Stadtwerke Tirschenreuth
TirschenreuthStammdaten
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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Dipl.-Ing. Kraus seit 8.11.2018 | Sonstige |
Bilanzkonten
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Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke TirschenreuthTirschenreuthJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023Stadtwerke Tirschenreuth, TirschenreuthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Rechtsform Die Stadtwerke Tirschenreuth sind ein Eigenbetrieb im Sinne des Art. 95 GO. Sie werden nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EBV), sowie der Betriebssatzung (BS) vom 21.12.1993 in der Fassung vom 22.08.2019 geführt. Aufgaben und Gliederung
Der Eigenbetrieb orientiert sich im Rahmen seiner Tätigkeit am genehmigten Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgs-, Investitions- und Finanzplan. Die zentrale Steuerungsgröße stellt dabei das Jahresergebnis dar, welches im Wesentlichen durch die Absatzmengen, Umsatzerlöse, Energiebezugspreise, sowie durch das Freibaddefizit beeinflusst wird. Grundsätzliches Ziel ist es, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen. Im Rahmen des unterjährigen Berichtswesens erfolgt ein Plan-Ist-Vergleich, bei dem Abweichungen systematisch untersucht werden. Der Gesamtumsatz des Unternehmens betrug im Jahre 2023 9.092.867,84 €. Er erhöhte sich aufgrund Energiepreissteigerungen und der Erhöhung der Verbrauchsgebühr Wasser gegenüber 2022 um 1.684.484,28 € bzw. 22,7 %. Der Umsatz verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Betriebszweige:
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. "Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken", sagte Ruth Brand bei der Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland" in Berlin. "Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort", so Brand weiter. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html [abgerufen am 15.05.2024]). Ab Juli 2022 traten Energiepreissteigerungen im Strom-, Gas- und Heizölmarkt in nie gekanntem Ausmaß auf. Die Preise explodierten im August 2022 förmlich. Eine Preisberuhigung zeigt sich erst ab März 2023 und setzte sich dann kontinuierlich mit sinkenden Beschaffungspreisen bis zum Jahresende 2023 fort. Die Inflationsrate in Deutschland betrug im Vergleich zum Jahr 2022 durchschnittlich 5,9 %. Die Inflationsrate fiel im Jahr 2023 damit geringer aus als im Jahr 2022 mit 6,9 %. Die in der 2. Hälfte des Jahres 2022 zu beobachtenden immensen Steigerungen bei den Energiebeschaffungspreisen Strom und den sog. Strukturierungskosten für den Spotmarkt- und Ausgleichsenergie erreichten im 4. Quartal 2022 ihren Höhepunkt. Dies führte ab ca. September/Oktober 2022 dazu, dass viele Stromlieferanten teilweise massive Preiserhöhungen vornahmen. Mehrere Billiganbieter kündigten aus diesem Grund den Kunden teilweise auch die Stromlieferverträge und stellten die Belieferung ein. Anderen Stromlieferanten wurde vom Übertragungsnetzbetreiber der Bilanzkreis gekündigt. Beides hatte zur Folge, dass Kunden beim zuständigen Grundversorger in die Ersatz- bzw. Grundversorgung fielen. Die Stadtwerke Tirschenreuth waren zu diesem Zeitpunkt aufgrund der mehrjährigen Beschaffungsstrategie im Vorlauf mit ausreichend niedrigpreisigen Strommengen eingedeckt. Trotzdem mussten die Stadtwerke auch ihrerseits, zur Abdeckung immens hoher Strukturierungskosten und Beschaffungsrisiken aufgrund der zu erwartenden Kundenwechsel zu den Stadtwerken Tirschenreuth, eine deutliche Preiserhöhung bei allen Stromprodukten ab 01.01.2023 vornehmen. Mit der Preisberuhigung am Markt konnten ab 01.07.2023 die Preiserhöhungen ein Stück weit wieder zurückgenommen werden. Die Staatsquote inkl. des regulierten Preisanteils der Netznutzung stieg vom Vorjahr 2023 von rund 50 % auf nun rund 56 % im Jahr 2024. Die politische Einflussnahme im Bereich Stromversorgung ist unverändert bedeutsam. Die Komplexität rechtlicher Vorgaben und Geschäftsprozessen, die umgesetzt werden müssen, nimmt weiter stetig zu. Der kommunale Auftrag der Stadtwerke, günstigen und versorgungssicheren Strom zu liefern, wird dadurch erschwert. Der Preiskampf um Sondervertragskunden nahm 2023 wieder Fahrt auf, nachdem dieser im Jahr 2022 aufgrund explodierender Beschaffungspreise zum Erliegen kam. Im Laufe des Jahres 2023 wurde annährend wieder ein ähnliches Unterbietungsverhalten von Wettbewerbern beobachtet, wie in den Jahren vor 2022. Die Stadtwerke Tirschenreuth beteiligten sich bewusst nicht an diesem Unterbietungswettbewerb. Die Situation im Stromvertriebsmarkt Privatkunden war 2023 sehr stabil. Erste Wechselprozesse von Kunden zum Wettbewerb begannen erst langsam wieder in der 2. Jahreshälfte 2023, als Strompreise von Wettbewerbern wieder sanken und Strompreis-Discounter auf dem Strommarkt wieder aktiv wurden. Die Wechselbewegungen waren auf sehr niedrigem Niveau. Die Lieferabdeckungsquote im eigenen Netzbereich konnte von 80,6 % (2022) auf 81,8 % (2023) gesteigert werden. Die Stadtwerke Tirschenreuth wurden von den Kunden in dieser Zeit noch deutlicher als der regionale "Fairsorger" wahrgenommen. Die Netzbetreiber befanden sich 2023 in der 3. Regulierungsperiode (2019 - 2023). Die regulatorischen Eingriffe (z. B. genereller Produktivitätsfaktor Strom, EK-Verzinsung Verteilnetze), der administrative Aufwand (z. B. notwendige Beratungskosten) und die erforderliche Mitarbeiterqualifikation nehmen von Regulierungsperiode zu Regulierungsperiode zu. Dies gilt auch für die aktuelle 4. Regulierungsperiode (2024-2028). Die Erlösobergrenzen werden regulatorisch vorgegeben und die Erlöse aus dem Netzbetrieb werden, ohne eine grundsätzliche Veränderung der Rahmenbedingungen, kontinuierlich weiter abnehmen. Positiv wirkt sich einerseits aus, dass die Stadtwerke aufgrund der Unternehmensgröße im sogenannten vereinfachten Regulierungsverfahren abgewickelt werden, wodurch Erleichterungen und Vorteile in der Administration und Nachweisführung vorhanden sind. Andererseits müssen unabhängig von Unternehmensgröße rechtliche Vorgaben umgesetzt werden, die kleine Netzbetreiber teilweise an die Belastungsgrenze bringen. Dieser Entwicklung wird mit gemeinsamen Aufgabenumsetzungen mehrerer kleinerer Netzbetreiber innerhalb von Kooperationen begegnet. Der Bereich Wasserversorgung hat eine geringe Konjunkturabhängigkeit, da keine große Anzahl an Wiederverkäufern und nur wenige Industriegroßverbraucher vorhanden sind. Wichtigste Einflussfaktoren im Bereich Wasserversorgung hinsichtlich des Wasserabsatzes sind die klimatischen Witterungsbedingungen, wie die lange Trockenphasen insbesondere in den Jahren 2018-2020 gezeigt haben. Die Varianz der Absatzmengen ist trotz dieses Einflussfaktors aus den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre recht gering. In Verbindung mit dem festgelegten Wasserpreis ergibt sich ein gut kalkulierbarer Umsatzerlös. Der Bereich Freibad wird unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung geführt. Für das Freibad leistet die Stadt seit 2019 für zunächst 5 Jahre begrenzt einen Verlustausgleich von 500.000,00 €/Jahr als Kapitaleinlage. Auch für das Jahr 2023 hat die Stadt einen Verlustausgleich von 500.000,00 € als Kapitaleinlage bezahlt. Aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle und Stellen, die nicht besetzt werden konnten, mussten ab 24.06.2023 die Öffnungszeiten auf 13-19 Uhr verkürzt und die Öffnungstage (geschlossen montags und mittwochs) reduziert werden. Am 27.10.2022 wurde durch den Stadtrat der Auftrag zur Erarbeitung eines Zielkonzeptes einer Freibad-Gesamtsanierung vergeben. Das Zielkonzept wurde im Rahmen eines Workshop-Formats durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern Stadtrat, Stadtverwaltung, Stadtwerke und Interessensvertretern aus der Bevölkerung erarbeitet. Das Ergebnis wurde in der Stadtratsitzung Januar 2024 vorgestellt. Die Stadtkämmerei wurde beauftragt die Finanzierbarkeit der Maßnahme in 2024 als Basis einer weiteren Entscheidung des Stadtrates zu prüfen. Der Bereich Wärmeversorgung versorgt aktuell nur eigene und städtische Abnahmestellen. Die Betriebsführung erfolgt auch hier unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung. Wichtigste Einflussgrößen in diesem Bereich sind die klimatischen Bedingungen, insbesondere während der Herbst-/Wintermonate Oktober - März und die vertraglich vereinbarte Preisermittlung. Mit dem Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der kommunalen Aufgabenstellung Wärmeleitplanung in 2023 ergeben sich kommunale Handlungsfelder, die ggf. auch interessante Handlungsfelder für die Stadtwerke darstellen könnten. Erste Überlegungen und Ansätze wurden in 2023 diskutiert und werden in 2024 fortgesetzt und intensiviert. 2.2 Geschäftsverlauf Das Wirtschaftsjahr 2023 schloss mit einem Jahresgewinn von 712.757,62 € (2022: 9.916,18 €) ab. Davon erwirtschaftete die folgenden Betriebszweige Gewinne: Stromversorgung 979.753 € (2022: 427.712 €), Wasserversorgung 94.643 € (2022: Verlust - 38.995 €) und Wärmeversorgung 94.446 €. (2022: 46.671 €). Mit einem Verlust schloss das Freibad - 456.084 € (2022: - 425.472 €) ab. Die Konzessionsabgabe wurde 2023 voll erwirtschaftet und konnte mit 315.584 € an die Stadt Tirschenreuth abgeführt werden. Beim Jahresergebnis führten erhöhte Erträge aufgrund von Preis- und Gebührenerhöhungen und moderater gestiegenen Aufwendungen und Kosten in den meisten Bereichen zum verbesserten Jahresergebnis. Im Bereich Elektromobilität konnte erstmals ein Betriebsgewinn erwirtschaftet werden. Die quersubventionierte Abteilung Freibad erwirtschaftete aufgrund geringerer Einnahmen wegen niedrigerer Besucherzahlen und höherer Aufwendungen einen höheren Verlust als im Vorjahr. Ziel ist es die Verluste des quersubventionierten Bereiches Freibad auf einem vertretbaren Niveau zu halten bzw. zu reduzieren. Die zuständigen politischen Entscheidungsgremien werden im Rahmen des Wirtschaftsplanes, Stadtrat- und Werkausschuss-Sitzungen über die aktuelle Situation nach den gesetzlichen Vorgaben informiert. Hierzu wird auf die detaillierten Angaben im Prognosebericht verwiesen. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft wird nach den zum heutigen Stichtag vorliegenden Informationen unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung als stabil und zufriedenstellend eingeschätzt. Mit dem erzielten Jahresgewinn von 713 T€ wurde das geplante Ergebnis deutlich übertroffen. Der Planansatz, ein budgetierter Jahresverlust von - 173 T€, konnte aufgrund der vorher beschriebenen Einflüsse übertroffen werden. Der konservative Planansatz enthielt Vorsorge- und Risikopositionen, die nicht in Anspruch genommen werden mussten. 2.3 Ertragslage Die Ertragslage der Stadtwerke ist von einer Umsatzerhöhung von 1.685 T€ gekennzeichnet. Der Materialaufwand stieg um 403 T€ an. Die Personalkostenquote beträgt 19,5 % (2022: 22 %) der gesamten betrieblichen Erträge. Die Personalkosten entwickelten sich folgendermaßen:
Für die Stadtwerke Tirschenreuth gilt der TV-V. Eine tarifliche Erhöhung erfolgte in 2023 nicht, neben einer einmaligen Zahlung von 1.240,00 € wurde ab Juli 2023 ein pauschaler Inflationsausgleich von monatlich 220,00 € vergütet. Bei den Löhnen und Gehältern wurden für Überstunden und Rufbereitschaftsdienst die tariflichen Zuschläge gezahlt. Für die angefallenen Überstunden und die Rufbereitschaft besteht für die Mitarbeiter die Möglichkeit einer Abgeltung in Form von Freizeit oder einer Vergütung. Entwicklung des Betriebsergebnisses
Die positive Abweichung zum Wirtschaftsplan in den einzelnen Sparten resultiert aus gestiegenen Erträgen und moderater gestiegenen Aufwendungen und der nur begrenzt notwendigen Inanspruchnahme von Vorsorge- und Risikopositionen. Im Einzelnen entwickelten sich die Betriebszweige wie folgt: 2.3.1 Stromversorgung Das eigene Stromnetzgebiet umfasst das Stadtgebiet Tirschenreuth. Die umliegenden Stadtteile und Ortschaften (ländlicher Raum) werden von der Bayernwerk Netz GmbH versorgt. Bezugs- und Verbrauchsdaten In der Stromverteilung sank der Gesamtstrombezug 2023 im Vergleich zu 2022 um 2,8 % auf 30.937.074 kWh. Die Gesamtstrombezugskosten 2023 für Netzentgelte und Energiebeschaffung erhöhten sich gegenüber 2022 leicht um - 7,8 % auf 4,1 Mio. €. Die Stromabgabe an die einzelnen Abnehmergruppen sank leicht um 2,9 % auf 30.007.024 kWh. Der Erlös der Stromverteilung 2023 betrug 4.702.125,39 € und erhöhte sich aufgrund gestiegener Netzentgelte gegenüber 2022 leicht um 4,6 %. Die Ablesung der Stromzähler erfolgte ab dem 11.12.2023. Aufgrund der Nutzung der Hochrechnungsfunktion der eingesetzten ERP-Software mit Abrechnungstag 31.12.2023 war eine Verbrauchsabgrenzung nicht erforderlich. Die Ablesung der Stromzähler im Sondervertragskundenbereich erfolgte stichtagsgenau. Die rechnerisch ermittelten Stromverluste sanken 2023 leicht auf 2,33 % (2022: 2,56%). Die Erträge erhöhten sich leicht um 4,6 % gegenüber Vorjahr, demgegenüber erhöhte sich der Materialaufwand um 237 T€ bzw. 9,5 %. Insgesamt wird in der Stromverteilung ein Jahresüberschuss von 42 T€ erwirtschaftet. Er ist aufgrund eines leichten Rückgangs der Stromabgabe sowie von höheren Aufwendungen um 179 T€ niedriger als im Vorjahr. Zugänge des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023
Abgänge des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023
2.3.2 Wasserversorgung Die Stadtwerke versorgen das Stadtgebiet Tirschenreuth mit Wasser aus eigenen Gewinnungsanlagen. Eine Ausnahme bildet der Ortsteil Marchaney, für den ein eigener Wasserverband besteht. Einige abgelegene Anwesen versorgen sich mit Eigengewinnungsanlagen. Wasserlieferungen erfolgen an die Stadt Bärnau für den Wasserzweckverband Grün/Lodermühl, an den Markt Mähring für dessen Ortsteile Frauenreuth, Dippersreuth und Fiedlhof, sowie für den Wasserzweckverband Marchaney. Für den Ortsteil Rosall wird Wasser aus der Anlage der Stadt Mitterteich bezogen. Verbrauchsdaten
Die Ablesung der Wasserzähler erfolgte ab dem 11.12.2023. Aufgrund der Nutzung der Hochrechnungsfunktion der eingesetzten ERP-Software mit Abrechnungstag 31.12.2023 war eine Verbrauchsabgrenzung nicht erforderlich. Der Wasserpreis erhöhte sich ab 01.01.2023 auf 2,47 €/cbm netto, die Grundgebühren veränderten sich 2023 nicht. Zugänge des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023:
Abgänge des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023:
2.3.3 Wärmeversorgung Verbrauchsdaten
Die Ablesung der Zähler erfolgte stichtagsgerecht. Zugänge des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023:
2.3.4 Freibad Besucherstatistik
Das Freibad war im Jahr 2023 wie im Vorjahr aufgrund einer eingeschränkten Personalsituation nur nachmittags an fünf Wochentagen geöffnet. Einnahmen
Ein Verkauf von Saisonkarten erfolgte 2023 wegen eingeschränkten Öffnungszeiten und wegen des technischen Ausfallrisikos nicht. 2.4 Finanzlage Die Bilanzsumme erhöhte sich in 2023 um 1.437 T€ bzw. 10,1 %. Insbesondere nahmen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ab, sowie die flüssigen Mittel zu. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital aufgrund der Einzahlungen der Gemeinde in die allgemeinen Rücklagen (500 T€), sowie durch den Jahresgewinn 2023. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, welche ausschließlich fest verzinsliche Darlehen betreffen, nahmen leicht ab. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nahmen leicht ab. Die Eigenkapitalquote im Unternehmen beträgt 60,4 % (2022: 58,0 %). Das Anlagevermögen war zu 80,4 % (2022: 70,9 %) durch Eigenkapital finanziert. Die Zugänge in das Anlagevermögen wurden zu 83,0 % aus den Abschreibungen finanziert. Insgesamt verbesserten sich die langfristigen Finanzierungsverhältnisse im Wirtschaftsjahr 2023. Die wesentlichen finanzwirtschaftlichen Vorgänge sind aus nachstehender Kapitalflussrechnung ersichtlich:
Der Finanzmittelbestand zum 31.12.2023 betrug T€ 1.980 (Vorjahr: T€ 1.088). Die Zahlungsfähigkeit der Stadtwerke war zu jeder Zeit gewährleistet. Ferner bestehen zum 31.12.2023 ungenutzte Kreditlinien von T€ 1.000. 2.5 Vermögenslage Die Vermögens- und Finanzlage der Stromverteilung ist durch eine niedrigere Bilanzsumme um 65 T€ bzw. -0,7 % geprägt. Auf der Aktivseite ergab sich ein höheres Anlagevermögen aufgrund von Investitionen sowie niedrigere Forderungen. Die Passivseite zeichnet sich durch eine leichte Zunahme des Kapitals sowie eine leichte Abnahme der Verbindlichkeiten aus. Die Eigenkapitalquote der Stromverteilung erhöhte sich um 1,0 Prozentpunkte auf 76,8 %. In den einzelnen Betriebszweigen wurden folgende Investitionen in fertige Anlagen getätigt:
Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag der im Bau befindlichen Anlagen und geleisteten Anlagen setzt sich wie folgt zusammen:
Der Grundstücksbestand der Stadtwerke beläuft sich zum 31.12.2023 unverändert auf 13,97 ha. Die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
Zur Erkennung von Risiken werden im Rahmen des Risikomanagements ein Risikohandbuch geführt, Jour-Fix-Termine und Projektabstimmungstermine mit den verantwortlichen Führungskräften und beauftragten Planungs-/Ingenieurbüros durchgeführt. Vorschläge und Maßnahmen zur Risikoeinschränkung werden von den Leitern der Fachbereiche kontinuierlich erbracht. Zur Unterstützung der Unternehmensführung und des Risikomanagements wurden unterstützende Management-Tools wie
aufgebaut und eingeführt. Diese befinden sich im Einsatz. Aktuell befindet sich in Zusammenarbeit mit der Kämmerei der Stadt Tirschenreuth ein TCMS (Tax Compliance Management System) im Aufbau. Ziel ist die Einführung in 2024 und der Ausbau des Systems in den Folgejahren. Nachstehend eine zusammenfassende Einschätzung der wichtigsten relevanten Risikoarten mit den qualitativen Bewertungsstufen: nicht vorhanden, gering, mittel, hoch und sehr hoch. Finanzrisiken Bei den Finanzrisiken spielen die Unternehmensverschuldung aufgrund Fremdkapitalaufnahmen wegen notwendiger Investitionsmaßnahmen und Forderungsausfälle die wichtigste Rolle. Die qualitative Risikoeinschätzung ist hier mittel. Es wird erwartet, dass Forderungsausfälle im Bereich Netzbetrieb bei den Netzentgelten aufgrund zahlungsunfähiger Stromlieferanten weiter auftreten. 2023 sind nur geringfügige Forderungsausfälle eingetreten. Insolvenzfälle großer Stromlieferanten sind in den zurückliegenden Jahren immer wieder aufgetreten wie z.B. die Bayrische Energieversorgung (BEV), Deutsche Energie GmbH (DEG) etc. Es ist davon auszugehen, dass dies auch zukünftig auftreten wird, insbesondere bei unkontrollierbaren Preisentwicklungen auf dem Strombeschaffungsmarkt. Im Sonderkundenbereich wird das qualitative Risiko als mittel eingestuft, da dort höhere Strommengen geliefert werden, als im Privatkundenbereich. Das Risiko wird durch die monatliche Abrechnung mit den Lieferanten und einem konsequenten Forderungsmanagement, teilweise mit rechtsanwaltlicher Unterstützung, reduziert. Die Risiken von Forderungsausfällen von Netzentgelten im Tarifkundenbereich durch zahlungsunfähige Drittlieferanten sind aufgrund der deutlich niedrigeren Strommengen und dem hohen Versorgungsanteil Strom durch das eigene Unternehmen gering. Das Forderungsausfallrisiko als Stromlieferant in der Grundversorgung ist latent immer vorhanden und wird aufgrund der hohen Versorgungsabdeckung und der flächendeckenden Preissteigerungen in allen Lebensbereichen der Kunden als mittel eingestuft. Durch Prepaid-Zähler und konsequentes Forderungs- und Sperrmanagement wird bei kritischen Kunden versucht, die Zahlungsausfälle zu begrenzen. Der identifizierte und geplante Investitionsbedarf im Unternehmen kann bei Großinvestitionen nicht aus dem operativen Cashflow erwirtschaftet werden und es müssen Fremdmittel eingesetzt werden. Die qualitative Risikoeinschätzung hinsichtlich der Unternehmensverschuldung auf langfristige Sicht wird von vormals mittel auf hoch erhöht. Hintergrund hierfür sind Erkenntnisse aus dem in 2022 fertiggestellten Sanierungs- und Strukturkonzept der Wasserversorgung. Insbesondere für den Bereich der Wasserverteilung sind hohe Ersatzinvestitionen in den nächsten 20 Jahren zu erwarten. Im Bereich Stromnetz sind durch die unterschiedlichen Entwicklungen der Energiewende ebenso verstärkte Investitionsaktivitäten zu erwarten, um die Infrastruktur zu ertüchtigen. Im Bereich Wärme könnten durch interessante Geschäftsfelderweiterungen z.B. Nahwärmenetz Investitionen sinnvoll sein. Zudem muss im Bereich der Energieerzeugung (PV, Windkraft) investiert werden. Investitionskosten in diesem Bereich können aber auch deutlich z.B. durch Bürgerbeteiligungsmodelle reduziert werden. Das eingeführte Investitionscontrolling überwacht die Budgeteinhaltung der Maßnahmen. Die Unterstützungstools Masterplan Investitionen und die 5-Jahres-Unternehmensplanung reduzieren die Risiken. Die festgelegte jährliche Eigenkapitalzuführung (Verlustausgleich Freibad) durch die Stadt Tirschenreuth von jährlich 500 T€ ab 2019 bis nun einschließlich 2024 schafft Absicherung und Handlungsspielräume. Maßnahmenförderungen im Bereich der Wasserversorgung durch die Förderrichtlinie RzWas2021 und zinsgünstigere Kommunalkredite als Eigenbetrieb der Stadt Tirschenreuth reduzieren die erforderlichen Darlehensbeträge und Kapitalkosten für das Unternehmen. Im Bereich des Stromnetzes besteht aufgrund der grundsätzlichen Anschlusspflicht des Netzbetreibers ein Risiko ungeplante Netzverstärkungen durchführen zu müssen. Im Bereich der privaten EEG-Anlagen spielt dieses Risiko eine untergeordnete Rolle, da die Anzahl von Anlagenzubauten zwar deutlich zunimmt, aber die Anlagenleistung von Privatanlagen im niedrigen Bereich liegt. Abhängig vom Netzeinspeisepunkt und dem Leistungswert einer Großanlage könnten bei nicht ausreichender Netzstruktur ungeplante Netzausbaukosten auftreten. Aufgrund der erforderlichen, teilweise langfristigen Genehmigungsverfahren für solche Anlagen und der Genehmigungspflicht durch den Netzbetreiber für große Anlagen ist ein gewisser zeitlicher Vorlauf für die Investitionsrealisierung sichergestellt, der das Risiko relativiert. Preisänderungsrisiken aufgrund steigender Preise infolge der teilweise entspannten Lage hinsichtlich Inflationsrate, Materialverfügbarkeiten und der Beeinträchtigung der Lieferketten als gering eingeschätzt. Zahlungsstromschwankungen sind kaum zu erwarten oder nicht vorhanden. Politische und regulatorische Risiken Die für die folgenden Geschäftsjahre anstehenden Änderungen im Energiewirtschaftsrecht werden stetig bewertet und geprüft. Da sich im Zuge der Energiewende die Gesetzeslage kontinuierlich verändert, ist eine ständige Auseinandersetzung mit den Regelungen notwendig. Marktrisiken Marktrisiken z.B. massive Kundenverluste, Mengenabnahmen im Stromvertrieb etc. werden insgesamt als gering eingeschätzt. Ebenso werden massive Kundenwanderungen von anderen Stromlieferanten zu den Stadtwerken als gering eingeschätzt, da im Grundversorgungsgebiet bereits eine hohe Liefergradabdeckung von über 80 % vorhanden ist und außerhalb des Grundversorgungsgebietes eine Kundenübernahme nicht verpflichtend ist. Einzige Ausnahme stellen Konjunkturschwankungen dar. Hier wird das Risiko vom Vorjahr mittel auf gering herabgestuft, da sich die Volatilität signifikant verringert hat und sich die Themen Sicherheit Materialversorgung und Beeinträchtigung Lieferketten deutlich entspannt haben. In den Bereichen Wasserversorgung und Wärmeversorgung sind Kundenverluste aufgrund der Kundenstruktur bzw. des Anschlusszwangs nahezu nicht vorhanden. Konjunkturelle Auswirkungen sind in diesen Bereichen als gering einzustufen, da keine verbrauchsdominierenden Großabnehmer vorhanden sind. Im Stromvertriebsbereich sind ebenfalls keine dominierenden Großabnehmer vorhanden. Kundenverluste im Bereich Großabnehmer Strom sind durch teilweise mehrjährige Verträge und konjunkturelle Risiken aufgrund der diversifizierten Gewerbestruktur abgesichert. Die Anzahl der Sondervertragskunden ist gering. Das Risiko bzgl. Stromabnahmemengen wird im Sonderkundenbereich deshalb als gering eingeschätzt. Im Privatkundenbereich sind seit Jahren eine sehr stabile, hohe Versorgungsabdeckung im eigenen Netzgebiet, sowie individuelle, persönliche Kundenkontakte vorhanden, die das Risiko Kundenverlust deutlich reduzieren. Die marktfähigen Strompreise, resultierend aus der langfristig angelegten Beschaffungsstrategie, unterstützen diese Einschätzung. Strommengenrisiken sind nur gering vorhanden. Beim Netzbetrieb wird das Strommengenrisiko als gering eingestuft, da nur rund 51 % der Strommenge im Netz an Sonderabnehmer und der übrige Anteil an Privathaushalte geliefert wird. 2023 sind die Gesamtabgabemengen Strom an Letztverbraucher gegenüber dem Jahr 2022 um 2,8 % abgesunken. Dies ist auf Energiesparmaßnahmen der Letztverbraucher, aber insbesondere auch dem Zubau von Erzeugungsanlagen mit einem Anstieg des Eigenverbrauchsanteils zurückzuführen. Diese Veränderungen werden sich fortsetzen, allerdings langsam und kontinuierlich. Sie sind deshalb gut abschätzbar. Treten Umsatzeinbußen bei den Netzentgelten ein, werden diese mittelfristig über das Regulierungskonto wieder ausgeglichen. Die Marktrisiken für das Unternehmen durch den Krieg in der Ukraine werden als gering eingeschätzt. Die Risiken liegen für das Unternehmen im Beschaffungsmarkt Gas. Im Beschaffungsmarkt Strom sind die Beschaffungsmengen für 2024 vollständig eingedeckt und die Preise fixiert. Die Stadtwerke Tirschenreuth sind nicht im Gasvertrieb tätig. Für die Wärmeversorgung werden über einen Gasliefervertrag der Stadt Tirschenreuth mit einem Gaslieferanten 5 Abnahmestellen mit Gas versorgt. Vertraglich sind die Preise bis 31.12.2026 fixiert. Gas wird bei allen Abnahmestellen zur Beheizung eingesetzt. Der Gesamtjahresbedarf Gas liegt bei rund 5 Mio. kWh. Bei 3 Abnahmestellen werden städtische Gebäude beheizt und es erfolgt eine Rechnungsstellung an die Stadt Tirschenreuth (ca. 70 % des Gesamtbedarfs). 2 Abnahmestellen (ca. 30 % des Gesamtbedarfs) versorgen Einrichtungen der Stadtwerke (Freibad 26 %, Verwaltung/Werkstätten 4 %). Die Stadtwerke-Einrichtung Freibad ist ein Saison-Betrieb mit Saisonstart im Mai und Betriebsende Anfang September 2024. Das Risiko ist somit zeitlich begrenzt. und es bestehen verschiedene Optionen bis Saisonende Optimierungen durchzuführen (Reduzierung Wassertemperatur, Einstellung Beheizung einzelner Becken etc.). Die zweite Einrichtung ist die Verwaltung/Werkstätten der Stadtwerke. Diese Einrichtung hat mit 4 % des Gesamtbedarfs den niedrigsten Anteil aller Abnahmestellen und kann im Notbetrieb auch mit Öl beheizt werden. Vor diesen Hintergründen wird das Marktrisiko Beschaffung für 2024 insgesamt als gering eingeschätzt. Der Gasliefervertrag wurde im Oktober 2023 für 3 Jahre bis 31.12.2026 neu abgeschlossen und die Preise fixiert. Das Marktrisiko Beschaffung Gas deshalb mit gering bis nicht vorhanden eingeschätzt. Operative Risiken Die operativen Risiken im Bereich Wasserversorgung (z. B. Verkeimung Trinkwasser) und der Stromversorgung (z. B. Netzausfall) werden als gering eingestuft, da sichere Netzaufbaustrukturen und Ausfalloptionen vorhanden sind und es sich beim Auftreten um zeitlich sehr begrenzte Einzelereignisse handelt. Im Bereich Freibad wird das Ausfallrisiko aufgrund eines Großschadensereignisses oder des Ausfalls von Personal als hoch bis sehr hoch eingestuft. Details sind unter Punkt 4.3.6 beschrieben. Rechtliche Risiken Rechtliche Risiken sind, wie bei allen Unternehmen, grundsätzlich vorhanden, werden aber für die Stadtwerke insgesamt als gering eingeschätzt. Für 2024 ist die Erarbeitung und Einführung einer Tax Compliance Richtlinie gemeinsam mit der Stadt Tirschenreuth geplant. Wetterrisiken Wetterrisiken durch Extremwetterereignisse sind grundsätzlich vorhanden und werden insgesamt als mittel eingeschätzt. In den Trockenjahren 2018 bis 2020 wurde unter Beweis gestellt, dass die Wasserversorgung aktuell sicher aufgestellt ist und ausreichend Versorgungsreserven vorhanden sind. Starkregenereignisse können grundsätzlich die Qualität des Rohwassers für die Wasserversorgung durch Trübung oder Keimeintrag beeinflussen. Für diese Fälle ist die Aufbereitungstechnik des Rohwassers mit den Aufbereitungstechniken UV-Entkeimung und teilweise Ultrafiltration ausgelegt. Zusätzlich ist als Backup ein Tiefbrunnen vorhanden, der durch Starkregenereignisse nicht beeinflusst wird. Die nur teilweise Ausrüstung der Aufbereitungen mit Ultrafiltrationsanlagen (z.B. nicht in der Aufbereitung Großkonreuth) ist der Grund weshalb die Risikoeinschätzung mit mittel und nicht mit gering erfolgte. Der Bereich Stromversorgung ist aufgrund der vorhandenen Netzstruktur (z. B. keine Freileitungen mehr vorhanden, Ringstrukturen etc.) gut gegen Wetterrisiken abgesichert. Die Risikoeinschätzung liegt hier bei gering. Der Bereich Freibad ist ein Bereich, dessen Risikopotential als mittel eingeschätzt wird. Einerseits bestehen hier Einnahmerisiken bei Schlechtwetter und andererseits Schadensrisiken bei Extremwetterlagen, insbesondere bei Starkregenereignissen. Personalrisiken Risiken in diesem Bereich werden insgesamt als mittel eingestuft. Aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl, der umfangreichen und spezialisierten Aufgabengebiete der einzelnen Mitarbeiter ist es nicht für alle Aufgabenstellungen möglich, eine Stellvertreterfunktion umfassend sicherzustellen. Bei der Stellvertreterregelung wurde sich deshalb auf unternehmens- und zeitkritische Tätigkeiten konzentriert. Ein anderes Risiko stellt die Altersstruktur der Mitarbeiter im Bereich der Wasserversorgung dar. Hier werden mehrere Mitarbeiter, auch in Führungsfunktionen, altersbedingt zeitnah in einem Zeitraum von rund 3-5 Jahren ausscheiden. Gegenmaßnahme ist ein langfristig angelegtes Nachfolgeplanungskonzept, das konsequent umgesetzt werden muss. Erste Nachbesetzungen wurden bereits erfolgreich abgeschlossen. Der Fachkräftemangel wird zukünftig mehr und mehr als Risiko an Bedeutung gewinnen. Dieser ist im technischen Bereich bereits spürbar und im kaufmännischen Bereich noch nicht so ausgeprägt. Die aktuelle qualitative Risikoeinschätzung ist hier mittel. Die Tendenz wird in Richtung hoch gehen. Hier muss es im öffentlichen Dienst grundsätzlich gelingen neue Wege zu gehen, um für potentielle Bewerber ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und mit der freien Wirtschaft konkurrieren zu können. Bestandsgefährdende Einzelrisiken sind weder im Wirtschaftsjahr 2023 eingetreten, noch für das Wirtschaftsjahr 2024 erkennbar. Die Chancen für eine erfolgreiche Zukunft basieren auf soliden betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, dem Wissen und Motivation der Mitarbeiter, der Ausrichtung auf den Kunden, dem Mut für Neues mit gleichzeitigem Sinn für das Machbare und Notwendige, der Bereitschaft zur Veränderung und dem Wissen zwingend notwendige Investitionen durchführen zu müssen. Für den notwendigen Transformationsprozess vom reinen Energieversorger zum Energiedienstleister müssen Antworten und Lösungen gefunden werden, ohne sich zu verzetteln und die Effizienz aus dem Auge zu verlieren.
4.1 Investitionsplanung Für das Wirtschaftsjahr 2024 sind gemäß Wirtschaftsplan Investitionen von 2.616.100 € (Plan 2023: 2.325.960 €) vorgesehen, die sich wie folgt auf die Betriebszweige verteilen:
Nachfolgend die Beschreibung der Investitionen in den Einzelbereichen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden im Rahmen eines Masterplans Investitionen mit einem 10-jährigen Zeithorizont ermittelt, priorisiert und bewertet. Von den geplanten Investitionen von 2.325.960 € wurden im Jahr 2023 lediglich 772.859 € aufgrund von Projektverzögerungen umgesetzt. 4.1.1 Stromversorgung Insgesamt sind 2024 im Bereich Stromversorgung Investitionen in Höhe von 904.500 € (Plan 2023: 1.204.850 €) geplant. Nachfolgend aufgelistet die wichtigsten Einzelinvestitionen im Jahr 2024: Die größte Investitionsposition im Bereich Stromversorgung ist der Ersatzneubau einer gemeinsamen Trafostation des EDEKA Einkaufzentrums in der Mitterteicher Str. mit Gesamtkosten von insgesamt 200.000 €. In Abstimmung mit dem EDEKA-Eigentümer werden die Kosten hälftig geteilt. 100.000 € dieser Investition sind ein Durchlaufposten, müssen aber in der Investitionsplanung berücksichtigt werden. Es ist eine Ersatzbeschaffung eines Notstromaggregates für Wartungen/Instandhaltungen/Notstrombetrieb vorgesehen. Die aktuelle Lieferzeit beträgt 22 Monate und für 2024 ist ein Teilzahlungsbetrag von 85.000 € eingeplant. Für eine mögliche notwendige weitere Erschließung von Bauparzellen im Siedlungsgebiet Rote Erde wurden 80.000 € als Vorsorgebetrag eingeplant, für den Wechsel der Schaltanlagen in der Trafostation Büttellochweg 60.000 €. Weiterhin wurden 50.000 € für den 2. Abschnitt und Abschluss des Austausches des Mittelspannungskabels im Bereich Siedlerweg/Freibad vorgesehen. Ansonsten wurden für 2024 sonstige kleinere Maßnahmen mit einer Gesamtinvestitionssumme von 479.500 €, davon 124.000 € Vorsorgemaßnahmen eingeplant. 4.1.2 Wasserversorgung Insgesamt sind 2024 im Bereich Wasserversorgung Investitionen in Höhe von 1.527.800 € (Plan 2023: 931.610 €) geplant. Nachfolgend die wichtigsten Einzelmaßnahmen: Die größte Einzelmaßnahme 2024 ist die Erneuerung der Wasserleitungen in der Stichanerstr. (95 m)/Burgstr. (125 m) mit 420.000 €. Weiterhin sind 295.000 € für die Erneuerung des Druckregelschachtes Matzersreuth und 261.500 € für die Erneuerung des Druckmindererschachtes Kleinkonreuth eingeplant. Diese 3 Maßnahmen sind nach RZWas mit 70 % förderfähig. Für die Erneuerung der Wasserleitung in Zusammenhang mit der Kanalsanierung in der Kanonikus-Mehler-Straße sind für den ersten Bauabschnitt in 2024 132.000 € vorgesehen. Diese Maßnahme ist ebenfalls mit 70 % förderfähig. Weiterhin ist ein Vorsorgebetrag für unvorhersehbare Maßnahmen z. B. für Rohrbrüche in Höhe von 100.000 € berücksichtigt. Da es sich um Reparaturen und um keine Sanierung handelt, sind die umzusetzenden Maßnahmen nicht förderfähig. 2024 sind rund 75.000 € für die ingenieurtechnische Begleitung der Sanierung des Quellgebietes 1894 eingeplant. Für alle übrigen Maßnahmen ist ein Gesamtbetrag von 244.300 € vorgesehen, davon sind 45.000 € Vorsorgepositionen. 4.1.3 Wärmeversorgung Insgesamt sind 2024 im Bereich Wärmeversorgung Investitionen in Höhe von 40.000 € (Plan 2023: 80.000 €) geplant. Der höhere Planwert in 2023 resultierte noch aus einer Restzahlung für die Ersatzinvestition des Heizsystems Areal Bauhof/Stadtwerke. Aufgrund erheblicher Probleme mit dem Steuerungssystem der Heizung in der Grundschule in 2022/2023 wurde der Vorsorgebetrag von 20.000 € auf 40.000 € verdoppelt. Für die Grundschule wird es in naher Zukunft notwendig sein, ein zukunftsgerichtetes Heizungskonzept in enger Abstimmung mit dem Stadtbauamt und Fachplanern zu erstellen, das auch die Schulerweiterung zur Ganztagesbetreuung abdeckt. Für Konzeptentwicklungen in der Wärmeversorgung (z. B. Beratungsleistungen für technische, kaufmännische, rechtliche Planungen) wurde für 2024 ein Betrag von insgesamt 50.000 € eingeplant. Dieser Betrag stellt keine Investition, sondern Aufwand dar und wird an dieser Stelle nur informativ erwähnt, um aufzuzeigen, dass Vorplanungen für spätere Investitionen notwendig sein werden. 4.1.4 Bereich Freibad Im Bereich Freibad sind 2024 Investitionen von 34.000 € (Plan 2023: 51.500 €) geplant. In den Gesamtkosten ist ein Vorsorgebetrag mit 20.000 € für einen evtl. Steuerungsausfall BHKW und Technik zur Sicherstellung des steuerlichen Querverbundes eingeplant. Weiterhin ein Vorsorgebetrag von 7.000 € für einen evtl. Ausfall eines Rasenmähtraktors, 4.000 € für Klein- und Ersatzinvestitionen und 3.000 € für den Ersatz des Kassensystems, das aus rechtlichen Gründen ersetzt werden muss. 4.1.5 E-Mobilität Im Bereich E-Mobilität sind 2024 keine Investitionen geplant. 4.1.6 Gemeinsame Einrichtungen 2024 sind Investitionen in Höhe von insgesamt 109.800 € (Plan 2023: 58.000 €) geplant. Für EDV-Anschaffungen sind 58.800 € eingeplant, für den Ersatz eines Fahrzeuges 26.000 €, sowie 25.000 € für das Aufstellen eines Sanitärcontainers, um Mindestanforderungen für den Monteurbereich umsetzen zu können. 4.2 Geplante Betriebsergebnisse und Fremdkapitalbedarf Die Planergebnisse der Betriebsbereiche stellen sich bei der Erfolgsrechnung 2024 wie folgt dar:
Das Jahresergebnis geht von einem Verlauf des Wirtschaftsjahres 2024 mit kaum wirtschaftlichem Wachstum sowie einer Energiepreisentwicklung ohne große Volatilitäten aus. Die Planungsansätze wurden wieder konservativ gewählt und Vorsorgepositionen im Investitions- und Aufwandsbereich in einer Höhe von 416.000 € vorgesehen. Für 2024 beträgt die Eigenkapitalzuführung der Stadt (Verlustausgleich Freibad) 500.000 €. Das geplante Investitionsvolumen ohne Darlehens-Kapitaldienst (237.520 €) liegt bei 2.616.100 €. Der Fremdkapitalbedarf bei Umsetzung aller Investitionsziele beträgt 1.245.660 € (ohne Berücksichtigung des Jahresergebnisses und vorhandener Bankliquidität). 4.3 Ausblick, Einschätzung und Fazit 4.3.1 Netzbetrieb Im Netzbereich wurde ab dem 01.01.2009 mit der Einführung der Netzregulierung erstmals Einfluss auf die betriebswirtschaftliche Unabhängigkeit und Erlössteuerung genommen. Netzbetreiber befinden sich aktuell in der 4. Regulierungsperiode (2024 - 2028). Im Vergleich zur 3. Regulierungsperiode sinken die sog. Kapitalkostenaufschläge für die Fremd- und Eigenkapital um rund 30 % ab. Dies führt zu einer Erlösreduzierung aufgrund der Absenkung der sog. Erlösobergrenze im Bereich Netzbetrieb, die durch die Landesregulierungsbehörde ermittelt und festgelegt wird. Fazit: Erlöse aus dem Netzbetrieb werden weiter absinken. Der Regulierungsdruck, der administrative Aufwand (z. B. Beratungskosten, Testate etc.), die gesetzlich vorgegebene Übernahme neuer Aufgaben (z. B. Redispatch 2.0, Erzeugerkaskade etc.), die Notwendigkeit Dienstleister zu nutzen (z. B. Energiedienstleister E-Bridge für Projekte digitaler Netzzugang etc.) und die erforderliche Mitarbeiterqualifikation steigen weiter kontinuierlich an. Das Stromnetz der Stadtwerke ist in einem guten Zustand. Das Netz und die unterschiedlichen Netzeinheiten, z. B. Trafostationen, müssen aber überprüft, umgebaut und digitalisiert werden, um es zukunftsfähig zu machen. Gezielte Investitionen sind weiter wichtig und es ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren Gewinne aus dem Netzbetrieb, jedoch in deutlich geringerer Höhe, erzielt werden können. 4.3.2 Stromvertrieb Die Preisvolatilität im Stromvertriebsmarkt hat sich im Jahr 2023 gegenüber den Vorjahren 2021 und 2022, als Preise für Strombeschaffung, Stromspotmengen und Ausgleichenergie nie gekannte Höhen erreichten, signifikant abgeschwächt und normalisiert. Der Stromvertriebsmarkt beruhigte sich 2023 deutlich. Panikartige Kundenwechsel aufgrund von angekündigten Preiserhöhungen durch Wettbewerber schwächten sich von Monat zu Monat im Jahr 2023 ab. Wettbewerbliche Stromlieferanten, die für mehrere Monate im Strommarkt nicht mehr sichtbar waren, kehrten zurück und verstärkten sukzessive wieder ihre Abwerbemaßnahmen. Die Beschaffungspreise sanken langsam aber stetig. Für die Stadtwerke Tirschenreuth zeigte sich im ersten Halbjahr 2023, dass eingepreiste Beschaffungsrisiken und Forderungsausfälle, nicht wie befürchtet eintraten und so konnten die Strompreise für Tarifkunden zum 01.07.2023 abgesenkt werden. Die Fairness der Preisgestaltung gegenüber allen Tarifkunden zeigt sich daran, dass nur rund 2 % aller Kunden einen Entlastungsanspruch durch das Strompreisbremsengesetz in 2023 hatten. Eine weitere Strompreisabsenkung in 2024 aufgrund niedrigerer Strukturierungskosten in der Beschaffung, die für 2024 kalkuliert und eingeplant war, konnte aufgrund der kurzfristigen Streichung des Unterstützungszuschusses der Regierung für die Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 5,5 Mrd. € nicht umgesetzt werden. Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie konnten für Privatkunden die Strompreise 2024 trotzdem wieder konstant gehalten werden und mussten nicht wie bei manchen Mitwettbewerbern in 2024 wieder erhöht werden. Im Sondervertragsbereich Gewerbe- und Industriekunden konnten für das Lieferjahr 2024 wieder mit fast allen Bestandskunden Lieferverträge mit reduzierten Stromlieferpreisen abgeschlossen werden. Aufgrund des bereits in 2023 wiederbeginnenden Preiskampfes der Stromlieferanten bei Sondervertragskunden, wurde auf eine Neukundenakquise von Sondervertragskunden bewusst verzichtet. Für das Wirtschaftsjahr 2024 wird im Strommarkt von einem deutlich beruhigten Markt ausgegangen. Hohe Preisvolatilitäten werden zunächst nicht erwartet, können aber bei gravierenden weltpolitischen Ereignissen natürlich wieder eintreten. Die langfristig angelegte Beschaffungsstrategie wird grundsätzlich in gewohnter und bewährter Weise fortgeführt. Diese statisch angelegte Beschaffungsstrategie muss durch dynamische Beschaffungselemente und Vertriebsstrategien ergänzt werden, um den gesetzlichen Anforderungen und den Marktentwicklungen Rechnung zu tragen, dass ab 2025 mind. ein dynamischer preisvariabler Produkttarif angeboten werden kann. Vertrieblich wird sich 2024 bei den Privatkunden auf die Themenfelder Bestandskunden und Neukundenakquise außerhalb des Grundversorgungsbereichs (Fremdnetz Bayernwerk) und die Einführung eines neuen Stromproduktes konzentriert. 4.3.3 Messstellenbetrieb Der gesetzlich vorgeschriebene eigene Tätigkeitsabschluss für den Bereich Messstellenbetrieb ist seit dem Jahresabschluss 2021 umgesetzt. Ab 01.01.2021 wurde aufgrund rechtlicher und regulatorischer Vorgaben das Zählerwesen für sog. moderne Messeinrichtungen mME (elektronische Zähler) und intelligente Messsysteme iMSys (Zähler mit Datenübertragung bei Jahresverbräuchen über 6.000 kWh oder bei EEG-Anlagen mit einer Leistung größer 7 kW) buchhalterisch in die eigene Geschäftstätigkeit Messtellenbetrieb überführt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben konventionelle Zähler sukzessive auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme umzustellen, wird der Umsatz im Geschäftsfeld Messstellenbetrieb in den nächsten Jahren kontinuierlich zunehmen und der Umsatzanteil im Geschäftsbereich Netzbetrieb gegenläufig abnehmen. Aufgrund des Stopps der Einbauverpflichtung für intelligente Messsystem durch das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2021 und dem daraus folgenden Aufheben der Markterklärung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Mai 2022 wurden in 2023 noch keine Umrüstungen bei intelligenten Messsystemen vorgenommen. Im Jahr 2023 haben sich nunmehr die Ausgangsbedingungen deutlich verändert. Der gesetzliche Zeitrahmen für die Umrüstung wurde neu festgelegt und weitere gesetzliche Regelungen (Stichwort: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen) eingeführt. Dies wird die Umsetzungsgeschwindigkeit für den Austausch deutlich anheben. Schwerpunkt in diesem neuen Geschäftsbereich wird es sein, durch Fokussierung auf Kosten und Abläufe ausreichend niedrige Gesamtkosten zu erreichen, da umsatzseitig durch die staatlich vorgegebenen Preisobergrenzen und wettbewerbliche Messtellenbetreiber die Handlungsspielräume stark begrenzt sind. 4.3.4 Wasserversorgung Aufgrund der Vorgabe, dass Wasserpreise kostendeckend mit nur einer Eigenkapitalverzinsung kalkuliert werden, können in diesem Bereich Gewinne nur aus der kalkulatorischen Anlagenverzinsung erzielt werden. Jahresbezogene Ergebnisschwankungen (Gewinne/Verluste) resultieren aus den Verbrauchs- und Aufwandsschwankungen. In 2022 fand für den Zeitraum 2023-2025 eine Neukalkulation der Wassergebühren von Grundgebühr und Verbrauchsgebühr, eine Neuberechnung der Herstellungsbeiträge und eine Überprüfung der Satzungen der Wasserversorgung (WAS und BGS-WAS) durch eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige statt. Die Grundgebühren und Verbrauchsgebühren bleiben 2024 gegenüber 2023 aufgrund des Kalkulationszeitraumes 2023-2025 konstant. Die geplanten Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen wurden aus dem in 2022 fertiggestellten Sanierungs- und Strukturkonzept des Ingenieurbüros Zwick Weiden für die Trinkwasserversorgung Stadt Tirschenreuth abgeleitet. Die Ergebnisse des Konzeptes wurden durch die Fa. Zwick am 02.08.2022 in einer öffentlichen Stadtratssitzung vorgestellt. Zielstellungen des Konzeptes waren, die Ergebnisse der Studie als Grundlage für die bevorstehende Erneuerung der Wasserrechtsgenehmigungen im Jahr 2027 zu nutzen, die Handlungsfelder und notwendigen Maßnahmen für die nächsten 20 Jahre zu ermitteln, um anschließend einen priorisierten Maßnahmenplan zu erstellen, der fortlaufend aktualisiert wird. Die Ergebnisse der Studie zeigten einen klaren Handlungsweg auf um die Wasserversorgungssicherheit zu gewährleisten und die Zukunftsfähigkeit der Trinkwasserversorgung Tirschenreuth sicherzustellen. Das Konzept ist umfangreich, ausreichend detailliert und deckt alle erforderlichen Aspekte der Wasserversorgung ab. Haupthandlungsfeld ist aufwandsmäßig mit weitem Abstand die Wasserverteilung und Wasserförderung, insbesondere die Sanierung der Wasserleitungen, wie bereits vor Beginn der Studie vermutet. Diesem folgt das Handlungsfeld Wassergewinnung und Rohwasserförderung (Sanierung Quellgebiete und Erweiterung Rohwasseraufkommen) und dann dicht gefolgt das Handlungsfeld Wasseraufbereitung und Speicherung (Aufbereitungsanlagen und untergeordnet Hochbehälter). Maßnahmen in der Wasserversorgung für 2024/2025 wurden in 2023 besprochen, priorisiert und festgelegt. Sie decken alle vorgenannten Handlungsfelder ab, beinhalten Umsetzungsmaßnahmen in 2024 und Vorbereitungsmaßnahmen für 2025. Bei den Planungen in 2023 zeigte sich erstmals ganz klar die vermutete Komplexität der Gesamtaufgabenstellung. Maßnahmenpläne wurden aufgrund neuer Erkenntnisse 2023 mehrfach angepasst und verändert. Wichtige Voraussetzungen für die Umsetzung sind die qualitative und quantitative Personalverstärkung aufgrund des Aufgabenumfang und -komplexität, sowie die notwendige langfristig angelegte Personalnachfolgeregelung aufgrund der aktuellen Altersstruktur in der Wasserversorgung. Erschwert wird dies durch den bereits deutlich feststellbaren Fachkräftemangel in den technischen Bereichen und die starre Tarifstruktur im öffentlichen Dienst. Der Fokus 2024 liegt auf der Nachfolgeregelung des stellvertretenden Wassermeisters. Eine wichtige Erkenntnis in 2023 war ebenfalls, dass ein Fokus auf eine ausreichende externe ingenieurtechnische Unterstützung gerichtet sein muss. Ressourcenprobleme sind auch hier vorhanden und es müssen Lösungen gefunden werden. Die Gesamtaufgabenstellung für die nächsten zwei Jahrzehnte ist herausfordernd, anspruchsvoll, muss konsequent angegangen und vorangetrieben werden. Deutliche Gebührenerhöhungen bei Trinkwasser werden zukünftig unvermeidbar sein. Die Versorgungssicherheit der Trinkwasserversorgung ist sichergestellt. Die Qualität des Trinkwassers ist sehr gut. 4.3.5 Personennahverkehr Mit Inbetriebnahme des Tursolino-E-Baxi am 01.10.2018 wurde die bisherige Tursolino-Buslinie abgelöst. Eine Beplanung dieses Geschäftsbereiches erfolgte aufgrund der Trägerschaft durch den Landkreis im Wirtschaftsplan 2024 nicht. 4.3.6 Freibad Die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen im Freibad Tirschenreuth werden, wie in der Vergangenheit, nur mit den zwingend notwendigen Maßnahmen in möglichst geringem Umfang fortgesetzt. Die einstimmige Entscheidung des Stadtrates am 28.07.2022, dass die Sanierung des Freibades - in Anbetracht aller Umstände - als notwendig erachtet und umgesetzt werden soll, war ein wichtiger Meilenstein, der erreicht wurde. Der nächste Schritt - Erstellung eines abgestimmten Konzeptes für die Gesamtsanierung des Freibades - konnte im Oktober 2023 nach 3 Workshops mit einem einstimmigen Vorschlag einer Arbeitsgruppe aus verschiedenen Interessensvertretern erfolgreich abgeschlossen und am 24.01.2024 dem Stadtrat präsentiert werden. Vom Stadtrat wurde in dieser Sitzung beschlossen, dass
Nach Vorliegen des Ergebnisses Finanzierbarkeit durch die Kämmerei steht die Entscheidung des Stadtrates - Gesamtsanierung Freibad oder kontrollierte Schließung Freibad - an. Anschließend sind, je nach Entscheidung, die nächsten Schritte zu planen und anzugehen. Im Zusammenhang mit der anstehenden Entscheidung muss die Personalproblematik ein relevantes Kriterium bei der Entscheidung sein. Es wurden in den letzten 2 Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen unternommen, um die Stellen Fachkraft für Bäderbetrieb und Rettungsschwimmer mit qualifiziertem Personal zu besetzen. 7 Ausschreibungsrunden waren komplett erfolglos, Dienstleister für den Bäderbetrieb sagten ab oder antworteten nicht einmal, angefragte Personaldienstleiter haben kein qualifiziertes Personal oder lehnten Suchaufträge mangels Erfolgsaussichten ab. Anfragen an das Landratsamt Tirschenreuth, ob Mitarbeiter aus den Hallenbädern ggf. unterstützen könnten, wurden negativ beschieden. Die beschriebene Situation ist kein spezifisches Problem des Freibades Tirschenreuth, sondern ein deutschlandweites Problem. Bäder müssen temporär schließen, weil Personal ausfällt oder können nicht eröffnen, weil kein qualifiziertes Personal vorhanden ist oder gefunden wird. Andere Bäder schließen aufgrund der Problematik dauerhaft ihre Pforten. Eine Freibad-Öffnung ist auch für die Saison 2024 in gleicher Weise, wie in 2023, geplant. Die identisch kritische Personalsituation mit nur 2 Mitarbeitern für Badeaufsicht und davon 1 Person für die Bädertechnik, führt dazu, dass das Freibad in 2024 wieder nur an 5 Tagen in der Woche jeweils von 13-19 Uhr öffnen kann. Fällt einer dieser beiden Mitarbeiter aus, muss das Freibad für den Badebetrieb sofort geschlossen werden. Fällt der Fachangestellte für Bäderbetriebes mehrere Tage nacheinander aus, wird dies das Ende der kompletten Badesaison bedeuten, da das Beckenwasser ohne Aufbereitung kippt. Eine Badöffnung in 2024 unter diesen Voraussetzungen ist, wie bereits in 2023, als sehr kritisch zu bewerten, zumal auch aus technischer Sicht Schadensereignisse, die zur Einstellung des Badebetriebes führen oder eine Eröffnung des Bades verhindern, als wahrscheinlich anzusehen sind. 4.3.7 Wärmeversorgung Vorhandene Blockheizkraftwerke (BHKW's) werden aktuell ausschließlich für die Spitzenlastkappung im Netz eingesetzt. Eine Wärmeverwertung findet aufgrund des fehlenden Wärmeabnahmebedarfs in nur sehr geringem Umfang statt. Die BHKW's laufen deshalb nur sporadisch. Sie wurden meist Anfang der 90-er Jahre mit dem Hintergrund eines Wärmeverbundes installiert. Dieser Wärmeverbund ist aber aus unterschiedlichsten Gründen mittlerweile nicht mehr vorhanden. Grundvoraussetzungen für einen profitablen BHKW-Betrieb sind die Stromerzeugung und gleichzeitig eine kontinuierliche Wärmenutzung. Deswegen wurde vor mehreren Jahren zu Recht die Entscheidung getroffen, die BHKW's nur noch für die Spitzenlastabdeckung im Stromnetz zu betreiben. Eine Ausnahme stellt das BHKW im Freibad dar, das den steuerlichen Querverbund bei den Stadtwerken sicherstellt. Auf dem Areal Bauhof/Stadtwerke wurde im November 2022 ein moderner gasbetriebener Brennwertkessel als Wärmeerzeuger installiert, der seitdem problemlos läuft. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei den gasbetriebenen Wärmeversorgungen der Mittelschule und Grundschule. Die Gaskessel, Installationen und technisches Zubehör (z. B. Steuertechnik) stammen aus den 1990er Jahren. Neben dem Alter der Technik (Zunahme Störungen, schlechter werdende Ersatzteilverfügbarkeit etc.) müssen im Zusammenhang mit der Sanierung der Mittelschule und der erforderlichen Erweiterung der Grundschule aufgrund der Ganztagesbetreuung die Fragestellungen der Wärmeversorgung für die Zukunft und für Notfallmaßnahmen bei Anlagenausfällen geklärt und priorisiert werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung auf Bundesebene stehen fest. Das bayerische Gesetz steht aktuell noch aus, wird vermutlich 2024 aber verabschiedet. Die Stadt Tirschenreuth muss bis spätestens zum 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt und abgeschlossen haben. Die Stadtwerke Tirschenreuth werden bei dieser Aufgabenstellung auf jeden Fall unterstützen. Das Thema Wärmeversorgung wird weiter an Bedeutung in den nächsten Jahren gewinnen. Ob ein Fern- oder Nähwärmenetz technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, ist von einer Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Es ist sehr detailliert zu prüfen, ob Wärmekonzepte für die Beteiligten wirtschaftlich umgesetzt und betrieben werden können. Fördermöglichkeiten und Erfahrungen anderer Kommunen/Unternehmen werden eine entscheidende Rolle spielen und müssen genutzt werden. Die Ergebnisse müssen der Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen sein. Ein Engagement in diesem Bereich muss technisch und wirtschaftlich im Detail überprüft und ausreichend erfolgversprechend sein, da die Komplexität des Themas ausgesprochen hoch ist. 4.3.8 Elektromobilität Die zwei öffentlichen Ladesäulen am Großparkplatz und der St.-Peter-Str. sind seit Oktober 2018 in Betrieb. Die Nutzung der beiden Ladesäulen ist im Vergleich zum Vorjahr wieder gestiegen, aber nach wie vor auf niedrigem Niveau. Im Zeitraum Januar bis Dezember 2023 wurden insgesamt 1031 (2022: 663) Ladevorgänge (Großparkplatz: 2023: 574, 2022:384; St.-Peter-Str. 2023: 457, 2022: 279) und eine Stromlademenge von 23.221 kWh (2022:11.789 kWh) registriert. Das Jahr 2023 war das erste Geschäftsjahr mit positivem Jahresergebnis sein, da durch steigende Umsatzerlöse die Fixkostendeckung erreicht wurde. Aufgrund der erforderlichen Umsetzung einer EU-Binnenmarktrichtlinie Strom mit Umsetzung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG § 7c) dürfen Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen ab 01.01.2025 weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein noch diese Ladepunkte entwickeln, verwalten oder betreiben. Dies bedeutet, dass die juristische Person - in der der Stromnetzverteilbetreiber als Marktrolle integriert ist - weder öffentlich noch nichtöffentliche Ladepunkte (außer für die eigene Fahrzeugflotte) im Eigentum halten oder betreiben darf. Dies trifft auch für die Stadtwerke Tirschenreuth und auch auf die Stadt Tirschenreuth zu, da die Stadtwerke als Eigenbetrieb ein rechtlich nicht selbstständiges Unternehmen sind. Somit dürfen ab dem 01.01.2025 die beiden vorhandenen Ladesäulen weder im Eigentum der Stadtwerke oder Stadt sein, noch von diesen betrieben werden. Aus Kunden- und Ladeinfrastruktursicht absolut unverständlich, aber eine rechtliche Vorgabe, die zwingend umgesetzt werden muss. Eine Gründung einer eigenen rechtlich selbstständigen Gesellschaft durch die Stadtwerke macht vor dem Hintergrund Umsatz bei der Elektromobilität in Relation zu einmaligen/laufenden Kosten für eine eigene Gesellschaft keinerlei Sinn. Eine Verpachtung ist rechtlich auch nicht zulässig. Andere Optionen müssen noch geprüft werden. Sollten sich keine Weiterbetriebsoptionen ergeben, könnte es auch sein, dass der Betrieb zum 31.12.2024 eingestellt und die Ladesäulen abgebaut werden müssen. 4.3.9 Gesamtfazit und Ausblick Die wirtschaftlichen Zukunftschancen für die Stadtwerke mit den bisherigen Geschäftsbereichen sind weiterhin als befriedigend zu bewerten. Die aktuell wirklich profitablen Geschäftsbereiche Netzbetrieb und Stromvertrieb sind reguliert bzw. nach 2022/2023 wieder zunehmend umkämpft. Entwicklungen in der Energiewirtschaft, die im letzten Jahrzehnt eher als träge charakterisiert werden konnten, gewinnen mehr und mehr an Dynamik, werden somit schwerer kalkulierbar und erfordern schnelle Entscheidungen. Beispiele für hochdynamische Entwicklungen waren die Energiepreisentwicklungen von Gas und Strom im Jahr 2022 oder die Kurzfristentscheidung der Bundesregierung am 22.12.2023 aufgrund fehlender Haushaltsmittel in Höhe von 5,5 Mrd. € die geplante und eingepreiste Bezuschussung bei Übertragungsnetzentgelten nicht vorzunehmen, wodurch viele Stromlieferanten kurzfristig zu ungeplanten Preiserhöhungen gezwungen waren. Administrative und rechtliche Anforderungen, sowie regulatorische Beschränkungen nehmen weiter kontinuierlich zu. Sie generieren thematische Komplexität, Ressourcenbedarf und Kosten. Als jüngste Beispiele sind hier der digitale Netzzugang, die Umstellung der Marktkommunikation auf AS4 und die Umsetzung der Netzentgeltforderungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen genannt, die nur Kosten und keinen Umsatz generieren. Die Identifizierung und Entwicklung zukunftsfähiger und profitabler Geschäftsfelder/Geschäftsideen bleibt herausfordernd, zeitintensiv und ist komplex. Aufgrund der Themenkomplexität sind in vielen Fällen Dienstleister zur Unterstützung erforderlich. Es muss auf Zukunftsfähigkeit, Beständigkeit, Finanzierbarkeit, Rechtssicherheit und optimistische, aber nicht unrealistische Entwicklungsprognosen geachtet werden. Als potentielle Entwicklungsfelder werden die regenerative Energieversorgung und die Nahwärmeversorgung gesehen. Beide Themenfelder sind sehr komplex mit Chancen aber auch hohen Risiken. Der hierfür erforderliche zusätzliche Finanzrahmen muss neben den zwingend notwendigen Finanzmitteln für bestehende Geschäftsbereiche und Aufgabenstellungen erbracht werden können. Es wird Mut bei Entscheidungen und Geduld bei der Umsetzung und Zielerreichung erforderlich sein. Die eindeutigen Stärken der Stadtwerke, der persönliche Kontakt, die individuelle Kundenbetreuung, die Verlässlichkeit und das Vertrauen der Kunden spielen eine ausgesprochen wichtige Rolle. Diese Stärken sind durch Wettbewerber nicht einfach kopierbar und stellen weiterhin Alleinstellungsmerkmale dar. Aufwandsseitig müssen weiterhin Einsparpotentiale identifiziert und umgesetzt werden. Das Förderprogramm RZWas 2021 in der Trinkwasserversorgung ist wichtig und kann bis Ende 2025 genutzt werden. Ob es eine Fortsetzung diese bayerischen Förderprogrammes für Sanierungen im Trinkwasser- und Abwasserbereich geben wird, ist aktuell noch nicht bekannt. 2023 wurden für Sanierungen im Trinkwasserbereich Finanzmittel in Höhe von 184.420 € ausgezahlt. 983.809 € sind aktuell noch beantragt, teilweise bereits bewilligt aber noch nicht ausgezahlt. Die bayerischen Fördertöpfe für Trinkwasser sind im Gegensatz zum Bereich Abwasser nicht ausreichend gefüllt, um Auszahlungen zeitnah nach Einreichung der Nachweise zu erhalten. Ob und wann Auszahlungen kommen, kann von der bearbeitenden Stelle, dem Wasserwirtschaftsamt Weiden, nicht gesagt werden. Handlungsschwerpunkt, der mittelfristig dringend gelöst werden muss, ist die absolut unbefriedigende und belastende Gebäude- und Arbeitssituation bei den Stadtwerken, aber auch beim Bauhof. An Variantenuntersuchungen wird bereits gearbeitet. Nach Vorliegen der Ergebnisse müssen zeitnah Entscheidungen getroffen werden. Es muss gelingen eine Lösung zu schaffen, die finanzierbar ist und den aktuellen Standards von Arbeitsumfeldern entspricht. Wichtige Projekte in 2024 werden die Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei sein, ebenso die Zertifizierung eines IT-Sicherheitssystems für den Netzbetrieb mit Unterstützung interner IT-Funktionsstellen und einem externen Dienstleister. Zudem ist die Inbetriebnahme eines Systems zur Cyberangriffserkennung erforderlich.
Tirschenreuth, 30. Juni 2024 STADTWERKE TIRSCHENREUTH Kraus, Werkleitung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangStadtwerke Tirschenreuth
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Tirschenreuth für das Wirtschaftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), für große Kapitalgesellschaften sowie der Eigenbetriebsverordnung (EBV Bay.) aufgestellt. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Anlagennachweise wurden nach den Formblättern der Verwaltungsvorschrift zur Eigenbetriebsverordnung (VWVEBV) erstellt. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen mit einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 25 Jahren ausgewiesen. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten bewertet. Die Abschreibungen auf nach dem 31.12.1994 angeschaffte oder hergestellte Sachanlagen sind nach der linearen oder degressiven Methode berechnet, wobei auf die lineare Abschreibungsmethode übergegangen wird, sobald die lineare Abschreibung höher ist. Für Sachanlagen, die bisher degressiv abgeschrieben wurden, wurde 2010 das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Der Restbuchwert dieser Sachanlagen beträgt T€ 333 und die degressive Abschreibung im Wirtschaftsjahr T€ 29. Bei den Abschreibungen auf Sachanlagen, die seit 2010 angeschafft oder hergestellt wurden, erfolgte die Abschreibung linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für die Berechnung der Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung der Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte zu durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Für alle erkennbaren Risiken wurden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert. Unter der Bilanzposition Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens" sind die bis zum Jahr 2002 von den Abnehmern erhaltenen Herstellungsbeiträge, Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten (soweit sie bis zum Jahr 2002 vereinbart wurden) passiviert. Sie werden gem. § 21 EBV jährlich mit 5 % des Gesamtbetrages zu Gunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Die nach dem 31.12.2002 vereinbarten Baukostenzuschüsse werden von den Anschaffungskosten der betreffenden Vermögensgegenstände abgesetzt, soweit sie nicht wegen Überschreitung der tatsächlichen Investitionen erfolgswirksam zu vereinnahmen waren. Weiterhin werden unter dieser Bilanzposition Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben passiviert, diese werden analog der Nutzungsdauer der Investition aufgelöst. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Freiwasserverpflichtung ist nach § 13 Abs. 2 BewG bewertet. III. Erläuterungen zu Bilanz- und GuV-Posten
Die Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der im Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen ergibt sich aus dem beigefügten Anlagennachweis.
Die Stadtwerke Tirschenreuth sind ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG. Demgemäß wurde eine Kontentrennung nach § 6b Abs. 3 EnWG durchgeführt. Für die Tätigkeiten Stromverteilung und Messstellenbetrieb wurden Tätigkeitsabschlüsse erstellt. Die Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses für die Tätigkeit "Ladepunkte" im Sinne des § 6 b Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 EnWG ist unterblieben, weil nach Ansicht der Geschäftsführung die Anwendbarkeit auch des § 7 c EnWG für den Betrieb von Ladesäulen außerhalb der Marktrolle des Netzbetreibers auch integrierten Energieversorgungsunternehmen nicht gegeben ist. Netzbetreiber können nach § 3 Nr. 3 auch rechtlich unselbständige Organisationseinheiten eines Energieversorgungsunternehmens sein, so dass die Verpflichtung zur buchhalterischen Entflechtung aus Sicht der Geschäftsführung auch nur dann zu erfüllen ist, wenn der Ladesäulenbetrieb im regulierten Netzbereich geführt wurde. Die Ladepunkte der Gesellschaft sind allein für vertriebliche Zwecke errichtet worden und sind aus diesem Grund den "Anderen Tätigkeiten im Elektrizitätssektor" zugeordnet. Innerhalb der sonstigen Tätigkeiten besteht somit keine Verpflichtung zur Aufstellung und Prüfung eines Tätigkeitsabschlusses für die Ladesäuleninfrastruktur.
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Gegen die Stadt bestehen Forderungen hauptsächlich aus Abwasser-/Hebegebühren (T€ 18/Vorjahr T€ 17) und Monteur-/Fahrzeuggebühren (T€ 44/Vorjahr T€ 31). Aus Lieferungen und Leistungen ergaben sich Forderungen in Höhe von 75 T€ (Vorjahr 48 T€). Die Forderungen gegenüber der Stadt sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Das Stammkapital beträgt 3.000.000,00 €. Der Gewinn 2022 in Höhe von T€ 10 wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Außerdem wurde der Verlustausgleich für das Jahr 2023 der Stadt für das Freibad (T€ 500) der allgemeinen Rücklage zugeführt. Zum 31.12.2023 enthält die allgemeine Rücklage 5.723.546,94 €.
Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet und setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen die Kooperationsgesellschaft Ostbayerischer Versorgungsunternehmen. Diese resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Tirschenreuth resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen, davon im Wesentlichen T€ 116 aus Konzessionsabgaben, T€ 52 aus Abwassergebühren, T€ 48 aus einem Verwaltungskostenbeitrag.
Periodenfremde Erträge ergaben sich aus Insolvenzausschüttungen sowie Altforderungen (T€ 1). Periodenfremde Aufwendungen ergaben sich in Höhe von T€ 3. Diese resultieren aus der Wertberichtigung auf Forderungen.
Die Zinsaufwendungen bestehen mit T€ 59 (Vorjahr T€53) aus Darlehenszinsen.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:
Außerbilanzielle Geschäfte und Geschäfte mit nahestehenden Personen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB bzw. gemäß § 285 Nr. 21 HGB liegen nicht vor. Honorare des Abschlussprüfers Die nach § 285 Nr. 17 HGB als Aufwand erfassten Honorare entfallen auf die Abschlussprüfung mit 15 T€ und mit 9 T€ auf Steuerberatungsleistungen und 7 T€ auf andere Bestätigungsleistungen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Das Bestellobligo lag im branchenüblichen Umfang. Die finanziellen Verpflichtungen aus Leasingverträgen gab es in 2023 keine (2022 3 T€). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Strombeschaffungsgeschäften für das Jahr 2024 beträgt insgesamt 1.311 TEUR. Da die Beschaffungen nur mit wahrscheinlichen sicheren Absatzgeschäften in Zusammenhang stehen und sich hieraus keine Unterdeckungen ergeben, erfolgt keine Bewertung zu Marktwerten. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nach dem Ende des Geschäftsjahres 2023 bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht ergeben. Werkausschuss
Der Werkausschuss hat im Wirtschaftsjahr 2023 3 Sitzungen abgehalten. Aufwendungen für den Werkausschuss: 480,00 € (Vorjahr: 460,00 €) Werkleitung: Kraus Thomas, Dipl.-Ing., Werkleitung Gesamtbezüge der Werkleitung: Von der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Tirschenreuth, 30. Juni 2024 STADTWERKE TIRSCHENREUTH Kraus, Werkleitung Anlagennachweis 2023 - Gesamtbetrieb -
Tätigkeitsabschlüsse für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 nach § 6b EnWG Aktivitäten - Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Aktivitäten Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Aktivitäten - Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Aktivitäten Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Ergänzende Angaben zu den Tätigkeitsabschlüssen 2023 gemäß § 6 b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGDie interne Rechnungslegung wurde unter Beachtung des § 6 b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG so geführt, dass, soweit möglich, eine direkte Zuordnung zu den Bereichen Elektrizitätsverteilung und andere Tätigkeiten, oder falls die Zuordnung nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand verbunden wäre, eine Zuordnung durch Schlüsselung der Konten erfolgte. Für den Messstellenbetrieb werden gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz getrennte Konten geführt; der Ausweis erfolgt unter den anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors. Bei der Zuordnung zu den einzelnen Bereichen wurde der Grundsatz der Stetigkeit beachtet. Eine sachgerechte Abgrenzung der Tätigkeiten wurde vorgenommen und die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeiten zutreffend abgebildet. Bilanz Die Bilanzposten werden in einem ersten Schritt direkt zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich oder mit vertretbarem Aufwand durchführbar ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilungsschlüssel. In den Anlagenspiegeln der Tätigkeitsbereiche sind die Aufgliederung sowie die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens dargestellt. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden grundsätzlich direkt zugeordnet, die des allgemeinen Bereiches wurden nach dem allgemeinen Schlüssel verteilt, soweit keine direkte Zuordnung möglich war. Bei den Vorräten erfolgt eine direkte Zuordnung. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden kundengenau und energiebezogen ausgewertet. Die Forderungen gegen die Stadt wurden weitgehend direkt zugeordnet. Alle nicht direkt zuordenbaren Forderungen bzw. sonstigen Vermögensgegenstände wurden anhand des allgemeinen Verwaltungsschlüssels verteilt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten, die aufgrund der direkten und indirekten Zuordnung der Vermögensgegenstände und Schulden entstehen werden als Saldogröße in der Bilanz ausgewiesen. In den Tätigkeitsbilanzen entstehen hieraus Forderungen, die als Interne Forderung ausgewiesen werden. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Der Kassenbestand und die Guthaben bei den Kreditinstituten wurden ebenfalls anhand des allgemeinen Verwaltungsschlüssels verteilt, soweit keine direkte Zuordnung möglich war. Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde zum überwiegenden Teil direkt zugeordnet und im Übrigen nach dem allgemeinen Verwaltungsschlüssel. Das Stammkapitals des Elektrizitätswerkes (T€ 600) wurde zu 78 % der Elektrizitätsverteilung zugeordnet. Die Kapitalrücklage wurde bei der erstmaligen Erstellung des Unbundlingabschlusses den Bereichen fest zugeordnet. Empfangene Ertragszuschüsse wurden direkt zugeordnet. Die Rückstellungen wurden soweit nicht direkt zurechenbar anhand des allgemeinen Verwaltungsschlüssels verteilt. Die Zuordnung der Verbindlichkeiten erfolgt direkt. Sofern dies nicht möglich ist, wird der allgemeine Verwaltungsschlüssel herangezogen. Gewinn- und Verlustrechnung Alle Erträge und Aufwendungen der Tätigkeiten werden über eine Zusatzkontierung auf den Kostenstellen direkt zugeordnet bzw. bei nicht direkt zuordenbaren Kostenstellen auf eine Sammelaktivität "allgemeiner Bereich" gebucht. Die Erträge und Aufwendungen dieses allgemeinen Bereiches werden - soweit diese nicht primär verteilt werden können - über geeignete Umlageschlüssel auf die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung sowie die anderen Tätigkeiten über die Primärkostenumlage umgelegt.
Tirschenreuth, 30. Juni 2024 STADTWERKE TIRSCHENREUTH Kraus, Werkleitung Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Tirschenreuth, Tirschenreuth VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Tirschenreuth, Tirschenreuth - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Tirschenreuth, Tirschenreuth, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV Bay) i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtliehen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 24 EBV Bay sowie den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 GO Bay und des § 25 Abs. 2 EBV Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters sowie des Werkausschusses und des Stadtrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der EBV Bay i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des § 24 EBV Bay und den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der EBV Bay und den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss und der Stadtrat sind verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des § 24 EBV Bay und den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 107 GO Bay und § 25 Abs. 2 EBV Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Darstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob der Eigenbetrieb seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage der Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters sowie des Werkausschusses und des Stadtrates für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters, des Werkausschusses und des Stadtrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Werkausschuss und der Stadtrat sind verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten des Eigenbetriebs nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der gesetzliche Vertreter seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können." Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO Bay Aussagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung (KommPrV Bay) haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Prüfung einzugehen. Auf Basis unserer durchgeführten Prüfung sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass geben. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die wirtschaftlichen Verhältnisse Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er dafür als notwendig erachtet hat. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Prüfung haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen des gesetzlichen Vertreters und die Geschäftspolitik zu beurteilen."
Nürnberg, den 23. Juli 2024 PKF
Fasselt Partnerschaft mbH
Jahn, Wirtschaftsprüfer Wellhöfer, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 28.11.2024 festgestellt. |
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