Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 8472
Eingetragen
26.10.2004
Branche
Großhandel mit Wasch-, Putz- und ReinigungsmittelnAllgemeine GebäudereinigungGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Unternehmensgegenstand geändert in Betrieb einer Gebäudereinigung, die Arbeitnehmerüberlassung, der Betrieb einer Sofortmelde-Hotline sowie der Einzel- und Großhandel und die Produktion von Artiklen des Reinigungsbedarfs und von Werbemitteln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Florian Telahr
seit 19.8.2022
Prokura
Christin Telahr
seit 19.8.2022
Prokura
Sabine Evers
seit 16.9.2016
Prokura
Alexander Letic
seit 16.9.2016
Prokura
Olaf Telahr
seit 26.10.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Weikamp GmbH

Bocholt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Bilanz

A K T I V A

31.12.2022 31.12.2021
A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände

23.751,99 2,00
II. Sachanlagen 340.001,45 223.291,88
III. Finanzanlagen 800,00 800,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 123.328,13 113.094,04

II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

501.539,15 509.255,48

III. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

433.515,55 303.951,02
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 7.377,19
SUMME Aktiva 1.422.936,27 1.157.771,61

P A S S I V A

31.12.2022 31.12.2021
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 51.130,00 51.130,00
II. Bilanzgewinn 318.791,80 192.053,85
III. buchmäßiges Eigenkapital 369.921,80 243.183,85
B. RÜCKSTELLUNGEN 665.993,84 611.391,44
C. VERBINDLICHKEITEN 387.020,63 303.196,32
SUMME Passiva 1.422.936,27 1.157.771,61

Anhang zum 31. Dezember 2022

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB einzustufen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 2 HGB. Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich aufbauend auf dem Vorjahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt worden (§ 252 Abs. 1 HGB).

Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266, 275 HGB vorgenommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip; § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB).

Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden (Verrechnungsverbot; § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen dienen, sind mit den Schulden zu verrechnen; entsprechend ist mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen zu verfahren (Verrechnungsgebot; § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, ist der übersteigende Betrag unter einem gesonderten Posten zu aktivieren.

Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB).

Das nicht abnutzbare Anlagevermögen (Grund und Boden, Beteiligungen) ist mit den Anschaffungskosten bewertet worden.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 3 HGB). Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB a.F. und nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. beruhen, die in Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2010 vorgenommen wurden, können unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften fortgeführt werden. Eine Zuschreibung wurde nicht vorgenommen.

Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsjahre, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB oder den niedrigeren Marktpreisen bewertet.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zweifelhafte Forderungen) wurden durch Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet worden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB).

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB). Sie berücksichtigen alle unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden.

Angaben zur Bilanz

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 105.420,77 EUR und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 49.323,97 EUR enthalten.

Sonstige angabepflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne von § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB waren nicht gegeben.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer:

Herr Olaf Telahr, Bocholt

Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde unter der teilweisen Ergebnisverwendung aufgestellt.

 

Bocholt, den 28. November 2023

Olaf Telahr

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 28. November 2023 festgestellt.

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