HABAS
Aktiengesellschaft
Markkleeberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
107.985,50 |
55.211,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
62.280,50 |
9.506,50 |
| III.
Finanzanlagen |
45.702,00 |
45.702,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.240.476,84 |
1.051.221,80 |
| I.
Vorräte |
1.495.078,65 |
283.594,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.650,37 |
292.457,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.411,40 |
8.778,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
730.747,82 |
475.170,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.996,80 |
23.959,80 |
| Aktiva |
2.371.459,14 |
1.130.393,10 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
793.207,59 |
807.124,84 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
713.000,00 |
713.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
107.398,97 |
107.398,97 |
| III.
Verlustvortrag |
13.274,13 |
25.213,21 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
13.917,25 |
-11.939,08 |
| B.
Rückstellungen |
7.500,00 |
69.506,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.570.751,55 |
253.762,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.570.751,55 |
253.762,26 |
| Passiva |
2.371.459,14 |
1.130.393,10 |
Anhang zum
31.12.2023
HABAS Aktiengesellschaft
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der HABAS
Aktiengesellschaft wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt.
Ergänzend dazu wurden die handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie die
Regelungen des Aktiengesetzes beachtet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB angewendet.
Nach den Größenmerkmalen des § 267
HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bilanz
Aktivseite
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßig
nutzungsbedingte Abschreibungen. Für die im Bestand
befindliche Software wurde von einer Nutzungsdauer von 3
Jahren ausgegangen.
II.
Sachanlagen
Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßig
nutzungsbedingte Abschreibungen.
Für die regelmäßigen Abschreibungen
wurde überwiegend von folgenden,
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern ausgegangen:
· 3 - 10 Jahre für
Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie
Büroeinrichtung
· 8 - 20 Jahre für
Mietereinbauten
Die Abschreibungen bei beweglichen
Wirtschaftsgütern wurden im Jahr des Zugangs
zeitanteilig (pro rata temporis) berechnet.
Die Zugänge an geringwertigen
Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten zwischen
€ 250 bis € 800 werden im Geschäftsjahr in
Ausübung des Wahlrechts sofort in voller Höhe
abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
III.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
In Anwendung des § 296 Abs. 2 HGB wurde das
Tochterunternehmen nicht in einen Konzernabschluss
einbezogen, da es für die Verpflichtung, ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung ist.
B.
Umlaufvermögen
I.
Vorräte
Das Vorratsvermögen wird grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
1.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Die unfertigen Leistungen umfassen die in
Ausführung befindlichen Bau- bzw.
Planungsaufträge. Bei der Bewertung wurde danach
unterschieden, inwieweit die einzelnen Objekte bereits
unter Vertrag waren und wie der Abrechnungs- bzw.
Bautenstand zum Bilanzstichtag waren.
Die Bewertung erfolgte zu Teilherstellungskosten. Die
Ermittlung wird retrograd in der Weise vorgenommen, dass
ausgehend vom Wert der gelegten Abschlagsrechnungen die
jeweils kalkulierten bzw. zwischenzeitlich realisierten
Gewinnmargen davon abgesetzt werden. Zum Bilanzstichtag
wurde der bis dahin realisierte Teil der gelegten
Abschlagsrechnungen aktiviert.
Soweit zum Bilanzstichtag nicht abgerechnete
Leistungen vorlagen, wurden diese analog ausgehend vom
realisierten Teil der Leistung bzw. direkt zu
Herstellungskosten bewertet.
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet.
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nennwert bewertet und haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
Einzelwertberichtigungen zu Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen waren nicht erforderlich. Dem
allgemeinen Debitorenwagnis wird durch die Bildung einer
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des nicht
einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung
getragen.
2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden
ebenfalls mit dem Nennwert angesetzt.
III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
Die Flüssigen Mittel wurden zum Nennwert
bewertet.
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft zum einen
einjährige Posten, insbesondere im Voraus bezahlte
bzw. berechnete Versicherungsbeiträge, welche
Folgejahre betreffen. Zum anderen sind hier
mehrjährige Posten für abgegrenzte Patentkosten
ausgewiesen.
Passivseite
A.
Eigenkapital
I.
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital wird als Gezeichnetes Kapital zum
31.12.2023 i.H.v. € 713.000,00 ausgewiesen.
B.
Rückstellungen
Die Rückstellungen sind grundsätzlich mit
dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag
angesetzt; alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und
bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind
berücksichtigt.
C.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
1.
Anzahlungen auf Bestellungen
Unter dieser Position wurden die erhaltenen
Anzahlungen zu den in Arbeit befindlichen Bau- bzw.
Planungsvorhaben ausgewiesen.
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
enthalten Gewährleistungseinbehalte mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem bis zu fünf Jahren
(T€ 9); die restlichen Verbindlichkeiten (€ 29)
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3.
sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Ergänzende Angaben
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres 2023 wird mit dem Verlustvortrag zum
31.12.2023 verrechnet; der verbleibende negative Saldo wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
Dem Vorstand gehörten im abgelaufenen
Geschäftsjahr an:
- Herr Wolfgang Vogel, Vorsitzender,
Diplom-Ingenieur
Dem Aufsichtsrat gehörten an:
- Herr Prof. sc. Dr. Franz Rudolph,
Diplom-Ökonom, Vorsitzender
- Herr Dr. Kurt Falkenberg, Diplom-Volkswirt
- Herr Dr. Horst Richter, Diplom-Geologe
- Frau Susanne Vogel, Diplom-Ingenieur,
Ersatzmitglied für alle Mitglieder des Aufsichtsrats
Markkleeberg, im August 2023
HABAS Aktiengesellschaft, Markkleeberg
gez. Dipl.-Ing. Wolfgang Vogel
- Vorstand
-
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dipl.-Ing. Wolfgang Vogel
- Vorstand
-
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024
festgestellt.
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