Autohaus
Josef Huber GmbH
Pfarrkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
256.754,00 |
229.883,00 |
| I.
Sachanlagen |
256.754,00 |
229.883,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.054.875,29 |
866.100,84 |
| I.
Vorräte |
827.197,59 |
613.526,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
222.075,40 |
129.451,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.602,30 |
123.122,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.034,19 |
1.515,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.313.663,48 |
1.097.499,71 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
386.151,93 |
322.752,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
24.000,00 |
24.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
273.752,32 |
234.352,22 |
| IV.
Jahresüberschuss |
63.399,61 |
0,00 |
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
39.400,10 |
| B.
Rückstellungen |
22.011,82 |
21.234,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
905.499,73 |
753.512,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
905.499,73 |
753.512,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.313.663,48 |
1.097.499,71 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Grundlagen
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei
der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
Die Gesellschaft beachtet bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Be-wertung und
Ausweis die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes.
Angaben zu Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewanden
Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- u.
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben u. Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,- Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Geschäftsführer: Josef Huber
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter u.
Geschäftsführer bestehen nachfolgende Rechte und
Pflichten:
Sachverhalt Betrag
Sonstige
Forderungen
854,80 Euro
Die Ansprüche sind ungesichert.
Triftern, den 30.09.2018
-------------------------------------
Josef Huber
-Gesellschafter-
Geschäftsführer-
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 9.160,87 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 210,87 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2018 festgestellt.
|