SNL
Gastronomie GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
381.990,55 |
391.624,94 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
16.583,02 |
15.869,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
220.912,32 |
243.765,81 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
74.088,10 |
70.897,71 |
| Aktiva |
602.902,87 |
635.390,75 |
Passiva
|
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31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
503.314,95 |
517.834,77 |
| B.
Rückstellungen |
5.632,00 |
3.396,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
93.955,92 |
114.159,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.146,06 |
1.395,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
91.809,86 |
112.764,14 |
| Passiva |
602.902,87 |
635.390,75 |
sonstige Berichtsbestandteile
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Die Form des Jahresabschlusses weicht gegenüber
der Vorjahresdarstellung nicht ab.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach den für kleine
Kapitalgesellschaften i. S. § 267 HGB geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden.
Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht
an anderer Stelle gemacht werden können.
Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die
alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung zu machen sind, erfolgt die Angabe im
Anhang.
Die Ergebnisverwendung und die Angaben zu den
Gewinnrücklagen sind im Anhang dargestellt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Der Jahresabschluss der SNL Gastronomie GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 01.
Januar 2010 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen eingesetzt. Als
Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von 5 Jahren unterstellt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Niederwertprinzip.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Forderungen gegen Gesellschafter belaufen sich per
31.12.2021 auf 147.942,99 Euro.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben:
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
Abbas Safari-Khaledi 01.01.2021 bis 31.12.2021
Unterschrift der Geschäftsführung:
gez. Abbas Safari-Khaledi
Oldeburg, 22.12.2022
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2022
festgestellt.
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