Obere Donau Kraftwerke AG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Steinmeier seit 23.2.2026 | Prokura |
Platon von Hirschheydt seit 23.2.2026 | Geschäftsführer |
Carsten Gollum seit 25.1.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% | |
| 32.00% | |
| 28.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Untere Iller GmbHLandshutJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRB 12479Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023A. Allgemeine GrundlagenDie Untere Iller GmbH (UIG) mit Sitz in Landshut ist beim Amtsgericht Landshut unter der Nummer HRB 12479 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt. Die UIG ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T €) angegeben. Die UIG führt kaufmännische Rundungen durch. Gegebenenfalls bestehende Rundungsdifferenzen zwischen einzelnen Beträgen und Summen werden akzeptiert. Um die Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen bzw. erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Uniper SE (USE), Düsseldorf ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die USE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Aktiva Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und werden planmäßig linear abgeschrieben. Die Herstellungskosten enthalten anteilige, angemessene Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen, soweit nicht anders erläutert, der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung beibehalten. Im Berichtsjahr beträgt die degressive Abschreibung 58,5 T €. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge, die seit dem 1. Januar 2018 erfolgten, wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 250 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen und dieser Sammelposten für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung. Bei Wegfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen vorgenommen. Umlaufvermögen Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen sind mit ihren Nominalwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen für mögliche Ausfallrisiken angesetzt (niedrigerer beizulegender Wert). Der Auszahlungsanspruch aus dem Gewerbe- und Körperschaftsteuerguthaben ist unverzinslich, die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Barwert. Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet. Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von aktuell 27,1 Prozent. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht und auf die Aktivierung verzichtet. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. II. Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalwert angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Rückstellungen Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind darin auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Soweit erforderlich, wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen eine Diskontierung unter Berücksichtigung der Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgenommen. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung künftiger Gehaltssteigerungen. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie Deputate, die Altersversorgungscharakter haben und als Rentenbaustein gewertet werden, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin sind ein Gehaltstrend und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Für Pensionsleistungen, die über den mittelbaren Durchführungsweg des Pensionsfonds erbracht werden, haftet die UIG nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) weiterhin subsidiär. Das Vermögen des Pensionsfonds deckt den Erfüllungsbetrag der übertragenen Versorgungsverpflichtungen/ -anwartschaften. Für Vorruhestandsverpflichtungen wird von einer Duration von 4 Jahren ausgegangen. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. III. Sonstige Sachverhalte Die UIG gehört zum Uniper Konzern, welcher in den Anwendungsbereich der Mindeststeuergesetzes fällt. Die Pillar Two Gesetzgebung wurde in 2023 in nationales Recht umgesetzt und gilt ab dem 1. Januar 2024. Für den Ansatz und die Bewertung der latenten Steuern ergeben sich dadurch keine Auswirkungen, da temporäre Differenzen, welche aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes entstehen, gemäß § 274 Absatz 3 HGB nicht zu berücksichtigen sind. Gemäß der Gesetzgebung muss Uniper je Land eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Effektivsteuersatz und dem Mindeststeuersatz von 15% zahlen. Der aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes resultierende tatsächliche Steueraufwand bzw. -ertrag muss gemäß § 285 Nr. 30a HGB bei der Gesellschaft angegeben werden. Da die globale Mindestbesteuerung erst für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen Anwendung findet, sind zum 31. Dezember 2023 noch keine tatsächlichen Steuern zu berücksichtigen. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen sind die quantitativen Auswirkungen der Gesetzgebung derzeit noch nicht zuverlässig abschätzbar. Anhand von Schätzungen, die auf Vorjahresperioden, auf dem laufenden Geschäftsjahr und auf Planungsdaten basieren, sind für Uniper derzeit keine wesentlichen Steuerbelastungen aus der Implementierung zu erwarten. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz(1) Anlagevermögen Sämtliche immaterielle Vermögensgegenstände sind entgeltlich erworben. Die Zugänge zu den Sachanlagen betreffen vor allem Investitionen für die Erneuerung der Stauklappen am Kraftwerk Au in Höhe von 892,2 T €. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen ergeben sich überwiegend aus dem konzerninternen Cash-Pooling mit der USE in Höhe von 2.695,5 T € (Vorjahr: 4.525,6 T €). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen den Gesellschafter in Höhe von 2.098,2 T € (Vorjahr: 0,0 T €) enthalten. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen den Gesellschafter. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 238,2 T € (Vorjahr: 213,4 T €) enthalten. (3) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 510.000,00 €. Die Anteile werden zu 60 % von der Uniper Kraftwerke GmbH, Düsseldorf, und zu 40 % von der LEW Wasserkraft GmbH (LWK), Augsburg, gehalten. (4) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beträgt zum Stichtag unverändert 21,0 T €. (5) Gewinnrücklagen Zum Jahresende betragen die Gewinnrücklagen unverändert 562,7 T € und entfallen vollständig auf andere Gewinnrücklagen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 für die UIG 54,8 T €. Diesem Betrag stehen frei verfügbare Rücklagen in ausreichender Höhe gegenüber. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Bezug auf diesen Sachverhalt besteht somit nicht. (6) Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 40,8 T € wurde gemäß Gesellschafterbeschluss vom 13. Juni 2023 vollständig an die Gesellschafter ausgeschüttet. (7) Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsverpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber.
Im Geschäftsjahr wird § 253 Abs. 2 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften angewandt. Der damit geänderte durchschnittliche Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt, beträgt 1,83 Prozent. Ohne Berücksichtigung dieser Änderungen hätte sich ein durchschnittlicher Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ermittelt hätte, von 1,76 Prozent ergeben. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen im Wesentlichen Nachzahlungen für noch offene Betriebsprüfungszeiträume sowie Körperschaftsteuer. (8) Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und deren Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Er ist integraler Bestandteil des Anhangs. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Posten aus dem operativen Geschäft ausgewiesen. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe 74,3 T € (Vorjahr: 467,5 T €) enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,3 T € (Vorjahr: 0,0 T €) enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuervoranmeldung gegenüber dem Organträger USE in Höhe von 249,9 T € (Vorjahr: 0,0 T €) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestanden im Vorjahr gegenüber dem Gesellschafter aus der Jahresabrechnung 2022 des Stromliefervertrags und wurden im Berichtsjahr zahlungswirksam beglichen. D. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung(9) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von 6.083,9 T € (Vorjahr: 2.978,0 T €) enthalten im Wesentlichen die vertraglichen Vergütungen auf Jahreskostenbasis für Stromlieferungen an die UKW und an die LWK. Ferner sind Erlöse aus Stromgeschäften mit der LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg, nach der Netzentgeltverordnung und nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) enthalten sowie mit der Uniper Energy Sales GmbH, Düsseldorf, aus der EEG Direktvermarktung. Die Umsatzerlöse sind ausschließlich im Inland angefallen. (10) Sonstige betriebliche Erträge
(11) Personalaufwand Der Personalaufwand hat sich von 343,2 T € im Vorjahr auf 228,7 T € verringert. Die Veränderung ist auf das Ausscheiden der Mitarbeiter im Rahmen der Umstrukturierung der UIG sowie auf niedrigere Zuführungen zu den Pensions- und Personalrückstellungen zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2023 waren keine Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt. Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben; sie sind im Zinsergebnis (siehe Davon-Vermerke in der Gewinn- und Verlustrechnung) ausgewiesen. (12) Abschreibungen Die Abschreibungen entfallen ausschließlich auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen. (13) Sonstige betriebliche Aufwendungen
(14) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von 129,0 T € (Vorjahr: -0,4 T €) beinhalten Zinserträge aus dem Cash-Pooling mit USE in Höhe von 120,7 T €. (15) Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 93,5 T € (Vorjahr: 198,2 T €) sowie sonstigen Rückstellungen in Höhe von 11,5 T € (Vorjahr: 13,5 T €) enthalten. (16) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Als Ertragsteueraufwendungen werden Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag ausgewiesen. E. Sonstige AngabenAngaben gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG Gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Anhang gesondert auszuweisen. Vertragsbeziehungen größeren Umfangs bestehen insbesondere mit:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, setzt sich wie folgt zusammen:
Landshut, den 15. April 2024 Untere Iller GmbH Die
Geschäftsführung
Verbindlichkeitenspiegel
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 12.06.2024 festgestellt. |
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