Eduard
Fischer GmbH
Burggen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.688,50 |
11.228,00 |
| I.
Sachanlagen |
50.188,50 |
8.728,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
194.996,19 |
414.194,43 |
| I.
Vorräte |
-68.314,78 |
290.427,44 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
258.174,78 |
291.384,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.090,93 |
103,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
258.220,04 |
123.663,12 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
37.193,94 |
49.114,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
284.878,63 |
474.536,90 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
162.288,69 |
132.236,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
137.288,69 |
107.236,12 |
| B.
Rückstellungen |
57.897,12 |
34.043,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.692,82 |
308.257,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
284.878,63 |
474.536,90 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2012 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt bei Wirtschaftsgütern, die bis
zum 31.12.2007 und vom 01.01.2009 bis 31.12.2010
angeschafft wurden, in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Abschreibung führt.
Bewegliche Wirtschaftgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,--
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellung beträgt 128.160 Euro.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnung wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz: 5,06 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 0 %
zu Grunde gelegte Sterbetafel: © Richttafel 2005
G von Klaus Heubeck
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellung
erforderlich.
Der erhöhte Zuführungsbetrag wird über
einen Zeitraum von bis zu 15 Jahre angesammelt; die
noch nicht ausgewiesene Rückstellung auf Grund der
Übergangsregelung nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB
beträgt zum 31. Dezember 2012 Euro 44.455.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurde folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der
Schulden: 128.160,00 €
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögenswerte: 165.353,94 €
Saldierung von Deckungsvermögen: 37.193,94
€
verrechnete Aufwendungen: 11.823,00 €
verrechnete Erträge: 2.839,53 €
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2013 festgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Name des Geschäftsführers
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von folgender
Person geführt:
Herr Eduard Fischer, Geschäftsführer
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten: Verrechnungskonto Eduard Fischer
601,48 €
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Burggen, den 29.04.2013
..........................................................
Eduard Fischer GmbH
Geschäftsführer
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