Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 208097
Eingetragen
14.8.2013
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Bernd Wendeln
seit 14.8.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Peter Wendelin
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Peter Wendelin
Gartenstraße 5, 26122 Oldenburg
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
42.50%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wpart GmbH

Garrel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

8.477.916,64

8.341.979,15

I. Finanzanlagen

8.477.916,64

8.341.979,15

B. Umlaufvermögen

19.698.397,33

3.996.668,40

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

19.510.955,24

3.989.487,31

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

3.702.872,74

3.744.993,39

II. Guthaben bei Kreditinstituten

187.442,09

7.181,09

Summe Aktiva

28.176.313,97

12.338.647,55



PASSIVA

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

12.310.289,30

12.134.848,26

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

12.109.848,26

12.039.452,62

III. Jahresüberschuss

175.441,04

70.395,64

B. Rückstellungen

2.100,00

1.200,00

C. Verbindlichkeiten

15.863.924,67

202.599,29

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

15.863.924,67

2.599,29

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

0,00

200.000,00

Summe Passiva

28.176.313,97

12.338.647,55

ANHANG

Allgemeine Angaben

Die Wpart GmbH hat ihren Sitz in Garrel. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 208097 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 i.V.m. § 267a Abs. 1 und 3 Nr. 3 HGB. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens für die Gewinn-und Verlustrechnung aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaftengeltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren-zungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Anlagevermögen

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder unterhalb der maktüblichen Verzinsung liegende Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.

Auf die Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebotes erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Unverzinsliche oder unter halb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst.

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

 

Garrel, den 28. März 2024

gez. Peter Wendeln

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. April 2024

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