RAFKO
GmbH
Lautenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
277.113,00 |
370.671,00 |
| I.
Sachanlagen |
277.113,00 |
370.671,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
385.792,61 |
431.921,20 |
| I.
Vorräte |
60.424,86 |
69.223,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
311.424,71 |
285.513,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.943,04 |
77.184,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.803,01 |
16.805,05 |
| Aktiva |
672.708,62 |
819.397,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
319.414,79 |
362.348,51 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
337.348,51 |
280.087,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
42.933,72 |
-57.261,35 |
| B.
Rückstellungen |
82.555,00 |
101.372,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
262.597,83 |
344.746,74 |
| D.
Passive latente Steuern |
8.141,00 |
10.930,00 |
| Summe
Passiva |
672.708,62 |
819.397,25 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff HGB) sowie des GmbH-Gesetzes
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265
Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen
entsprochen.
Aufgrund geschäftszweigspezifischer
Besonderheiten wurde das Gliederungsschema der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung sachgerecht angepasst.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen
HGB-Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
AKTIVSEITE
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich
zulässigen Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich
zulässigen Höchstsätzen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter wurden linear
abgeschrieben.
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Die Handelsware ist zu Anschaffungskosten
einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Innerhalb der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wird bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen allen erkennbaren Einzelrisiken
und dem allgemeinen Kreditrisiko durch angemessene
Abwertung Rechnung getragen.
III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und
Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nominalwerten
angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach
darstellen.
PASSIVSEITE
A. Eigenkapital
Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennbetrag
angesetzt.
B. Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung
getragen worden.
C. Verbindlichkeiten
Diese Posten sind grundsätzlich mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
Gewährte Vorschüsse und Kredite für
die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans unter
Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und
der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurück
gezahlten Beträge sowie die zu Gunsten dieser Personen
eingegangenen Haftungsverhältnisse bestehen in
Höhe von € 255.481,82 und werden mit und 2,0 %
bzw. 1,5 % verzinst.
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und
auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, sofern diese
Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von
Bedeutung sind; davon sind Verpflichtungen gegenüber
verbundenen Unternehmen gesondert anzugeben: bestehen
keine.
Die Firma hat im Geschäftsjahr durchschnittlich
2 Arbeitnehmer beschäftigt.
Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Bei dem nachstehenden Jahresabschluss der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2023 bis 31. Dezember 2023 handelt es sich um die in
Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke
verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden
für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen
für kleine Gesellschaften in Anspruch genommen, auf
deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans,
auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später
ausgeschieden sind, waren:
Name, Vorname
Angyan, Zoltan einzelvertretungsberechtigt
Müller,
Rudolf einzelvertretungsberechtigt
Lautenbach, den 14. Mai 2025
…………………………………………
Zoltan Angyan
………………………………………….
Rudolf Müller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2025
festgestellt.
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