besteht für den nach dem Thüringer Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre. b) GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn 250 TEUR an den Unstrut-Hainich-Kreis als Träger der Sparkasse zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke auszuschütten und 951 TEUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 21 ThürSpkG. D. SONSTIGE ANGABEN VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG, DIE NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRS EINGETRETEN UND WEDER IN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG NOCH IN DER BILANZ BERÜCKSICHTIGT SIND Vorgänge von besonderer Bedeutung gemäß § 285 Nr. 33 HGB, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten, sind nicht eingetreten. ANGABEN ZU TERMINGESCHÄFTEN GEMÄß § 36 RECHKREDV
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE, DIE NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERT WURDEN Am Bilanzstichtag bestanden die nachfolgend aufgeführten Zinsswaps, welche ausschließlich zur Steuerung des Zinsbuchs abgeschlossen wurden. Die Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Da für die derivativen Finanzinstrumente (Zinsswaps) keine Marktwerte vorhanden waren, haben wir die beizulegenden Zeitwerte mithilfe eines anerkannten Bewertungsmodells ermittelt. Dabei haben wir das Barwert Modell der Anwendung "SimCorp Dimension" genutzt und die folgenden Bewertungsparameter verwendet: erwartete zukünftige Cashflows und Zinssätze, die sich nach der aktuellen Zinsstrukturkurve richten. NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig. Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet dar- über hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverband Hessen Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. Im Zusammenhang mit einer verbindlichen Zeichnungszusage für Anteile an Investmentvermögen betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB 3.446 TEUR. ANGABEN ZU MITTELBAREN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEMÄß ART. 28 EGHGB Die Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied im Kommunalen Versorgungsverband Thüringen (KVT). Der KVT finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 der Satzung der Zusatzversorgungskasse (ZVK) innerhalb des Vermögens des KVT ein separater Kapitalstock aufgebaut. Im Geschäftsjahr 2023 wurde kein Sanierungsgeld erhoben. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz 5,9 % (Umlagesatz 1,5 % und Zusatzbeitrag 4,4 %) der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 3,5 %-Punkte und der Arbeitnehmer 2,4 %-Punkte getragen. Im Jahr 2024 steigt der Finanzierungssatz auf 6,1 % der umlagepflichtigen Gehälter (Umlage 1,7 % und Zusatzbeitrag 4,4 %). Hiervon entfallen auf die Sparkasse 3,7 %-Punkte und auf den Arbeitnehmer 2,4 %-Punkte. Ein Sanierungsgeld wird auch im Jahr 2024 nicht erhoben. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen den KVT, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, dem KVT im Rahmen des mit ihm begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 9.199 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 322 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie dem KVT handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Der KVT hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 8.460 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Richttafeln für die Zusatzversorgungkassen-Pflichtversicherung (RTZV-P) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern der KVT die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar- Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar des KVT in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen des KVT. BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDER Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 481 TEUR. Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 50 TEUR. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 185 TEUR. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen haben wir insgesamt 3.292 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung. Mandate Der Vorstandsvorsitzende, Herr Christian Blechschmidt, ist Mitglied der Trägerversammlung der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale. KREDITE AN ORGANE An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Vorschüsse und Kredite von 377 TEUR gewährt. MITARBEITER UND MITARBEITERINNEN Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
ANGABE DES ABSCHLUSSPRÜFERHONORARS NACH § 285 NR. 17 HGB In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:
ANGABEN ZU DEN LATENTEN STEUERN NACH § 285 NR. 29 HGB Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 582 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die wesentlichen künftigen Steuerentlastungen zu 40 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren inkl. der positiven besitzanteiligen (Anleger-)Aktiengewinne sowie zu 30 % auf Rückstellungen und zu 17 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 30,37 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. VERWALTUNGSRAT UND VORSTAND Verwaltungsrat Vorsitzender Harald Zanker, Landrat des Landkreises Unstrut-Hainich (bis 30. Juni 2024) Thomas Ahke, Landrat des Landkreises Unstrut-Hainich Stellvertretende Vorsitzende Monika Ortmann, Geschäftsführerin des "Freundeskreis Jugendarbeit & Jugendweihe e. V." i. R. Dr. Johannes Bruns, Oberbürgermeister der Stadt Mühlhausen Mitglieder Iven Görbig, Berufssoldat bei der Bundeswehr, Pensionär (seit 01.01.2024) Marcel Hentrich, Mitarbeiter Vertrieb/Außendienst Fa. Hilti Deutschland AG (seit 01.01.2024) Manfred Hunstock, Geschäftsführer der "Hunstock Kabel GmbH" (vom 14.02.2023 bis 31.12.2023) Dr. Wolfgang Jankowsky, Schuldirektor i. R. Sandra Köllner, Sparkassenangestellte, Mitarbeiterin der Abteilung Marktfolge Kredit Thomas Kretschmer, Dozent an der Volkshochschule Unstrut-Hainich-Kreis - verstorben - (bis 09.01.2023) Annette Lehmann, Mitglied des Thüringer Landtages a. D. Holger Montag, Sparkassenangestellter, Leiter der Abteilung Firmenkundencenter Carsten Oehlmann, Rechtsanwalt Marlies Preuß, selbständig (Haushalt- und Büroservice) i. R. Matthias Rösener, Sparkassenangestellter, Mitarbeiter der Abteilung Markt- & Vorstandssekretariat Doreen Schöwe, Sparkassenangestellte, Leiterin der Abteilung Privatkunden Mühlhausen Stadt Vorstand
Mühlhausen, 8. Juli 2024 Der Vorstand Blechschmidt Leister Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG - "Länderspezifische Berichterstattung" Die Sparkasse Unstrut-Hainich hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Unstrut-Hainich besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Unstrut-Hainich definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 41.972 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 173. Der Gewinn vor Steuern beträgt 6.221 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 4.987 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern. Die Sparkasse Unstrut-Hainich hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Unstrut-Hainich hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 am 20. August 2024 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.
Sparkasse Unstrut-Hainich Der Vorstand Blechschmidt Leister Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs 1. Grundlagen der Sparkasse und Wirtschaftsbericht 1.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 1.2 Berichterstattung über die Branchensituation 1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen 1.4 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren 1.5 Darstellung des Geschäftsverlaufs 1.5.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen 1.5.2 Kreditgeschäft 1.5.3 Eigenanlagen 1.5.4 Einlagengeschäft 1.5.5 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.5.6 Beteiligungen 1.5.7 Eigenkapital 1.5.8 Außerbilanzielles Geschäft 2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.1 Ertragslage 2.2 Finanzlage 2.3 Vermögenslage 3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3.1 Personal 3.2 Sonstiges 4. Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage B. Nachtragsbericht C. Risikoberichterstattung gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB 1. Risikobericht 1.1 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit 1.2 Adressenrisiko 1.2.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft 1.2.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft 1.3 Marktpreisrisiko 1.3.1 Zinsänderungsrisiko 1.3.2 Spreadrisiko 1.3.3 Aktienrisiko 1.3.4 Immobilienrisiko 1.4 Beteiligungsrisiko 1.5 Liquiditätsrisiko 1.6 Operationelles Risiko 1.7 Gesamtbeurteilung der Risikolage D. Prognosebericht A. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs 1. Grundlagen der Sparkasse und Wirtschaftsbericht 1.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage, ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,1 % beziehungsweise auf 1,6 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Die Investitionen und damit auch die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Entwicklung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt reduzierte sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt um 0,3 %. In 2022 war nach endgültigen Zahlen ein Wachstum von 1,8 % zu verzeichnen. Am Arbeitsmarkt war die Rezession kaum spürbar. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 gemäß Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DGSV) weiter auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. gesteigert werden. Die Quote der registrierten Arbeitslosen nach der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit stieg 2023 auf 5,7 %. Die Arbeitslosenquote im Unstrut- Hainich-Kreis stieg nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik und lag zum Jahresende bei 7,4 % (2022: 6,8 %). Die Verbraucherpreise sind gemäß Informationen des statistischen Bundesamtes 2023 in Deutschland im Jahresdurchschnitt um 5,9 % (2022: nach endgültigen Zahlen 6,9 %) gestiegen. Thüringen verzeichnet im Jahresdurchschnitt nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik einen Anstieg um rund 6,2 % (2022: 8,3 %). Die Finanzmärkte reagierten auf die in 2023 fortgesetzte geldpolitische Wende der Notenbanken und die veränderten Rahmenbedingungen durch den Krieg in der Ukraine. Zehnjährige Pfandbriefe notierten nach Angaben von Refinitiv zum Jahresultimo 2023 bei 2,81 % und verzeichneten gegenüber dem Vorjahresultimo einen Rückgang um 45 Basispunkte. Der Deutsche Aktienindex (DAX) und der europäische Aktienindex Euro Stoxx 50 verzeichneten in 2023 deutliche Kursanstiege in Höhe von 20,3 % bzw. 19,2 % (2022: Kursrückgänge in Höhe von 12,3 % bzw. 11,7 %). 1.2 Berichterstattung über die Branchensituation Im Jahr 2023 bestimmten gemäß Ausführungen der Deutschen Bundesbank weiterhin hohe Preissteigerungsraten, die Straffung der Geldpolitik und hohe Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung das Geschäftsumfeld der deutschen Kreditinstitute. Der fortgesetzte Anstieg des Zinsniveaus unterstützte kurzfristig die Ertragslage der deutschen Banken. Mittelfristig nehmen ertragsbelastende Risiken zu: So dürfte sich der Anstieg der Bestandsmarge im Kredit- und Einlagengeschäft, der maßgeblich zur Verbesserung des Zinsüberschusses in den Jahren 2022 und 2023 beigetragen hat, als nicht nachhaltig erweisen, wenn der sich verstärkende Wettbewerbsdruck zu weiter steigenden Zinssätzen auf Kundeneinlagen führt. Ebenso wirkt ein sinkendes Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen belastend für die Ertragslage der nächsten Jahre. Deutsche Banken verzeichnen im Firmen- und Privatkundenkreditgeschäft gemäß Informationen der Deutschen Bundesbank eine leicht positive Bestandsentwicklung. Die Wettbewerbssituation in der Finanzdienstleistungsbranche änderte sich im Jahr 2023 insbesondere auf der Passivseite. Verwahrentgelte für bestimmte Kundengruppen wurden - aufgrund der Zinswende der EZB - nicht mehr vereinnahmt. Im Fokus stand nun nicht mehr die Begrenzung des Zuwachses von Passivmitteln, sondern der Wettbewerb um Kundeneinlagen verzeichnete eine deutlich höhere Intensität. Der Bundesgerichtshof hat in den Musterfestellungsklageverfahren gegen die Saalesparkasse sowie die Ostsächsische Sparkasse Dreden seine Urteile vom 9. Juli 2024 verkündet. Demnach ist der WU 9554 nach alten Schlüssel »Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen/Börsennotierte Bundeswertpapiere/ RLZ von über 8 bis 15 Jahren/Monatswerte« (derzeitige Kennung BBSIS.M.I.UMR.RD. EUR.S1311.B.A604.R0815.R.A.A._Z._Z.A.) für die streitgegenständlichen Vertragsverhältnisse (u. a. unbefristeter Vertrag, steigende Prämien bis nach dem 15. Sparjahr) aus Sicht des Revisionsgerichts nicht zu beanstanden und kann daher als geeigneter Referenzzinssatz herangezogen werden. Ungeachtet der Tatsache, dass wir nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt waren, hat die Sparkasse Unstrut-Hainich die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft, ob die von uns in der Vergangenheit mit unseren Kunden geschlossenen Sparverträge mit vergleichbaren Zinsanpassungsklauseln ausgestaltet sind. Zur handelsrechtlichen Behandlung der Auswirkungen des BGH-Urteils verweisen wir auf den Anhang als Teil des Jahresabschlusses. Die MaRisk machen transparent, was die BaFin in Sachen Risikomanagement von den Kreditinstituten erwartet. In der 7. Novelle der MaRisk, welche die BaFin am 29.06.2023 veröffentlicht hat, hat sie insbesondere die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA für die Kreditvergabe und -überwachung umgesetzt. Sie betreffen zum Beispiel die Prozesse im Kreditgeschäft (Modul BTO 1.2) und die Risikomanagementmodelle der Institute (Modul AT 4.3.5). Außerdem hat die BaFin unter anderem folgende wesentliche Aspekte angepasst oder neu in die MaRisk-Novelle integriert: Die Aufsicht formuliert erstmals Anforderungen an den Umgang des Risikomanagements der Banken mit eigenen Immobilien (Modul BTO 3). Die MaRisk-Novelle macht Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit und stellt klar, dass die Institute ihre Nachhaltigkeitsrisiken mit Hilfe von wissenschaftlich fundierten Szenarien messen sollen (u. a. Module AT 2.2 und AT 4.1). Die 8. MaRisk-Novelle dient ausschließlich dazu, die EBA-Leitlinien zum Management von Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch in nationales Recht zu überführen. 1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen Die Sparkasse Unstrut-Hainich ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt sowohl dem Kreditwesengesetz (KWG) als auch dem Thüringer Sparkassengesetz. Damit untersteht sie aufsichtsrechtlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Thüringer Sparkassenaufsicht. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Unstrut-Hainich, der über das Regionalprinzip auch das Geschäftsgebiet der Sparkasse darstellt. Im Rahmen des "Verbundkonzepts" existieren auf Ebene des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT) ein gemeinsames Risikomanagement, eine Verbundrechenschaftslegung und ein Verbundrating. Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Kernelement des bundesweiten Sicherungssystems ist das Ansparen eines Zielvolumens von 0,8 % der gedeckten Einlagen bis zum Ablauf des 3. Juli 2024. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin geleistet werden. 1.4 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Folgende Kennzahlen stellten die in der Geschäftsstrategie 2023 der Sparkasse Unstrut-Hainich definierten, bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar: Priorität I:
Priorität II:
1.5 Darstellung des Geschäftsverlaufs Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beurteilt der Vorstand die Geschäftsentwicklung der Sparkasse als günstig. Das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft entwickelten sich ungünstiger als geplant. Weitere Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung werden nachfolgend gegeben. 1.5.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen Die Sparkasse Unstrut-Hainich schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 1.515,7 Mio. EUR ab. Dies entspricht einem Anstieg von 12,0 Mio. EUR bzw. 0,8 % gegenüber dem Vorjahr. Der Durchschnitt der Thüringer Sparkassen verringerte die Bilanzsumme um 2,8 %. Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme einschließlich Eventualverbindlichkeiten) erhöhte sich 2023 um 0,8 % auf 1.526,2 Mio. EUR. Die wesentlichen Bilanzpositionen und deren Änderungen gegenüber 2022 sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
* Bilanzsumme und Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften und Gewährleistungen
1.5.2 Kreditgeschäft Die Forderungen an Kunden sanken im Berichtsjahr um 16,6 Mio. EUR bzw. 2,2 % (Vorjahr: Zuwachs in Höhe von 44,9 Mio. EUR bzw. 6,3 %) auf 739,6 Mio. EUR. Das gesamte Kreditvolumen (inklusive Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen) der Sparkasse Unstrut-Hainich reduzierte sich im Berichtszeitraum um 4,0 % auf insgesamt 771,0 Mio. EUR (Vorjahr: 803,4 Mio. EUR). Der Strukturanteil des Kundenkreditgeschäfts (Forderungen an Kunden) an der Bilanzsumme der Sparkasse nahm gegenüber dem Vorjahr leicht ab. Im Vergleich zu den Thüringer Sparkassen liegt der Strukturanteil mit 48,8 % (2022: 50,3 %) leicht unter dem Durchschnittswert von 50,1 %. Die Entwicklung der Sparkasse bei den Kundenausleihungen liegt deutlich unter der prognostizierten Wachstumsrate von rund 2,2 %; insbesondere die Kundenausleihungen an Unternehmen und Selbständige sowie Privatkunden entwickelten sich ungünstiger als geplant. Die Kreditvolumen nach Kreditsegmenten entwickelten sich 2023 gegenüber dem Vorjahr - vor Bewertung - wie folgt: Die Ausleihungen an die öffentlichen Haushalte reduzierten sich gegenüber 2023 um 1,5 Mio. EUR bzw. 3,1 % auf 46,6 Mio. EUR. Der Bestand an Krediten an Unternehmen und Selbständige nahm um rund 1,8 % ab. Der Schwerpunkt des gewerblichen Kreditgeschäfts liegt in dem Bereich Grundstücks- u. Wohnungswesen. Im Privatkundenkreditgeschäft sind die Ausleihungen um 2,2 Mio. EUR bzw. 0,8 % auf 290,8 Mio. EUR (2023: 293,0 Mio. EUR) gefallen. Ursächlich für den Rückgang war die rückläufige Nachfrage nach Wohnungsbaufinanzierungen. Die unwiderruflichen Kreditzusagen beliefen sich zum Jahresende auf 21,0 Mio. EUR. Diese reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 15,4 Mio. EUR bzw. 42,3 %. Ursächlich hierfür waren die Kreditzusagen für Darlehen. 1.5.3 Eigenanlagen Die Position Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 15,2 Mio. EUR bzw. 3,5 % auf 425,2 Mio. EUR. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus einer Strategieänderung bei Wertpapieren mit ESG-Risiken und erhöhten Spreads. Diese Papiere wurden aus dem Anlagebestand in die Liquiditätsreserve umgewidmet und teilweise verkauft. Die Forderungen an Kreditinstitute belaufen sich auf 109,5 Mio. EUR (nach 95,7 Mio. EUR im Jahr 2022) und entfallen im Wesentlichen auf Termingeldanlagen (32,5 Mio. EUR), auf Schuldscheindarlehen von anderen Landesbanken (30,3 Mio. EUR) und täglich fällige Guthaben bei der Landesbank (27,2 Mio. EUR). Der Bestand an nicht festverzinslichen Wertpapieren erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen aufgrund von Investitionen in Immobilienspezialfonds um 7,8 Mio. EUR bzw. 6,8 % auf 122,7 Mio. EUR; mit 57,2 Mio. EUR entfällt die größte Teilposition auf Anteile an dem von uns gehaltenen Wertpapier-Spezialfonds. Der Gesamtbestand der Eigenanlagen beträgt 547,9 Mio. EUR und reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 7,4 Mio. EUR bzw. 1,3 %. 1.5.4 Einlagengeschäft Das Einlagengeschäft der Sparkasse erhöhte sich im Jahr 2023 um 8,5 Mio. EUR bzw. 0,7 % auf 1.246,6 Mio. EUR (2022: Erhöhung um 19,8 Mio. EUR bzw. 1,6 %). Der durchschnittliche Rückgang des Einlagengeschäftes der thüringischen Sparkassen beträgt in 2023 1,1 %. Das geplante Ziel eines Wachstums von 1,8% konnte nicht erreicht werden. Aufgrund des wieder ansteigenden Zinsniveaus war die Bereitschaft der Privatkunden zur mittel- oder langfristigen Kapitalbindung deutlich erhöht. Die "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist" (Sparkassenbriefe) erhöhten sich, wenn auch auf niedrigem Niveau, um 23,7 Mio. EUR bzw. 227,9 % auf 34,1 Mio. EUR. Die täglich fälligen Gelder reduzierten sich um 0,5 Mio. EUR bzw. 0,0 % auf 1.010,4 Mio. EUR und weisen einen Anteil von 81,1 % (Vorjahr: 81,6 %) an den gesamten Kundeneinlagen der Sparkasse auf. Die Spareinlagen (einschließlich Sondersparformen) reduzierten sich im Berichtszeitraum um 14,8 Mio. EUR bzw. 6,8 % auf nunmehr 202,0 Mio. EUR. Der Strukturanteil der Kundeneinlagen reduzierte sich leicht auf 82,2 % (2022: 82,3 %) der Bilanzsumme. Die Kundeneinlagen sind die bedeutendste Refinanzierungsquelle der Sparkasse Unstrut- Hainich. 1.5.5 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf 74,6 Mio. EUR (nach 79,0 Mio. EUR im Jahr 2022) und entfallen im Wesentlichen auf Refinanzierungsmittel für öffentliche Kreditprogramme. 1.5.6 Beteiligungen Der unter Beteiligungen ausgewiesene Anteilsbestand der Sparkasse betrug zum Jahresende 12,4 Mio. EUR (Vorjahr: 12,2 Mio. EUR). Die bedeutendste Beteiligung stellt weiterhin der Anteilsbesitz der Sparkasse am Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen mit 11,9 Mio. EUR (2022: 11,9 Mio. EUR) dar. 1.5.7 Eigenkapital Vom Jahresüberschuss von rund 1,2 Mio. EUR soll ein Betrag von rund 1,0 Mio. EUR der Sicherheitsrücklage zugeführt werden, die sich damit auf 64,5 Mio. EUR erhöhen wird. Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, einen Betrag von 250 TEUR an den Träger auszuschütten. 1.5.8 Außerbilanzielles Geschäft Neben den bilanziellen Geschäften nimmt das außerbilanzielle Geschäft mit Kunden eine große Bedeutung für die Sparkasse ein. Es umfasst das Dienstleistungsgeschäft, das Wertpapiergeschäft mit Kunden und das Vermittlungsgeschäft im Sparkassen-Verbund. Der gesamte Provisionsüberschuss beträgt 11,3 Mio. EUR (2022: 11,3 Mio. EUR). Das Wertpapierdienstleistungsgeschäft entwickelte sich positiv. Das im Depot B verwaltete Vermögen nahm auf Basis der Kurswerte um 34,9 Mio. EUR auf 130,7 Mio. EUR (Vorjahr: 95,8 Mio. EUR) zu. Die Anzahl der Kundendepots (Depot B) erhöhte sich um 113 auf 1.483 Stück. Die Umsätze im Depot B (ohne Einlösungen) erhöhten sich um 26,6 Mio. EUR auf 72,0 Mio. EUR. Das verwaltete Fondsvermögen bei der DekaBank erhöhte sich auf Basis der Kurswerte um 45,4 Mio. EUR auf 240,2 Mio. EUR. Die Anzahl der DekaBank-Depots erhöhte sich um 355 Depots auf 8.799 gegenüber 8.444 im Jahr 2022. Der Umsatz in den DekaBank-Depots erhöhte sich um 12,0 % auf 92,7 Mio. EUR (Vorjahr: 82,8 Mio. EUR). Im Bauspargeschäft verringerte sich das vermittelte Bausparvolumen gegenüber dem Vorjahr. Im Lebensversicherungsgeschäft verringerte sich die bewertete Beitragssumme gegenüber 2022. Die Einnahmen aus der Vermittlung von Immobilien lagen mit 179 TEUR leicht über dem Vorjahresniveau (2022: 175 TEUR). 2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Der Vorstand schätzt die wirtschaftliche Situation der Sparkasse auf Basis der nachfolgenden Erläuterungen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage als geordnet ein. 2.1 Ertragslage Der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2023 beträgt rund 1,2 Mio. EUR und liegt damit deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Die Ertragslage der Sparkasse stellt sich nach Einschätzung des Vorstandes weiter günstig dar. Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung im Vorjahresvergleich sowie teilweise die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren dar.
1) Pos. 1 - Pos. 2 + Pos. 3 der GuV
Die Sparkasse Unstrut-Hainich nutzt für Steuerungszwecke unterstützend den Betriebsvergleich. Bei dem Betriebsvergleich der deutschen Sparkassenorganisation handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Darstellung von Erfolgskennzahlen. Zunächst wird eine Überleitungsrechnung ausgehend von der Gewinn- und Verlustrechnung hin zur Betriebsvergleichs-Systematik dargestellt. Anschließend werden die wesentlichen Veränderungen des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 erläutert, die Annahmen des Lageberichtes 2022 (D. Prognosebericht) überprüft und die wesentlichen Abweichungen der Überleitungsrechnung für 2023 kurz erläutert. Überleitungsrechnung GuV
1) ordentlicher Aufwand / (Zinsüberschuss +
Provisionsüberschuss + Sonstiges ordentliches
Ergebnis)
Die Abweichung in der betriebswirtschaftlichen Betrachtung im Zinsergebnis resultiert aus Umgliederungen in das neutrale Ergebnis, welche im Wesentlichen mit rund 0,6 Mio. EUR auf Zinsaufwendungen aus der vorzeitigen Auflösung von Zinsswaps entfallen. Der Zinsüberschuss erhöhte sich 2023 gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 9,2 Mio. EUR bzw. 42,4 % auf absolut 30,9 Mio. EUR. Bezogen auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis fiel der Anstieg des Zinsüberschusses im Jahr 2023 deutlich stärker als erwartet aus. Ursächlich für den Anstieg des Zinsertrags sind insbesondere höhere Erträge aus Anleihen und das deutlich bessere Zinsergebnis aus Derivaten, welches sich um rund 4,5 Mio. EUR auf 4,6 Mio. EUR erhöhte. Daneben konnten aufgrund der Leitzinsentwicklung höhere Erträge im Kundengeschäft sowie mit Termin- und Tagesgeldanlagen bei Kreditinstituten erzielt werden. Die relative Zinsspanne stellt mit 2,07 % der Durchschnittsbilanzsumme (2022: 1,41 %) weiterhin die wichtigste Ertragsquelle der Sparkasse dar. Der Provisionsüberschuss konnte bei 11,3 Mio. EUR (2022: 11,3 Mio. EUR) konstant gehalten werden. In der Planungsrechnung wurde von einem Anstieg in Höhe von rund 0,4 Mio. EUR ausgegangen. Aus dem Verwaltungsaufwand werden aperiodische und außerordentliche Posten in das neutrale Ergebnis umgesetzt. Die anderen Verwaltungsaufwendungen werden mit den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen zum betriebswirtschaftlichen Sachaufwand zusammengefasst. Der ordentliche Aufwand beträgt nach den Umsetzungen rund 20,7 Mio. EUR (2022: 19,2 Mio. EUR). Im Bereich des Personalaufwandes betrifft die Umsetzung überwiegend die Zuführung zu Rückstellungen für laufende Pensionen in Höhe von 48 TEUR. Bei den Personalaufwendungen einschließlich der sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung ist ein Anstieg um 1,2 Mio. EUR auf 13,0 Mio. EUR zu verzeichnen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr deutlich. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die tariflichen Steigerungen. In der Planungsrechnung wurde von einem Anstieg des Personalaufwandes in Höhe von rund 1,1 Mio. EUR ausgegangen. Aperiodische Beträge werden dem neutralen Ergebnis zugeordnet. Der Sachaufwand erhöhte sich um 0,3 Mio. EUR auf rund 7,7 Mio. EUR; hier waren wir von einem Anstieg um 0,2 Mio. EUR ausgegangen. Ursächlich waren erhöhte Grundstücksaufwendungen. Aus den GuV-Positionen 8 und 12 werden u. a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen bzw. Spenden dem neutralen Ergebnis zugeordnet. Das in der GuV-Rechnung ausgewiesene Bewertungsergebnis beträgt -9,6 Mio. EUR. Die Bewertung des Wertpapierbestands der Liquiditätsreserve erfolgte dabei unter Anwendung des strengen und im Anlagebestand hinsichtlich der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Das Bewertungsergebnis hat sich aufgrund der Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips um rund 4,7 Mio. EUR verbessert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Sparkasse zum Jahresultimo zur Absicherung Zinsswaps mit positiven Marktwerten von per Saldo rund 9,9 Mio. EUR im Bestand hatte. Den Risiken im Kreditgeschäft und den sonstigen Verpflichtungen wurde über die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen in ausreichendem Umfang Rechnung getragen. Im Bewertungsergebnis wird neben dem bilanziellen Ausweis die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (GuV-Position 18) berücksichtigt. Im Jahr 2023 ist im Kreditgeschäft ein leicht positives Bewertungsergebnis zu verzeichnen. Geplant wurde ein moderater Wertberichtigungsbedarf. Im Wertpapiergeschäft ist ein hohes negatives Bewertungsergebnis zu verzeichnen. Geplant wurde ein moderat positives Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft. Ursächlich für die Planabweichungen waren neben Kurswertabschreibungen auch realisierte Verluste durch Veräußerungen von Anleihen. Der Steueraufwand nahm um 4,0 Mio. EUR auf 5,0 Mio. EUR zu. Das erzielte Jahresergebnis gestattet es der Sparkasse, das Eigenkapital (Sicherheitsrücklage) um rund 1,0 Mio. EUR aufzustocken. Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat weiterhin vorschlagen, dass aus dem ausgewiesenen Jahresüberschuss eine Ausschüttung an den Träger der Sparkasse, den Landkreis Unstrut-Hainich, in Höhe von 250 TEUR erfolgt. Unsere Annahmen des Lageberichtes 2022 (D. Prognosebericht) sind überwiegend eingetreten. Insbesondere aufgrund des deutlichen Anstieges beim Zinsüberschuss, prognostiziert wurde ein leichter Anstieg, hat sich das Betriebsergebnis vor Bewertung deutlich besser entwickelt als geplant. Die Ist-Werte der bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden tabellarisch angegeben, analysiert und beurteilt. Mit den Ist-Werten 2023 wurden die strategischen Zielzahlen grundsätzlich erreicht. Lediglich die Zielwerte bei den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen wurden aufgrund der Tarifentwicklung und Sachkostensteigerungen nicht erreicht. Der Zielwert beim ordentlichen Ertrag wurde lediglich leicht verfehlt.
Die Eigenkapitalrentabilität verbesserte sich um rund 5,5 %-Punkte auf 6,8 %. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den deutlich höheren Zinsüberschuss. In der Planungsrechnung wurde von einer Verbesserung um 6,2 %-Punkte ausgegangen. Das Aufwand/Ertrags-Verhältnis bezogen auf die betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise verbesserte sich um rund 9,1 %-Punkte auf 48,7 %. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ausführungen zu den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und dem Zinsüberschuss. In der Planungsrechnung wurde von einer ungünstigen Entwicklung um 5,1 %-Punkte ausgegangen. Beim ordentlichen Ertrag wurde ursprünglich von einem Anstieg in Höhe von rund 0,4 Mio. EUR ausgegangen. 2.2 Finanzlage Auf Basis einer planvollen und auskömmlichen Liquiditätsvorsorge war die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse im Geschäftsjahr jederzeit gegeben und wird auch künftig als gesichert angesehen. Zur Beurteilung der Finanzlage werden nach § 11 KWG bzw. der Art. 415 - 426 CRR ergänzt durch die Verordnung 2015/61 (delVO) der Europäischen Kommission die Kennziffern zur Liquidität errechnet. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Die Liqidity Coverage Ration (LCR) nach delVO wies zum Jahresultimo 2023 einen Wert von 2,96 (2022: 1,87) aus und bewegte sich im Jahr 2023 in der Bandbreite von 2,17 bis 4,37. Der aufsichtsrechtliche Mindestwert von 1,0 wurde deutlich übererfüllt. Hinsichtlich der Steuerung der Liquiditätsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde im Jahr 2023 nicht in Anspruch genommen. Der Übernachtkredit wurde nicht in Anspruch genommen. Übernachtguthaben wurden bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Einlagefazilität angelegt. Für die Nutzung der von der Deutschen Bundesbank eingeräumten Refinanzierungsangebote hat die Sparkasse in entsprechender Höhe Wertpapiere im Rahmen des Pfandpoolverfahrens verpfändet. Im Zusammenhang mit einer verbindlichen Zeichnungszusage für Anteile an Investmentvermögen betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß §285 Nr. 3a HGB 3,4 Mio. EUR. 2.3 Vermögenslage Die Vermögenslage stellt sich in der Sparkasse Unstrut-Hainich entsprechend der folgenden Tabelle dar:
Das Verhältnis der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag überschreitet zum 31. Dezember 2023 mit 20,47 % deutlich den gemäß Artikel 92 CRR in Verbindung mit dem SREP-Bescheid der BaFin vom 3. Mai 2022 (Anordnung eines Kapitalzuschlages im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses) erforderlichen Mindestwert von 9,25 % und bewegte sich zu den Meldestichtagen im Jahresverlauf in einer Bandbreite von 20,24 % bis 20,48 %, so dass auch die Gesamtkapitalanforderungen einschließlich Eigenmittelzielkennziffer eingehalten werden konnten. Das Kernkapital der Sparkasse setzt sich aus der Sicherheitsrücklage und Teilen des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 101,5 Mio. EUR zusammen. Als Ergänzungskapital können zum 31. Dezember 2023 aufgrund des Artikels 62c) CRR Teile der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB angerechnet werden. Die Eigenmittel betragen insgesamt zum 31. Dezember 2023 rund 172,9 Mio. EUR. Als Ansatzmethode zur Ermittlung der Adressenausfallrisiken wird der Standardansatz nach Artikel 111 - 134 CRR verwendet. Zur Ermittlung der operationellen Risiken wird der Basisindikatoransatz nach Artikel 315 und 316 CRR angewendet. Die gute Ausstattung mit Eigenkapital und versteuerten Reserven verschafft der Sparkasse neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen eine solide Basis für die zukünftige Geschäftsentwicklung. Zur weiteren Stärkung der Eigenmittelausstattung wurde im Jahresabschluss 2023 eine Aufstockung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach §340g HGB in Höhe von 5,0 Mio. EUR auf insgesamt rund 106,5 Mio. EUR vorgenommen. Der Vorstand wird eine Zuführung aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 zur Sicherheitsrücklage in Höhe von 1,0 Mio. EUR vorschlagen. Durch den von der BaFin am 31. Januar 2022 mittels Allgemeinverfügung festgelegten, seit dem 1. Februar 2023 zu berücksichtigenden inländischen antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,75 % haben sich die Kapitalanforderungen erhöht. Die mittels Allgemeinverfügung erfolgte Festlegung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken aus Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland in Höhe von 2,00 % hat derzeit für die Sparkasse keine Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen. 3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3.1 Personal Die qualitative und quantitative Personalausstattung orientiert sich an betriebsinternen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten und der Risikosituation. Der Personalbestand im Jahr 2023 erhöhte sich leicht. Es gelang die Abgänge aufgrund natürlicher Fluktuation und Altersteilzeit durch Einstellungen und Übernahme von Auszubildenden überzukompensieren. Es stellt eine besondere Herausforderung dar, in Zeiten des allgemeinen Personalmangels vakante Stellen (im Privatkundenvertrieb) wieder zu besetzen. Die Fluktuation wird als durchschnittlich eingeschätzt. Am 1. September 2023 nahmen vier Schüler ihre Ausbildung im Beruf Bankkauffrau/Bankkaufmann sowie zwei Jugendliche ihr duales Studium auf. Insgesamt bildet die Sparkasse 16 junge Auszubildende und zwei duale Studenten (per 31. Dezember 2023) aus. Aufgabe ist es, die notwendigen Mitarbeiter mit den erforderlichen Qualifikationen, in der geforderten Anzahl, zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zu beschäftigen. Die Sparkasse wird den Personalbedarf sowohl durch die Ausbildung im Beruf Bankkauffrau/-mann als auch durch externe Einstellungen decken. Weiterhin nimmt die nachhaltige Personalentwicklung eine zentrale Bedeutung ein. Die Sparkasse fördert die berufliche und persönliche Entwicklung der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer Stärken und Schwächen im Sinne der Unternehmensziele sowie im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Die Weiterbildung der Mitarbeiter war auch 2023 von besonderer Bedeutung. Die immer komplexeren gesetzlichen Regelungen erhöhen die qualitativen Anforderungen an unsere Mitarbeiter und führen zu einer zunehmenden Spezialisierung in den Fachabteilungen mit starken Auswirkungen auf die Mitarbeiterqualifizierung. Dabei sollen Fach- und Führungskräfte so weit wie möglich selbst ausgebildet und über geeignete Personalentwicklungsmaßnahmen auf die Übernahme von Spezialisten- und Führungspositionen vorbereitet werden. Die Gesamtinvestitionen betrugen 254 TEUR. Die Angebote zur Gesundheitsvorsorge und -förderung dienten der Gesunderhaltung, der Förderung des Betriebsklimas und somit der Mitarbeiterbindung. Hervorzuheben ist hierbei das seit 2019 angebotene präventive Arbeitsplatzbewältigungscoaching zur Stärkung der psychischen Gesundheit. Die im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bestehende Möglichkeit der Sparkassensonderzahlung, Teile des Gehalts erfolgs- und leistungsorientiert zu gestalten, wurde 2023 genutzt. Außerdem würdigt die Sparkasse besondere Leistungen und überdurchschnittliches Engagement im Jahr 2023 im Rahmen eines finanziellen Anreizsystems. Hierfür werden im Jahr 2024 voraussichtlich ca. 335 TEUR ausgeschüttet. Zur Gewährleistung des flexiblen Einsatzes der Mitarbeiter arbeitet die Sparkasse bereits seit mehreren Jahren mit der variablen Arbeitszeit. Ferner bietet die Sparkasse den Mitarbeitern die Möglichkeit der Arbeitszeitgestaltung im Rahmen von individuellen Teilzeitmodellen an. Die personelle Situation der Sparkasse ist folgender Tabelle zu entnehmen:
Die Altersstruktur der Mitarbeiter (mit Vorstand, ohne Auszubildende) stellte sich am 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
3.2 Sonstiges Seit über 190 Jahren engagiert sich die Sparkasse Unstrut-Hainich für die Menschen in der Region. Als Sparkasse verbinden wir Kompetenz in Finanzdienstleistungen mit Verantwortung für die Gemeinschaft. So fühlen wir uns der gemeinnützigen Arbeit von Vereinen und Institutionen im Unstrut-Hainich-Kreis verbunden und förderen diese seit Jahren. Mit Spenden, Zustiftungen und Sponsoringleistungen in Höhe von rund 212 TEUR unterstützte die Sparkasse Unstrut-Hainich im Jahr 2023 zahlreiche Projekte und Initiativen in den Bereichen Soziales, Kunst, Kultur, Bildung, Erziehung, Sport, Umweltschutz und in der Jugendarbeit. Das Stiftungskapital der Sparkassenstiftung Bad Langensalza und der Sparkassenstiftung Mühlhausen beträgt jeweils rund 1,7 Mio. EUR. 4. Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage Die für das Geschäftsjahr erwarteten Entwicklungen sind überwiegend eingetreten. Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf und die Lage der Sparkasse unter den gegebenen Rahmenbedingungen als günstig. B. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach Schluss des Geschäftsjahres ergeben haben und zu einer anderen Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage geführt hätten, sind nicht eingetreten. C. Risikoberichterstattung gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB 1. Risikobericht 1.1 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar
Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Perspektive) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Risikomanagementziele sind u. a. das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertrags- und wertorientierten Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Dabei haben wir untersucht, wie Nachhaltigkeitsrisikofaktoren als Risikotreiber auf die zu quantifizierenden Risikoarten wirken. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir einen Horizont von 3 Jahren. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die strategischen Kennzahlen und die Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 272,7 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 172,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden grundsätzlich vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde kein Limit überschritten. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft risikomindernde Diversifikationseffekte. Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die Sparkasse führt ergänzend vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung der Sparkasse und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden. Die Sparkasse hat folgende Stresstests definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:
Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei diesen Szenarien die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Stresstest Immobilienkrise zeigt die höchste Auslastung. Die Durchführung von Maßnahmen war nicht notwendig. Die Sparkasse führt mindestens jährlich inverse Stresstests durch, mit dem Ziel zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Als Inversitätsschwelle hat die Sparkasse den Gesamtrisikowert im Risikofall vor inversem Stresseintritt festgelegt. Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse nur durch sehr unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario getroffen:
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP 1 -Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Als adverses Szenario wird das Stagflationsszenario betrachtet. Daneben wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für dieses adverse Szenario getroffen:
Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG. Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein (Nominalwert zum 31. Dezember 2023 von 186,5 Mio. EUR). Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches gem. IDW RS BFA 3 n. F. einbezogen. Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche. Die direkt dem Vorstand unterstellte Abteilung Gesamtbanksteuerung ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken verantwortlich. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Die Innenrevision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 1.2 Adressenrisiko Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating-und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft). 1.2.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen und der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen, am Risikogehalt und an der Besicherung orientieren. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich nach Kundengruppen wie folgt:
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 29 % die Ausleihungen an Unternehmen des Grundstücks- und Wohnungswesens. Die Größenklassenstruktur zeigt nach unserer Einschätzung insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. Die Adressenrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 1,3 Mio. EUR. Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in Bezug auf Branche, Länder oder aufgrund einer Einzeladresse nicht. Konzentrationen im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten bestehen. Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Quartalsweise oder anlassbezogen werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Erträge aus dem Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft sanken aufgrund von Sonderfaktoren im Vorjahr deutlich. 1.2.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen. Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 547,9 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Anleihen und Schuldverschreibungen von Kreditinstituten (237,9 Mio. EUR), Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten (123,7 Mio. EUR) und der Wertpapier-Spezialfonds (57,2 Mio. EUR). Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (425,2 Mio. EUR) nachfolgende Ratingverteilung:
Keine Ratings liegen bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren im Volumen von 122,7 Mio. EUR vor. Für die Anteile am Wertpapier-Spezialfonds enthalten die Anlagerichtlinien Vorgaben zu Ratinggrenzen. Die Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung. Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von EUR-Wertpapieren ausländischer Emittenten betrug am 31. Dezember 2023 63,9 Mio. EUR. Konzentrationen bestehen keine. 1.3 Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Währungs- und Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten). Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz- Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz bis auf die Risikokategorie Immobilien, bei der die Delta-Normal-Variante genutzt wurde, die Delta-Gamma-Variante ausgewählt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unseren Spezialfonds. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Teilnehmer sind der Vorstand und sein Verhinderungsvertreter, der Eigenhandel, der Abteilungsleiter Gesamtbanksteuerung und der Abteilungsleiter Rechnungswesen. 1.3.1 Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite. Als Steuerungsgröße dient im Wesentlichen das wertorientierte Zinsänderungsrisiko auf Basis einer modernen historischen Simulation. Es wurde ein Abweichungslimit und ein Risikolimit als Bandbreite bezogen auf die zu Vergleichszwecken festgelegte Benchmark festgelegt. Das Risiko des Zinsbuches der Sparkasse soll sich innerhalb einer Bandbreite vom +/-8% einer um das 1,85-fach gehebelten Vergleichs-Benchmark (gleitender 10- Jahreszins) bewegen. Die Risikolimitobergrenze wurde 2023 an allen Stichtagen eingehalten. Die Risikolimituntergrenze und das Abweichungslimit waren an 11 bzw. 9 Stichtagen nicht eingehalten. Zur Steuerung bzw. Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Sparkasse prognostiziert die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage verschiedener Szenarien für die Zinsentwicklung, um die ggf. zeitverzögerten Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken bis zum Jahr 2028 zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) wird eine Hauszinsmeinung zugrunde gelegt. Auf Basis unserer Simulationsrechnungen beträgt das Zinsergebnis bzw. das zinsinduzierte Abschreibungsrisiko für das Geschäftsjahr 2024 rund 32,5 Mio. EUR bzw. 0,8 Mio. EUR. Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen nicht. 1.3.2 Spreadrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen in den Spreadklassen SR_COV_DE (Pfandbriefe Deutschland). Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht erforderlich. 1.3.3 Aktienrisiko Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Bei der Ermittlung des Markpreisrisikos aus Aktien werden das allgemeine und das besondere Kursrisiko gemeinsam betrachtet. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in Indexfonds gehalten, so dass sich ein hoher Diversifikationsgrad im Portfolio ergibt. 1.3.4 Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder au- ßerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilien im Eigenbestand und Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. Renditeimmobilien werden zum überwiegenden Teil als Immobilienfonds erworben, so dass sich eine hoher Diversifikationsgrad im Portfolio ergibt. Allerdings bestehen im Zusammenhang mit den im Bestand befindlichen Immobilienfonds regionale und nutzungsabhängige Konzentrationen. 1.4 Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung und des Risikos eines Nachschusses. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Für die Risikoermittlung setzt die Sparkasse folgende Parameter ein:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:
Die Beteiligungen der Sparkasse Unstrut-Hainich beschränken sich im Wesentlichen auf die Beteiligungen an den Verbundunternehmen. Diese Beteiligungen stellen eine nicht vermeidbare Risikokonzentration dar. Das Risiko ist immanent durch die Struktur der Sparkassenorganisation gegeben und für das Geschäftsmodell der einzelnen Sparkassen zwingend erforderlich. Insofern wird diese Risikokonzentration einerseits durch die Sparkassen grundsätzlich in Kauf genommen und andererseits durch die Gremien der Sparkassenorganisation überwacht und gesteuert. 1.5 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts (Survival Period) verwendet. Es wurde festgelegt, dass der Überlebenshorizont mindestens 6 Monate betragen soll. Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt mehr als 60 Monate. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtliche Liquiditätskennzahl LCR dauerhaft den festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten soll. Die LCR lag im Jahr 2023 stets über dem definierten Schwellenwert von 150 %. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen: Zahlungsunfähigkeitsrisiko:
Refinanzierungskostenrisiko:
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 1.6 Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Exante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen. Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei dem weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken nicht. 1.7 Gesamtbeurteilung der Risikolage Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt (ökonomische Perspektive). Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum März und November 2023 aufgrund von veränderten Risikoparametern, die eine Neuadjustierung des Limitsystems erforderlich machten. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag mit 59,6% ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die zunehmenden regulatorischen Anforderungen. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als günstig. D. Prognosebericht Die Prognose beinhaltet zukunftsbezogene Aussagen über künftige Entwicklungen auf Basis unserer aktuellen Einschätzungen. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier formulierten Erwartungen abweichen. Über die zur Verfügung stehenden Instrumente kann die Sparkasse jedoch Abweichungen erkennen und bei Bedarf steuernd eingreifen. Die Inflationsrate wird im Jahr 2024 gemäß Prognose des ifo Institutes mit durchschnittlich 2,3 % deutlich unter dem Vorjahr liegen. Basis für das gesamte Prognose für das Jahr 2024 ist die Annahme eines Ausbleibens einer länger anhaltenden Kriegssituation in der Ukraine und im Nahen Osten. Das Landesamt für Statistik prognostiziert für den Unstrut-Hainich-Kreis von 2018 bis zum Jahr 2040 einen Bevölkerungsrückgang von 16,0 %. 2024 erwartet das ifo Institut ein Wachstum des realen BIP von 1,3 %, welches vor allem vom privaten Konsum getragen wird. Die Einkommensentwicklung ist höher als die Preissteigerungen und führt zu einem steigenden privaten Konsum. Den Arbeitsmarkt sieht das Herbstgutachten weiter in einem robusten Zustand. Die Arbeitslosigkeit erhöhe sich nur moderat und vorübergehend. Im Rahmen eines leichten wirtschaftlichen Wachstums der deutschen Volkswirtschaft erwartet die Sparkasse für 2024 leicht stimulierende Impulse, die in den kommenden Jahren zu einem moderaten Wachstum im Kreditgeschäft beitragen. Die Sparkasse sieht den "Zinsgipfel erreicht". Nach der ersten Leitzinssenkungen im Juni 2024 könnten Ende 2024 weiter Leitzinssenkungen folgen, wenn die Inflation sich weiter planmäßig zurückbildet. Dieser in Aussicht gestellte Kurs entspricht in etwa dem an den Geldmärkten eingepreisten Verlauf. Im Bereich der Bauwirtschaft erwarten wir regional keine schnelle Erholung. Das Wettbewerbsumfeld der Sparkasse entwickelt sich weiterhin dynamisch. Neben dem intensiven Wettbewerb zwischen den regional ansässigen Kreditinstituten und Finanzdienstleistern bewirken Wettbewerber, die primär mediale Vertriebswege nutzen, ein steigendes Preis- und Konditionenbewusstsein. Mit dem Sparkassen-Finanzkonzept im Privat-, Individual-, Geschäfts- und Firmenkundensegment bietet die Sparkasse eine ganzheitliche, strukturierte und bedarfsorientierte Kundenberatung. Die Fortführung dieses Beratungsansatzes bietet die Chance, Marktpotenziale unter Steigerung der Kundenzufriedenheit zu heben und marktgerechte Preise zu erzielen. Infolge der Finanzmarktkrise und entsprechender gesetzlicher Neuregelungen ist der Beratungs- und Aufklärungsbedarf unserer Kunden gestiegen. Grundlage für die nachstehende Prognose bilden die nach den Regeln des Betriebsvergleiches der Sparkassenorganisation ermittelten Kennzahlen. Bei dem Betriebsvergleich handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Darstellung von Erfolgskennzahlen auf Basis des Verhältnisses zur Durchschnittsbilanzsumme (DBS) des Geschäftsjahres oder anderer einheitlicher Ermittlungsverfahren. Periodenfremde und außergewöhnliche Posten werden dabei nach einheitlichen Regelungen dem neutralen Ergebnis zugerechnet. Folgende Kennzahlen stellen unsere in der für 2024 gültigen Geschäftsstrategie definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar: Priorität I:
Priorität II:
Der Vorstand erwartet für das Jahr 2024 eine leicht höhere Durchschnittsbilanzsumme. Bei den Kundeneinlagen geht die Sparkasse im gleichen Zeitraum von einem leichten Zuwachs von 1,0 % aus. Die deutlich schwächere Entwicklung im gewerblichen und privaten Kundenkreditgeschäft in 2023 sollte sich 2024 ähnlich fortsetzen, so dass die Sparkasse mit nahezu konstanten Beständen rechnet. Auch im Bereich der Forderungen an Kreditinstitute wird mit einem konstanten Wert gerechnet. Bei den Eigenanlagen ergibt sich eine leichte Steigerung der Bestände. Ausgehend vom Zinsüberschuss 2023 erwartet die Sparkasse für das Jahr 2024 einen leicht steigenden Zinsüberschuss. Die wieder gestiegenen Zinsen wirken weiterhin positiv auf das Zinsergebnis der Sparkasse, da sich die Verzinsung von fälligen Eigenanlagen und Kundenkrediten stärker als die Verzinsung der Kundeneinlagen erhöht. Vom Zinsanstieg in den Jahren 2022 und 2023 profitiert die Sparkasse mittelfristig durch einen höheren Zinsüberschuss. Risiken sehen wir in einem schwächelnden Immobilienmarkt, der das Kreditneugeschäft negativ beeinflusst aber auch Insolvenzen, insbesondere in der Bau- und Immobilienbranche begünstigt. Weitere Risiken resultieren aus der hohen Inflation, aus der gegenwärtigen Wettbewerbssituation bzw. dem sich verändernden Nutzungsverhalten unserer Kunden sowie der demografischen Entwicklung im Geschäftsgebiet. Zusätzliche Risiken können grundsätzlich dann entstehen, wenn die wirtschaftliche Entwicklung schlechter als angenommen verläuft und damit verbundene prognostizierte Rahmenbedingungen sich verschlechtert darstellen. Chancen ergeben sich hauptsächlich bei einer Normalisierung der Zinsstruktur auf Basis einer rückläufigen Inflation. Über die erwarteten Entwicklungen hinaus bestehen Chancen, insofern sich die im Strategieprozesse festgelegten Handlungsfelder zur Ergebnisoptimierung sowie vorgesehene Prozessstandardisierungen besser als erwartet auswirken. Vor diesem Hintergrund erwarten wir einen Zinsüberschuss in einer Bandbreite von 26,2 Mio. EUR bis 29,4 Mio. EUR. Trotz der sich verbessernden Aussichten beim Zinsüberschuss wird sich die Sparkasse in den kommenden Jahren weiter der Intensivierung des Dienstleistungs- und Verbundgeschäfts widmen, um die vorhandenen Ertragspotenziale besser auszunutzen und den ordentlichen Ertrag zu steigern. Schwerpunkte sind der Vertrieb von Produkten im Wertpapierdienstleistungsgeschäft, im Kredit- und Versicherungsgeschäft. Die Sparkasse will Steigerungen im Vermittlungs- und Wertpapierdienstleistungsgeschäft realisieren und plant im Jahr 2024 einen deutlichen Anstieg des ordentlichen Ertrages. Beim Verwaltungsaufwand wird im Jahr 2024 ein moderater Anstieg erwartet. Bei den Personalaufwendungen rechnet die Sparkasse für das Jahr 2024 mit stark steigenden Aufwendungen. Deutliche Tarifsteigerungen können im Folgejahr voraussichtlich nicht kompensiert werden. Die Sparkasse wird auch in den folgenden Jahren Investitionen in ihr Geschäftsstellennetz, in den Ausbau medialer Angebote und in die Umsetzung von Prozessen zur Effizienzsteigerung tätigen. Der Sachaufwand soll demnach im Jahr 2024 leicht steigen. Die dargestellten Entwicklungen führen per saldo beim Betriebsergebnis vor Bewertung im Jahr 2024 zu einer leichten Erhöhung gegenüber dem Geschäftsjahr 2023. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird durch die Binnenkonjunktur sowie die regionale Wirtschaftsentwicklung erheblich beeinflusst. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet die Sparkasse mit einem moderaten Wertberichtigungsbedarf. Bewertungsrisiken bestehen hinsichtlich einer deutlichen Strukturveränderung in der deutschen Wirtschaft. Auch die Ukraine-Krise könnte zusätzliche Belastungen hervorrufen. Im Wertpapierbereich rechnet die Sparkasse für das folgende Geschäftsjahr aufgrund der Annahme kaum veränderter Zinsen mit einem deutlichen Rückgang der Bewertungsaufwendungen aus dem Wertpapiergeschäft gegenüber 2023. Die Chancen liegen in einem erfolgreichen Management der Eigenanlagen und einer positiven Entwicklung der Märkte. Risiken liegen in einem anhaltend starken Anstieg des Zinsniveaus bzw. der Creditspreads im Inflationsumfeld. Zusammenfassend erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2024, unter Berücksichtigung einer höheren Dotierung der Vorsorgereserven, ein moderat höheres Betriebsergebnis nach Bewertung im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023, welches in einer Bandbreite von 0,77 % der DBS bis 1,52 % der DBS liegt. Bezogen auf die strategische Zielgröße "Cost-Income-Ratio" wird im Jahr 2024 mit einer leichten ungüntigen Entwicklung gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 gerechnet. Die Eigenkapitalrentabilität wird sich gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtern. Die Erwartung hinsichtlich der Finanzlage orientiert sich an den Ausführungen zum Jahr 2023. Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sieht die Sparkasse auch zukünftig als gesichert an. Hinsichtlich der Vermögenslage wird die kontinuierliche und nachhaltige Strategie der Vorjahre weitergeführt. Demnach kann auch in der Zukunft von einer geordneten und soliden Lage der Sparkasse ausgegangen werden. Die BaFin hat mit Schreiben vom 21.12.2023 bzw. 25.01.2024 die Anordnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen in Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) von bisher 1,25% auf 0,0% gesenkt. Angesichts dieser Erwartungen wird die Sparkasse in der Lage sein, das für eine stetige Geschäftsentwicklung notwendige Eigenkapital auszubauen und die Risikotragfähigkeit der Sparkasse weiter zu stärken. Zur Erreichung der Ziele sind weiterhin kontinuierliche Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter sowie in die bauliche und technische sowie technologische Infrastruktur vorgesehen. Im Fokus der nächsten Jahre wird auch die vertriebsorientierte Ausrichtung der Marktfolge- und Stabsprozesse stehen. Die Anforderungen an die Sparkasse werden in Bezug auf aufsichtsrechtliche und sonstige gesetzliche Vorgaben in den nächsten Jahren weiter steigen. Die Erfüllung rechtlicher und ordnungspolitischer Rahmenbedingungen wird dabei künftig hohe Mitarbeiterkapazitäten binden. Mit der konsequenten Ausrichtung unserer Geschäftstätigkeit auf unsere Kunden und einem effizienten Kostenmanagement will die Sparkasse ihrem Anspruch auf eine hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch in Zukunft gerecht werden. Im Kreditgeschäft ist ein Anstieg der Risikovorsorgemaßnahmen nicht auszuschließen, wenngleich noch keine bedeutsamen Auswirkungen erkennbar sind.
Mühlhausen, im Juli 2024 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Unstrut-Hainich Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Unstrut-Hainich bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Unstrut-Hainich für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Ermittlung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft
Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind nach § 20 Abs. 2 ThürSpkG i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Susann Scholze.
Frankfurt am Main, den 10. Juli 2024 Sparkassen-
und Giroverband Hessen-Thüringen
Scholze, Wirtschaftsprüferin Bericht des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat der Sparkasse Unstrut-Hainich nahm auch in 2023 die ihm aufgrund der sparkassenrechtlichen Bestimmungen obliegenden Aufgaben wahr. Er hat die Geschäftsführung des Vorstandes überwacht und wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäftslage und die Entwicklung der wesentlichen Risikopositionen unterrichtet. Der Verwaltungsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen der Sparkasse eingebunden. Darüber hinaus befasste sich der Verwaltungsrat mit den Entwicklungstendenzen und neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen in der Kreditwirtschaft, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt. Der Verwaltungsrat trat im Jahr 2023 zu sechs Sitzungen zusammen. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und erteilte gemäß § 20 Abs. 4 des Thüringer Sparkassengesetzes dem Vorstand der Sparkasse Unstrut-Hainich Entlastung für das Geschäftsjahr 2023. Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 1.200.824,83 EUR wird ein Geldbetrag von 250.000,00 EUR an den Landkreis Unstrut-Hainich zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 950.824,83 EUR wird gemäß § 21 ThürSpkG der Sicherheitsrücklage zugeführt.
Mühlhausen, 20.08.2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Ahke, Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises Beschluss des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 fest, billigt den Lagebericht und nimmt den Bericht der Prüfungsstelle des Verbandes für das Geschäftsjahr 2023 in der vorgelegten Form zur Kenntnis. Aus dem Jahresüberschuss erfolgt eine Ausschüttung an den Träger der Sparkasse, den Landkreis Unstrut-Hainich in Höhe von 250.000,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt am 22.08.2024. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 950.824,83 EUR wird der Sicherheitsrücklage zugeführt.
Mühlhausen, 20.08.2024 Der Verwaltungsrat der Sparkasse Unstrut-Hainich Vorsitzender - Ahke - 1. stellv. Vorsitzender - Ortmann - - Jankowsky - - Oehlmann - - 2. stellv. Vorsitzender - Bruns - - Köllner - - Preuß - - Görbig - - Lehmann - - Rösener - entschuldigt - Hentrich - - H. Montag - - Schöwe - |
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