BBW Recycling Mittelelbe GmbH
Selbe AdresseRückgewinnung sortierter Werkstoffe
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Felix Montag seit 19.1.2021 | Prokura |
Heiko Dr. Maly seit 25.1.2019 | Geschäftsführer |
Ralf-Dieter Riehl seit 22.6.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landeshauptstadt Magdeburg | 90.00% |
| 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Magdeburger Hafen GmbHMagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Das Geschäft der Magdeburger Hafen GmbH (MHG) beruht auf drei Säulen. Hafentypisch ist das Umschlagsgeschäft, bei dem Güter mittels eigener Umschlagstechnik verladen, gegebenenfalls zwischengelagert und von oder auf andere Verkehrsträger (Kombinierter Verkehr) vom jeweiligen Verkehrsträger (Binnenschiff, Bahn, LKW) umgeladen werden. Die zweite Säule bildet der Bereich Liegenschaften, der die Ansiedlungspolitik, das Liegenschaftsmanagement der hafeneigenen Immobilien sowie den Bereich Vermietung und Verpachtung umfasst. Die logistischen Dienstleistungen, die wir um das Umschlagsgeschäft herum anbieten, bilden schließlich die dritte Säule des Unternehmens. Hier geht es darum, Kunden spezifische Angebote zu unterbreiten, um deren Logistikanforderungen und Transportwünsche optimal zu erfüllen. Alle drei Säulen im Kontext sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Hafengeschäft. 2. Forschung und Entwicklung Im F + E-Bereich unterhält die MHG abhängig von den Forschungsprojekten anteilige Kapazitäten. Wir arbeiten eng mit örtlichen Forschungseinrichtungen zusammen und wirken bei regionalen und internationalen Forschungsprojekten mit. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Bundesrepublik Deutschland ist durch starke Exportleistungen auf leistungsfähige und moderne Logistikstrukturen angewiesen. Der rasanten Zunahme der Güterverkehrsleistungen auf der Straße kann künftig nur durch anteilige Abfederung des Gutaufkommens auf die Schiene und Wasserstraße entgegengewirkt werden. Durch die EU-Osterweiterung ist neben dem Anstieg des schienengebundenen Verkehrs auf den Wasserstraßen und in den deutschen Häfen mit einem stärkeren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Bestehende infrastrukturelle Defizite müssen beseitigt und der Einsatz moderner Technologien -insbesondere die Digitalisierung- muss forciert werden. Unter anderem sind das "Gesamtkonzept Elbe" für die Binnenschifffahrt, die Trassenpreisermäßigung für den Verkehrsträger Schiene und ein teilweiser Entfall der innerdeutschen Schifffahrtsgebühren Indikatoren für eine Ausweitung der trimodalen Logistikstrukturen Deutschlands. Die Trassenpreisreduzierung kann für das System Wasserstraße auch nachteilig sein, daher wird die Hafenbahn verstärkt in die Angebotspalette von MHG einbezogen. Grundsätzlich fungieren die Häfen mit den Systemvorteilen der Binnenschifffahrt vor allem in den Wachstumsbereichen Breakbulk-Ladung, Stückgut, Container-, Großraum-, Schwerlast- und Gefahrgutverkehr optimal als trimodale Schnittstellen. 2. Geschäftsverlauf Wir können trotz der Nachwirkungen der weltweiten CORONA-Krise und des Konfliktes zwischen Russland und der Ukraine wiederholt auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr mit einer Erhöhung der Umschlagsmengen zurückblicken. Zum 31.12.2023 erhöhte sich der Gesamtumschlag in den Magdeburger Hafenbetriebsteilen im Vergleich zum Vorjahr um 15,6 % und belief sich auf 3.622.593 t. Davon entfielen auf die Anlieger 2.489.894 t (+ 11,9 %) und 1.132.699 t auf die MHG (+ 24,7 %). Das Investitionsvolumen betrug im Berichtsjahr 2.850,7 T€ und es verteilte sich auf Software (10,1 T€), Grundstücke und Bauten (637,7 T€), technische Anlagen und Maschinen (76,9 T€), Betriebs- und Geschäftsausstattung (34,8 T€) und geleistete Anzahlungen (2.091,1 T€). Die MHG beschäftigte im Berichtsjahr im Durchschnitt 74 Mitarbeiter, davon waren 27 Angestellte und 47 gewerbliche Arbeitnehmer. Zum Stichtag wurden keine Auszubildende beschäftigt. 3. Darstellung der Lage der Gesellschaft Vermögenslage Die Vermögenslage ist durch einen Anstieg der Bilanzsumme auf 69.724 T€ gekennzeichnet. Die Eigenkapitalquote ist unter Einbeziehung des Eigenkapitalanteils des Sonderpostens (70%) für Zuschüsse bei 72 % der Bilanzsumme gestiegen, die Fremdkapitalquote verringerte sich aufgrund der Darlehenstilgungen auf 28 %. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Darlehensgebern konnten planmäßig getilgt werden. Gemeinsam mit den Sonderposten und dem langfristigen Fremdkapital deckt das Eigenkapital vollständig das langfristig gebundene Vermögen ab. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind durch das Umlaufvermögen gedeckt. Finanzlage Die Liquiditätslage kann nach wie vor als gut bezeichnet werden. Aus der Geschäftstätigkeit konnten Zahlungsmittelzuflüsse von 3.933 T€ (Vorjahr 4.013 T€) erzielt werden. Aus der Investitionstätigkeit sind Mittelabflüsse von 2.687 T€ (Vorjahr 18.760 T€) erfolgt und aus der Finanzierungstätigkeit sind insgesamt 77 T€ zugeflossen (Vorjahr 12.607 T€). Daraus ergibt sich ein Cashflow in Höhe von + 1.323 T€ (Vorjahr - 2.140 T€). Bestehende Kreditlinien wurden nur teilweise in Anspruch genommen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte aus eigenen Finanzmitteln. Die Zahlungsmoral unserer Kunden ist überwiegend positiv. Außenstände, die über den Fälligkeitstermin hinaus bestehen, resultieren fast ausschließlich aus Insolvenzen der Vorjahre. Damit war das Unternehmen stets in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ertragslage Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1.953 T€ (+ 17,1 %) gestiegen und sie liegen mit 13.399 T€ um 3.319 T€ über dem Plan. Erlössteigerungen konnten gegenüber dem Vorjahr in allen Bereichen, insbesondere Umschlag (+T€ 382), Hafenbahn (+T€ 848), Spedition (+T€ 89) und sonstigen Leistungen (+T€ 364) erzielt werden. Der Materialaufwand ist mit 956 T€ gegenüber dem Vorjahr um 16 T€ (- 1,6 %) geringer ausgefallen. Das konsequente Kostenmanagement hat sich bei steigenden Umsätzen ausgezahlt. Das Rohergebnis liegt mit 12.443 T€ um 1.969 T€ (+ 18,8 %) über dem Vorjahr. Der Personalaufwand ist im Wesentlichen durch den Zuwachs an Beschäftigten und Tarifanpassungen mit 4.237 T€ um 156 T€ gestiegen (+ 3,8 %). Die Abschreibungen mit 3.498 T€ sind um 44 T€ höher ausgefallen als geplant. Gegenüber dem Vorjahr sind sie durch die vorjährige außerplanmäßige Abschreibung (864 T€) um 1.056 T€ (- 23,2 %) erheblich gesunken. Die sonstigen betrieblichen Erträge von T€ 1.353 beinhalten überwiegend die Auflösung des Sonderpostens (T€ 848). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vorjahresvergleich um T€ 1.172 gestiegen. Im Wesentlichen sind erhöhte Aufwendungen für Reparaturen/Instandhaltung (T€ 465), Anlagenabgänge (T€ 381) sowie Miet- und Leasingkosten (102 T€) die Ursache. Das Betriebsergebnis liegt mit 2.031 T€ um 1.121 T€ über dem Vorjahr. Die Finanzerträge mit 9 T€ korrespondieren mit dem allgemeinen Zinsniveau und liegen auf Vorjahresniveau. Wesentlich sind die Zinserträge in Höhe von 8 T€ von SHG. Der Finanzaufwand verringerte sich auf 163 T€ und liegt um 20 T€ unter dem Vorjahr. Das Finanz-/Beteiligungsergebnis hat sich von -174 T€ auf -154 T€ verbessert. Beteiligungserträge fielen im Berichtsjahr nicht an. Das Ergebnis vor Ertragsteuern liegt mit 1.877 T€ um 1.141 T€ über dem Vorjahr (+ 155,0 %). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten Körperschaftssteuer / Solidaritätszuschlag (59 T€) und Gewerbesteuer (353 T€). Die sonstigen Steuern liegen mit 175 T€ über dem Vorjahresniveau. Per 31.12.2023 konnte ein positives Ergebnis in Höhe von 1.464 T€ erzielt werden. Geplant war ein positives Ergebnis von 98 T€. Gegenüber dem Vorjahr ist das Ergebnis um 829 T€ gestiegen. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Für die interne Unternehmenssteuerung werden die Kennzahlen Umsatz, Rohertrag, Jahresüberschuss, Umsatzrendite und cash flow herangezogen. Die Kennzahlen Umsatz und Rohertrag verzeichnen einen Anstieg, der im Wesentlichen auf den gestiegenen Umsatz und gesunkenen Materialaufwand zurückzuführen ist. Die Umsatzrendite und der Jahresüberschuss konnten sich ebenfalls deutlich zum Vorjahr verbessern. 5. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Kundenbeziehungen werden zielgerichtet weiter intensiviert und fortgeführt. Es konnten erfolgreich Neukunden gewonnen werden, um eine Abhängigkeit von wenigen Großkunden zu verringern. Die Kennziffern entsprechen im Wesentlichen den Vorjahresdaten. Die MHG ist als Arbeitgeber sehr gut in der Region Magdeburg eingeführt. Die Mitarbeiterfluktuation bezog sich überwiegend auf die natürliche Fluktuation durch den Eintritt der Mitarbeiter in den Ruhestand. Gemäß der Berechnung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA-Formel) beträgt die Fluktuation 1,33 %. III. Prognosebericht Mit der Fertigstellung der Niedrigwasserschleuse wurden die meisten der derzeit betriebenen Hafenanlagen ganzjährig unabhängig vom Wasserstand der Elbe nutzbar, was die Vermarktung des "Systems Wasserstraße" erheblich erleichtert. Magdeburg ist damit der einzige wasserstandsunabhängige Hafen an der Mittel- und Oberelbe. Hinzu kommt, dass auf der Elbe auch zukünftig verstärkt mit längeren Niedrigwasserperioden zu rechnen sein wird, so dass die wasserstandsunabhängige Anbindung an das europäische Kanalnetz eine große strategische Bedeutung hat. Aus diesem Grunde wird gegenwärtig der Industriehafen ausgebaut. Nach Beendigung der Arbeiten in 2024 ist der gesamte Magdeburger Hafen wasserstandsunabhängig. Dieses Projekt, das ein Volumen von etwa 45 Mio. € hat, wird in den nächsten Jahren durch die Landeshauptstadt Magdeburg als Trägerin des Vorhabens realisiert. Einige Vorleistungen - wie die Notifizierung des Vorhabens durch die EU-Kommission, die Ausschreibung und Vergabe der Projektsteuerleistungen und Planungsleistungen - wurden bereits erbracht. Mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme eines Recyclingwerks für Aluminiumschrott hat sich der durchschnittliche Lagerbestand auf geringerem Niveau eingependelt, die zukünftigen Marktentwicklungen aufgrund der Erhebung von Strafzöllen von Wirtschaftsmächten, den Russland-Ukraine Konflikt mit unterschiedlichen Sanktionen und die weiteren Auswirkungen der CORONA-Krise sind derzeit noch nicht absehbar. Da die bestehenden Ansiedlungsflächen weitestgehend vermarktet sind, wird eine weitere strategische Aufgabe darin liegen, neue attraktive Ansiedlungs- und Umschlagsflächen zu schaffen, um den absehbaren Mehrbedarf decken und das Eigengeschäft weiter ausbauen zu können. Hierzu bedarf es hoher Investitionen und den Erwerb von schiffs- und schienenaffinen Flächen. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Hochwasserschutz für die nördlichen Hafenteile und die Ortslage Rothensee wesentlich zu verbessern. Unter dieser Prämisse wurde auch der Wirtschaftsplan für 2023 aufgestellt und für die Folgejahre fortgeschrieben. Danach wird für den Planungszeitraum (bis 2026) mit positiven Ergebnissen gerechnet. Bei den finanziellen Leistungsindikatoren wird durch weitere Investitionen von einem gleichbleibenden Niveau bis leichten Abstieg ausgegangen. Den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wird unter dem Aspekt der partnerschaftlichen Kundenbeziehungen und der Verringerung von Abhängigkeiten von wenigen Großkunden weiterhin besondere Bedeutung beigemessen. Dem demografischen Wandel und sich abzeichnendem Fachkräftemangel wird mit einer aktiven Personalpolitik entgegengewirkt, um die Mitarbeiterfluktuation auf dem derzeitigen Niveau möglichst zu begrenzen. Alles in allem hat das Unternehmen Grund genug, erwartungsvoll und optimistisch in eine anspruchsvolle Zukunft mit neuen Herausforderungen zu blicken. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Dadurch, dass die Magdeburger Hafen GmbH mit ihren unterschiedlichen Geschäftsfeldern relativ breit aufgestellt ist, schlagen witterungs- und konjunkturell bedingte Einflüsse nur partiell auf das Unternehmen durch. Hinzu kommt, dass durch den Branchenmix innerhalb unserer Kundschaft Schwankungen auftreten, die sich sehr unterschiedlich und teilweise auch kompensierend auf die Geschäftstätigkeit auswirken. Risiken, die den Bestand des Unternehmens als Ganzes gefährden, sind derzeit jedoch nicht erkennbar. Gleichwohl gibt es Risiken, die bei ihrem Eintritt erhebliche Auswirkungen auf die Ergebnis- und/oder die Liquiditätslage des Unternehmens haben könnten. Weiterhin sind die stark steigenden Personalkosten aufgrund der aktuellen Tarifabschlüsse risikobehaftet. Aber selbst das Hochwasser im Juni 2013 hat nicht zu einer Bestandsgefährdung des Unternehmens geführt. Das ist jedoch nur durch das Aufbauhilfe-Programm des Bundes möglich geworden, wodurch die Schadensbeseitigung das Unternehmen finanziell nicht über Gebühr belastet hat. Diese Maßnahmen wurden in 2018 erfolgreich beendet. Durch die Niedrigwasserschleuse sind auch die Risiken, die sich aus den zum Teil sehr niedrigen Wasserständen der Elbe ergeben, nicht mehr so gravierend wie bei den weiter flussaufwärts liegenden Binnenhäfen. Auswirkung der CORONA - Krise 2020 - 2023 Die Auswirkungen der CORONA - Krise lassen sich derzeit für die MHG noch nicht abschließend bewerten. Es waren Umsatzverschiebungen und teilweise Umsatzausfälle aus mehreren Projekten zu verzeichnen, welche aber durch neue und nicht planbare Marktchancen sehr erfolgreich kompensiert werden konnten. Die vorgeschriebenen und umgesetzten Schutzmaßnahmen für die Belegschaft und die Geschäftspartner erhöhen im Geschäftsjahr 2023 die Personal- und Sachkosten. Die Handlungsfähigkeit des Unternehmens war jederzeit gewährleistet. Russland-Ukraine-Konflikt 2023 Der Konflikt in der Ukraine wird zukünftig die internationalen Wirtschaftsbeziehungen extrem beeinflussen. Es sind für die MHG Umsatzverschiebungen zu erwarten, welche aber durch neue und nicht planbare Marktchancen erfolgreich kompensiert werden müssen. Weiterhin ist von einer erheblichen finanziellen Belastung in der Versorgung mit notwendigen Energieträgern auszugehen. Das Unternehmen wird durch optimiertes Verbrauchs- und Beschaffungsmanagement den Risiken begegnen. Nahost-Konflikt 2023 Der Konflikt in dem Nahen Osten um Israel kann zukünftig die internationalen Wirtschaftsbeziehungen extrem beeinflussen. Es sind möglicherweise für die MHG Umsatzverschiebungen zu erwarten, welche aber durch neue und nicht planbare Marktchancen erfolgreich kompensiert werden müssen. Infrastruktur / Suprastruktur Bei der permanenten technischen Überwachung stellte sich in 2019 für das Unternehmen ein erhöhter Investitionsbedarf im Bereich der Infrastruktur dar. So sind Teile der Spundwand IV im Hafenbecken II dringend sanierungsbedürftig. Diese Baumaßnahme wurde im Jahr 2023 weitestgehend abgeschlossen. Weitere Sanierungsmaßnahmen von Ufer- und Verladeanlagen werden strategisch geplant und in den nächsten Jahren umgesetzt. In dem Bereich der Suprastruktur sind in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionsmaßnahmen geplant, um die teilweise veraltete Maschinen- und Anlagetechnik zu modernisieren und den aktuellen Erfordernissen des Marktes gerecht zu werden. Den Risiken der umfangreichen Investitionen und Modernisierungen wird durch eine umfangreiche strategische Planungs-, Beschaffungs- und Finanzierungsstrategie begegnet. Nach Bedarf wird hierzu auf externe Leistungen zurückgegriffen. 2. Chancenbericht Die Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens basieren vorrangig auf dem Vorhandensein hafenaffiner Ansiedlungsflächen. So entwickelt die MHG seit Jahren entsprechende Objekte. Nach der Inbetriebnahme der Niedrigwasserschleuse sind zwei von drei Hafenteilen wasserstandsunabhängig vom jeweiligen Pegel der Elbe geworden, weil die Schleuse dafür sorgt, dass die Hafenteile dauerhaft einen Minimalwasserstand haben, indem die Schleusentore geschlossen werden, wenn der Pegel der Elbe auf ein für die Schifffahrt kritisches Maß fällt. Dadurch wird in den Hafenteilen ganzjährig ein Wasserstand von mindestens 4 m über der Hafenbeckensohle gehalten. Nun ist vorgesehen, auch den letzten Hafenteil, den Industriehafen, wasserstandsunabhängig auszubauen, indem eine Verbindung zum Kanalhafen hergestellt und der Zugang zur Elbe geschlossen wird. Dieses Projekt wird der MHG perspektivisch ab 2024 neue wasserseitige Nutzungsmöglichkeiten eröffnen und ihr damit auch eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit ermöglichen. 3. Gesamtaussage Die MHG wird durch weitere strategische Investitionen und konsequente Weiterführung der erfolgreichen Unternehmenspolitik weiterhin nach Hamburg der bedeutendste deutsche Binnenhafen an der Elbe sein.
Magdeburg, 15. Mai 2024 gez. Dr. Heiko Maly, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. ANGABEN ZUR IDENTIFIKATION DER GESELLSCHAFT
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 266 ff HGB für große Kapitalgesellschaften und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanzgliederung wurde um den Posten "Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen" erweitert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Magdeburger Hafen GmbH ist als mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 (2) HGB einzuordnen. Sie stellt gemäß der Vorschrift im Gesellschaftsvertrag und § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) den Jahresabschluss wie eine große Kapitalgesellschaft auf. Die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden angewendet. 3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Erhaltene Investitionszuschüsse werden als Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen ausgewiesen. In die Herstellungskosten werden die direkt zuordenbaren Einzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenzuschläge einbezogen. Von den Gesellschaftern eingelegte Grundstücke und die durch Tauschgeschäfte erworbenen Grundstücke werden zu Verkehrswerten angesetzt. Die Abschreibungen werden innerhalb der zugelassenen Zeiträume nach der linearen Abschreibungsmethode ermittelt. Für die Zugänge ab dem Jahr 2004 werden die Abschreibungen zeitanteilig berechnet. Für Zugänge zwischen den Jahren 2020 und 2022 wurde die degressive Abschreibungsmethode gewählt, wenn diese zu einem höheren Abschreibungsbetrag als die lineare Abschreibungsmethode führte. Bei abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis EUR 800,00 wird im Jahr der Anschaffung von dem steuerlichen Wahlrecht Gebrauch gemacht, diese in voller Höhe als Betriebsausgabe abzuziehen. Die Finanzanlagen werden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalbetrag abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen ausgewiesen. Das allgemeine Kredit- und Ausfallrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalbetrag angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage betrifft Zuzahlungen der Gesellschafter im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und ist zum Nennwert bewertet. In dem Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen werden die von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und anderen Zuschussgebern gewährten Investitionszuschüsse passiviert. Die Auflösung der Sonderposten wird ergebniswirksam und linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der begünstigten Anlagengegenstände vorgenommen. Die Rückstellungen werden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten werden berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag bilanziert, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 4. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023 ist als Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) beigefügt. Die Finanzanlagen betreffen die 100%ige Beteiligung der Magdeburger Hafen GmbH an der Schönebecker Hafen GmbH, Schönebeck. Die Beteiligung wurde in den Vorjahren wertberichtigt und stand in den Vorjahren nur noch mit einem Erinnerungswert von EUR 0,51 (DM 1,00) zu Buche. Im Jahr 2011 legte die Magdeburger Hafen GmbH einen Betrag in Höhe von EUR 326.223,25 zur Darlehenstilgung der Schönebecker Hafen GmbH in ihre Tochtergesellschaft ein. Bei der Einlage handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung. Die Schönebecker Hafen GmbH verfügt zum 31.12.2023 über ein Eigenkapital von TEUR 564 und erzielte einen Jahresüberschuss von TEUR 52. Für die zukünftigen Jahre wird ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet. Es bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 545), die in Höhe TEUR 530 wertberichtigt sind, da die Magdeburger Hafen GmbH für diese Forderungen den Rangrücktritt erklärt hat. Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 34 resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten u.a. Forderungen gegen das Finanzamt aus Vorsteuern im Folgejahr abziehbar (TEUR 21), Forderungen gegen das Landesverwaltungsamt auf Ausgleichzahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 AEG (TEUR 43). Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen, Beträge aus Umbuchungen aus der Position Grundstücke aufgrund der letzten Betriebsprüfung, Leasingsonderzahlungen und Service-Verträge mit 3 Jahren Laufzeit. In der Kapitalrücklage werden u.a. Übertragungen von Grundstücken durch die Gesellschafter auf die MHG ausgewiesen. In den Steuerrückstellungen werden insbesondere die Ertragsteuern für das Jahr 2020 ff. ausgewiesen. Auf die Bilanzierung aktiver latenter Steuern, die auf steuerlichen Verlustvorträgen resultieren, wird mit Verweis auf § 274 HGB verzichtet. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von gegenwärtig 31 %. Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Aufwendungen aus Rechtsstreitigkeiten (TEUR 506), Urlaubs- und Überstundenverpflichtungen (TEUR 81), Jubiläen (TEUR 7), Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 26), Archivierungskosten (TEUR 6), ausstehende Rechnungen (TEUR 15) sowie Instandhaltungskosten (TEUR 265). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen zum Stichtag Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 57. Die Verbindlichkeiten gliedern sich zum 31.12.2023 wie folgt (in TEUR):
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 12.880 durch Abtretung von Miet-/Pachtzinsforderungen und TEUR 182 durch Grundschulden besichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Von den sonstigen Verbindlichkeiten betreffen TEUR 128 (i.Vj. TEUR 276) Steuern. Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind enthalten:
Die periodenfremden Erträge beinhalten Erträge aus Ausgleichzahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 AEG aus dem Jahr 2022 in Höhe von TEUR 7. In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für die Altersversorgung von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2) enthalten. Die Abschreibungen betreffen in Höhe von TEUR 27 außerplanmäßige Abschreibungen auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von TEUR 8 enthalten. Weiterhin werden Verluste aus Anlagenabgängen (TEUR 381) und sonstige periodenfremde Aufwendungen (TEUR 36) ausgewiesen. In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinsen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr TEUR 8) enthalten. Unter den Sonstigen Steuern werden im Wesentlichen Grundsteuern (TEUR 84), Umsatzsteuernachzahlungen aus der Betriebsprüfung (TEUR 73), Ökosteuern (TEUR 12) sowie Kfz-Steuern (TEUR 5) ausgewiesen. 5. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 1.464.186,80 auf neue Rechnung vorzutragen. 6. SONSTIGE ANGABEN Trennungsrechnung nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz Die Ergebnisse für die betriebene Hafenbahn der Magdeburger Hafen GmbH betreffen:
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Bestellobligo mit T€ 1.328 und Mietverträgen mit jährlich TEUR 14. Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge Zum Geschäftsführer ist Herr Dr. Heiko Maly, Dipl.- Ingenieur bestellt. Es erfolgt gem. § 286 (4) HGB keine Angabe der Bezüge. Der Aufsichtsrat setzt sich 2023 wie folgt zusammen: Frau Simone Borris (Vorsitzende) Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Magdeburg Herr Helmut Herdt (stv. Vorsitzender) Pensionär, ehem. Sprecher der Geschäftsführung der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG Herr Bernd Heynemann, Pensionär Herr Olaf Meister, Rechtsanwalt Es wurden für 2023 Vergütungen (Sitzungsgelder) von insgesamt EUR 357,91 gezahlt. Angaben zu Arbeitnehmern Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Magdeburg, 15. Mai 2024 gez. Dr. Heiko Maly, Geschäftsführer AnlagespiegelEntwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 25.11.2024 festgestellt. Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.464.186,80 € auf neue Rechnung vorzutragen. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Magdeburger Hafen GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Magdeburger Hafen GmbH, Magdeburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Magdeburger Hafen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Magdeburg, 15. Mai 2024 CT
Lloyd GmbH
Dipl.-Ökon. Gerd Kleveman, Wirtschaftsprüfer ppa. Dipl.-Kffr. Yvonne Dietrich, Wirtschaftsprüfer |
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