Sprint Immobilien GmbHLiquidiert

26506 Norden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRB 204578
Eingetragen
5.11.2004
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Dienstleistungen und Entwicklung im Bereich von Software, Multimedia- und Telekommunikationsprodukten. Gegenstand des Unternehmens sind ferner Dienstleistungen und Vertrieb im Bereich Werbung, Marketing und Internet. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der An- und Verkauf sowie der Vertrieb und die Verwaltung von Immobilien. Gegenstand ist außerdem die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, weiterhin die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Betreuer in fremden Namen und für fremde Rechnung.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sprint Immobilien GmbH

Norden (vormals: Frankfurt am Main)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

Bilanz

A K T I V A

31.12.2017 31.12.2016
A. ANLAGEVERMÖGEN 32.085,00 42.881,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 824.782,07 639.615,60
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 1.152,00
SUMME Aktiva 856.867,07 683.648,60

P A S S I V A

31.12.2017 31.12.2016
A. EIGENKAPITAL 706.982,24 572.305,70
B. RÜCKSTELLUNGEN 4.500,00 4.900,00
C. VERBINDLICHKEITEN 145.384,83 106.442,90
SUMME Passiva 856.867,07 683.648,60

Angaben unter der Bilanz

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden.

1.

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Sie entspricht den Bestimmungen des HGB.

2.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückspflichten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz sowie in den Anlagen gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.

3.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und die Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Nutzung unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410,00 €) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis zum Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

4.

Sonstige Angaben

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Eine namentliche Einzelaufstellung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.

Flüssige Mittel/ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Der ausgewiesene Kassenbestand stimmt mit dem Kassenbuch zum Bilanzstichtag überein. Die Kontoauszüge der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag und zu Beginn des Folgejahres haben mir vorgelegen.

Sonstige Rückstellungen

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Ausfertigung der Steuererklärungen war aufgrund der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Rückstellung zu bilden.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Eine namentliche Einzelaufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.

II. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 134.676,54 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

III. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter und ihm nahestehende Personen bestehen folgende Forderungen:

Verrechnungskonto Valentin EUR 150.236,81

Darlehen M. Haubner EUR 61.019,32

Gesamt EUR 211.256,13

IV. Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war während des ganzen Geschäftsjahres Herr Michael Haubner bestellt. Die Bilanz wurde am 19.12.2018 unterschrieben.

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