Neukirchener Verlagsgesellschaft mbH

Andreas-Bräm-Straße 18, 47506 Neukirchen-Vluyn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 5149
Vorher
Verlagsgesellschaft des Erziehungsvereins mbH
Eingetragen
18.7.1983
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVerlegen von BüchernVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
Betreiben von Verlagen und Buchhandlungen mit christlicher Ausrichtung. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit dem gleichen Geschäftszweck beteiligen. Sie ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ruth Atkinson
seit 10.5.2021
Prokura
Annegret Puttkammer
seit 7.1.2021
Geschäftsführer
Mathias Türpitz
seit 15.2.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Neukirchener Erziehungsverein in Neukirchen-Vluyn
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Neukirchener Erziehungsverein in Neukirchen-Vluyn
Germany
4000000
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
14.29%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Neukirchener Verlagsgesellschaft mbH

Neukirchen-Vluyn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A K T I V A

31.12.2023

31.12.2022

EUR

EUR

A.

Anlagevermögen

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

4.851,51

8.846,51

II.

Sachanlagen

31.505,00

56.342,00

III.

Finanzanlagen

6.760,00

6.760,00

43.116,51

71.948,51

B.

Umlaufvermögen

I.

Vorräte

626.460,32

553.310,01

II.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

243.434,38

263.527,54

III.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

26.819,86

70.950,67

896.714,56

887.788,22

C.

Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

872,00

939.831,07

960.608,73

P A S S I V A

31.12.2023

31.12.2022

EUR

EUR

A.

Eigenkapital

I.

Gezeichnetes Kapital

2.045.167,52

2.045.167,52

II.

Verlustvortrag

-1.734.212,68

-1.764.590,15

III.

Jahresüberschuss

46.199,49

30.377,47

357.154,33

310.954,84

B.

Rückstellungen

66.849,31

56.691,78

C.

Verbindlichkeiten

515.827,43

592.962,11

-

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:

EUR 515.827,43 (Vj. EUR 592.962,11)

-

davon gegenüber Gesellschafter

EUR 269.103,82 (Vj. EUR 395.276,04)

939.831,07

960.608,73

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Die Neukirchener Verlagsgesellschaft mbH hat Ihren Sitz in Neukirchen-Vluyn und wird im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5149 geführt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt. Ein Lagebericht wurde in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht aufgestellt.

Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert übernommen.

Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB wurden nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften angewandt.

Die Umstellung des gezeichneten Kapitals von DM 4.000.000,00 auf Euro ist noch nicht erfolgt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Erläuterungen zur Bilanz

Der Jahresabschluss ist in EURO aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches werden angewendet.

Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Gliederungsschema gemäß § 266 HGB.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entspricht im Regelfall den amtlichen steuerlichen AfA-Tabellen. Bei immateriellen Vermögensgegenständen beträgt die Nutzungsdauer 3 bis 10 Jahre, bei Vermögensgegenständen des Postens "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" 4 bis 10 Jahre.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der Anlage zum Anhang.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten, die der Handelswaren zu Anschaffungskosten, beide unter Berücksichtigung eines in Abhängigkeit des Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahres gestaffelten Abschlags. Dabei wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Die auf den Bilanzstichtag angewandten Abschlagssätze zeigt die nachfolgende Tabelle:

Gesangbücher

übrige Bücher

Erscheinungsjahr

Abschlagssatz

Abschlagssatz

2023

0%

0%

2022

20%

30%

2021

40%

50%

2020

70%

80%

2019 und älter

100%

100%

Zum 31. Dezember 2023 wurden die Vorräte mit Ausnahme der Gesangsbücher um zusätzliche 10 % - Punkte abgeschrieben, um der derzeit festzustellenden Kaufzurückhaltung und daraus resultierenden Erhöhung des Lagerbestandes und der Lagerreichweite Rechnung zu tragen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt worden. Erkennbare Risiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Ein allgemeines Kreditrisiko und ein Zinsverlust bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch eine Pauschalwertberichtigung gedeckt.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt und betreffen vollständig Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen den Gesellschafter Neukirchener Erziehungsverein aus erbrachten Dienstleistungen in Höhe von T€ 33,2 sowie gegenüber der Diakoniestation in Höhe von TEUR 0,2.

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die liquiden Mittel valutieren zum Nennwert.

Die Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung passiviert und zu ihrem Erfüllungsbetrag bewertet worden und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt waren.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beläuft sich auf € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Neukirchener Erziehungsverein. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 203,1) sowie Verbindlichkeiten aus der Abführung von Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Organschaft mit dem Neukirchener Erziehungsverein (T€ 65,9).

Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen in Dortmund (KZVK). Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert.

Die KZVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversicherung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Als Beitrag werden 5,6 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes erhoben. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter T€ 168,3.

3. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (Köpfe) betrug 20.

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Frau Annegret Puttkammer, Direktorin des Neukirchener Erziehungsvereins, Neukirchen-Vluyn

Herr Mathias Türpitz, Verwaltungsdirektor des Neukirchener Erziehungsvereins, Neukirchen-Vluyn

Die Geschäftsführer sind berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Hinsichtlich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Nach Ablauf des Jahres 2023 sind keine Ereignisse eingetreten, die für die Gesellschaft von wesentlicher (finanzieller) Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten.

Bezüge oder Leistungen verwandter Art wurden an die Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr nicht vergütet.

Neukirchen-Vluyn, den 2. Juli 2024

Herr Mathias Türpitz

Frau Annegret Puttkammer

Feststellungsbeschluss

Die Gesellschafterversammlung hat am 7. Oktober 2024 den vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt.

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