BioWolfegg
GmbH
Wolfegg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
327,14 |
3.803,68 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
327,14 |
3.803,68 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
77.659,49 |
74.301,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
77.986,63 |
78.105,63 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
99.301,95 |
95.301,98 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.357,54 |
3.999,97 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
77.659,49 |
74.301,95 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
76.986,63 |
77.105,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
77.986,63 |
78.105,63 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1
HGB.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden
die für einzelne Posten der Bilanz geforderten
Zusatzangaben in den Anhang übernommen. Die Zahlen des
Jahresabschlusses sind auf Tausend Euro gerundet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
unverändert gegenüber dem Vorjahr die nachfolgend
dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewandt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt; alle
erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko
sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Soweit die zu Grunde liegende Verpflichtung
einen Zinsanteil enthält oder eine Rentenverpflichtung
ohne Gegenleistung darstellt, wurde die Rückstellung
zum Barwert mit dem Zinsfuß von 5,5 % p. a.
angesetzt.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB angesetzt.
Sofern Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden, sind diese unter der Bilanz gesondert
aufgeführt.
Angaben zur Bilanz
§ 268 Abs. 4 HGB Gesamtbetrag der Forderungen von
mehr als einem Jahr
Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
0,0 TEuro.
§ 268 Abs. 5 HGB Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
bis zu einem Jahr
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
77,0 TEuro.
§ 285 Nr. 1a HGB Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
von mehr als fünf Jahren
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
0,0 TEuro.
§ 42 GmbHG Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter
|
76,0 TEuro
|
Forderungen
gegenüber Gesellschafter
|
0,0 TEuro
|
Sonstige Angaben
§ 285 Nr. 10 HGB Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Gisela Lechner, Bilanzbuchhalterin
§ 285 Nr. 14 HGB Erläuterungen zum
Konzernabschluss
Ein Konzernabschluss wird nicht erstellt.
Erläuterung des Überschuldungsstatuts
Die Überschuldung ist durch qualifizierten
Rangrücktritt beseitigt. Details hierzu sind im
Erläuterungsbericht dargestellt.
Wolfegg
Gez. die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt.
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