Leder Ritsch Handels GmbH
Nußlbergweg 24, 83088 Kiefersfelden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elfriede Jessacher seit 19.4.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Leder Ritsch Handels GmbHKiefersfeldenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Die Bilanz wurde gemäß § 268 I HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der in der Position Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag beträgt € 147.971,39 (Vorjahr = € 216.795,40). Größenklasse nach HGB Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Gesellschaft. Von den Erleichterungen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschluss wurde (teilweise) Gebrauch gemacht. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Soweit Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen wurden sind diese nachfolgend erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Euro-Umrechnung für auf fremde Währungen lautende Posten Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden, sofern nicht handelsrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen, innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung waren nicht vorzunehmen. So genannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 150 wurden in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über € 150 bis € 1.000 wurde ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG gebildet, unabhängig vom tatsächlichen Bestand, der davon abweichen kann. Dieser steuerliche Posten wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich übernommen. Finanzanlagen Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Vorräte In Ausführung befindlichen Aufträge waren zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Ansatz erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzipes. Wertpapiere Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Flüssige Mittel Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nennbetrag. Rückstellungen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst. angemessen und ausreichend Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. III. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 585.541,70 (Vorjahr = € 600.013,62). Verbindlichkeiten Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 4.669,33 (Vorjahr = € 4.079,76) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 0,00 (Vorjahr = € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Durch Pfandrechte oder Hypotheken/Grundschulden sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0,00 gesichert (Vorjahr = € 0,00). Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurde Vorschüsse, Kredite oder Haftungsübernahmen wie folgt gewährt:
Das Darlehen ist jederzeit kündbar und es sind keine laufenden regelmäßigen Tilgungsraten vorgesehen. Über die persönliche Besicherung hinaus sind keine weiteren Sicherheiten gegeben. Mitglieder der Geschäftsführung Frau Elfriede Jessacher, Industriekauffrau, war alleinvertretungsbefugte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerin. Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes Die angenommene betriebliche Nutzungsdauer eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes beträgt nicht mehr als 5 Jahre, weitere Angaben können daher entfallen . Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Der handelsrechtliche Rückstellungsbetrag wurde versicherungsmathematisch von der HENN • GLÖCKLE • HORCHER Steuerberatungsgesellschaft mbH berechnet. Grundlagen der Berechnung sind die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck und ein Rechnungszinssatz von 5,14 %. Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % jährlich berücksichtigt und laufende Rentensteigerungen mit 0 %. Die begünstigten Personen unterliegen keinen regelmäßigen oder tariflichen Lohnerhöhungen, laufende Rentensteigerungen sind nach der Pensionszusage nicht vorgesehen. Die Erhöhung der Pensionsrückstellung durch die geänderten Vorschriften des BilMoG per 01.01.10 war zu Beginn des Geschäftsjahres bereits in voller Höhe zugeführt, die gesamte Pensionsverpflichtung ist in der Bilanz ausgewiesen. Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB (Planvermögen) Es wurden Verrechnungen von dem Zugriff aller Gläubiger entzogener Posten der Aktivseite und Posten der Passivseite wie folgt vorgenommen:
Aufwendungen aus der Verpflichtung und Erträge aus einem Planvermögen waren nicht zu verrechnen. Anteile und Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen Es waren (wie im Vorjahr) keine Anteile an inländischen Investmentvermögen oder nur Anteile bis zu 10% auszuweisen, weitere Angaben entfallen daher. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen in einem Gesamtbetrag von € 0 (Vorjahr = € 0), davon gegenüber verbundenen Unternehmen € 0,00 (Vorjahr = € 0,00). Ausschüttungssperren nach § 268 VIII HGB In der Bilanz sind folgende einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegende Beträge ausgewiesen:
Latente Steuern nach § 274 HGB Kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind vom Ausweis latenter Steuern befreit. Von dieser Erleichterung wurde Gebrauch gemacht, weitere Angaben hierzu entfallen. IV. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 42 III bestehen wie folgt. Die Gesellschaft gewährte der Gesellschafterin Elfriede Jessacher zum Bilanzstichtag Darlehen in Höhe von insgesamt € 545.431,64 (Vorjahr = € 554.089,07). Diese Darlehensforderung ist in der Bilanz unter der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Baden-Baden, den 15.01.2013 Elfriede Jessacher WEITERE DATENZum Zeitpunkt der Einreichung beim Bundesanzeiger war die Feststellung des Jahresabschlusses noch nicht erfolgt.
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