Best Brand
Events GmbH
Erlangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
373,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
166,00 |
| II.
Sachanlagen |
2,00 |
207,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
256,58 |
235,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
139,73 |
132,89 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
116,85 |
102,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
50,87 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
12.013,73 |
10.461,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.324,18 |
11.069,55 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
35.461,54 |
33.005,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.552,19 |
2.455,73 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
12.013,73 |
10.461,54 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.524,18 |
10.269,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.324,18 |
11.069,55 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis
31. Dezember 2016
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach § 267a
Abs.1 HGB um eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Eine Prüfung nach § 316 ff HGB war damit
nicht erforderlich. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 Abs. 1 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gem.
§§ 268-274a, 276-278 HGB und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB aufgestellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss der Best Brand Events GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken sind durch pauschale
und individuelle Wertkorrekturen berücksichtigt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken.
Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2
HGB wurden nicht gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Währungsschulden waren am Bilanzstichtag nicht
vorhanden.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1
. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr bestehen in Höhe von Euro 139,73
(Vorjahr: Euro 132,89).
2
. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von Euro 11.524,18 (Vorjahr:
Euro 10.269,55).
D
. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr Herr Norbert Nägel.
Erlangen, den 25. September 2017
Best Brand Events GmbH
gez. Norbert Nägel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2017 festgestellt.
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