REVEA GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Johannes Sprokamp seit 7.10.2024 | Prokura |
Bastian Stricker seit 10.10.2023 | Geschäftsführer |
Rolf Schäfer seit 27.3.2019 | Prokura |
Peter Andreas Lindlar seit 30.3.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REVEA GmbHBergisch GladbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023REVEA GmbH, Bergisch GladbachRegistergericht KölnHRB 51106I. GRUNDLAGEN Die REVEA GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften, des Gesellschaftsvertrages sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden satzungsgemäß die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt. Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen erweitert/geändert: In der Bilanz:
In der Gewinn- und Verlustrechnung:
Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Diese sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 1. Januar 2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Ausnahme sind die Behälter bis 250 € zu nennen, die weiterhin aktiviert und im selben Jahr voll abgeschrieben werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. In 2023 wurde vom Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen: Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aktive latente Steuern Der in der Bilanz gem. § 274 Abs. 1 HGB gesondert ausgewiesene aktive Abgrenzungsposten für latente Steuern setzt sich im Wesentlichen aus temporären Differenzen im Bereich des Sachanlagevermögens und der sonstigen Rückstellungen zusammen. Die Bewertung der temporären Differenzen und der steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für KSt und GewSt von 32,12 %. Der Saldo der latenten Steuern zum Bilanzstichtag resultiert aus (84.362,79 €) aktiven und (0 €) passiven latenten Steuern. Die aktiven latenten Steuern nahmen im Geschäftsjahr um 1.178,92 € zu. Die passiven latenten Steuern haben sich im Geschäftsjahr nicht verändert. Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 525.000,00 €. Im Eigenkapital ist ein Betrag von 84.362,79 € aus der Aktivierung latenter Steuern zur Ausschüttung gesperrt. Rückstellungen: Die sonstigen Rückstellungen wurden vor allem für Verpflichtungen aus dem Personalbereich sowie ausstehende Eingangsrechnungen gebildet. Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen insgesamt 2.289.998,36 € (Vorjahr 1.040.387,95 €) und die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 398.822,02 € (Vorjahr 406.942,26 €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten Verbindlichkeiten aus Darlehen in Höhe von 873.281,14€ (Vorjahr 735.528,30 €), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 106.557,95 € (Vorjahr 1.364,53 €) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 300.000 € (Vorjahr 2.500,00 €). Weitere Angaben zur Bilanz: Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 100.245,26 € soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. Eine Verwendung des Jahresergebnisses ist durch die Gesellschafterversammlung zu beschließen. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse: Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt auf:
Periodenfremde Erträge: In der Position sonstige betriebliche Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende periodenfremde Erträge enthalten:
Sonstige betriebliche Aufwendungen: Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sonstige Steuern in Höhe von 31.453,54 € (Vorjahr 34.230,73 €). Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen/ Erträge: Die 379,00 € sind der Zinsanteil aus der Zuführung zu Rückstellungen (Vorjahr 354,00 €). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge für Vorperioden in Höhe von 1.553,55 € (Vorjahr Erträge in Höhe von 8.235,18 €) enthalten. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind latente Körperschaftsteuer in Höhe von 538,74 € (Vorjahr 3.025,92 €) und latente Gewerbesteuer in Höhe von 640,18 € (Vorjahr 2.965,02 €) enthalten. V. ERGÄNZENDE ANGABEN Haftungsverhältnisse: Folgende Haftungsverhältnisse werden angegeben:
Arbeitnehmerzahlen: Im Jahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:
Gesamthonorar des Abschlussprüfers: Das im Aufwand erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers im abgeschlossenen Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:
VI. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN Der Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehörten im Berichtsjahr an: Axel Kiehl
Bastian Stricker
Peter Andreas Lindlar
Auf die Angabe der Vergütung für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Burscheid, den 9. April 2024 REVEA GmbH gez. Bastian Stricker, Geschäftsführer gez. Peter Andreas Lindlar, Geschäftsführer |
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