Z Personalmanagement GmbHLiquidiert

Eschenstraße 8, 82024 Taufkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 711046
Eingetragen
19.1.2011
Branche
Befristete Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von ArbeitskräftenSonstige Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
Personalmanagement, d. h. Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Erhalt der vorgeschriebenen Erlaubnisurkunde sowie Vermittlung von Arbeitskräften.

Historie

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Management

NameRolle
Petra Kocpek
seit 9.1.2019
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Z Personalmanagement GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 11.303,00 16.049,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 707,00 1.093,00
II. Sachanlagen 10.596,00 14.956,00
B. Umlaufvermögen 59.749,38 46.186,55
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.230,88 31.298,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.518,50 14.888,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.228,03 2.149,05
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 283.355,49 137.960,24
Bilanzsumme, Summe Aktiva 355.635,90 202.344,84

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 162.960,24 0,00
III. Jahresfehlbetrag 145.395,25 162.960,24
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 283.355,49 137.960,24
B. Rückstellungen 28.125,50 14.090,78
C. Verbindlichkeiten 327.510,40 188.254,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 355.635,90 202.344,84

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die ergänzenden Bestimmungen des GmbHG wurden beachtet.

Die wahlweise bei Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke sind grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20% abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Rechnungsabgrenzungsposten wurden zur periodengerechten Erfassung des Aufwands bzw. des Ertrags gebildet. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die planmäßigen Abschreibungen für immaterielle Vermögensgegenstände betragen Euro 386,00 (im Vorjahr Euro 65,33). Auf Sachanlagen wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von Euro 1.701,00 (im Vorjahr Euro 1.200,22) vorgenommen. Die Abschreibung auf den Sammelposten für Geringwertige Wirtschaftsgüter beträgt Euro 2.659,00 (im Vorjahr Euro 2.675,63).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt: Verbindlichkeiten bis 1 Jahr Euro 327.510,40 (Vorjahr: Euro 188.254,06), darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) Euro 289.154,91 (Vorjahr: Euro 167.603,59). Mitzugehörigkeitsvermerk, davon gegenüber verbundenen Unternehmen Euro 301.586,28 (Vorjahr: Euro 173.982,25).

Nicht gedeckter Fehlbetrag

Eine mögliche Überschuldung der Gesellschaft wurde durch eine Rangrücktrittserklärung eines Gläubigers, die für den Fall der Insolvenz, beziehungsweise der Illiquidität abgegeben wurde, vermieden.

Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Bernd Abraham, Kaufmann. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Konzernzugehörigkeit

Mutterunternehmen der Gesellschaft i.S.d. § 285 Nr. 14 HGB ist die Neptun Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Taufkirchen (HRB 74557). Das Mutterunternehmen stellt einen Konzernabschluss auf, der im eBundesanzeiger veröffentlicht wird.

Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 145.395,25 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Karlsruhe, den 11.03.2013

Der Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 04.05.2013 festgestellt.

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