HEKO
TeleService GmbH
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.743,10 |
22.962,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.743,10 |
22.962,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.745,10 |
22.964,47 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.277,93 |
9.352,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.640,48 |
51.640,48 |
| II.
Verlustvortrag |
42.287,76 |
41.242,59 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.074,79 |
1.045,17 |
| B.
Rückstellungen |
625,00 |
3.044,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.842,17 |
10.567,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.745,10 |
22.964,47 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma HEKO Tele Service GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
gemäß den §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Normen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG)
wurden erstmalig angewendet. Die Vorjahresvergleichszahlen
wurden auf Grundlage des Wahlrechts gemäß
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma HEKO Tele Service GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach
§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein
Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1 HGB
nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen waren beim beweglichen
Anlagevermögen nicht mehr vorzunehmen.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 150,00 werden, wie im
Vorjahr, sofort als Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 150,01 bis Euro 410,00
werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht
vorzunehmen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Steuerrückstellungen waren keine zu bilden.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von Euro
25.437,48 (Vorjahr: TEuro 23,0). Diese betreffen in
Höhe von Euro 25.437,48 (Vorjahr: TEuro 23,0) das
Verrechnungskonto, das mit 4,25% verzinst wird.
Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von
weniger als ein Jahr.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren waren nicht gegeben.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 16.842,17
(Vorjahr: TEuro 10,6).
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Besondere Haftungsverhältnisse der Gesellschaft
bestehen nicht.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Dr. Gabriele Wenzel-Herzer,
Geschäftsführerin
Heidelberg, im März 2012
gez. Dr. Gabriele Wenzel-Herzer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2012 festgestellt.
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