ERNST
Interieur GmbH
Reimlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.327,00 |
3.043,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
467.243,98 |
583.173,30 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
0,00 |
24.860,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.471,85 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
494.042,83 |
586.216,30 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
233.270,27 |
177.815,73 |
| B.
Rückstellungen |
39.766,21 |
41.588,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
221.006,35 |
366.812,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
221.006,35 |
366.812,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
494.042,83 |
586.216,30 |
sonstige Berichtsbestandteile
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ERNST Interieur GmbH , mit Sitz in
86756 Reimlingen, Hauptstr.1b ist im Handelsregister
Augsburg in Abt. B unter Nr. 32341 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilmoG) aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der
Vermögensgegenstände und Schulden wurden nach den
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften angewendet.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung einer
angemessen dotierten Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Rechnungsabgrenzungsposten Die
Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Das
Stammkapital entspricht dem Handelsregistereintrag.
Der im Bilanzgewinn enthaltene
Gewinnvortrag beträgt Euro 52.815,73.
Die
Steuerverbindlichkeiten wurden auf der Basis
der Steuerbilanz berechnet. Auf die Berechnung latenter
Steuern wurde gem. § 274 a HGB verzichtet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB) und
soweit notwendig abgezinst.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen betragen Euro 7.000,00
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt und
entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in
der Fassung des BilRUG gegliedert.
V. Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der zum 31.12.2019 Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestanden keine weiteren sonstige
finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB).
Sonstige nicht aus dem Jahresabschluss ersichtliche
finanzielle Verpflichtungen lagen nach Schluss des
Geschäftsjahres nicht vor.
Gewährte Vorschüsse und Kredite
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Kredite und
Vorschüsse an Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 9
HGB.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
Herrn Hans Werner Ernst, Nördlingen.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Die größenabhängigen Erleichterungen
nach §§ 274a, 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch
genommen.
Nördlingen, den 29.05.2020
Der Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2020 festgestellt.
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