Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 6690
Eingetragen
4.1.1991
Branche
Großhandel mit Häuten, Fellen und LederGroßhandel mit Lederwaren, Reisegepäck, Geschenk- und WerbeartikelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Schuhen, Lederwaren und Reisegepäck
Gegenstand
Handel mit Leder aller Art, auch mit anderen Bezugsmaterialien und zusammenhängenden Artikeln, Übernahme von Vertretungen für den Handel vorgenannter Art.

Historie

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Management

NameRolle
Elfriede Jessacher
seit 19.4.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Nußbergweg 24, 83088 Kiefersfelden
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Leder Ritsch Handels GmbH

Kiefersfelden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

7,00

7,00

II. Sachanlagen

12.787,00

12.794,00

19.371,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

587.218,60

604.574,68

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

0,00

587.218,60

3.301,44

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Aktiva

600.012,60

627.254,12



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

III. Bilanzgewinn

129.679,47

155.244,06

147.971,39

B. Rückstellungen

439.455,65

449.638,38

C. Verbindlichkeiten

4.669,33

4.079,76

D. Rechnungsabgrenzungsposten

643,56

0,00

Summe Passiva

600.012,60

627.254,12

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Die Bilanz wurde gemäß § 268 I HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Der in der Position Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag beträgt € 147.971,39 (Vorjahr = € 216.795,40).

Größenklasse nach HGB

Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Gesellschaft.

Von den Erleichterungen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschluss wurde (teilweise) Gebrauch gemacht.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Soweit Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen wurden sind diese nachfolgend erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

Euro-Umrechnung für auf fremde Währungen lautende Posten

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden, sofern nicht handelsrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen, innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeit­räume linear und degressiv vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung waren nicht vorzunehmen.

So genannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 150 wurden in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über € 150 bis € 1.000 wurde ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG gebildet, unabhängig vom tatsächlichen Bestand, der davon abweichen kann. Dieser steuerliche Posten wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich übernommen.

Finanzanlagen

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Vorräte

In Ausführung befindlichen Aufträge waren zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Ansatz erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzipes.

Wertpapiere

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Flüssige Mittel

Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nennbetrag.

Rückstellungen

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst. angemessen und ausreichend

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.

III. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 585.541,70 (Vorjahr = € 600.013,62).

Verbindlichkeiten

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 4.669,33 (Vorjahr = € 4.079,76) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 0,00 (Vorjahr = € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Durch Pfandrechte oder Hypotheken/Grundschulden sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0,00 gesichert (Vorjahr = € 0,00). Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte

An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurde Vorschüsse, Kredite oder Haftungsübernahmen wie folgt gewährt:

Gruppe

Art

Betrag 31.12.

Zinssatz 31.12.

Zinsen lfd. Jahr

Tilgung lfd. Jahr

Geschäftsführung

Darlehen

545.431

3,12 %

16.883

25.540

Vorjahr =

554.089

3,12 %

17.310

51.850

Das Darlehen ist jederzeit kündbar und es sind keine laufenden regelmäßigen Tilgungsraten vorgesehen. Über die persönliche Besicherung hinaus sind keine weiteren Sicherheiten gegeben.

Mitglieder der Geschäftsführung

Frau Elfriede Jessacher, Industriekauffrau, war alleinvertretungsbefugte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerin.

Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes

Die angenommene betriebliche Nutzungsdauer eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes beträgt nicht mehr als 5 Jahre, weitere Angaben können daher entfallen .

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Der handelsrechtliche Rückstellungsbetrag wurde versicherungsmathematisch von der HENN • GLÖCKLE • HORCHER Steuerberatungsgesellschaft mbH berechnet. Grundlagen der Berechnung sind die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck und ein Rechnungszinssatz von 5,14 %.

Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % jährlich berücksichtigt und laufende Rentensteigerungen mit 0 %. Die begünstigten Personen unterliegen keinen regelmäßigen oder tariflichen Lohnerhöhungen, laufende Rentensteigerungen sind nach der Pensionszusage nicht vorgesehen.

Die Erhöhung der Pensionsrückstellung durch die geänderten Vorschriften des BilMoG per 01.01.10 war zu Beginn des Geschäftsjahres bereits in voller Höhe zugeführt, die gesamte Pensionsverpflichtung ist in der Bilanz ausgewiesen.

Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB (Planvermögen)

Es wurden Verrechnungen von dem Zugriff aller Gläubiger entzogener Posten der Aktivseite und Posten der Passivseite wie folgt vorgenommen:

Vermögensgegenstand

Zeitwert bzw. Erfüllungsbetrag

Vorjahreswerte

Rückdeckungsversicherung

105.206,35

108.213,62

Pensionszusagen

541.812,00

555.752,00

Bilanzansatz Pensionsrückstellung

436.605,65

447.538,38

Aufwendungen aus der Verpflichtung und Erträge aus einem Planvermögen waren nicht zu verrechnen.

Anteile und Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen

Es waren (wie im Vorjahr) keine Anteile an inländischen Investmentvermögen oder nur Anteile bis zu 10% auszuweisen, weitere Angaben entfallen daher.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen in einem Gesamtbetrag von € 0 (Vorjahr = € 0), davon gegenüber verbundenen Unternehmen € 0,00 (Vorjahr = € 0,00).

Ausschüttungssperren nach § 268 VIII HGB

In der Bilanz sind folgende einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegende Beträge ausgewiesen:

Geschäftsjahr Vorjahr

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen

- -

Gesamtbetrag aktive latente Steuern

- -

Die Anschaffungskosten übersteigender Zeitwert des Planvermögen, 246 II S. 2 HGB

- -

abzüglich passive latente Steuer hierzu

- -

Gesamtbetrag nach § 268 VIII HGB

- -

Latente Steuern nach § 274 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind vom Ausweis latenter Steuern befreit. Von dieser Erleichterung wurde Gebrauch gemacht, weitere Angaben hierzu entfallen.

IV. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 42 III bestehen wie folgt.

Die Gesellschaft gewährte der Gesellschafterin Elfriede Jessacher zum Bilanzstichtag Darlehen in Höhe von insgesamt € 545.431,64 (Vorjahr = € 554.089,07). Diese Darlehensforderung ist in der Bilanz unter der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Baden-Baden, den 15.01.2013

Elfriede Jessacher

WEITERE DATEN

Zum Zeitpunkt der Einreichung beim Bundesanzeiger war die Feststellung des Jahresabschlusses noch nicht erfolgt.

 

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