Mobil
Medien PR GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
26.319,62 |
27.428,13 |
| I.
Vorräte |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
311,16 |
625,83 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
311,16 |
625,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.008,46 |
1.802,30 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
22.928,48 |
21.819,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.248,10 |
49.248,10 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
47.384,56 |
46.372,71 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.108,51 |
1.011,85 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
22.928,48 |
21.819,97 |
| B.
Rückstellungen |
750,00 |
750,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
750,00 |
750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.498,10 |
48.498,10 |
| 1.
sonstige Verbindlichkeiten |
48.498,10 |
48.498,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
48.498,10 |
48.498,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.248,10 |
49.248,10 |
Anhang
Allgemeine Angaben; Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Firma Mobil Medien PR GmbH
(nachfolgend auch Gesellschaft genannt) für das
Geschäftsjahr 2012 wurde nach den Grundsätzen der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzende Vorschriften durch das
GmbH-Gesetz wurden beachtet.
Für das Geschäftsjahr 2012 wurde der
Jahresabschluss nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
aufgrund des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Hinweis auf die Vorschrift des § 64
GmbH-Gesetz:
Rein rechnerisch ergibt sich aus der Bilanz eine
Überschuldung i.H.v. 22.928,48 € (Vorjahr:
21.819,97 €). In diesem Zusammenhang wird auf
Folgendes hingewiesen:
Der Insolvenztatbestand der Überschuldung kann
durch eine stichtagsbezogenen Jahresabschlussbilanz nicht
eindeutig festgestellt werden, vielmehr muss hierfür
eine Überschuldungsbilanz erstellt werden. Im
vorliegenden Fall wurde eine solche
Überschuldungsbilanz nicht erstellt, weil bereits eine
überschlägige Berechnung ergab, dass eine
drohende Zahlungsunfähigkeit nicht vorliegt.
Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung
im Jahresabschluss
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 Satz 2 HGB).
Es liegen keine Abweichungen in der Darstellung
(insbesondere Gliederung der Bilanz oder GuV)
gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)
vor.
Die in der Bilanz und/oder GuV angegebene
Vorjahresbeträge sind mit den Werten für das
aktuelle Berichtsjahr vergleichbar (§ 265 Abs. 2 Satz
2 HGB).
Angabe der angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB):
- Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Einzelwertberichtigungen zu den Forderungen
wurden in notwendiger Höhe gebildet.
- Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
- Rückstellungen wurden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Abweichungen der angewandten Bilanzierung und
Bewertung gegenüber dem Vorjahr und Darstellung des
Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) liegen nicht vor.
Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten
Angaben zum Vermögen und zu aktivischen
Rechnungsabgrenzungsposten
Gesonderter Ausweis der Ausleihungen und Forderungen
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG,
§ 264c Abs. 1 Satz 1 HGB):
- Forderungen gegenüber Gesellschaftern
bestanden am Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: ebenso).
Angabe der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bzw. über ein Jahr für jeden
Forderungsposten in der Bilanz (§ 268 Abs. 4 Satz 1
HGB):
- Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag nicht (Vorjahr:
ebenso).
Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen
Rechnungsabgrenzungsposten
Angabe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr für jeden Verbindlichkeitsposten in
der Bilanz (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB):
- die Angaben sind aus der Bilanz ersichtlich
Zu jedem Verbindlichkeitsposten sowie zum
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten Angabe des Teilbetrags
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
(§ 285 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 HGB):
- Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestehen nicht (Vorjahr: ebenso).
Gesonderter Ausweis der Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG
§ 264c Abs. 1 Satz 1 HGB):
- Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
48.498,10 € (Vorjahr 48.498,10 €)
Weitergehende Pflichtangaben
Angaben zu Haftungsverhältnissen und nicht
bilanzierten Verpflichtungen
Gesonderte Angabe der Beträge der in § 251
HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse, der im
Zusammenhang mit diesen gewährten Pfandrechte und
sonstigen Sicherheiten sowie der unter den
Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verpflichtungen
gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7
HGB):
- es bestanden am Bilanzstichtag keine derartigen
Haftungsverhältnisse (Vorjahr: ebenso)
Angaben zu Mitarbeitern und Organen
Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung
und des Aufsichtsrats mit Kennzeichnung des
Ausichtsratsvorsitzenden, seines Stellvertreters sowie
(falls vorhanden) des Vorsitzenden der
Geschäftsführung (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB):
- Geschäftsführer der Gesellschaft im
Berichtsjahr waren:
Herr Klaus Amrehn, Lima/Peru
Herr Elmar Amrehn, Würzburg
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am:
Würzburg, den 30. Dezember 2013
|