Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 32341
Eingetragen
7.3.2018
Branche
Büros für InnenarchitekturInnenraumdesign und RaumgestaltungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Möbel und Inneneinrichtung, wie Beratung, Entwurf, Design-, Muster- und Detailentwicklung, Planung, Kalkulation, Verkauf, Projektentwicklung, -koordination und -steuerung, Kontakt zu Designern und Architekten, Unterweisung von Subunternehmern und artverwandte Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Werner Ernst
seit 7.3.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

86720 Nördlingen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ERNST Interieur GmbH

Reimlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 23.327,00 3.043,00
B. Umlaufvermögen 467.243,98 583.173,30
davon Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 24.860,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.471,85 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 494.042,83 586.216,30

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 233.270,27 177.815,73
B. Rückstellungen 39.766,21 41.588,21
C. Verbindlichkeiten 221.006,35 366.812,36
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 221.006,35 366.812,36
Bilanzsumme, Summe Passiva 494.042,83 586.216,30

sonstige Berichtsbestandteile


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Gesellschaft ERNST Interieur GmbH , mit Sitz in 86756 Reimlingen, Hauptstr.1b ist im Handelsregister Augsburg in Abt. B unter Nr. 32341 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.


Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich  nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilmoG) aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert.


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Vermögensgegenstände und Schulden wurden nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften angewendet.


Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung einer angemessen dotierten Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.


Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).


Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten angesetzt.

Das Stammkapital entspricht dem Handelsregistereintrag.

Der im Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag beträgt Euro 52.815,73.

Die Steuerverbindlichkeiten  wurden auf der Basis der Steuerbilanz berechnet. Auf die Berechnung latenter Steuern wurde gem. § 274 a HGB verzichtet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB) und soweit notwendig abgezinst.

III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Die sonstigen Rückstellungen betragen Euro 7.000,00

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt und entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG gegliedert.


V. Sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der zum 31.12.2019 Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden keine weiteren sonstige finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB).
Sonstige nicht aus dem Jahresabschluss ersichtliche finanzielle Verpflichtungen lagen nach Schluss des Geschäftsjahres nicht vor.

Gewährte Vorschüsse und Kredite
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Kredite und Vorschüsse an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 9 HGB.

Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch

Herrn Hans Werner Ernst, Nördlingen.
 
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
 
Die größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 274a, 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen.


Nördlingen, den 29.05.2020


Der Geschäftsführer  


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2020 festgestellt.

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