Stadtwerke Bad Langensalza GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Nickel seit 14.6.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
SHL Städtische Holding Bad Langensalza GmbHEigenbeteiligung | 57.14% |
| 31.04% | |
Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG | 7.06% |
SHL Städtische Holding Bad Langensalza GmbHEigenbeteiligung | 2.86% |
| 1.55% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NETZE Bad Langensalza GmbHBad LangensalzaJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lageberichtder NETZE Bad Langensalza GmbH für das Geschäftsjahr 2023 1. Unternehmensgrundlagen Die Stadtwerke Bad Langensalza GmbH (SWL) ist zu 100 % an der NETZE Bad Langensalza GmbH (NBL) beteiligt. Zwischen der SWL und der NBL besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Darüber hinaus ist die NBL in den Konzernabschluss der SHL Städtische Holding Bad Langensalza GmbH, Bad Langensalza, einbezogen. Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit der Gesellschaft als Netzbetreiber gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Hinblick auf die örtlichen Verteilungsanlagen für Elektrizität und Gas einschließlich der Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen sowie die Tätigkeit als Netzbetreiber der passiven Glasfaserinfrastruktur im Stadtgebiet der Stadt Bad Langensalza sowie im Umland von Bad Langensalza. Des Weiteren werden kaufmännische und technische Dienstleistungen für die SWL und Dritte erbracht sowie Geschäftsräume vermietet. Die Strom- und Gas-Versorgungsnetze im Stadtgebiet von Bad Langensalza sowie in den Ortsteilen werden allen Händlern diskriminierungsfrei, sicher und effizient zur Verfügung gestellt. 2. Wirtschaftsbericht
Der Geschäftsverlauf der NBL unterliegt dem Einfluss einer Vielzahl externer Faktoren. Neben den Anstrengungen zur Umsetzung der Energiewende, den vielfältigen Änderungen der politischen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen, wirkten sich auch die Entwicklung der Konjunktur, der Verbraucherpreise, der Demografie und der Witterung sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur maßgeblich auf das Geschäft aus. Energiepolitische und gesetzliche Rahmenbedingungen Die veranlassten energiewirtschaftlichen Gegensteuerungs- bzw. Neuausrichtungsmaßnahmen der Bundesregierung haben zu einer Vielzahl von Gesetzesänderungen sowie neuen gesetzlichen Regelungen geführt, welche überwiegend sehr kurzfristig umzusetzen waren bzw. sind. Teilweise stellen die handwerklichen Fehler bzw. Unklarheiten in der Gesetzgebung die Energieversorgungsunternehmen vor kaum zu bewältigende Anforderungen. Dies führt zu massiver Mehrarbeit, nötigen EDV-Anpassungen, Kosten und Risiken bei den Energieversorgern. Die BNetzA beschreibt die aktuelle Gasversorgungslage als stabil und sieht die Versorgungssicherheit im laufenden Winter als gewährleistet an. Zudem sei die Ausgangslage für den kommenden Winter deutlich besser als in den beiden letzten Jahren. Es verbleiben jedoch Restrisiken, insbesondere bei kalter Witterung. Die Gasflüsse nach Deutschland sind derzeit stabil und ausgeglichen. Seit dem Jahresbeginn 2023 sind Einspeisungen aus deutschen LNG-Terminals zu verzeichnen. Die deutschen Gas-Speicherfüllstände liegen auf einem hohen Niveau von rund 70 % (Stand 27.02.2024), auch wenn im 1. Quartal 2024 vorrangig ausgespeichert wurde. Die Gesamtverbräuche liegen im Schnitt unter den durchschnittlichen Verbräuchen der Jahr 2018-2021. Die Großhandelspreise sind in den letzten Wochen gesunken. Trotzdem müssen sich alle Verbraucher weiterhin auf schwankende Preise und ein höheres Preisniveau einstellen. Die vom Staat gewährten Energiepreisbremsen galten bis zum 31. Dezember 2023. Die ermäßigten Umsatzsteuersätze für Gas- und Wärmelieferungen laufen zum Ende des 1. Quartal 2024 aus. Die CO2-Preise im Gas- und Fernwärmebereich sowie die Netzentgelte und einige Umlagen sind zum Jahresbeginn 2024 - insbesondere aufgrund der gestrichenen Bezuschussung der Bundesregierung infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalt 2021 - deutlich gestiegen. Nach dem Inkrafttreten der EnWG-Novelle im November 2023 ist der Prozess zur Neugestaltung der Regulierung gestartet und die BNetzA hat Anfang Februar 2024 ein Eckpunktepapier mit dem Titel "Netze. Effizient. Sicher. Transformiert" vorgelegt und mit den Verbänden diskutiert. Die BNetzA geht davon aus, dass das Grundkonzept der Anreizregulierung insbesondere mit den Kernelementen des Budgetansatzes, der Kostenprüfung und des Effizienzvergleichs bestehen bleibt. wirtschaftliche und sonstige Rahmenbedingungen Die Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2023 haben sich nicht erfüllt und es ist statt eines geringen Wachstums nunmehr ein Rückgang zu verzeichnen. Laut einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamts ging das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr (+1,9 %) zurück. Die trotz einiger Rückgänge nach wie vor hohen Preise, zinsbedingt ungünstige Finanzierungsbedingungen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland dämpften die Konjunktur, sodass sich die Erholung der deutschen Wirtschaft im Jahr 2023 nicht fortsetzte. Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich (z. B. Produzierendes Gewerbe -2,0 %, Bauinvestitionen - 2,1 %, Information und Kommunikationsbranche +2,6 %). Der private Konsum nahm im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr ab und entfernte sich damit wieder vom Vorkrisenniveau des Jahres 2019. Dies dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein. Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben (-1,7 %). Das lag vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen. Im Jahr 2023 schwächte sich die durchschnittliche Jahresteuerungsrate mit 6,2 % ab, ist aber weiterhin auf einem sehr hohen Niveau (2022: 7,5 %). Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik stiegen die Verbraucherpreise im Jahr 2023 auf einen durchschnittlichen Index von 117,8 (Basis 2020=100). Infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine stiegen die Preise der Energieprodukte Strom, Gas und Fernwärme spürbar an (+6,3%). Hinzu kamen Materialknappheit, Lieferengpässe und gestiegene Arbeitskosten. Diese spiegelten sich in der Entwicklung der Verbraucherpreise wider. Die stärksten Preisanstiege verzeichneten 2023 Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke (+13,4 %), Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen (+9,2 %) sowie alkoholische Getränke und Tabakwaren (+8,8 %). Die Bevölkerung in Deutschland ist im Jahr 2022 um 1,3 % (+1.122.000 Personen) - insbesondere durch die ukrainische Zuwanderung - gewachsen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, lebten zum Jahresende 2022 gut 84,4 Millionen Personen in Deutschland. Die Zuwanderung hat die Bevölkerungszahl in Thüringen (2.123.783 Personen) jedoch nicht erhöht (Stand 30.09.2023 -0,1 % ggü. VJ). Entsprechend der 3. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung wird sich die Thüringer Bevölkerung in den nächsten 20 Jahren auf voraussichtlich 1.925.700 Personen verringern. Dabei wird vor allem die Bevölkerungsgruppe ab 65 Jahren und der Trend zu kleineren Haushalten zunehmen, wobei die Anzahl der Haushalte zurückgeht (-7,3 %). Der Energieverbrauch wird besonders im Haushaltsbereich von den Witterungsverhältnissen stark beeinflusst. Die deutschlandweite Durchschnittstemperatur im Jahr 2023 betrug laut Statista 10,6 Grad Celsius (Vorjahr 10,5 Grad Celsius). Damit war 2023 das wärmste Jahr seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen im Jahr 1881. Dabei gab es nach der Definition des Deutschen Wetterdienstes rund 12 heiße Tage (Vj. 17) mit einer Höchsttemperatur von mindestens 30 Grad Celsius. Der Primärenergieverbrauch in Deutschland ist laut der AG Energiebilanzen 2023 auf ein historisches Tief von 10.791 PJ gefallen (-7,9 %) und liegt damit um mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990. Es bleibt eine zentrale Herausforderung im Netzbetrieb, die Integration der wachsenden dezentralen Einspeisungen aus regenerativen Quellen sicherzustellen und den Netzausbau kurzfristig umzusetzen, um die beschleunigten Klimaschutzziele erreichen zu können.
Die NBL blickt auf einen guten Geschäftsverlauf zurück. Das Geschäftsjahr 2023 war von umfangreichen Baumaßnahmen geprägt. Neben Netzerneuerungen und der Realisierung von Kundenaufträgen im Strom-, Gas-, Wärme- und Breitbandbereich, stand die weitere Glasfasererschließung und -verdichtung der Ortsteile auf der Agenda. Zudem wurden die energiewendebedingten Großprojekte Bau einer Energietrasse, eines Schalthauses und eines weiteren Umspannwerkes sowie die beantragten Einspeisungen einer großen Biomethananlage und diverser PV-Großprojekte vorbereitet, begleitet und teilweise begonnen. Die Festlegungen der Bundesnetzagentur für die Erlösobergrenzen der 4. Regulierungsperiode sowie zu den Regulierungskonten verschiedener Vorjahre stehen im Strom- und Gasbereich noch aus, obwohl die Beantragung teilweise sehr lange zurückliegt. Zudem sind derzeit zwei Verfahren gegen die Festlegungen der Bundesnetzagentur bzw. Landesregulierungsbehörde Thüringen anhängig. Die jährliche ISMS-Überprüfung zur Sicherstellung der Anforderungen an die Unternehmen der kritischen Infrastruktur sowie zur Vorbeugung von drohenden Cyberrisiken ist erfolgt. Im Bewerbungsverfahren um die von der Stadt ausgeschriebene Strom- und Gaskonzession war die NBL der einzige Bewerber. Die NBL hat die gewünschten Meldungen zum Gasnetztransformations- sowie zum Wasserstoffnetzentwicklungsplan abgegeben, welche den Bedarf der Einplanung einer Verbindungsleitung an das angedachte Wasserstoffkernnetz vorsieht. Netznutzung Der Stromtransport im Leitungsnetz betrug im Geschäftsjahr 2023 159,7 GWh (Vj. 153,0 GWh). Dabei konnte der Absatz im RLM-Kundenbereich (+6,3 %) gesteigert werden, während die SLP-Kunden (-4,0 %) Energie eingespart bzw. Versorgungsalternativen genutzt haben. Die Netzverluste beliefen sich auf 2,0 % (Vj. 2,1 %). Der Anteil des Stromes aus erneuerbaren Energien am Gesamtstromtransport im Netz betrug 34,1 % (Vj. 37,3 %). Weiterhin wurde KWK-Strom mit einem Anteil von 6,7 % (Vj. 8,0 %) eingespeist. Durch das Erdgasnetz wurden in der Berichtsperiode insgesamt 331,7 GWh (Vj. 318,7 GWh) Erdgas transportiert. Die Einspeisung belief sich auf 335,0 GWh (Vj. 318,7 GWh). Umsatz Die Umsatzerlöse betrugen insgesamt 19.128 T€ (Vj. 15.570 T€). Sie setzen sich im Wesentlichen aus den Erlösen der Elektrizitätsverteilung (14.095 T€), der Gasverteilung (3.495 T€), und Nebengeschäftserlösen (1.422 T€) zusammen. Sie liegen mit 1.581 T€ 9% über der Prognose des Vorjahres. Die Umsatzerlössteigerung gegenüber der Planung ist im Wesentlichen auf einen erhöhten ÜNB-Erstattungsbetrag der durch die NBL an die Anlagenbetreiber ausgezahlten EEG-Einspeisevergütung zurückzuführen. Investitionen und Finanzierung Die Investitionen in die Strom- und Gasversorgungsanlagen sowie sonstigen Anlagen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung der NBL betrugen im Geschäftsjahr 2.851 T€ (Vj. 1.847 T€). Die zu finanzierenden Pflichtaufgaben des Netzbetreibers aus dem EEG sowie für das Einspeisemanagement wurden erfüllt. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte durch Abschreibungsgegenwerte und durch die Aufnahme eines Darlehens über 2,7 Mio. € bei einer Partnerbank. Die Investitionen liegen unter Berücksichtigung der vereinnahmten Zuschüsse mit 1.480 T€ unter der Prognose des Vorjahres. Mitarbeiter Das Jahr 2023 der NBL war verstärkt von Langzeitkranken geprägt. Bei der NBL sind zum Abschlussstichtag 46 Personen (einschließlich Geschäftsführung und Auszubildende) beschäftigt. Das Durchschnittsalter lag zum 31. Dezember 2023 bei 44 Jahren. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanz der NBL weist eine Bilanzsumme von 24.402 T€ (Vj. 23.469 T€) aus. Das Anlagevermögen ist mit 19.785 T€ (Vj. 18.706 T€) ausgewiesen. Die flüssigen Mittel betragen 96 T€ (Vj. 3.244 T€). Die NBL finanziert sich u. a. über die vereinnahmten Netzentgelte. Darüber hinaus ist die Liquidität der Gesellschaft über den bestehenden Kreditrahmen jederzeit gesichert. Zum Abschlussstichtag betrugen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.106 T€ (Vj. 9.403 T€) sowie gegenüber verbundenen Unternehmen (einschließlich Gesellschafterdarlehen) 3.744 T€ (Vj. 3.397 T€). Im Jahr 2023 erfolgte eine Kapitalzuführung in Höhe von 600 T€ durch den Gesellschafter. In den Folgejahren sind Gewinnrücklagenzuführungen zur Verbesserung der Kapitalausstattung bzw. Ansparung von Großinvestitionen geplant. Die Gesellschaft erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 mit 921 T€ (Vj. 746 T€) ein gutes Ergebnis. Das Jahresergebnis liegt mit 579 T€ unter der Prognose des Vorjahres, was auf geringere aktivierte Eigenleistungen sowie höhere Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Personal und sonstige Aufwendungen zurückzuführen ist. Für die anstehenden Großinvestitionen wurde eine Gewinnrücklage in Höhe von 350 T€ gebildet. Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages wird der verbleibende Gewinn des Geschäftsjahres 2023 der NBL an die SWL abgeführt. Kennzahlen
Gegenüber dem Vorjahr ist bei der EK-Quote und der Liquidität 2. Grades eine Steigerung zu verzeichnen. Der Verschuldungsgrad konnte gesenkt werden. Insgesamt sollte die Liquiditätsausstattung der Gesellschaft und die Eigenkapitalausstattung weiter verbessert werden. 3. Prognosen-, Chancen- und Risikobericht Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir ein positives Jahresergebnis (1.483 T€). Die NBL investiert in den Erhalt, die Erweiterung und die Modernisierung der Netzinfrastruktur, um auf lange Sicht eine zuverlässige Verteilung von Strom, Gas und Breitband gewährleisten zu können. Die Investitionen im Folgejahr berücksichtigen anteilige Energiewendegroßinvestitionen und werden voraussichtlich 6.309 T€ betragen. Sie liegen damit deutlich über dem Vorjahresniveau. Die Finanzierung erfolgt durch Abschreibungsgegenwerte sowie durch Kreditaufnahmen. Die Prognosen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) erwarten angesichts der weltweiten Krisen und des Streits um den Bundeshaushalt einen Rückgang des BIP um voraussichtlich 0,5 % sowie ein weiteres schwieriges Jahr für die Bauwirtschaft. Im Bereich der Dienstleistungen sehen sie für 2024 einen leichten Aufwärtstrend, da bei der Inflation mit Entspannung gerechnet wird. So werden die Verbraucherpreise voraussichtlich mit durchschnittlich 3 % nur noch halb so stark steigen wie 2023. Abweichend dazu geht das ifo-Institut von einer Erholung der deutschen Wirtschaft, wenn auch langsamer als bisher erwartet, aus. Der Rückgang der Inflation, steigende Löhne und hohe Beschäftigungsraten steigern die Kaufkraft. Dadurch sollte die gesamtwirtschaftliche Nachfrage wieder zulegen und das preisbereinigte BIP im Jahr 2024 voraussichtlich um 0,9 % steigen. Von besonderer Bedeutung für eine erfolgreiche Unternehmensführung ist ein leistungsfähiges und dynamisches Risikomanagement. Zielsetzung sind die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Kontrolle von wesentlichen Risiken, die den Fortbestand oder das wirtschaftliche Ergebnis der NBL gefährden können. Das Risikomanagement ist ein rollierender Prozess, in dem zukünftige risikobehaftete Entwicklungen frühestmöglich und fortlaufend identifiziert, analysiert, bewertet, überwacht und gesteuert werden. Die bewerteten Risiken werden anhand ihrer potenziellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit in einem Risikoprofil zusammengefasst. Die Risikokategorien umfassen vorrangig Risiken im Elektrizitäts- und Gasverteilnetz sowie spartenübergreifende Risiken. Im Rahmen der Risikoinventur wurde auch im Jahr 2023 die Risikobestandsliste aktualisiert und stetig weiterentwickelt. Die Risiken der NBL wurden in das Risikomanagement der SWL in vollem Umfang eingebunden. Aufgrund der eingeleiteten Energiewende sind die Netzbetreiber durch die Klimaschutzanforderungen, das geänderte Kundenverhalten, die mittelfristig geforderte vollständige Erdgassubstitution u. v. a. m sehr stark betroffen. Die Bundesregierung muss in kurzer Zeit neue handhabbare Rahmenbedingungen schaffen, damit die vielfältigen Anforderungen umgesetzt werden können und die generelle Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann. Ob im nächsten Winter eine Gasmangellage, d. h. die Abschaltverpflichtung bzw. Reduzierungsanforderung nicht geschützter Letztverbraucher, eintreten wird, ist abhängig von den Gas-Speicherfüllständen, der Witterung, den LNG- und Gasimporten, der Entwicklung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Stromerzeugung in den Nachbarländern sowie den weiteren Energieeinsparbemühungen aller Kunden. Sollte es zu einer nationalen Gas- oder in der Folge ggf. Strommangellage kommen, dann hat die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit höchste Priorität. Die NBL hat sich in diesem Fall an die gesetzlichen Bestimmungen (z. B. für geschützte Kunden laut der Definition des § 53a EnWG) und die Vorgaben der BNetzA lt. Energiesicherungsgesetz und der Fern- und Übertragungsnetzbetreiber zu halten. Insgesamt liegen die Energiekosten durch den Wegfall der staatlichen Gegensteuerungsmaßnahmen (Preisbremsen, befristete Mehrwertsteuersenkung im Gas- und Wärmebereich, Verschiebung CO2-Preiserhöhung, Bezuschussung der Übertragungsnetzentgelte) und erhöhte Netzentgelte und Umlagen noch über dem Preisniveau vor der Energiekrise. In der Folge befürchten wir eine Insolvenzwelle und Zahlungsausfälle. Um negativen Auswirkungen aufgrund größerer Forderungsausfälle von Lieferanten vorzubeugen, besteht eine Warenkreditversicherung. Der Geschäftsverlauf kann zudem durch verzögerte Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen, weitere Kostensteigerungen sowie die weitere Erhöhung der staatlichen Regulierung bzw. diesbezügliche veranlasste Maßnahmen gestört werden. Als wesentliches Risiko sind außerdem die im letzten Jahr verstärkten Cyberattacken auf öffentliche Unternehmen und Verwaltungen sowie Angriffe auf die Netzinfrastruktur zu bewerten. Wir müssen davon ausgehen, dass sich auch für unser Unternehmen die Bedrohung der IT-Landschaft durch unberechtigte Zugriffe erhöht hat. Durch die jährliche ISMS-Zertifizierung und die Berücksichtigung der Sicherheitsempfehlungen der Fachkreise erfolgt eine bestmögliche Gegensteuerung. Im Übrigen verfügen wir über eine aktuelle Cyberversicherung. Die bestehende und zukünftig angedachte Anreizregulierungssystematik der Bundesnetzagentur, die Erhöhungen der Einspeisungen in das Strom- und Gasnetz mit den damit verbundenen Netzauswirkungen und unvermeidbaren Investitionsanforderungen bei einer gleichzeitig verringerten Eigenkapitalverzinsung, zunehmende Redispatchanforderungen sowie die Festlegungen zum mittelfristigen Ausstieg aus der Erdgasversorgung mit verkürzten Abschreibungsanforderungen und ggf. erforderlichen Rückbauverpflichtungen werden als wesentliche mittelfristige Risiken eingeschätzt. Vor dem Hintergrund sinkender Erlösobergrenzen der NBL im Rahmen der Anreizregulierung ist es parallel notwendig, weitere Effizienz zu heben und Kostensenkungs- sowie Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Insgesamt kommen wir zu der Einschätzung, dass sich die Gesamtrisikosituation gegenüber dem Vorjahr erhöht hat. Dementsprechend werden wir unser Risikomanagementsystem weiter aktualisieren und anpassen. Soweit möglich, haben wir die Folgen eintretender Risiken durch entsprechende Versicherungen begrenzt. Nach der derzeitigen Einschätzung der Risikolage bestehen keine unmittelbaren Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Chancen werden in der Erweiterung des Glasfasernetzes, der Verdichtung und Optimierung der Netze und Prozesse, dem weiteren Ausbau des WLAN-Netzes, dem Ausbau der Wasserstofferzeugung und -nutzung sowie in Kooperationen gesehen. Im Geschäftsjahr 2024 sind neben der jährlichen ISMS-Auditierung die regelmäßigen EDV-Anpassungen (z. B. aufgrund der Änderungen der Formatanforderungen durch die Bundesnetzagentur) umzusetzen. Zudem werden die gesetzlichen Anforderungen, wie z. B. die Vorbereitungen zur Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, wesentliche Arbeitsschwerpunkte bilden. Insgesamt steht die Energiebranche durch die im Rahmen der Energiewende beschlossenen Klimaschutzziele und politischen Anforderungen sowie die sich verschärfende Energiemarktregulierung vor großen Herausforderungen. Die hiermit verbundenen Folgewirkungen und Aufgaben sind sowohl Chance als auch Risiko und werden durch die NBL aktiv begleitet und gestaltet.
Bad Langensalza, 29. April 2024 Frank
Nickel
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhangfür das Geschäftsjahr 2023 der NETZE Bad Langensalza GmbH, Bad Langensalza, Amtsgericht Jena, HR B 406255 A. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages wird der Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Für die GuV findet das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB Anwendung. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. AKTIVA Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen linear vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert und wird, sofern die Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen, linear entsprechend des Werteverzehrs abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von selbsterstellten Anlagen werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie aktivierungspflichtige notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Geringwertige Anlagegüter wurden in Anlehnung an das Steuerrecht bis 800 € im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen beinhalten in Ausführung befindliche Bauprojekte, welche nach Projektstand zum 31. Dezember 2023 zu Anschaffungs- und Herstellungskosten zzgl. der Umlage von Einzel- und Gemeinkosten bewertet wurden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken wurde durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist zum Nominalwert bewertet. PASSIVA Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt. Der Sonderposten für Investitionszuwendungen enthält empfangene Ertragszuschüsse (Anschlusskostenbeiträge gemäß § 9 NAV /§ 9 NDAV, Baukostenzuschüsse gemäß § 11 NAV / § 11 NDAV) sowie Investitionszuschüsse basierend auf individuellen Vereinbarungen. Die Sonderposten wurden linear über die Gesamtnutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Rückstellungen für Pensionen, Deputate-Verpflichtungen, Lohnfortzahlung im Todesfall, Dienstjubiläum und Altersteilzeit basieren auf versicherungsmathematischen Gutachten. Als Rechnungsgrundlagen liegen hierbei die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck bei den Rückstellungen für Dienstjubiläum, Pensionen und Lohnfortzahlung ein Gehaltstrend von 3,00 % p.a. sowie bei den Rückstellungen für Deputate-Verpflichtungen ein Rententrend von 0,00 % p.a. zu Grunde. Die Bewertungsmethode für die Verpflichtungen aus Pensionen, Deputate-Verpflichtungen, Lohnfortzahlung im Todesfall, Dienstjubiläum und Altersteilzeit basiert auf der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen Projected Unit Credit Methode. Die Pensionen wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,82 % abgezinst. Der Wertansatz zum 31. Dezember 2023 beträgt 41 T€. Der Wertansatz gemäß § 253 Abs. 6 HGB unter Verwendung des 7-Jahres-Durchschnitts-zinssatzes von 1,74 % beträgt 41,3 T€, sodass sich ein Unterschiedsbetrag zum zehnjährigen Zinssatz von 0,3 T€ ergibt. Die Deputats- und Lohnfortzahlungsverpflichtungen wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,82 % abgezinst. Der Unterschiedsbetrag zum 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes von 1,74 % beträgt insgesamt 0,02 T€. Die Dienstjubiläumsverpflichtungen wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,74 % abgezinst. Die Altersteilzeitverpflichtungen wurden mit einem Rechnungszins von 0,99 % gemäß Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank für eine Laufzeit von 1,1 Jahren auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist zum Nominalwert bewertet. C. Erläuterungen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023, einschließlich der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen, wird auf den beiliegenden Anlagenspiegel verwiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet u. a. ein Disagio über ein aufgenommenes Darlehen. Das Disagio wird über die Laufzeit des Darlehens abgebaut. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen energierechtliche Verpflichtungen in Höhe von 216 T€, personalbezogene Rückstellungen für Urlaub, Altersteilzeit, Sonderzahlungen, Deputate, Jubiläen, Lohnfortzahlung im Todesfall und Berufsgenossenschaft (199 T€), Aktenaufbewahrungsverpflichtungen (142 T€), Prüfungs-, Prozess- und Beratungskosten (42 T€) und Verpflichtungen für sonstige ausstehende Rechnungen (29 T€). Verbindlichkeiten
Zur Besicherung der Darlehen ist im Grundbuch Blatt 7580 ein Grundpfandrecht auf das Geschäftsgrundstück zugunsten des Kreditinstitutes eingetragen und die Investitionsobjekte wurden weitgehend sicherungsübereignet. Darüber hinaus erfolgt eine zusätzliche Absicherung durch eine gesamtschuldnerische Mithaftung der SWL. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
D. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen i. S. v. § 271 Abs. 2 HGB oder § 311 HGB gesondert auszuweisen:
E. Sonstige Pflichtangaben Konzernabschluss Der Jahresabschluss der NBL ist in den Konzernabschluss der SHL Städtische Holding Bad Langensalza GmbH, Bad Langensalza, einbezogen. Personal Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 46 Mitarbeiter, 5 Auszubildende und ein Geschäftsführer beschäftigt. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:
Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023: Herr Frank Nickel, Bad Langensalza. Vom Wahlrecht gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Abschlussprüferhonorare Die Angabe entfällt, da der Jahresabschluss 2023 in den Konzernabschluss der SHL Städtische Holding Bad Langensalza GmbH, Bad Langensalza, einbezogen wird. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Gemäß Gewinnabführungsvertrag vom 14. Dezember 2006 sowie der Änderung vom 16. November 2023 hat sich die NBL zur Gewinnabführung an die SWL verpflichtet. Darüber hinaus gab es im Geschäftsjahr 2023 keine weiteren Haftungsverhältnisse und sonstige finanziellen Verpflichtungen.
Bad Langensalza, 29. April 2024 Frank
Nickel
Bericht über die Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Bilanz der NETZE Bad Langensalza GmbH I. Tätigkeitsbereich : Elektrizitätsverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung der NETZE Bad Langensalza GmbH I. Tätigkeitsbereich : Elektrizitätsverteilung
Bilanz der NETZE Bad Langensalza GmbH II. Tätigkeitsbereich : Gasverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung der NETZE Bad Langensalza GmbH II. Tätigkeitsbereich: Gasverteilung
Bilanz der NETZE Bad Langensalza GmbH Tätigkeitsbereich: III. Grundzuständiger Messstellenbetrieb mit mME und iMS
Gewinn- und Verlustrechnung der NETZE Bad Langensalza GmbH Tätigkeitsbereich: III. Grundzuständiger Messstellenbetrieb mit mME und iMS
Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die NETZE Bad Langensalza GmbH, Bad Langensalza Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der NETZE Bad Langensalza GmbH, Bad Langensalza, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NETZE Bad Langensalza GmbH, Bad Langensalza, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Ein-wendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die NETZE Bad Langensalza GmbH, Bad Langensalza, ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Chemnitz, 29. April 2024 GPP
Treuhandgesellschaft Ost mbH
Held, Wirtschaftsprüfer Dumke, Wirtschaftsprüferin |
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