DEU-FEN
GmbH
Vöhringen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
195.119,00 |
120.290,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
332,00 |
774,00 |
| II.
Sachanlagen |
194.787,00 |
119.516,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
776.641,32 |
624.648,33 |
| I.
Vorräte |
587.624,68 |
329.115,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
121.396,90 |
268.386,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
67.619,74 |
27.146,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.740,20 |
2.916,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
978.500,52 |
747.854,45 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
88.652,74 |
105.536,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
80.536,65 |
118.424,07 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.883,91 |
37.887,42 |
| B.
Rückstellungen |
95.780,00 |
96.840,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
794.067,78 |
545.477,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
978.500,52 |
747.854,45 |
Anhang
1.
Erläuterungen zur Bilanz
Die DEU-FEN GmbH hat ihren Sitz in Vöhringen und
ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB
741075 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB - erstmals in der Fassung nach
Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRuG) - aufgestellt.
Die erstmalige Anwendung der geänderten
Vorschriften führt nicht zur Durchbrechung der
Darstellungs- und Methodenstetigkeit. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen in Einklang mit den gesetzlichen
Übergangsvorschriften war nicht erforderlich.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die zur Erläuterung einzelner Posten der Bilanz
erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich
zulässig, in den Anhang übernommen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2016 sind die
Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB angewandt worden. Die vermerkpflichtigen
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
sind, soweit gegeben, unter der Bilanz ausgewiesen. Die
allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252
Abs. 1 HGB sowie die besonderen Bewertungsvorschriften
der §§ 253 bis 256 HGB sind beachtet worden.
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in
fremder Währung in EURO erfolgt in der
Buchführung grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt
des Geschäftsvorfalls gültigen
Devisenkassamittelkurs (Zugangsbewertung). Die Umrechnung
auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten am
Abschlussstichtag erfolgt zum Devisenkassamittelkurs, bei
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr unter Anwendung
des Anschaffungs- und Realisationsprinzips
(§ 256a Satz 1 HGB), bei einer Restlaufzeit von
einem Jahr und weniger ohne Anwendung des
Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips
(§ 256a Satz 2 HGB).
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die
folgenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften angewandt
worden:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
Abschreibungen erfolgen pro rata temporis nach der linearen
Methode, wobei eine Nutzungsdauer von 3 Jahren
zugrunde gelegt wird. Die Anschaffungskosten von Programmen
bis EUR 410,00 (sog. Trivialsoftware) sind in voller
Höhe als Aufwand behandelt worden. Es ist angenommen
worden, dass zum 1.1. des Folgejahres der Abgang erfolgt.
Sachanlagen
Bei den Sachanlagen erfolgt die Bewertung zu
Anschaffungskosten (Anschaffungspreis ohne
Umsatzsteuer zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und
abzüglich Anschaffungspreisminderungen) oder zu
Herstellungskosten, bei Gegenständen des
Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt
ist, vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Bei den Zugängen beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens erfolgt die
Ermittlung der Jahresabschreibungen zeitanteilig. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von bis EUR 410,00 (§ 6
Abs. 2 EStG) sind, da von untergeordneter Bedeutung,
in voller Höhe als Aufwand behandelt worden
(vereinfachte handelsrechtliche Abschreibungsmethode
nach § 253 Abs. 2 HGB). Es ist angenommen
worden, dass zum 1.1. des Folgejahres der Abgang erfolgt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von mehr als EUR 410,00 werden
aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die Abgänge werden bis zum Zeitpunkt des
Ausscheidens abgeschrieben und mit dem Restbuchwert des
Abgangsmonats (Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich kumulierte Abschreibungen) ausgebucht. Die
Buchgewinne oder Buchverluste sind in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter den Posten "sonstige
betriebliche Erträge" oder "sonstige
betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Die Abschreibungen erfolgen planmäßig
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bis 2007
und in 2009 nach der degressiven, ab 2008 und ab 2010 nach
der linearen Methode mit steuerlich zulässigen
Sätzen.
Vorräte
Die Vorräte sind, ausgehend von den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet. Skonti und
Anschaffungsnebenkosten sind durch pauschale Ab- bzw.
Zuschläge berücksichtigt.
Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen
Erzeugnisse (Leistungen, Aufträge) umfassen
Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel-
und Fertigungsgemeinkosten, Sonderkosten der
Fertigung und einen angemessenen Teil der
Verwaltungsgemeinkosten. Vertriebskosten und Zinsen
für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten
einbezogen.
Abwertungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgen, soweit die Wiederbeschaffungskosten am
Bilanzstichtag niedriger waren als die
Anschaffungskosten oder wenn Bestandsrisiken
vorliegen. Bestandsrisiken wegen langer Lagerdauer sind wie
in den Vorjahren durch pauschale, entsprechend der
Lagerreichweite abgestufte Abschläge
berücksichtigt.
Die erhaltenen/geleisteten Anzahlungen werden zu
Nettowerten (ohne Umsatzsteuer) bilanziert. Erhaltene
Anzahlungen werden nicht auftragsbezogen offen von den
Vorräten abgesetzt, soweit sie diese nicht
übersteigen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.
Die Unverzinslichkeit der Forderungen und die
Inanspruchnahme von Skonti sind pauschal
berücksichtigt.
Erkennbaren Ausfallrisiken wurde durch
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Auf die anderen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist wegen des
allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung von
1 %, bei Auslandsforderungen vom Nennwert, bei
Inlandsforderungen vom Nennwert nach Abzug der
Umsatzsteuer, gebildet worden.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.
Ausländische Sorten und Devisen sind zum
Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Damnen in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Aktivseite der Bilanz werden linear auf die Laufzeit der
Darlehen oder die vereinbarte Zinsbindungsdauer verteilt.
Rückstellungen
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Der folgende Verbindlichkeitenspiegel zeigt den
Gesamtposten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie
zum Vorjahr, getrennt nach Restlaufzeiten der
Rückzahlungsbeträge und die Art und Form der
durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesicherten
Gesamtbeträge.
|
Summe
|
davon
Restlaufzeit von
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
laufendes Jahr
|
794.067,78
|
715.765,99
|
78.301,79
|
0,00
|
Vorjahr
|
545.477,80
|
518.933,04
|
26.544,76
|
0,00
|
davon gesicherte Beträge EUR 95.741,33
(Vorjahr EUR 33.227,44), gesichert durch
Sicherungsübereignung (Betriebs- und
Geschäftsausstattung).
Von den Verbindlichkeiten entfallen auf
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
EUR 48.326,15 (Vorjahr EUR 20.060,56).
Haftungsverhältnisse
Die Haftungsverhältnisse berücksichtigen
die Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung
von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. Die
Haftungsverhältnisse sind mit dem Betrag vermerkt, mit
dem die Gesellschaft nach den Verhältnissen am
Bilanzstichtag haftet. Bestehende
Rückgriffsforderungen werden nicht abgezogen.
2.
Sonstige Pflichtangaben
Beziehungen zu Unternehmensorganen
Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Nadine Lüddecke
Gesamtbezüge der Geschäftsführung und
früherer Mitglieder
Die Angabe unterbleibt nach § 288 Abs. 1
HGB.
Gewährte Vorschüsse und Kredite
Mitgliedern der Geschäftsführung sind
Darlehen in Höhe von EUR 48.326,15 gewährt.
Davon wurden im Geschäftsjahr EUR 2.277,29
getilgt. Die Darlehen sind mit 2 % zu verzinsen. Die
Auszahlung erfolgte mit 100 % des Nennbetrags.
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DEU-FEN GmbH
Der Geschäftsführer
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21. Juni 2018
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|
(gez. Nadine
Lüddecke)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2018 festgestellt.
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