Malermeister Liermann GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 6471
Eingetragen
5.1.2000
Branche
Malerei- und LackiergewerbeFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiAnbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
Gegenstand
Die Ausführung sämtlicher Maler- und Lackiererarbeiten, Gerüstbau, Bodenbelagsarbeiten, Fassadenanstrich und Vollwärmeschutz.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sascha Liermann
seit 2.2.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rheda-Wiedenbrück
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Malermeister Liermann GmbH

Rheda-Wiedenbrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 56.492,44 18.124,44
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 628,00 628,00
II. Sachanlagen 54.264,44 15.896,44
III. Finanzanlagen 1.600,00 1.600,00
B. Umlaufvermögen 362.305,84 369.739,42
I. Vorräte 65.573,76 67.203,05
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 199.911,11 215.979,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 96.820,97 86.556,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.236,68 7.349,91
Aktiva 428.034,96 395.213,77

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 312.052,69 279.747,03
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 215.051,64 204.835,21
III. Jahresüberschuss 72.001,05 49.911,82
B. Rückstellungen 16.875,00 27.901,00
C. Verbindlichkeiten 99.107,27 87.565,74
Passiva 428.034,96 395.213,77

Anhang

1.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft mit der Firma "Malermeister Liermann GmbH" hat ihren Sitz in Rheda-Wiedenbrück und wird beim Amtsgericht Gütersloh im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer HRB 6471 geführt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesell­schaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größen­merkmale einer kleinen Kapitalgesell­schaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs werden die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzich­tet. Bei dieser Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie die Erleichterungsvorschriften gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen.

2.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um plan­mäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdau­ern der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktu­ellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechen­baren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Material­gemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemes­sene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwert­berichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünfti­ger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3.  Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 150 (Vorjahr: TEUR 156).

4.  Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Sascha Liermann, Rheda-Wiedenbrück. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 24 Arbeitnehmer beschäftigt.

Rheda-Wiedenbrück, den 29. November 2024

Sascha Liermann
- Geschäftsführer -

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 festgestellt.

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