Malermeister Liermann GmbH
Rheda-Wiedenbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.492,44 |
18.124,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
628,00 |
628,00 |
| II.
Sachanlagen |
54.264,44 |
15.896,44 |
| III.
Finanzanlagen |
1.600,00 |
1.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
362.305,84 |
369.739,42 |
| I.
Vorräte |
65.573,76 |
67.203,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
199.911,11 |
215.979,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
96.820,97 |
86.556,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.236,68 |
7.349,91 |
| Aktiva |
428.034,96 |
395.213,77 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
312.052,69 |
279.747,03 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
215.051,64 |
204.835,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
72.001,05 |
49.911,82 |
| B.
Rückstellungen |
16.875,00 |
27.901,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
99.107,27 |
87.565,74 |
| Passiva |
428.034,96 |
395.213,77 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft mit der Firma "Malermeister Liermann
GmbH" hat ihren Sitz in Rheda-Wiedenbrück und wird
beim Amtsgericht Gütersloh im Handelsregister,
Abteilung B, unter der Nummer HRB 6471 geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB
in Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet. Bei dieser Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
bezüglich der Bilanz sowie die
Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert
und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren
Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und
Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die Verbindlichkeiten
haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von TEUR 150 (Vorjahr:
TEUR 156).
4.
Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Sascha Liermann,
Rheda-Wiedenbrück. Er ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 24
Arbeitnehmer beschäftigt.
Rheda-Wiedenbrück, den 29. November 2024
Sascha Liermann
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
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