Biegetechnik Simic GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Ekkehard Braun seit 20.2.2014 | Geschäftsführer |
Volker Ernst Netzhammer seit 20.2.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ACHT GRAD plus GmbHVolkertshausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Firmenname laut Registergericht: ACHT GRAD plus GmbH Firmensitz laut Registergericht: Volkertshausen Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Freiburg i. Br. Register-Nr.: 711100 Ersteintragung: 20.02.14 Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. § 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft wurde zum 21.02.2012 gegründet (Amtsgericht Stuttgart). Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Vorjahresbeträge sind aufgrund der Neugründung keine vorhanden. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. III. Bewertung einzelner Posten ANLAGEVERMÖGEN Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert unter EUR 800,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG für die steuerliche Gewinnermittlung in voller Höhe abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht vorzunehmen. Soweit Sonderabschreibungen (§ 7g EStG) in Anspruch genommen wurden, wurden diese gesondert im Anlagespiegel ausgewiesen. UMLAUFVERMÖGEN Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden, sofern notwendig, durchgeführt und erläutert. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. C. Allgemeine Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage 4 des Jahresabschlussberichts dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände (Mietkaution) haben in Höhe von EUR 3.420,25 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr. 3. Eigenkapital/Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr in Höhe von EUR 1.375.804,04 neue Rechnung vorzutragen. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Erhaltene Anzahlungen mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: EUR 2.621,50 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: EUR 795.037,65 Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: EUR 127.558,39 5. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 HGB unterlassen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. E. Sonstige Pflichtangaben Zum Stichtag war insgesamt 2 (i. VJ 1) Arbeitnehmer beschäftigt. Im Berichtsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung durch folgende Gesellschafter: Herr Patrick Braun Herr Volker Netzhammer Die Geschäftsführer sind entsprechend der allgemeinen Regelung jeweils gemeinsam mit zur Vertretung berechtigt. Vom Verbot der Mehrfachvertretung im Sinne des. § 181 2. Alt. BGB ist ihnen Befreiung erteilt, nicht aber vom Verbot des In-Sich-Geschäfts. Nur für den Abschluss von Geschäftsführerverträgen gilt: die Geschäftsführer Patrick Braun und Volker Netzhammer sind für den Abschluss von Geschäftsführungsverträgen mit sich vom Verbot des In-Sich-Geschäfts befreit. Weitere Organe waren nicht vorhanden. Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer verzichtet. F. Angaben gem. § 42 III GmbHG Gegenüber Gesellschafter besteht zum Bilanzstichtag eine kurzfristige Verbindlichkeit in Höhe von EUR 852,66 mit RLZ < 1 Jahr. Forderungen bestehen keine. sonstige Berichtsbestandteile
Volkertshausen, den 01.07.2024 gez. Patrick Braun, Geschäftsführer gez. Volker Netzhammer, Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2024 festgestellt. |
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