Autohaus
Hißmann GmbH
Paderborn-Elsen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.724,00 |
12.123,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.318,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.606,00 |
11.323,00 |
| III.
Finanzanlagen |
800,00 |
800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
131.823,27 |
149.470,94 |
| I.
Vorräte |
70.283,89 |
94.795,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.263,21 |
53.725,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.276,17 |
950,14 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
187.940,51 |
157.711,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
331.487,78 |
319.305,84 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
180.000,00 |
180.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
393.940,51 |
363.711,90 |
| davon
Verlustvortrag |
363.711,90 |
345.567,04 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
187.940,51 |
157.711,90 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
327.487,78 |
315.305,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
318.017,49 |
293.741,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
331.487,78 |
319.305,84 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Autohaus Hißmann GmbH
ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist nach den deutschen
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der
Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
vom 17. Juli 2015 aufgestellt worden. Die Anwendung der
geänderten Vorschriften erfolgt erstmals für das
Geschäftsjahr 2016. Ausweisänderungen ergeben
sich hieraus nicht.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 (2) HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten
die nach handelsrechtlichen Vorschriften
aktivierungspflichtigen Beträge, d.h. neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten wurden ggf. auch
notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Die Abschreibung erfolgte pro rata temporis.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Berichtsjahr
voll abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Ablauf des Berichtsjahres noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folende
Person geführt:
Peter Hißmann, Elsen, Kfz-Meister
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Elsen, 20.09.2018
gez. Peter Hißman
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt 9.470,29 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt 21.564,61 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2018 festgestellt.
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