A & C Bauconsult GmbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Hochbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katarina-Susanne Eder seit 21.1.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
Glenn Opitz | 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eder & Partner GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
I. Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften um eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Wahlrechtsausübung (Pflichtangaben zur Bilanz, Anhang und Lagebericht) erfolgte insoweit, wie es die Darstellung ergibt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Die Bilanz wurde nach den gesetzlichen Mindestgliederungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266 Abs. 2 und 3 sowie § 275 Abs. 2 HGB unter gleichzeitiger Erläuterung im Anhang aufgestellt. Die Darstellung erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften. Der Nachweis über einzelne Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurde durch Konten, laufend geführte Bestandsnachweise, Saldenbestätigungen, Bankauszüge und sonstige geeignete Unterlagen erbracht. Die Geschäftsführung hat schriftlich bestätigt, dass in der Bilanz sämtliche bilanzierungspflichtigen Vermögensposten, Verbindlichkeiten und Wagnisse enthalten sind. Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen nach dieser Erklärung nicht. 2. Bilanzierungsmethoden Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB liegen nicht vor. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. 3. Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen sowie das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden von der Auftraggeberin nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 4. Sonstige Angaben Die Eder & Partner GmbH wird im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer 79451 HRB geführt. Im Jahr 2023 beschäftigte die Eder & Partner GmbH 4 Arbeitnehmer. Die Geschäftsführung erklärte, dass unter Hinweis der im GmbH-Gesetz fixierten Nachrangigkeit von Gesellschafterverbindlichkeiten gegenüber den anderen Gläubigern, der ausgereichten einfachen Rangrücktrittserklärungen und der übernommenen Bürgschaften keine insolvenzrechtliche Tatbestände vorliegen. Die Geschäftsführung beschließt, den handelsrechtlichen Bilanzverlust zum 31.12.2023 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Beschluss zur Ergebnisverwendung (Billigung des vorliegenden Jahresabschlusses - § 328 Ziffer 1 Satz 2 HBG) erfolgt mit Wirkung zum 08.01.2025. gez. Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.1.2025. |
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