Sparkasse Bühl
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Michael König seit 18.4.2016 | Vorsitzender des Vorstands |
Matthias Wolfgang Frietsch seit 18.4.2016 | Vorstandsmitglied |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (6)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Bühl | 0.00% |
Gemeinde Bühlertal | 0.00% |
Gemeinde Lauf | 0.00% |
Gemeinde Ottersweier | 0.00% |
Gemeinde Rheinmünster | 0.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse BühlBühlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANGA. ALLGEMEINE ANGABENDie Sparkasse Bühl hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Eine Konsolidierung der Tochterunternehmen unserer Sparkasse wäre für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung, da die Vermögenswerte aller Tochterunternehmen in Relation zur Bilanzsumme der Sparkasse und die Jahresergebnisse im Verhältnis zu den GV-Posten der Sparkasse unwesentlich sind. Wir haben daher in Anwendung von § 296 Abs. 2 HGB auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENForderungenDie Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheine) wurden zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien wurden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Das latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. WertpapiereDie Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie Teile der Wertpapiere des Anlagevermögens in Aktiva 6 (Immobilienfonds) wurden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip); die Wertpapiere des Anlagevermögens in Aktiva 5 sowie Teile in Aktiva 6 (Rentenfonds) werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips zu den über den Zeitwerten liegenden (ggfs. fortgeführten) Anschaffungskosten bzw. den Buchwerten des Vorjahres angesetzt. Die Buchwerte dieser Wertpapiere lagen teilweise nicht über deren Zeitwerte. Im Anlagevermögen gehaltene Immobilienfonds wurden zu Rücknahmepreisen ohne Berücksichtigung der bei einer vorzeitigen Rückgabe anfallenden Rücknahmeabschläge bewertet. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenDie Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagevermögenDie immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen, bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen wurden bei den Sachanlagen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 250 E) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis 1.000 E) sofort abgeschrieben. Sonstige VermögensgegenständeDie in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte wurden mit dem Niederstwert bewertet. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten Abschlussstichtag wurden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei der Berechnung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und ein Rententrend von jährlich 2,5 % berücksichtigt. Einen Fluktuationsabschlag haben wir weiterhin nicht angesetzt. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergab sich ein Unterschiedsbetrag von 86 T€. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 17.608 T€. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (in einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82% verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Bezüglich der als wesentlich einzuordnenden, bei den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesenen Rückstellungen für Prämien für Prämiensparverträge und Sparkassensonderzahlungen nach TvÖD ergeben sich folgende ergänzende Hinweise: Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit werden einheitlich im Finanzergebnis ausgewiesen. Bei den Rückstellungen für steigende Prämien bei Spareinlagen haben wir einen Fluktuationsabschlag von 2,8 % angesetzt. Sie werden auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Die Rückstellungen für die Sparkassensonderzahlungen nach TvÖD haben eine Laufzeit von unter einem Jahr und werden nicht abgezinst. Für die vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln bei Prämiensparverträgen mittelbar betroffenen Sparverträge haben wir für mögliche Zinsansprüche der Kunden Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit eingeschätzt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Darüber hinaus wurden bei der Berechnung der Rückstellungen hinsichtlich der konkreten einzelnen Vertragsverläufe vereinfachte Annahmen berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgt nicht, da wir von einer Inanspruchnahme während des nächsten Jahres ausgehen. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente (insbesondere Zins-Swaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Wir wenden die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gebildete Drohverlustrückstellung wurde zum Jahrsende vollständig aufgelöst. Der Ausweis der Erträge aus der Auflösung erfolgt im GV-Posten 14. Strukturierte ProdukteDie strukturierten Produkte (Forwarddarlehen, Anleihen mit Zinsober- und -untergrenze) wurden unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und ggf. bewertet. Die übernommenen Adressenausfallrisiken aus Credit Linked Schuldscheindarlehen (nominal 30,0 Mio E), die als "gestellte" Kreditsicherheiten behandelt werden, wurden nach IDW RS BFA 1 als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Derivative FinanzinstrumenteDie zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. WährungsumrechnungDas Währungsrisiko wird über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte mit dem Kassamittelkurs. Zum Bilanzstichtag sind keine Sortenbestände vorhanden. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls erfolgswirksam vereinnahmt. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgte saldiert je Währung im sonstigen betrieblichen Ergebnis. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZAKTIVSEITE Forderungen an KreditinstituteIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - andere Forderungen - (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Forderungen an KundenIn dieser Position sind enthalten:
Diese Position (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereIn dieser Position sind enthalten:
Im Vorjahr wurden 21.102 T€ der Position Aktiva 5 ba) zugerechnet, die der Position Aktiva 5 bb) zugerechnet werden müssen. Anteile an InvestmentvermögenAn dem folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile: Spezialfonds der LBBW "LBBW AM A-BH-R +" (gemischter Fonds) mit 49.997 T€ Kurswert und 49.997 T€ Buchwert. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Erträge in Höhe von 447 T€ ausgeschüttet. Spezialfonds der LBBW " LBBW AM-Bühl 2020" (gemischter Fonds) mit 55.669 T€ Kurswert und 55.669 T€ Buchwert. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Erträge in Höhe von 1.032 T€ ausgeschüttet. Spezialfonds der LBBW " LBBW AM-Bühl 2023 LCR" (Rentenfonds) mit 12.421 T€ Kurswert und 12.086 T€ Buchwert. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Erträge in Höhe von 73 T€ ausgeschüttet. Für das dargestellte Investmentvermögen lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor. TreuhandvermögenDas ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. SachanlagenIn dieser Position sind enthalten:
Sonstige VermögensgegenständeIn dieser Position sind enthalten:
RechnungsabgrenzungspostenIn dieser Position sind enthalten:
Mehrere Positionen betreffende Angaben
Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGBDie Sparkasse hat Wertpapiere, die ohne Verrechnung in Aktivposten 6 auszuweisen gewesen wären, mit Anschaffungskosten in Höhe von 222,0 T€ und beizulegenden Zeitwerten von 217,4 T€ zzgl. einer Forderung gegenüber einem Kreditinstitut von 4,5 T€ gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit - ohne Verrechnung bei Passivposten 7 auszuweisenden - Altersversorgungsverpflichtungen (Erfüllungsbetrag 222,0 T€) verrechnet. Die in diesem Zusammenhang zu kompensierenden Aufwendungen (GV-Posten 12) und Erträge (GV-Posten 8) des Geschäftsjahres beliefen sich auf 6 T€. Anlagenspiegel (Sparkasse)
1 der Vorjahreswert wurde angepasst
PASSIVSEITEVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten gegenüber KundenIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Die Unterposition bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1). RechnungsabgrenzungspostenIn dieser Position sind enthalten:
Nachrangige VerbindlichkeitenIn dieser Position sind enthalten:
Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist in keinem Fall vereinbart oder vorgesehen. Die einzelnen Mittelaufnahmen, die jeweils 10% des Gesamtbetrags übersteigen, sind wie folgt ausgestattet (ohne anteilige Zinsen):
Fonds für allgemeine BankrisikenDem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken (§ 340g HGB) haben wir aufgrund der Überschreitung von 50,0 % des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands gemäß § 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 HGB einen Betrag von 857,93 EUR entnommen (Vorjahr 19,1 TEUR). Mehrere Positionen betreffende Angaben
EventualverbindlichkeitenIm Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 4 Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 5 Mio. € und 10 Mio. €. Die übernommenen Verpflichtungen aus Bürgschaften waren nicht zu passivieren, da wir aufgrund der Bonität der Kreditnehmer davon ausgehen, dass die zugrunde liegenden Verpflichtungen erfüllt werden, und wir daher nicht in Anspruch genommen werden. Andere VerpflichtungenIm Posten "Andere Verpflichtungen" sind im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" 4 Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 1,5 Mio. € und 2 Mio. €. Bei den genannten unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich mit 3,5 Mio. € um Kontokorrentkredite und mit 3,5 Mio. € um Darlehen. Wir gehen derzeit grundsätzlich davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGProvisionserträgeWir haben Provisionserträge aus gegenüber Dritten erbrachten Dienstleistungen für die Vermittlung und Verwaltung von Versicherungen, Bausparverträgen, Krediten und Wertpapieren erhalten. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner Sitzung am 12. Juli 2024 feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. D. SONSTIGE ANGABENAnteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Konzernabschluss gemäß IFRS
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Wir sind unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR Berlin. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar. Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö.K. (DSGV) an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung) nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar. Derivative FinanzinstrumenteDie am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte gliedern sich wie folgt:
Bei den Kontrahenten im Derivategeschäft per 31. Dezember 2023 handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute. Bei OTC-gehandelten derivativen Finanzinstrumenten werden theoretisch ermittelte Werte als Zeitwerte angesetzt (Mark to Model Bewertung). Bei der Mark to Model Bewertung wird bezüglich der derivativen Finanzinstrumente wie folgt verfahren: Die Zinsswaps wurden in die Basisbestandteile Kuponanleihe und Floater zerlegt und unter Zugrundelegung entsprechender Zinsstrukturkurven getrennt bewertet. Der Barwert des Swaps ergab sich dabei aus der Differenz der Barwerte der beiden Basisprodukte. Diese in die Zinsbuchsteuerung einbezogenen Derivate wurden bei der verlustfreien Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) berücksichtigt (vgl. Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden") und waren insoweit nicht gesondert zu bewerten. Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Ein Ausweis passiver latenter Steuern war insoweit nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern haben wir entsprechend § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei den Sachanlagen und dem passiven Ausgleichsposten für die Investmentbesteuerung. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, den Aktien und anderen festverzinslichen Wertpapieren, den Rückstellungen und dem aktiven Ausgleichsposten für die Investmentbesteuerung. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,065 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,825 % berücksichtigt. AbschlussprüferhonorareFür das Geschäftsjahr wurden von unserem Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare berechnet:
Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Bezüge und Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratFür die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 461 T€ bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 6.167 T€. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 95 T€. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 2 T€ gewährt. An die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 2.190 T€ ausgereicht. OrganeVerwaltungsrat
Vorstand
Bühl, den 13.05.2024 Vorstand der Sparkasse Bühl Frank König Matthias Frietsch Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Bühl hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Bühl besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Bühl definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien und Beteiligungen, Erträge aus Gewinnabführungsverträgen, Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 23.901 T€. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 129. Der Gewinn vor Steuern beträgt 1.376 T€. Die Steuern auf den Gewinn betragen 828 T€. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Bühl hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Sparkasse Bühl, BühlVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Bühl (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung von Forderungen an Kunden 2. Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) gemäß IDW RS BFA 3 n. F. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung von Forderungen an Kundena) Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Die Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und den Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Bei einer risikoorientierten - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. c) Weitere Informationen und Erläuterungen sind in den Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B) sowie zu den Beständen zum Bilanzposten Aktiva 4 (Abschnitt C) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.3.2 und 4.1.2.1 sowie 4.3.2). 2. Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) gemäß IDW RS BFA 3 n. F.a) Die Bewertung des Zinsbuchs gemäß dem Rechnungslegungsstandard des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer: Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3 n. F.) hat aufgrund der Zinsentwicklung und Auflösung einer Rückstellung eine besondere Bedeutung. Hierbei sind im Rahmen einer in der Sparkassenorganisation standardisierten Methode die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten der einbezogenen Finanzinstrumente gegenüberzustellen. Bei der Ermittlung der Barwerte kommen die von der Sparkasse für die Zinsbuchsteuerung festgelegten Mischungsverhältnisse bezüglich der Zinsanpassung für variable Produkte zur Anwendung. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Abwicklung des Bankbuchs anfallenden Kosten (Schließung einer Refinanzierungslücke, Risiko- und Verwaltungskosten) gemindert. Der Schätzung dieser Werte durch den Vorstand liegen Annahmen und Daten zugrunde, die mit nicht unerheblichen Ermessensspielräumen verbunden sind. Der Sachverhalt bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Den Prozess der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Daneben haben wir uns im Rahmen von analytischen Prüfungshandlungen und von Einzelfallprüfungen u. a. mit den vom Vorstand zugrunde gelegten Annahmen und Daten sowie der Abgrenzung des Refinanzierungsverbunds auseinandergesetzt und die Annahmen zur Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Bestandsverwaltungs- und der Refinanzierungskosten beurteilt. Des Weiteren haben wir uns davon überzeugt, dass die wesentlichen Annahmen und Parameter im Einklang mit der internen Risikosteuerung getroffen bzw. festgelegt wurden. Als Prüfungsnachweise dienten uns die Dokumentation der Sparkasse im Rahmen der Beschlussfassung sowie die darauf aufbauenden Berechnungen. c) Weitere Informationen sind in den Anhangangaben bei den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.5.3, 2.5.4, 4.1.2.2, 4.1.3 und 4.3.2). Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Peter Ohnimus.
Stuttgart, den 18. Juni 2024 Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Peter Ludwig Ohnimus, Wirtschaftsprüfer Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Sparkasse BühlAllgemeine HinweiseDie angegebenen Zahlenwerte sind kaufmännisch gerundet. Die Summen-, Veränderungs- und Relativwerte berechnen sich aus den exakten Zahlenwerten. Deshalb kann es bei der Berechnung auf Grundlage der angegebenen Zahlenwerte zu Rundungsabweichungen kommen. VorbemerkungenZur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Hinblick auf die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren unter Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350 des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise durchbrochen, da sich mit der Geschäftsstrategie 2024 Änderungen ergaben. Neu hinzugekommen sind die Kennzahlen "Cost-Income-Ratio" und "Gesamtkapitalquote nach CRR". Nicht mehr relevant ist die Kennzahl "Betriebsergebnis nach Bewertung". 1. Grundlagen der SparkasseDie Sparkasse Bühl (Sparkasse) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bühl. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRA 211079 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse sind die Stadt Bühl und die Gemeinden Bühlertal, Lauf, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist als Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg über dessen Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte an, soweit das Sparkassengesetz Baden-Württemberg, die Sparkassengeschäftsordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Im Berichtsjahr haben wir drei SB-Geschäftsstellen geschlossen. Zum 31.03.2024 werden wir fünf personenbesetzte Geschäftsstellen schließen. 2. Wirtschaftsbericht2.1.Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 20232.1.1. Volkswirtschaftliches UmfeldDie Weltwirtschaft hatte in den letzten Jahren mit der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und schließlich der Inflation und den damit einhergehenden steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Hinzu kamen zunehmende geopolitische Spannungen, die Unsicherheit schürten. Zugleich dämpften die Zinserhöhungen zahlreicher Notenbanken die Wirtschaftsaktivität. Das alles belastete das globale Wachstum merklich. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) ist die globale Wirtschaftsleistung 2023 um voraussichtlich +3,1% gewachsen. Im Euro-Raum dürfte sie lediglich um +0,5% gestiegen sein. Die deutsche Volkswirtschaft verzeichnete 2023 voraussichtlich ein um -0,3% schrumpfendes Bruttoinlandsprodukt. Ursächlich hierfür waren die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. In Baden-Württemberg ist aufgrund der engen globalen Verflechtung der Wirtschaft das Bruttoinlandsprodukt sogar um voraussichtlich -0,6% zurückgegangen. Das außenwirtschaftliche Umfeld zeigte sich eingetrübt, die Inflation belastete weiter die Kaufkraft der privaten Haushalte und die Ertragserwartungen der Unternehmen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist maßgeblich auf zurückgehende Aufträge und die rückläufige Produktion im verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen. Der deutsche Arbeitsmarkt war trotz schwacher Konjunktur robust. Die Arbeitslosenquote stieg nach der Bundesagentur für Arbeit lediglich leicht von durchschnittlich 5,4% in 2022 auf 5,7% in 2023 und in Baden-Württemberg von 3,6% auf 4,0%. Gleichzeitig haben Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Jahreswerten etwas zugenommen. Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern hat spürbar nachgelassen, ist aber weiterhin vergleichsweise hoch. Die konjunkturell bedingte Kurzarbeit lag im Jahresverlauf auf einem im langjährigen Vergleich moderaten Niveau. Die Verbraucherpreise in Deutschland sind 2023 gemessen am Verbraucherpreisindex um +5,9% im Durchschnitt gegenüber 2022 gestiegen. Zwar lagen sie damit unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022 seit Einführung des Euros von +6,9 %, jedoch verharren die Preissteigerungsraten über dem 2%-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB). Auch 2023 hat die EZB daher den Kampf gegen die anhaltend hohen Inflationsraten weitergeführt. Die EZB hat im Berichtsjahr 2023 ihren Hauptrefinanzierungssatz um insgesamt +200 Basispunkte auf 4,50% erhöht. Den Einlagensatz hat sie ebenfalls um insgesamt +200 Basispunkte auf 4,0 % erhöht. Die Renditen für zehnjährige Bundesanleihen sind insbesondere im vierten Quartal 2023 per Saldo gesunken. Zum Schluss des Jahres 2022 lagen sie bei 2,51%. Ende 2023 wurde für diese Benchmark eine Rendite von 2,02% verzeichnet. Auf den Immobilienmärkten wurde 2023 eine deutliche Preiskorrektur vollzogen. Die Zinswende übte einen Abwärtsdruck auf die Bewertung von Immobilien aus. Sowohl die Preise für Wohnimmobilien als auch die Preise für Bürogebäude waren 2023 rückläufig. Die Wohnungs- und Büromieten tendierten hingegen aufwärts. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um -2,1%. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau und das trotz Wohnungsknappheit. 2023 wurden bundesweit -26,6% weniger Baugenehmigungen für Wohnungen als 2022 erteilt; in Baden-Württemberg war ein Rückgang um -32,1 % zu verzeichnen. Bauunternehmen und Bauträger kämpfen mit massiv gestiegenen Baukosten und höheren Zinsen. Nach dem "Konjunkturbericht Jahresbeginn 2024" der IHK Karlsruhe hat sich die Stimmungslage in der regionalen Wirtschaft zum Jahresbeginn 2024 gegenüber dem vergangenen Herbst nur wenig verbessert. Bei der Geschäftslage berichten 36% der Unternehmen von (noch) gut laufenden Geschäften, 53% melden eine zufriedenstellende Gesamtsituation und der Anteil der Unternehmen mit kritischem Geschäftsverlauf beträgt 11%. Zum Jahresende 2023 lag die Arbeitslosenquote (Arbeitslose bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) im Agenturbezirk "Karlsruhe - Rastatt" der Bundesagentur für Arbeit bei 4,1% und damit um +0,4 Prozentpunkte höher als zum Jahresende 2022. Mit einem um -0,1 Prozentpunkte auf 2,9% gesunkenen Wert war die Arbeitslosenquote in Bühl unverändert die niedrigste in dem Agenturbezirk. 1 2.1.2. Branchenumfeld und rechtliche RahmenbedingungenDas makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Dabei hat sich das seit 2022 gestiegene Zinsniveau, welches sich in 2023 invers entwickelte, sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um +1,0% von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um +6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1% über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7%. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60% im Jahresverlauf 2022 -weiterhin schwach. Die Sparkassen in Baden-Württemberg verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,8%). Dieses Plus wurde von den Unternehmenskunden getragen (+3,5%), während das Privatkundengeschäft konstant blieb. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten im Vergleich zum Vorjahr zurück (-46,6%). Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen laut der Deutschen Bundesbank die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um +2,0% zu (2022: +4,1%). Während die täglich fälligen Bankguthaben um -6,6% zurückgingen, gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9%). Die Entwicklung bei den baden-württembergischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen um +1,5% leicht zu, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen von Sicht- und Spareinlagen (-16,2%) zu Gunsten einer Vervierfachung von Termingeldern und Eigenemissionen. Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der baden-württembergischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 25 Mrd. € und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die baden-württembergischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss". Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen ergibt sich ein steigendes Kreditrisiko, das sich in einer verstärkten Risikovorsorge für Kredite bei baden-württembergischen Sparkassen widerspiegelt. Die Stabilität der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt ist durch das Verbundrating erneut bestätigt worden. Die Ratingagenturen Fitch (A+), DBRS (A high) und Moodys (Aa2) haben an ihren Einstufungen festgehalten. In unserem Geschäftsgebiet sind Genossenschaftsbanken als Institute mit Filialgeschäft tätig. Weitere Wettbewerber kommen aus dem Bereich Online-Banken. Im ersten Halbjahr 2023 waren Mittelabflüsse bei den Kundeneinlagen auch Folge von hohen Zinsangebote für Neukunden der Groß- und Online-Banken aufgrund der gestiegenen Zinsen.
1 Statistik der Bundesagentur für Arbeit
(Dezember 2023)
Aufsichtsrechtliche Änderungen ergaben sich durch die Aktualisierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juni 2023. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen an die Kreditvergabe und Überwachung sowie Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts und der Nachhaltigkeitsrisiken angepasst bzw. ergänzt. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für neue Anforderungen galt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2024. Dies bezog sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Die BaFin hat uns mit Schreiben vom 15.01.2024 einen aktualisierten SREP-Bescheid mitgeteilt. 2.2.Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenAls bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren haben wir in Übereinstimmung mit unserer sparkasseninternen Berichterstattung folgende Steuerungsgrößen:
Im Folgenden wird an den entsprechenden Stellen auf diese Leistungsindikatoren eingegangen.
2 Jahresdurchschnittsbestand Bilanzpositionen 12
bis 24 gemäß "Betriebsvergleich der
Sparkassen-Finanzgruppe?
2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
a) Bilanzsumme zuzüglich
Eventualverbindlichkeiten (ohne Avale aus
Referenzschuldnern der Credit Linked Schuldscheindarlehen)
2.3.1. Geschäftsvolumen und BilanzsummeDas Geschäftsvolumen mit einem Rückgang um -3,2% und die Bilanzsumme mit einem Rückgang um -3,0% verringerten sich im Berichtsjahr. Wesentliche Ursachen hierfür waren Rückgänge bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und bei Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auf der Passivseite sowie Rückgänge beim Wertpapiervermögen und beim Kundenkreditvolumen auf der Aktivseite. 2.3.2. Aktivgeschäft (einschließlich Passivposten 1 unter dem Strich)Nach dem Zuwachs im Vorjahr reduzierten sich das Kundenkreditvolumen und das bilanzielle Kundenkreditvolumen. Bezogen auf den Jahresdurchschnittsbestand und ohne Berücksichtigung der Schuldscheindarlehen die als Handelsgeschäfte eingestuft sind, gab es beim bilanzwirksamen Kundenkreditgeschäft einen leichten Zuwachs, der aber spürbar geringer war, als wir im Vorjahr prognostiziert hatten. Nach Kreditnehmersparten betrachtet resultierte der Rückgang fast ausschließlich aus Unternehmen und Selbständige (inkl. Schuldscheindarlehen die als Handelsgeschäfte eingestuft sind). Bei Privatpersonen, öffentliche Haushalte und Sonstige gab es nur geringfügige Veränderungen. Nach dem signifikanten Rückgang im Vorjahr gab es abermals einen Rückgang der Darlehenszusagen um rund ein Viertel auf 87 Mio. O. Annähernd zwei Drittel des Rückgangs entfiel auf Finanzierungen für den Wohnungsbau. Hierin zeigt sich die auch allgemein zu beobachtende sehr verhaltene Kreditnachfrage, deren wesentlichen Gründe sowohl in den Rahmenbedingungen als auch in der Zinsentwicklung liegen. Die merkliche Zunahme der Forderungen an Kreditinstitute widerspiegelt ein gestiegenes Guthaben in Form der Einlagenfazilität bei der Bundesbank. Beim Wertpapiervermögen gab es im Berichtsjahr insbesondere aufgrund von Fälligkeiten einen signifikanten Rückgang der Bestände, da die Mittelzuflüsse zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet wurden. Es besteht neben Inhaberschuldverschreibungen inländischer Kreditinstitute sowie öffentlicher Haushalte auch aus Pfandbriefen von überwiegend einem inländischen Kreditinstitut. Daneben ist es in drei Spezialfonds und fünf Immobilienfonds angelegt. Es besteht insbesondere aus festverzinslichen Wertpapieren. Im Berichtsjahr wurde ein neuer LCR-Spezialfonds aufgelegt. 2.3.3. PassivgeschäftNach dem Anstieg im Vorjahr reduzierten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wieder etwas. Bezogen auf den Jahresdurchschnittsbestand war der Rückgang leicht höher, als wir im Vorjahr erwartet hatten. Dem kräftigen Anstieg bei öffentlichen Haushalten standen Rückgänge bei Privatkunden, Organisationen ohne Erwerbszweck, Unternehmen und Selbständigen sowie ausländischen Kunden gegenüber. Generell gibt es bei Unternehmen und Selbständigen sowie öffentlichen Haushalten stichtagsbedingt hohe Volatilitäten der Bestände. Bezogen auf die Produkte gab es bei anderen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist mit einem Anstieg um +688,3% (+112,1 Mio. O) einen enormen Zuwachs. Auf der anderen Seite reduzierten sich die Spareinlagen mit -30,4% (-63,3 Mio. O) und die täglich fälligen Einlagen mit -8,6% (-56,1 Mio. O) ebenfalls in sehr deutlichem Umfang. In diesen hohen Veränderungswerten widerspiegeln sich Umschichtungen von variablen hin zu höher verzinsten festverzinslichen Einlagenprodukten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich deutlich. Dies resultierte überwiegend aus Tilgungen im Zusammenhang mit einer GLRG-III-Refinanzierung und Termingeldaufnahmen, aber auch aus zurückgegangenen Beständen im Förderkreditgeschäft. 2.3.4. DienstleistungsgeschäftDer Ertrag aus dem Zahlungsverkehr ist der bedeutsamste Faktor beim Provisionsüberschuss. Die Anzahl der Girokonten erhöhte sich um +1,6% (452 Konten). Der Umsatz mit Wertpapieren bei unseren Kunden erhöhte sich im Berichtsjahr um +21,6% (+24,3 Mio. €). Sehr gefragt waren Rentenpapiere, mit einem Umsatzanteil von 57%, gefolgt von Investmentfonds mit 32% und Aktien mit 11%. Die Wertpapier-Ersparnisbildung - das Ergebnis aus Wertpapierkäufen abzüglich Wertpapierverkäufen - reduzierte sich um -14,2% auf 27,7 Mio. €. Im Immobiliengeschäft vermittelten wir im Berichtsjahr 27 Objekte mit einem Objektvolumen von 9,5 Mio. €. Die Anzahl der vermittelten Objekte ging um -4 Stück und das Objektvolumen um -3,5% zurück. Beim Bauspargeschäft mit der LBS Süd nahm die neu abgeschlossene Bausparsumme mit einem Rückgang um -4,7% gegenüber dem Vorjahr etwas ab. Beim Versicherungsgeschäft mit der SV Sparkassenversicherung gab es im Neugeschäft in zwei von vier Hauptkategorien Zuwächse gegenüber dem Vorjahr. Bei den Renten- und Lebensversicherungen erhöhte sich die Beitragssumme im Berichtsjahr um +37,2%. Im Bereich Krankenversicherungen gab es bezogen auf den Monatsbeitrag ebenfalls eine Zunahme um +30,5%. Rückgänge verzeichneten dagegen die Sparten Kraftfahrtprodukte mit -10,6% und Komposit mit -10,4%, jeweils bezogen auf den Jahresnettobeitrag. Beim Kreditvermittlungsgeschäft mit der S-Kreditpartner GmbH wuchs der Kreditbestand um +7,6%. 2.3.5. DerivateIm derivativen Geschäftsfeld nutzen wir strukturierte Produkte. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden im Berichtsjahr Zinsswapgeschäfte abgeschlossen. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte verweisen wir auf die Darstellung im Anhang zum Jahresabschluss. 2.4. Bedeutsamster nicht finanzieller LeistungsindikatorDie Anzahl der bankspezifisch Beschäftigten im Jahresdurchschnitt nach Vollzeitäquivalenten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um +2,8% auf 125,3. Der Anstieg war leicht geringer, als wir im Vorjahr erwartet hatten. Er resultierte sowohl aus der Übernahme von Auszubildenden in das Angestelltenverhältnis zur Sicherung von Nachwuchskräften sowie der Einstellung von Vollzeitbeschäftigten u. a. für Spezialbereiche wie Meldewesen und IT. 2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.5.1. VermögenslageDas Kundenkreditvolumen ist mit einem leicht gestiegenen Anteil von 60,3% des Geschäftsvolumens der Hauptposten auf der Aktivseite. Auf der Passivseite dominieren die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit einem ebenfalls leicht erhöhten Anteil von 72,9%. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Zuführung des Bilanzgewinns 2023 erhöht sich die Sicherheitsrücklage um +1,0% (+0,5 Mio. €) auf 52,9 Mio. €. Neben der Sicherheitsrücklage verfügen wir über umfangreiche weitere aufsichtsrechtliche Eigenkapitalbestandteile. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde aus dem Jahresergebnis des Berichtsjahrs um +13,9 Mio. €auf 43,2 Mio. €erhöht. Die aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 CRR unter Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers hatten wir im Berichtszeitraum jederzeit deutlich eingehalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die gemäß CRR ermittelten Kapitalquoten als Relation der regulatorischen Eigenmittel zu den risikobezogenen Positionswerten. Die Mindestquote bezieht sich auf die aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen unter Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers.
Zum 01.02.2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer in Deutschland von 0% auf 0,75% der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00% für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Beide Kapitalpufferanforderungen sind seit dem 01.02.2023 zu erfüllen. Auch die kombinierte Kapitalpufferanforderungen inkl. dem von der BaFin mit SREP-Bescheid vom 02.02.2022 festgelegten Kapitalzuschlag hielten wir im Berichtszeitraum jederzeit ein. Zum Bilanzstichtag wurde zusätzlich auch die positive Differenz zwischen den zusätzlichen Anforderungen aus der Eigenmittelempfehlung und des Kapitalerhaltungspuffers eingehalten. Hier gab es im Berichtszeitraum Unterschreitungen. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt zum Bilanzstichtag 6,4% und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0%. Zum Bilanzstichtag verfügen wir über eine ausreichende Eigenkapitalbasis. Auf Grundlage des Planszenarios unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 per 31.12.2023 können alle aufsichtlichen Kapitalanforderungen (Overall Capital Requirements zuzüglich Netto-Eigenmittelempfehlung) eingehalten werden. Im adversen Szenario der normativen Risikotragfähigkeit bis zum Jahr 2026 per 31.12.2023 können die aufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen eingehalten werden. 2.5.2. FinanzlageZur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank, der Landesbank Baden-Württemberg, der Deka-Bank und der Landesbank Hessen-Thüringen. Wir nehmen am elektronischen Verfahren "MACCs" (Mobilisation and Administration of Credit Claims) der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit über einen Betrachtungszeitraum von 30 Kalendertagen zu erfüllende Liquiditätsdeckungsquote "LCR" (Liquidity Coverage Ratio) von mindestens 100% hielten wir durchgängig im Berichtsjahr ein. Ebenfalls hielten wir im Berichtsjahr durchgängig die Anforderungen an die strukturelle Liquiditätsquote "NSFR" (Net-Stable-Funding-Ratio) von mindestens 100% ein. Die nachfolgende Tabelle zeigt die beiden zuvor genannten Quoten im Berichtsjahr und im Vergleich zum Vorjahresende.
Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Nach unserer Finanzplanung ist die Zahlungsfähigkeit auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. 2.5.3. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Der gestiegene Zinsüberschuss ist weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle unseres Geschäfts. Sowohl der Zinsertrag, und hier insbesondere aus Kredit- und Geldmarktgeschäften, als auch der Zinsaufwand stiegen im Umfeld des erhöhten Zinsniveaus kräftig an. Der Provisionsüberschuss reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr leicht. Dies ist ausschließlich auf einen im Vorjahr ertragserhöhend wirkendenden Einmaleffekt aus der Abgrenzung von Bestandsprovisionen aus dem Wertpapiergeschäft zurückzuführen. Ohne diesen Effekt wäre der Provisionsüberschuss im Berichtsjahr um +6,1% gestiegen. Dieser bereinigte Zuwachs resultiert vor allem aus höheren Erträgen aus dem Girogeschäft. Die Verwaltungsaufwendungen setzen sich aus den Personalaufwendungen und den anderen Verwaltungsaufwendungen zusammen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere tarifbedingt (u.a. Inflationsausgleichsprämie) um +4,7% auf 11,6 Mio. O. Die anderen Verwaltungsaufwendungen nahmen sehr deutlich um +13,9% auf 6,3 Mio. O zu. Hier entfielen rund zwei Drittel des absoluten Anstiegs auf unterschiedliche Kostenblöcke bei Dienstleistungen Dritter.
8 DBS = Durchschnittliche Bilanzsumme: Summe der
monatlichen Brutto-Durchschnittsbilanzsummen dividiert
durch 12 Monate
Der Saldo aus den sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen stieg überwiegend aufgrund erhöhter Abschreibungen auf Sachanlagen, deren Ursache im Wesentlichen aus den Schließungen von Geschäftsstellen resultiert. Die Hauptursache für die enorme Ergebnisverbesserung beim Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge lag in der kompletten Auflösung der im Vorjahr erstmals gebildeten Drohverlustrückstellung aus der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. Die wesentlichen Ursachen hierfür sind unter Ziffer 4.1.2.2 a) beschrieben. Durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips wurden Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögen in Höhe von 7,1 Mio. O vermieden, die aber implizit bei der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. belastend berücksichtigt sind. Bei unseren Spezialfonds erfolgten Zuschreibungen und bei den Pauschalwertberichtigungen in deutlich geringerem Umfang Auflösungen. Im Kreditgeschäft gab es Ergebnisbelastungen aufgrund von Nettozuführungen von Risikovorsorgen im Kreditgeschäft. Nach der hohen Entnahme im Vorjahr konnte der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wieder sehr deutlich aufgestockt werden. Nach Abzug des gesamten Steueraufwands erhöht sich der ausgewiesene Jahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr und beträgt 0,5 Mio. €. Zur weiteren Analyse der Ertragslage unseres Hauses setzen wir für interne Zwecke den sogenannten "Betriebsvergleich" der Sparkassen-Finanzgruppe ein, in dem eine detaillierte Betrachtung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Positionen bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. In das Betriebsergebnis vor Bewertung gehen damit die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Eigengeschäften sowie die ordentlichen Aufwände ein. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ohne Veränderungen der Reserven gemäß §§ 340f und 340g HGB ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses, der Veränderungen der Reserven gemäß §§ 340f und 340g HGB und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Das gegenüber dem Vorjahr zurückgegangene Betriebsergebnis vor Bewertung lag sehr deutlich unter dem Gruppendurchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen vergleichbarer Größenordnung und war leicht höher, als wir im Vorjahr prognostiziert hatten. Die Cost-Income-Ratio 20 hat sich von 74,3% auf 78,4% erhöht und liegt deutlich über dem Gruppendurchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen vergleichbarer Größenordnung. Das gegenüber dem hohen negativen Wert des Vorjahres in enormen Umfang verbesserte Bewertungsergebnis (in Definition des "Betriebsvergleichs") lag signifikant oberhalb dem von uns im Vorjahr erwarteten positiven Wert. Hauptgründe sind die höhere Auflösung bei der Drohverlustrückstellung aus der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. sowie die Zuschreibungen bei den Spezialfonds. Wie im Vorjahr erwartet, verbesserte sich das Betriebsergebnis nach Bewertung sehr deutlich. Die Dimension war allerdings deutlich größer, als prognostiziert. Damit überschritt es auch sehr deutlich den Gruppendurchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen vergleichbarer Größenordnung. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet aus dem Bilanzgewinn im Verhältnis zur Bilanzsumme, beträgt 0,04%. 2.5.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageInsgesamt sind wir, vor allem auch im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, mit der Geschäftsentwicklung und der Finanzlage zufrieden. Aufgrund der enormen positiven Bewertungseffekte im Berichtsjahr und der daraus resultierenden hohen Dotierung unseres Kernkapitals sind wir insgesamt mit der Ertragslage des Berichtsjahrs zufrieden, wenngleich das operative Ergebnis noch nicht unseren Erwartungen entspricht. Durch die Bewertung unserer Rentenpapiere im Direktbestand nach dem gemilderten Niederstwert gibt es in größerem Umfang vermiedene Abschreibungen, die implizit aber belastend in die Ermittlung einer ggf. zu bildenden Drohverlustrückstellung aus der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. einfließen. Wir gehen in diesem Zusammenhang davon aus, dass bei allen betroffenen Rentenpapiere eine Rückzahlung zum Nominalwert erfolgt. 3. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31.12.2023 haben sich nicht ergeben. 4. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht4.1. Risikobericht4.1.1. RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31.03.2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24.05.2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Wir ermittelten zum 31.12.2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 106,6 Mio. O. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 83,0 Mio. O wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtsjahr wurden die Limite für das Zinsänderungsrisiko aufgrund veränderter Risikoparametern und für das Beteiligungsrisiko aufgrund veränderter Ermittlungssystematik überschritten. Als Reaktion hierauf erfolgten Limitanpassungen. Das bereitgestellte Gesamtlimit reichte sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9% und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Innerhalb des Marktpreisrisikos werden zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte berücksichtigt. Das auf der Grundlage des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials eingerichtete Limitsystem in der ökonomischen Perspektive stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Bereiche steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, kombinierte Kapitalpufferanforderung) und die Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung des adversen Szenarios, das für einen Zeitraum von drei Jahren erstellt wird, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zugrundeliegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Wir setzen zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswapgeschäften ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei diesen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Der Bericht enthält neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der vom Verwaltungsrat eingerichtete Risikoausschuss wird vierteljährlich über die Risikosituation auf Grundlage des Gesamtrisikoberichts informiert. Zusätzlich erhält der Verwaltungsrat vierteljährlich Informationen über die Risikosituation. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion ist aufbauorganisatorisch von den Bereichen, die Geschäfte initiieren bzw. abschließen, getrennt und hat die Funktionen, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sowie die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch Mitarbeiter der Abteilung Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Die Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 4.1.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken4.1.2.1. AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird der Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners erfolgt. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung "Credit Portfolio View" (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs-, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die Risikokennzahlen wie z. B. der Value-at-Risk abgeleitet werden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt jeweils isoliert. a) Kundengeschäft (inkl. Schuldscheindarlehen als Kreditzusatzgeschäft)Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kundenkreditgeschäft nach Limiten gliedert sich wie folgt:
Bei den Unternehmen sind die drei bedeutendsten Hauptwirtschaftszweige die Bereiche "Grundstücks- und Wohnungswesen", "Dienstleistungen für Unternehmen" und "Kredit- und Versicherungsgewerbe" mit einem Anteil an den gesamten Unternehmen von zusammen 40,8% (Vorjahr: "Grundstücks- und Wohnungswesen", "Dienstleistungen für Unternehmen" und "Großhandel" mit zusammen 40,7%). Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. Zum 31.12.2023 entfällt mit einem Anteil von 53% etwas mehr als die Hälfte auf Kreditengagements mit einem Volumen unter 0,5 Mio. O. Kreditengagements mit einem Volumen zwischen 0,5 Mio. O und unter 1,0 Mio. O machen einen Anteil von 16% aus. Zum 31.12.2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur bezogen auf den Anteil nach Limiten:
Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Im Wesentlichen ist das geratete Kundenkreditvolumen mit einem Anteil nach Limiten von 92,3% in den Ratingklassen 1 bis 9 ("ohne erkennbares Risiko") vorhanden. Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert. Das Länderrisiko ist von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz in Ländern, die aufgrund von Länder-Ratingeinstufungen anerkannter Ratingagenturen erhöht latente oder akute Länderrisiken aufweisen, ausgeliehene Kreditvolumen betrug am 31.12.2023 0,1 Mio. €. Auf Basis der Ermittlung mit dem Kreditrisikomodell CPV ergibt sich zum Bilanzstichtag eine erwartete einjährige Ausfallwahrscheinlichkeit in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €). Es bestehen Reserven in Form des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Ausfallrisiken bilden wir Pauschalwertberichtigungen (PWB). Das Verfahren für deren Bildung ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Risikovorsorge im Berichtsjahr:
In Bezug auf die Entwicklung der Risikovorsorge gab es im Berichtsjahr wie auch schon im Vorjahr eine Nettozuführung. Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Risikokonzentrationen:
b) Eigengeschäft (inkl. Schuldscheindarlehen als Handelsgeschäft)Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultiert. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Volumen nach Buchwert beträgt zum Bilanzstichtag 378,6 Mio. €. Wesentliche Positionen sind dabei Anleihen und Schuldverschreibungen mit einem Anteil von 47,3% (179,0 Mio. €), Wertpapierspezialfonds mit einem Anteil von 31,1% (117,8 Mio. €) und Schuldscheindarlehen mit einem Anteil von 16,1% (61,0 Mio. €). Basierend auf dem Buchwert besteht der Gesamtbestand zum Berichtsjahresende zu 97,2% bzw. 368,1 Mio. €(Vorjahr: 97,2% bzw. 410,3 Mio. €) aus Positionen des Investment-Grade-Bereichs, wobei hier die Fonds jeweils als Gesamteinheit betrachtet wurden. Daneben befinden sich die Referenzschuldner der CL-SSD mit einem Nominalvolumen von 30,0 Mio. € (Vorjahr: 37,0 Mio. €) im Investment-Grade-Bereich. Das Länderrisiko ist von untergeordneter Bedeutung. Es gibt zum 31.12.2023 keine Bestände an Kreditnehmer mit Sitz in Ländern, die aufgrund von Länder-Ratingeinstufungen anerkannter Ratingagenturen erhöht latente oder akute Länderrisiken aufweisen. Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Risikokonzentrationen:
Diese Risikokonzentrationen ergeben sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassen-Finanzgruppe. Zu berücksichtigen ist hierbei auch das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Beteiligungen, die fast ausschließlich auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen. 4.1.2.2. MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite sowie der vereinbarten Anlagerichtlinien für die Spezialfonds. a) ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie die Bildung oder Erhöhung einer Drohverlustrückstellung aus der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 (BA) vom 06.08.2019 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) ergeben zum Bilanzstichtag die barwertigen Auswirkungen einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + und -200 Basispunkte folgende Werte:
Insbesondere durch die im Vergleich zum 31.12.2022 im Laufzeitenbereich ab zwei Jahren deutlich gesunkenen Marktzinsen, durch Restlaufzeitenverkürzung bei bestehenden niedrigverzinslichen Festzinsvereinbarungen bei den Kundendarlehen und dem Eigengeschäft sowie aus neu hinzugekommenen höherverzinslichen Aktivneugeschäft ergab sich zum Bilanzstichtag kein Verpflichtungsüberschuss aus der Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. mehr, sodass die zum 31.12.2022 erstmals gebildete Drohverlustrückstellung komplett aufgelöst werden konnte. Zukünftige Zinsanstiege können wieder zu einer Bildung einer Drohverlustrückstellung in folgenden Jahresabschlüssen führen. Zum Bilanzstichtag besteht folgende Risikokonzentration:
b) SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog eines Spreads in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
c) AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang ausschließlich in Spezialfonds gehalten. Die Spezialfonds mit Aktienanteil werden unter anderem durch festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableiten. d) ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen in eigen- und fremdgenutzte Immobilien als auch indirekte Investitionen in Immobilienfonds. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. 4.1.2.3. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert werden. Bei dem von uns durchgeführten kombinierten Stressszenario "Institutsspezifische und marktweite Ursachen" beträgt die Survival Period zum Bilanzstichtag 22 Monate. Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. 4.1.2.4. Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern und interner Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zum Bilanzstichtag besteht folgende Risikokonzentration:
4.1.2.5. BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Beteiligungsportfolio besteht fast ausschließlich aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Die weiteren Beteiligungen in Form von Genossenschaftsanteilen sind von untergeordneter Bedeutung. Insgesamt betrachtet konzentriert sich unser Beteiligungsrisiko derzeit vor allem auf die großen Verbundbeteiligungen LBBW, SV Sparkassenversicherung, LBBH und Sparkassenverband Baden-Württemberg. Wie schon unter Ziffer 4.1.2.1 b) dargestellt, besteht eine Risikokonzentration beim Kreditnehmer "Landesbank Baden-Württemberg". 4.1.3. Zusammenfassende RisikobeurteilungWir verfügen über ein hinreichendes, dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Bezogen auf das Gesamtlimit der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive bewegten sich im Berichtsjahr die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Rahmens. Es war am Bilanzstichtag mit 69,6% ausgelastet. Die Risikotragfähigkeit war und ist derzeit gegeben. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Die Risikotragfähigkeit war und ist derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Auf Basis der von uns durchgeführten Kapitalplanungsrechnung resultiert u. a. auch aufgrund der steigenden risikogewichteten Aktiva (RWA) eine erhöhte aufsichtliche Kapitalanforderung, die durch die voraussichtlich ab 2025 kommenden neuen Regelungen durch Basel III/IV weiter steigen wird. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Falle eines Zinsanstiegs u.a. durch eine ggf. zu bildenden Drohverlustrückstellung aus der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. Neben diesen Belastungen ergeben sich auch Effekte auf den Zinsüberschuss. Die im Kundengeschäft auf der Passivseite dominierenden variablen Einlagen reagieren mit dem kompletten Volumen auf Zinserhöhungen, während auf der Aktivseite der Anteil der Festzinskredite dominiert und sich Zinserhöhungen erst verzögert im zukünftigen Neugeschäft auswirken. Insofern kommt es vorübergehend tendenziell zu einer stärkeren Belastung des Zinsüberschusses. Bei einer sich weiter eintrübenden Konjunktur können erhöhte Bewertungsmaßnahmen im Kreditgeschäft entstehen. Bekannte bzw. abschätzbare Auswirkungen hieraus haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Darstellung der Risiken berücksichtigt. Wir nehmen am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Unverändert halten wir an Maßnahmen zur Kostenreduktion fest. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. 4.2. ChancenberichtMit einer aktiven Marktbearbeitung wollen wir unsere Chancen für ein qualitatives Wachstum im Privat- und Firmenkundenbereich nutzen. Dabei achten wir vor allem auf potenzialstarke Geschäftsfelder mit guten Erträgen sowie verantwortbaren und überschaubaren Risiken. Unsere Vertriebsaktivitäten fokussieren das Cross-Selling, die noch bessere Nutzung bestehender Kundenverbindungen und Potenziale sowie steigende Abschlussquoten. Qualitative Wachstumschancen sehen wir derzeit in den Geschäftsfeldern Firmenkundenmarkt und Privatkundenmarkt. Für die Verkaufsunterstützung und insbesondere für fallabschließende Geschäfte nutzen wir aktiv die weiteren medialen Kanäle, insbesondere das KundenServiceCenter und vor allem die Möglichkeiten der Internetfiliale. In Kooperation mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe nutzen wir für die digitale Kundenbetreuung unsere Online Services und erweitern das Online-Marketing um für uns sinnvolle Module. Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien und Produkte, insbesondere auch als Voraussetzung für den Ausbau unserer Marktanteile. Als Schlüsselthemen der kommenden Jahre sehen wir die Fortentwicklung unserer bestehenden Steuerungsinstrumente und im Rahmen unseres Internetangebots, neben der Weiterentwicklung der Sicherheitsstandards und der leichten Bedienbarkeit, die Ausweitung unseres Angebots und der Kundenkommunikation. Hier gewinnen auch das Mobile Banking und mediale Kommunikationstechniken weiter zunehmend an Bedeutung. Um die Kundenbindung weiter zu intensivieren und die partnerschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe zu fördern, bedarf es geeigneter technischer Lösungen, die eine unternehmensübergreifende Anbindung von Geschäftsprozessen ermöglichen und eine ganzheitliche Sicht auf den Kunden gewähren. Hierzu unterstützen durchgängige Geschäftsprozesse ohne Medienbrüche eine schlanke, fallabschließende Abwicklung. Die durchgängige Integration medialer Vertriebskanäle auf der einen Seite und des stationären Vertriebs in der Filiale auf der anderen Seite erweitert die Chance, unsere Kunden zielgerichtet ansprechen und bedarfsgerecht beraten zu können. Aufgrund des aktuell höheren Zinsniveaus gibt es im weiteren Zeitverlauf positive Effekte auf unseren Zinsüberschuss, insbesondere auch wenn die aktuell hohe Inversität in der Zinsstrukturkurve wieder abnimmt. 4.3. PrognoseberichtDie nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur-, Inflations- und Zinsentwicklung, die Entwicklung der Immobilienmärkte, aber auch geopolitische Krisen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für uns negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chance im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für uns positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 4.3.1. Rahmenbedingungen für 2024Nach dem Internationalen Währungsfonds (IWF) dürfte die Weltwirtschaft im laufenden Jahr um +3,1% wachsen. Im Euroraum soll das Wirtschaftswachstum 2024 leicht anziehen auf +0,9% nach +0,5% im Jahr zuvor. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt soll nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts vom März 2024 im laufenden Jahr nur um +0,2% wachsen; in Baden-Württemberg nach Prognose der Landesbank Baden-Württemberg um +0,1%. Getrieben sind diese Werte von einem negativen statistischen Überhang aus 2023 und dem schwachen Jahresauftakt 2024. Getragen wird das Wachstum vor allem von einer angenommenen Erholung des privaten Konsums, der in 2024 preisbereinigt um +1,0% zulegen könnte. Für die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt eine Prognose für 2024 dagegen noch schwierig. Die konjunkturelle Schwäche wird den Beschäftigungsaufbau verlangsamen und die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen. Für die Arbeitslosenquote wird nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts erwartet, dass diese in 2024 mit durchschnittlich 5,9% um +0,2 Prozentpunkt höher liegt als noch in 2023. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Diese Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Die Inflationsraten dürften auch aufgrund gesunkener Energiepreise im laufenden Jahr weiter zurückgehen. In Deutschland ist mit einer Inflationsrate von 2,5% zu rechnen. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Nach einem Ausblick der Deutschen Bundesbank wird erwartet, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie steigende Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Eine schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung könnte zusätzlich zu einem Anstieg von Kreditausfällen führen. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation unterliegt die Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Nach dem "Konjunkturbericht Jahresbeginn 2024" der IHK Karlsruhe fällt in Bezug auf die Geschäftserwartungen in der regionalen Wirtschaft der Blick auf die kommenden zwölf Monate nicht mehr ganz so pessimistisch aus wie im Herbst 2023, insgesamt bleibt die Skepsis in den Unternehmen jedoch weiter bestehen. Der Wettbewerbsdruck aus dem Bereich der Online-Banken in Bezug auf die Kundeneinlagen wird weiterhin hoch bleiben. Die erhöhten Anforderungen an Qualität und Quantität der Eigenmittelausstattung durch Basel III/IV führen zur tendenziellen Einengung unserer Handlungsspielräume. Die Erfüllung der aufsichtlich geforderten Mindestkapitalquoten inkl. Kapitalpufferanforderungen und NettoEigenmittelempfehlung in 2024 ist gleichwohl gewährleistet. 4.3.2. Voraussichtliche Entwicklung für 2024Nachfolgend stellen wir unsere Prognosen für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren und den bedeutsamsten nicht finanziellen Leistungsindikator für das Geschäftsjahr 2024 dar. Eine wesentliche Annahme unserer Planungsrechnung ist, dass bis zum Jahresende 2024 das Marktzinsniveaus im Bereich bis zu vier Jahren zurückgeht und sich im Bereich ab fünf Jahren in einem Seitwärtskorridor bewegt. Bezogen auf die Jahresdurchschnittsbestände erwarten wir für das bilanzwirksame Kundenkreditgeschäft einen leichten Rückgang gegenüber dem leichten Zuwachs des Berichtsjahrs. Ebenfalls bezogen auf die Jahresdurchschnittsbestände gehen wir bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden entgegen dem Rückgang des Berichtsjahr von einen leichten Anstieg aus. Nach wie vor sind die Schwankungen durch die hohen Bestände an Sicht- und Tagesgeldeinlagen vergleichsweise groß, insbesondere aus dem Firmenkundenbereich und den öffentlichen Haushalten, und erschweren insoweit eine genauere Prognose. Beim Betriebsergebnis vor Bewertung erwarten wir bei merklich erhöhtem Provisionsüberschuss einerseits sowie signifikant geringerem Zinsüberschuss und leicht erhöhtem Verwaltungsaufwand andererseits einen absoluten Wert, der sehr deutlich unterhalb dem Wert des Berichtsjahrs liegt. Bei der Cost-Income-Ratio gehen wir von einer leichten Erhöhung gegenüber dem Wert des Berichtsjahrs aus. Beim Bewertungsergebnis erwarten wir bei Wertpapieren einen geringeren Ertrag als im Berichtsjahr, während wir beim Kreditgeschäft von höheren Belastungen ausgehen. Beim Bewertungsergebnis Sonstiges gab es im Berichtsjahr durch die Auflösung der Drohverlustrückstellung aus der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. einen außergewöhnlich hohen Ertrag. Für das Geschäftsjahr 2024 gehen wir beim Bewertungsergebnis Sonstige von keiner nennenswerten Ergebniswirkung aus. Wir erwarten zum Jahresende 2024 eine Gesamtkapitalquote nach CRR, die merklich oberhalb dem Wert zum Jahresende 2023 liegt. Die innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung stehenden Standardisierungen werden weiter verfolgt. Zielsetzung ist eine Effizienzsteigerung, auch auf Basis der Nutzung und des Ausbaus digitaler Prozesse sowie der damit einhergehenden Befähigung der Beschäftigten. Die in 2023 identifizierten internen ablauforganisatorisch notwendigen Veränderungen bedingen die Neustrukturierung von Arbeitsplätzen, mit Neu- und Umsetzung von Beschäftigten sowie den entsprechenden Anpassungsqualifikationen. Im ersten Halbjahr 2024 werden als Resultat aus einzelnen Teilprojekten die Sollkapazitäten für alle Bereiche festgelegt. Zielhorizont für die Erreichung des Solls ist Ende 2026. Gleichzeitig sind vorausschauend auch Nachfolgebesetzungen und erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere für Schlüsselpositionen zu berücksichtigen. Ebenso ist unser Ziel, uns weiter in der Ausbildung von Auszubildenden und der Qualifizierung von Nachwuchskräften zu engagieren. Hier sind wir bereit, einzelne zusätzliche Stellen zielgerichtet bereitzustellen. Eine vorausschauende Personalplanung ist hierfür essentiell. Wir erwarten bei der Anzahl bankspezifisch Beschäftigter im Jahresdurchschnitt nach Vollzeitäquivalenten einen leicht über dem Vorjahr liegenden Wert, der insbesondere aus der Übernahme von fünf Auszubildenden in das Angestelltenverhältnis resultiert. Aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (z. B. Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III/IV-Regelungen oder zunehmende Meldepflichten) können sich zusätzliche Belastungen für die Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld anhält. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die von uns erwarteten Entwicklungen der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren als grundsätzlich zufriedenstellend. Wir können das notwendige harte Kernkapital weiterhin selbst erwirtschaften. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung ist auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet und die LCR- und NSFR-Quote durchgängig eingehalten. Gemäß der Kapitalplanung gehen wir davon aus, dass im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller aufsichtlichen Kapitalanforderungen (Overall Capital Requirements zuzüglich Netto-Eigenmittelempfehlung) durchgängig gewährleistet sind.
Vorstand der Sparkasse Bühl Frank König Matthias Frietsch Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses 2023Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss 2023 am 12. Juli 2024 festgestellt und beschlossen, den Bilanzgewinn in Höhe von 524.896,42 Euro gemäß § 31 SpG Baden-Württemberg in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. |
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