Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gregor Dr. Kausträter seit 21.12.2023 | Prokura |
Gerhard Werner Wolfgang Brettschneider seit 21.12.2023 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aluminiumwerk Unna AktiengesellschaftUnnaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft, UnnaI. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Die Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna, betreibt die Herstellung und den Vertrieb von Metallwaren aller Art. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Hamm des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3045 eingetragen. Der Jahresabschluss der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft (AWU) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB. sowie unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft hat die für sie geltenden Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des AktG unverändert angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bei der Bilanzierung werden die generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der § 246 bis 256a HGB sowie die besonderen Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 277 HGB) angewandt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Es werden Nutzungsdauern zwischen 3 und 15 Jahren unterstellt. Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten, angemessene Gemeinkosten und Werteverzehr des Anlagevermögens. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden ebenfalls nicht einbezogen. Bei den Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wird die lineare Methode unter Beachtung der tatsächlichen Nutzungsdauer angewandt und gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben. Zugänge von beweglichen materiellen Anlagegütern werden zeitanteilig abgeschrieben. Abgänge erfolgen zu historischen Anschaffungskosten, verringert um die aufgelaufene Abschreibung. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 250 und € 800 betragen, sie werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 250 nicht übersteigen. Die Nutzungsdauer für Gebäude beträgt bis zu 50 Jahren, von technischen Anlagen und Maschinen zwischen 5 und 15 Jahren und für Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert angesetzt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei der Bewertung werden auch Wertminderungen berücksichtigt, die voraussichtlich nicht dauernd sind. Zuschreibungen werden unter Beachtung der bisher vorgenommenen Abschreibungen bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen zum Abschlussstichtag angesetzt, soweit keine Bewertungseinheiten bestehen. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das FiFo-Verfahren angewendet, das sich an den tatsächlichen Verhältnissen der Lagerhaltung orientiert. Soweit Bewertungseinheiten bestehen, werden am Bilanzstichtag die buchmäßig geführten Grund- und Sicherungsgeschäfte gegen den Markt bewertet. Die Saldierung der sich ergebenden Aufwendungen und Erträge spiegelt den nicht realisierten Gewinn oder Verlust wieder, wenn sämtliche Positionen zum Bilanzstichtag glattgestellt würden. Ergibt sich aus dieser Bewertung ein nicht realisierter Verlust, so wird dieser bilanziert. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt retrograd durch Abzug der Erlösschmälerungen, Fracht- und Verpackungskosten sowie der allgemeinen Verwaltungskosten und der Vertriebskosten von den produktbezogenen Verkaufserlösen nach Abzug der Bruttospanne und der Fremdkapitalkosten. Von den so ermittelten Werten werden bei den unfertigen Erzeugnissen entsprechend dem jeweiligen Veredelungsgrad weitere Abschläge vorgenommen. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Für besondere Risiken werden in angemessenem Umfang Einzelwertberichtigungen gebildet. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird unverändert ein Pauschalabschlag mit einem Satz von 1 % errechnet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Der Ansatz der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten folgt den Vorschriften des § 250 Abs. 1 HGB. Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) wird zum Nennwert bewertet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Rentensteigerungen von jährlich 2,00 % zugrunde gelegt. Annahmen hinsichtlich Lohn- und Gehaltsteigerungstrends erfolgten nicht, da den Pensionsrückstellungen ein geschlossenes Versorgungswerk zugrunde liegt und der Bestand an Pensionsberechtigen ausschließlich aus Rentnern und aus Mitarbeitern, die mit unverfallbaren Ansprüchen aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, besteht. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wird pauschal der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz, bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren, verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Marktzinssatzes (1,83 %) aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Zinssatzes (1,75 %) aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Abschlussstichtag T€ 1 (Vorjahr: T€ 3) und unterliegt der Ausschüttungssperre. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes werden im operativen Ergebnis erfasst. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren und dem Grunde nach vorhandenen Risiken und Verpflichtungen, der Ansatz wird in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssatz werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen 7 Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,07 % p.a. (Vorjahr 0,67 % p.a.) und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Bei der versicherungsmathematischen Berechnung werden zukünftig erwartete Gehaltssteigerungen in Höhe von jährlich 1,0 % berücksichtigt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Sie werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Soweit sich hieraus ein Aktivüberhang ergab, wurde dieser als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der aufgrund der Natur des Deckungsvermögens (verpfändete Bankguthaben) dem Nominalwert entspricht. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die in den Altersteilzeit-Rückstellungen passivierten Aufstockungsbeträge entsprechend ihrem individuellen Verpflichtungscharakter bilanziert. Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck bewertet. Die Berechnung der Rückstellung erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,75 % p.a. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Die Umrechnung der kurzfristigen Forderungen, der flüssigen Mittel sowie der Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag. Bei der Bewertung der langfristigen Fremdwährungsposten wird das Imparitätsprinzip berücksichtigt. Kurssicherungsgeschäfte werden dabei berücksichtigt. Siehe hierzu die weiteren Erläuterungen unter Bewertungseinheiten. Latente Steuern Aktive latente Steuern werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 HGB aktiviert. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz ermittelt, sofern sich diese in späteren Jahren voraussichtlich abbauen. Die Berechnung erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag und beträgt 32,66 %. Aktive und passive latente Steuern werden unsaldiert ausgewiesen. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. davon- Vermerk ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung der Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung einschließlich der kumulierten Abschreibungen zu den jeweiligen Bilanzposten im Jahre 2023 sind aus dem beigefügten Anlagespiegel vollständig ersichtlich. Angaben zum Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält 100 % des Kapitals der ALUnna Tubes USA, Inc., mit Sitz in Aurora, Colorado/ USA. Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2023 auf T€ 153 das Jahresergebnis 2023 beträgt T€ +26. Das Eigenkapital wurde zum Stichtagskurs bewertet. Des Weiteren hält die Gesellschaft 100 % des Kapitals der ALUnna Beteiligungs GmbH, mit Sitz in Unna. Das Eigenkapital dieser Gesellschaft beträgt zum 31.12.2023 T€ 24, der Jahresfehlbetrag 2023 beträgt T€ 0,3. Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses auf Ebene der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft wird gemäß § 290 Abs. 5 HGB verzichtet, da unsere Tochtergesellschaften für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von T€ 112 (Vorjahr: T€ 112) sonstige Vermögensgegenstände. Die sonstigen Vermögensgenstände enthalten eine Forderung gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 848) und eine Forderung gegen ein ehemaliges verbundenes Unternehmen in Höhe von T€ 2.939 (Vorjahr T€ 2.939). Aktive Latente Steuern Der in der Bilanz unsaldiert und gesondert ausgewiesene Posten "Aktive latente Steuern" beruht auf temporären sowie quasi-temporären Differenzen bei immateriellen Vermögensgegenständen, Finanzanlagen, Rückstellungen für Pensionen sowie sonstigen Rückstellungen. Die Differenzen resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen bei Pensions- und sonstigen Rückstellungen. Soweit Wertberichtigungen aufgrund bestehender Unsicherheiten hinsichtlich der Realisierbarkeit der aktiven latenten Steuern erforderlich waren, wurden diese angemessen berücksichtigt. Gezeichnetes Kapital
Es ergibt sich ein rechnerischer Wert von € 3,00 je Aktie. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Ermächtigungen des Vorstands zur Ausgabe von Aktien (genehmigtes Kapital) und zum Erwerb eigener Aktien bestanden im Geschäftsjahr 2023 nicht.
Die Kapitalrücklage enthält mit T€ 1.935 andere Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sowie mit T€ 33 Einstellungen in die Kapitalrücklage aus der Veräußerung eigener Anteile. Gewinnrücklage
Bilanzgewinn In den Bilanzgewinn von T€ 47.329 wurde ein Gewinnvortrag in Höhe von T€ 33.382 einbezogen. Ausschüttungsgesperrte Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 und § 253 Abs 6 HGB Die Ermittlung des maximalen Ausschüttungsbetrags stellt sich wie folgt dar:
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 6.688 (Vorjahr: T€ 5.895) ergeben sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Personalkosten in Höhe von T€ 2.604 (Vorjahr: T€ 1.760), Rückstellungen für Reklamationen T€ 166 (Vorjahr: T€ 330), ausstehende Eingangsrechnungen und Fixierungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 54), Rückstellungen für Frachten und Zölle T€ 738 (Vorjahr: T€ 999) . Die restlichen sonstigen Rückstellungen ergeben sich aus einer Vielzahl von Einzelrisiken. Unter den sonstigen Rückstellungen wurden im Vorjahr T€ 1.399 Steuerrückstellungen ausgewiesen. Die Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von T€ 2.548 wurde mit Deckungsvermögen in Höhe von T€ 1.439 verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden verpfändete Bankguthaben klassifiziert, die Anschaffungskosten entsprechen daher dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens. Aus dem Deckungsvermögen wurden keine Erträge erzielt. Eine Saldierung der Erträge aus dem Deckungsvermögen mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Altersteilzeitrückstellung ist gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB somit nicht erforderlich. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren - wie im Vorjahr - in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen. Nach Restlaufzeiten gliedern sich die Verbindlichkeiten wie folgt:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von T€ 652 durch Grundpfandrechte sowie in Höhe von T€ 3.544 durch Sicherungsübereignungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens/Umlaufvermögen besichert. In Summe wurden somit Sicherheiten in Höhe von T€ 4.196 für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestellt. Für sonstige Verbindlichkeiten wurden ebenfalls Sicherheiten in Form von Sicherungsübereignungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von T€ 3.088 gewährt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Eigentumsvorbehalte im branchenüblichen Umfang besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten mit T€ 389 (Vorjahr: T€ 273) Verbindlichkeiten aus Steuern. Die Veränderung der im Geschäftsjahr passivierten/aktivierten latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich in folgende Bereiche:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten T€ 327 aus Verkäufen von Anlagevermögen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Transport und Verpackungen in Höhe von T€ 8.620 (Vorjahr T€ 8.720), Instandhaltung in Höhe von T€ 7.195 (Vorjahr: T€ 3.768), für Mieten und Leasing von T€ 902 (Vorjahr: T€ 939) und für Beratungskosten in Höhe von T€ 610 (Vorjahr: T€ 696). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sonstige Steuern in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Außergewöhnliche periodenfremde Posten Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden zudem außergewöhnliche periodenfremde Posten in Höhe von T€ 910 ausgewiesen. Diese resultieren aus der Ausbuchung von Forderungen gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied und dessen nahestehenden Unternehmen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten in Höhe von T€ 0 periodenfremde Steuern. V. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse
Aus den von Kunden erhaltenen Wechseln erwarten wir aufgrund bisher regelmäßiger Zahlungseingänge keine Risiken. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Außerbilanzielle Geschäfte gem. § 285 Nr. 3 HGB Unsere Gesellschaft hat Forderungen in Höhe von T€ 7.624. an eine Factoringgesellschaft abgetreten. Das Factoring dient der kurzfristigen Verbesserung der Liquiditätssituation und der Kapitalstruktur. Alle Forderungsausfallrisiken gehen auf die Factoringgesellschaft über. Wir behalten jedoch zwecks Kundenpflege das Debitorenmanagement inne. Bewertungseinheiten gemäß §254 HGB/ Angaben gemäß § 285 Nr. 23 HGB Zur Absicherung von Risiken aus Kursschwankungen von Wechselkursen, Metallpreisen und Zinsen werden als Sicherungsgeschäfte Devisentermingeschäfte, Warentermingeschäfte sowie Zinsswapgeschäfte eingesetzt. Die Geschäfte werden nur über Partner mit sehr guter Bonität abgeschlossen. Wechselkurs- und Metallpreisrisiken werden im Rahmen von Makro-Hedges abgesichert, für Zinsrisiken kommen Mikro-Hedges zur Anwendung. Grund- und Sicherungsgeschäfte werden jeweils bilanziell als Bewertungseinheiten behandelt. Die buchmäßige Erfassung erfolgt mittels der Einfrierungsmethode. Bei den mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, die in Sicherungsbeziehungen enthalten sind, handelt es sich ausschließlich um laufende Einkaufs- und Absatzgeschäfte im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit. Angaben zu den Grundgeschäften: Gegen Währungsrisiken sind die folgenden Grundgeschäfte abgesichert:
Gegen Metallpreisrisiken sind die folgenden Grundgeschäfte abgesichert:
Gegen Zinsrisiken sind die folgenden Grundgeschäfte abgesichert:
Angaben zu den Sicherungsgeschäften: Zum Bilanzstichtag bestanden folgende derivative Finanzpositionen:
Das Nominalvolumen ist die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge derivativer Finanzgeschäfte. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den uns von unseren Banken und Brokern mitgeteilten und nach finanzmathematischen Methoden ermittelten Werten. Der Zeitwert gibt an, wie sich eine Glattstellung am Bilanzstichtag auf das Ergebnis ausgewirkt hätte. Negative Zeitwerte stehen für Verluste. Die am Abschlussstichtag bestehenden Forderungen in Fremdwährungen werden im Zeitraum vom 1. Januar bis 15. März 2024 fällig; dies gilt ebenso für die Devisentermingeschäfte. Die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten zukünftigen Umsätze werden (voraussichtlich) im Zeitraum bis zum 1. Dezember 2024 fällig. Dies gilt auch für die korrespondierenden Devisentermingeschäfte. Sobald absehbar wird, dass es zu zeitlichen Verschiebungen beim Zahlungsausgleich der Kundenforderungen oder der Abwicklung der Auftragseingänge kommt, werden die Laufzeiten der entsprechenden Devisenterminkontrakte angepasst. Die Sicherungsabsicht für die Wechselkursrisiken und die Metallpreisrisiken besteht für einen unbegrenzten Zeitraum, die Risiken werden in Form einer rollierenden Strategie gesichert. Entsprechend werden die Sicherungsbeziehungen für die Wechselkursrisiken und die Metallpreisrisiken fortlaufend verlängert, sie haben somit eine unbestimmte Laufzeit. Da für die genannten Risiken jeweils spezifische Sicherungsinstrumente abgeschlossen werden, stimmen die risikobestimmenden Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft grundsätzlich überein. Die Beurteilung der Effektivität der Makro Hedges erfolgt jeweils zum Abschlussstichtag durch die Betrachtung der beizulegenden Zeitwerte der jeweiligen Bewertungseinheit. Ergibt sich ein negativer Saldo, wird eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Per Saldo positive beizulegende Zeitwerte bleiben bilanziell unberücksichtigt. Weiterhin werden derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Zinsrisiken eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich um einen Zinsswap. Der beizulegende Zeitwert dieses Zinsswaps entspricht grundsätzlich dem Marktwert des derivativen Finanzinstrumentes, wie er uns von dem Kreditinstitut mitgeteilt wurde. Der Zinsswap wurde zur Absicherung der variablen Zinszahlungen aus einer langfristigen Finanzierung abgeschlossen. Die Bestimmung der Effektivität erfolgt durch die Critical Term Match Methode. Hiernach werden sich die gegenläufigen Wertänderungen voraussichtlich vollständig ausgleichen, da Grund- und Sicherungsgeschäfte denselben Risiken ausgesetzt sind. Der Zinsswap hat zum Bilanzstichtag einen positiven Marktwert in Höhe von T€ 5. Aufgrund des positiven Saldos der gebildeten Bewertungseinheit werden die negativen Marktwerte nicht passiviert. Personalbestand
Vorstand Dipl.-Ing. Volker A. Findeisen Dr.-Ing. Gerhard Schroeder (bis 30.11.2023) Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr an:
Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Bezüge des Vorstands verzichtet. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats wurde im Geschäftsjahr mit T€ 6 vergütet. Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB Zum Abschlussstichtag belief sich das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für auf das Geschäftsjahr entfallende Dienstleistungen auf T€ 79. Das als Aufwand erfasste Honorar entfiel zu T€ 79 für Abschlussprüfungsleistungen und T€ 0 auf sonstige Beratungsleistungen. Angaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen. Bei den erbrachten Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um gewährte Finanzierungen zu marktüblichen Bedingungen. Angaben gem. §§ 160, 20 Abs. 6 AktG Die Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105756) hat uns am 31. August 2017 gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie unmittelbar und mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 3045) gehört, da ihr neben den unmittelbar gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG weitere Aktien über die von ihr abhängige Aluminiumwerk Unna Beteiligungs GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 7949) zuzurechnen ist. Die Liaoning Zhongwang Group Company Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, hat uns am 31. August 2017 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 3045) gehört, da ihr diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die von ihr abhängige Gesellschaften, (i) die Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105756) und (ii) die Aluminiumwerk Unna Beteiligungs GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 7949) zuzurechnen ist. Die Liaoning Zhongwang Superior Fabrication Investment Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, hat uns am 31. August 2017 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 3045) gehört, da ihr diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die von ihr abhängige Gesellschaften, (i) die Liaoning Zhongwang Group Company Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (ii) die Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105756) und (iii) die Aluminiumwerk Unna Beteiligungs GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 7949) zuzurechnen ist. Die Zhongwang China Investment (HK) Limited mit Sitz in Hong Kong, Volksrepublik China, hat uns am 31. August 2017 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 3045) gehört, da ihr diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die von ihr abhängige Gesellschaften, (i) die Liaoning Zhongwang Superior Fabrication Investment Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (ii) die Liaoning Zhongwang Group Company Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (iii) die Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105756) und (iv) die Aluminiumwerk Unna Beteiligungs GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 7949) zuzurechnen ist. Die Zhongwang China Investment Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln hat uns am 31. August 2017 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 3045) gehört, da ihr diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die von ihr abhängige Gesellschaften, (i) die Zhongwang China Investment (HK) Limited mit Sitz in Hong Kong, Volksrepublik China, (ii) die Liaoning Zhongwang Superior Fabrication Investment Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (iii) die Liaoning Zhongwang Group Company Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (iv) die Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105756) und (v) die Aluminiumwerk Unna Beteiligungs GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 7949) zuzurechnen ist. Die China Zhongwang Holdings Limited (Cayman) mit Sitz auf den Kaimaninseln hat uns am 31. August 2017 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 3045) gehört, da ihr diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die von ihr abhängige Gesellschaften, (i) die Zhongwang China Investment Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, (ii) die Zhongwang China Investment (HK) Limited mit Sitz in Hong Kong, Volksrepublik China, (iii) die Liaoning Zhongwang Superior Fabrication Investment Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (iv) die Liaoning Zhongwang Group Company Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (v) die Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105756) und (vi) die Aluminiumwerk Unna Beteiligungs GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 7949) zuzurechnen ist. Die Zhongwang International Group Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln hat uns am 31. August 2017 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 3045) gehört, da ihr diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die von ihr abhängige Gesellschaften, (i) die China Zhongwang Holdings Limited (Cayman) mit Sitz auf den Kaimaninseln, (ii) die Zhongwang China Investment Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, (iii) die Zhongwang China Investment (HK) Limited mit Sitz in Hong Kong, Volksrepublik China, (iv) die Liaoning Zhongwang Superior Fabrication Investment Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (v) die Liaoning Zhongwang Group Company Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (vi) die Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105756) und (vii) die Aluminiumwerk Unna Beteiligungs GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 7949) zuzurechnen ist. Die Radiant Day Holdings Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln hat uns am 31. August 2017 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 3045) gehört, da ihr diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die von ihr abhängige Gesellschaften, (i) die Zhongwang International Group Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, (ii) die China Zhongwang Holdings Limited (Cayman) mit Sitz auf den Kaimaninseln, (iii) die Zhongwang China Investment Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, (iv) die Zhongwang China Investment (HK) Limited mit Sitz in Hong Kong, Volksrepublik China, (v) die Liaoning Zhongwang Superior Fabrication Investment Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (vi) die Liaoning Zhongwang Group Company Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (vii) die Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105756) und (viii) die Aluminiumwerk Unna Beteiligungs GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 7949) zuzurechnen ist. Die Prime Famous Management Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln hat uns am 31. August 2017 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 3045) gehört, da ihr diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die von ihr abhängige Gesellschaften, (i) die Radiant Day Holdings Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, (ii) die Zhongwang International Group Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, (iii) die China Zhongwang Holdings Limited (Cayman) mit Sitz auf den Kaimaninseln, (iv) die Zhongwang China Investment Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, (v) die Zhongwang China Investment (HK) Limited mit Sitz in Hong Kong, Volksrepublik China, (vi) die Liaoning Zhongwang Superior Fabrication Investment Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (vii) die Liaoning Zhongwang Group Company Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (viii) die Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105756) und (ix) die Aluminiumwerk Unna Beteiligungs GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 7949) zuzurechnen ist. Der Liu Family Trust mit Sitz auf den Kaimaninseln hat uns am 31. August 2017 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 3045) gehört, da ihm diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die von ihm abhängige Gesellschaften, (i) die Prime Famous Management Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, (ii) die Radiant Day Holdings Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, (iii) die Zhongwang International Group Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, (iv) die China Zhongwang Holdings Limited (Cayman) mit Sitz auf den Kaimaninseln, (v) die Zhongwang China Investment Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, (vi) die Zhongwang China Investment (HK) Limited mit Sitz in Hong Kong, Volksrepublik China, (vii) die Liaoning Zhongwang Superior Fabrication Investment Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (viii) die Liaoning Zhongwang Group Company Limited mit Sitz in Liaoyang City, Volksrepublik China, (ix) die Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105756) und (x) die Aluminiumwerk Unna Beteiligungs GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 7949) zuzurechnen ist. Die Wiese Familien GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 7027) hat uns am 1. September 2017 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr (und zwar weder unmittelbar noch mittelbar) mehr als der vierte Teil der Aktien und nicht mehr (und zwar weder unmittelbar noch mittelbar) eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 3045) gehören. Die Wiese Beteiligungs GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 8028) hat uns am 1. September 2017 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr (und zwar weder unmittelbar noch mittelbar) mehr als der vierte Teil der Aktien und nicht mehr (und zwar weder unmittelbar noch mittelbar) eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna (AG Hamm, HRB 3045) gehören. Angaben gemäß § 285 Nr. 34 HGB Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 13.947 ab. Nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von T€ 33.382 beträgt der Bilanzgewinn T€ 47.329. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von T€ 47.329 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Direkte Auswirkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine erwarten wir nicht. Es werden weder relevante Geschäftsbeziehungen in der Ukraine noch in Russland gepflegt.
Unna, den 29. Mai 2024 Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft Volker A. Findeisen, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft Unsere Gesellschaft ist als Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna unter der Registernummer HR B 3045 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm eingetragen. Gegenstand unserer Gesellschaft ist die Produktion und der Vertrieb von Metallwaren aller Art mit dem Schwerpunkt der Produktion von Rohren und rohrähnlichen Profilen aus Aluminium und Aluminium-Legierungen. Im August 2017 wurde die Mehrheit der Gesellschaftsanteile der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft durch die Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH übernommen. Zum 31.12.2023 hält die Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH 99,72 % der Aktien der Gesellschaft, davon 72,73 % mittelbar über die Zwischengesellschaft Aluminiumwerk Unna Beteiligungs GmbH. Der Liu Family Trust mit Sitz auf den Kaimaninseln besitzt daher ebenfalls seit August 2017 eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) über die Zwischengesellschaften an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft. 2. Die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes Die wirtschaftliche Situation in Deutschland trübte sich im Jahr 2023 in Fortsetzung der Entwicklung des Vorjahres weiter ein. Das Bruttoinlandsprodukt sank um 0,4 %, während in der Europäischen Union das Bruttoinlandsprodukt durchschnittlich um 0,5 % stieg. Die Industrieproduktion in Deutschland sank im zweiten Jahr in Folge um 0,7 %. (Aluminium Deutschland e.V., TKA-L Abschlusssitzung 2023, 05.12.23) Durch die in der Nach-Pandemie-Ära stark gestiegene Inflation (6,9 % im Jahr 2022) sah sich die Europäische Zentralbank gezwungen, am 27. Juli 2022 den Zinssatz von 0 % auf 0,5 % anzuheben. In der nachfolgenden Zeit erfolgten weitere Zinsschritte bis zu einem Zinssatz von 4,5 %, der am 20. September 2023 festgelegt wurde. Diese Verteuerung von Krediten zur Eindämmung der Inflation von 6 % im Jahr 2023 führte zu einem massiven Einbruch in der Bauindustrie. Die Zahl der Baugenehmigungen sank im Jahr 2023 um ca. 40 % parallel zum Anstieg der Leitzinsen. Dies führte auch zu einem Bedarfsrückgang im Bereich Maschinenbau, da entsprechende Ausrüstungen und Baumaschinen nicht mehr geordert wurden. (Aluminium Deutschland e.V., TKA-L Abschlusssitzung 2023, 05.12.23; Statista GmbH, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/201216/umfrage/ezb-zinssatz-fuer-das-hauptrefinanzierungsgeschaeft-seit-1999/) Die Geschäftsentwicklung im Bereich Verkehr wirkte stabilisierend in dieser Situation. Die Produktion von Personenkraftwagen wurde um 15 % im Vergleich zum Vorjahr gesteigert, wobei das Wachstum hauptsächlich von der Produktion von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen getragen wurde. Die Luftfahrtindustrie konnte sich nach dem quasi Produktionsstopp im Jahr 2020 schneller als erwartet erholen. Airbus vermeldete im Jahr 2023 Rekordzahlen in Bezug auf Flugzeugablieferungen. Auch Boeing steigerte die Auslieferungszahlen, blieb aber noch unter dem Vor-Pandemie-Niveau. (Aluminium Deutschland e.V., TKA-L Abschlusssitzung 2023, 05.12.23; Süddeutsche Zeitung, https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/airbus-auftragsrekord-boeing-1.6331728, 11.01.2024) Deutschland ist ein bedeutender Standort für Strangpresswerke in Europa. Der Bedarf an Strangpressprodukten in Deutschland betrug im Jahr 2023 980.644 t. Nur ca. 34% dieses Bedarfes wurde im Jahr 2023 noch durch einheimische Hersteller gedeckt. Der Importdruck durch ausländische Hersteller ist eine seit Jahrzehnten bekannte Situation in der Branche. In den letzten 10 Jahren sank der Lieferanteil deutscher Strangpresswerke am Gesamtbedarf von 46,5% auf 34%, ohne dass eine Trendumkehr erkennbar wäre. Insbesondere Hersteller aus der Türkei, Polen, Rumänien, Tschechien und Griechenland konnten in den letzten drei Jahren ihren Marktanteil in Deutschland erheblich ausbauen. Dabei fallen ganz besonders die Hersteller aus der Türkei im Markt auf, die scheinbar von besonders günstigen Rahmenbedingungen bei der Metall- und Energieversorgung profitieren können. (Aluminium Deutschland e.V., TKA-L Abschlusssitzung 2023, 05.12.23) Mit großer Besorgnis muss weiterhin die Entwicklung im Bereich der Produktion von Hüttenaluminium betrachtet werden. Das Jahr 2023 brachte einen Rückgang in Höhe von 45 % auf 189.471 Tonnen. Dies muss in den Kontext der bereits starken Reduzierung im Vorjahr von 33% gestellt werden. Die aktuellen Strompreise in Europa lassen eine Produktion von Hüttenaluminium in Deutschland aber auch in Europa zu Weltmarktpreisen nicht mehr zu. Die Versorgungssicherheit könnte auf mittlere Sicht beeinträchtigt werden. Im Jahr 2022 betrug das Defizit zwischen Aluminiumproduktion und Nachfrage in Europa bereits 5.394.000 Tonnen. Die in Europa vorgenommenen Produktionskürzungen lassen keine Trendumkehr erwarten. (Aluminium Deutschland e. V., https://www.aluminiumdeutschland.de/wp-content/uploads/2024/01/2024-01-PM- Deutsche-Aluminiumindustrie-Mehr-Vernunft-in-der-Wirtschaftspolitik-notwendig.pdf ; TRIMET Aluminium SE, Metallfrühstück 2023) Den in Bezug auf die produzierte Tonnage größten Anteil an der deutschen Aluminiumproduktion hält das Recyclingaluminium. Zwar wurde mit 2,786 Millionen Tonnen der Vorjahreswert um 6 % verfehlt, dennoch verdeutlicht die schiere Menge die Bedeutung der Aluminiumindustrie für die Kreislaufwirtschaft und den European Green Deal. (Aluminium Deutschland e. V., https://www.aluminiumdeutschland.de/wpcontent/uploads/2024/01/2024-01-PM-Deutsche-Aluminiumindustrie-Mehr-Vernunft-inder-Wirtschaftspolitik-notwendig.pdf ) Die deutschen Aluminiumhalbzeug - Produzenten stellten im Jahr 2023 insgesamt 2,33 Mio. Tonnen Aluminium Halbzeuge her; davon entfielen 500.109 t auf den Bereich der Press- und Ziehprodukte. Dies entspricht einem Rückgang um 15 % gegenüber dem Jahr 2022. Die Mengen für Press- und Ziehprodukte unterteilen sich in die Kategorien Strangpresspressprofile, Stangen sowie Rohre und Draht. Die Produktionsmenge für Strangpressprofile betrug 425.801 t, was einen Rückgang von 17,2% gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die Menge für Stangen reduzierte sich nur um 2,7% auf 42.338 t. In der Kategorie Rohre und Draht erhöhte sich die Produktionsmenge entgegen dem Markttrend um 0,9% auf insgesamt 31.970 t. (Aluminium Deutschland e. V ., https://www.aluminiumdeutschland.de/wp-content/uploads/2024/01/2024-01-PM- Deutsche-Aluminiumindustrie-Mehr-Vernunft-in-der-Wirtschaftspolitik-notwendig.pdf ) Auf die Branchen bezogen, musste bei den Ablieferungen von Strangpressprofilen für die Bauindustrie ein Rückgang von 34,2% an produzierter Menge hingenommen werden. Im Bereich Maschinenbau reduzierte sich die Menge an Strangpressprofilen um 23%. Einzig in den Transportsektor konnten stabile Mengen (+1,6%) geliefert werden. (Aluminium Deutschland e.V., TKA-L Abschlusssitzung 2023, 05.12.23) Während des Jahres 2023 lag die Spitzennotierung für Primäraluminium an der London Metal Exchange (LME) bei 2.662 $ je t und damit um 33% unter dem Spitzenwert des Vorjahres. Der Durchschnittspreis 2023 lag mit 2.285 $ je t um 15,8% unter Vorjahr. In Euro notiert lag der LME - Durchschnittswert mit 2.114 € je t um 17,6% unter dem Vorjahreswert. Wir verfolgen nach wie vor konsequent den strategischen Ansatz, Rohstoffverteuerungen als auch Rohstoffpreisreduzierungen so zeitnah wie möglich an unsere Kunden weiterzugeben. (Cell-Data International S.R.L., Historische Angaben) Der US-Dollar als unsere wichtigste Fremdwährung hatte seine höchste Notierung während des Jahres 2023 bei 1,047 $ je € und erreichte einen Jahresdurchschnitt von 1,0812 $ je €. Der Durchschnittswert lag damit um 2,7% über dem Vorjahreswert in Höhe von 1,053 $ je €. (Cell-Data International S.R.L., Historische Angaben) 3. Geschäftsverlauf 2023 Der Absatz unserer Press- und Ziehprodukte lag mit 9.558 t um 18,2 % unter der Vorjahresmenge von 11.688 t. Dies entsprach in etwa der allgemeinen Marktentwicklung für Strangpressprodukte in Deutschland und dem übrigen Europa. Der Gesamtumsatz der Gesellschaft stieg aber im Jahr 2023 nochmalig um 7,8% auf 121,9 Mio. Euro. Die sich bereits im Jahr 2022 abzeichnende Entwicklung bei der Nachfrage in den jeweiligen Abnehmermärkten hatte sich im Jahr 2023 fortgesetzt. Die Nachfrage nach gezogenen Rohren für die Luftfahrtindustrie und für Antriebswellen im Automotivbereich zog weiter an. Im Gegensatz dazu reduzierte sich der Bedarf an gepressten Produkten in den Abnehmermärkten Maschinenbau und Handel. Besonders deutlich wird dies bei der Betrachtung der Umsatzanteile nach Branchen im Vorjahresvergleich.
Der Umsatzanteil für Luftfahrtprodukte erhöhte sich von 22% im Jahr 2022 auf 30% im Jahr 2023. Ebenfalls stieg der Umsatzanteil für den Fahrzeugbau von 13% auf 18%. Im Gegenzug fiel der Umsatzanteil für den Maschinenbau von 31% auf nur noch 25%. Die Gesamtproduktion betrug im Jahr 2023 9.838 t und lag somit 13,6% unterhalb der Vorjahresmenge. Durch den vermehrten Bedarf aus der Luftfahrt- und Automobilindustrie verschob sich der Produktmix hin zu gezogenen Rohren. Während im Jahr 2022 eine hohe Kapazitätsauslastung im Bereich Presswerk zu verzeichnen war, wechselte die hohe Auslastung im Jahr 2023 in die Bereiche Rohrzug und Fertigmacherei. Die Anzahl der Ziehkilometer und die optimale Nutzung von Öfen und Entfettungsanlagen waren der Gradmesser für die schnellstmögliche Abarbeitung der Aufträge für gezogene Rohre. Dazu wurden alle im Werk verfügbaren Kapazitäten durch Schichtmodelle aktiviert, beziehungsweise bereits vorhandene Maschinen aufgebaut, um identifizierte Engpässe zu entschärfen. Der Auftragseingang sank um 15,9 % auf 8.117 t (Vorjahr 9.647 t). Bewertet in € verringerte sich der Auftragseingang um 10,9 % auf 103,4 Mio. € (Vorjahr 116 Mio. €). Die Gründe liegen hier bei der reduzierten Nachfrage im Markt und der zum Teil erhöhten Wettbewerbsintensität, die gerade indirekt aus den im Markt fehlenden Mengen aus der Bauindustrie resultiert. Zusätzlich führen die gewünschten kurzen Lieferzeiten bei den Kunden zu einem Strategiewechsel von langfristigen Bestellungen hin zur kurzfristigen Bedarfsdeckung. In der Summe führte der rückläufige Auftragseingang zu einem Auftragsbestand von 50,2 Mio. Euro am 31.12.2023. Dies entspricht einer Reduktion gegenüber dem 31.12.2022 von 16 Mio. Euro. Die Reklamationsquote des Vorjahres mit 0,42% konnte im Jahr 2023 auf 0,23% fast halbiert werden und befindet sich somit auf einem weiterhin hervorragenden Niveau. Wenige größere vermeidbare Reklamation bestimmen das Bild. Nach wie vor ist diese Quote ein Beleg für unsere sorgfältige Produktion und umfassende interne Prüfungen. 4. Bewertung der Prognose des Vorjahres Ausgehend vom starken Umsatzwachstum im Jahr 2022 wurde eine weitere Steigerung des Umsatzes von 7,9% für das Jahr 2023 geplant. Diese Planung konnte erfolgreich umgesetzt werden. Allerdings wurde der Umsatz, stärker als im Budget geplant, mit gezogenen Rohren erzielt, die weniger Materialeinsatz und eine höhere Fertigungstiefe bedeuteten. Diese Entwicklung wurde von der Fertigung flexibel durch aktives Management der auftretenden Engpässe im Bereich Rohrzug und Fertigmacherei adaptiert. Der rückläufige Auftragseingang führte zu einer Reduzierung der Lieferzeiten für Kunden. Dadurch mussten keine kurzfristigen Eilaufträge von wichtigen Kunden mehr akzeptiert werden, die die Liefertermineinhaltung für bestehende Aufträge in enorme Schwierigkeiten brachte. Am 15. Dezember 2022 beschloss der Deutsche Bundestag die sogenannte Strom- und Gaspreisbremse. Strompreise für Unternehmen oberhalb von 13 Ct pro kWh wurden für 70% der historischen Bezugsmenge in einem komplizierten Berechnungsverfahren von der Bundesregierung kompensiert. Diese Kompensation war außerdem an verschiedene Bedingungen wie Beschäftigung, Energieverbrauchsmenge, Unternehmensgröße und Reinvestition in die Produktion erneuerbarer Energien gekoppelt. Zusätzlich wurden die hohen Strompreise im Januar und Februar nur auf Basis des niedrigen Strompreises vom März 2023 erstattet. (DIHK, Webinar zur Strom- und Gaspreisbremse; Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/gesetzstrompreisbremse.pdf? blob=publicationFile&v=4 ) Aufgrund der im Jahr 2023 sinkenden Strompreise war für die Aluminiumwerk Unna AG diese Regelung nur für das erste Quartal 2023 relevant. Trotzdem wurde am Beispiel der Strompreisbremse deutlich, dass heutzutage staatliche Unterstützung nur mit hohen bürokratischen Hürden und zu unkalkulierbaren Konditionen zur Verfügung gestellt wird. Die höheren Energiekosten wurden, wie im Jahr 2022 bereits begonnen, weiter den Kunden in Rechnung gestellt. Die für die Kunden transparente Kalkulation der Energieaufschläge wurde allgemein akzeptiert. Das geplante Ergebnis des Jahres 2023 konnte durch die vorstehend beschriebenen Umstände übertroffen werden. Dabei wäre der veränderte Produktmix nochmals hervorzuheben. 5. Qualitätsmanagementsystem Für das Qualitätsmanagementsystem der Gesellschaft standen im Jahr 2023 die Überwachungsaudits der TÜV NORD Cert GmbH der integrierten Managementsysteme nach DIN EN ISO 9001 / DIN EN 9100 sowie DIN EN ISO 14001 / DIN EN ISO 50001 zur Aufrechterhaltung der Zertifizierungen an. Beide Überwachungsaudits konnten erfolgreich mit nur einer Minor-Abweichung abgeschlossen werden. Die Abweichung wurde gem. den geltenden Regeln analysiert und mit den Nachweisen zur Implementierung der notwendigen Maßnahmen abgeschlossen. Für die NADCAP-Heat Treatment Zertifizierung durch die PRI (Performance Review Institute) konnten wir in 2022 den 24-Monate-Merit Status erreichen und somit findet das nächste Audit erst im ersten Quartal 2024 statt (Nachtrag aus 2024: Das Audit fand vom 5.02. bis 09.02.2024 statt. Es wurde mit 0 Abweichungen abgeschlossen und der 24-Monate-Merit-Status wurde aufrechterhalten). Die Anzahl der Kundenaudits nahm nach den Jahren 2020 - 2022 wieder deutlich zu. 16 Kunden haben Prozess- / Produkt- / Kapazitätsaudits durchgeführt. Hier wurden wenige Abweichungen festgestellt, die entsprechenden Abstellmaßnahmen wurden festgelegt und implementiert. In 2023 sollte erstmals auch die Wirbelstromprüfung (eddy current, kurz ET) als spezieller Prozess NDT (Non Destructive Testing) NADCAP zugelassen werden. Am 15. und 16. Mai 2023 fand das Initial NADCAP-Audit durch die PRI gemäß den geltenden Checklisten für NDT ET statt. Mit nur zwei Minor- Abweichungen im Initial Audit wurde die Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen. Dies ist ein beachtlicher Erfolg für das erste Audit. 6. Vermögenslage / Investitionen / Finanzierung Im Geschäftsjahr 2023 hat die Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von insgesamt T€ 3.079 (Vorjahr: T€ 2.527) vorgenommen. Insgesamt lagen die Investitionen damit um T€ 534 unter den Abschreibungen, die sich auf T€ 3.613 (Vorjahr: T€ 3.510) beliefen. Das Vorratsvermögen ist um T€ 1.192 auf T€ 31.632 gesunken. Der Grund für diesen Rückgang ist maßgeblich zurückzuführen auf die Position Rohstoffe und Unfertige Erzeugnisse. Die Bestände an Fertigerzeugnissen erhöhten sich um T€ 2.750. Die Bestände an unfertigen Erzeugnissen verminderten sich um T€ 1.615 und die Rohstoffbestände verminderten sich um T€ 2.327. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen valutieren um T€ 2.143 über dem Vorjahreswert, im Wesentlichen bedingt durch gestiegene Auslandsumsätze und damit einhergehende längere Zahlungsziele. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 112 sind unverändert. Diese verkörpern Forderungen gegen die Aluminiumwerk Unna Beteiligungs GmbH. Die sonstigen Vermögensgegenstände i. H. v. T€ 10.241 (Vorjahr: T€ 7.029) beinhalten im Wesentlichen die Forderungen gegen ein ehemaliges verbundenes Unternehmen i. H. v. T€ 2.939 (Vorjahr: T€ 2.939). Des Weiteren beinhalten die sonstigen Vermögensgegenstände Umsatzsteuerforderungen i. H. v. T€ 793 (Vorjahr: T€ 245) und Forderungen gegen den Factor i. H. v. T€ 4.758 (Vorjahr: T€ 1.571). Der Bestand an liquiden Mitteln beläuft sich zum Stichtag auf T€ 13.200 (Vorjahr: T€ 202). Die Gesellschaft wird strukturell zu 59 % (Vorjahr: 54 %) durch Eigenmittel zu 24 % (Vorjahr: 36 %) durch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten finanziert. Dem Kapital steht langfristig gebundenes Anlagevermögen von 34 % (Vorjahr: 43 %) sowie Umlaufvermögen, Abgrenzungsposten und latente Steuern von 66 % (Vorjahr: 57 %) der Bilanzsumme gegenüber. Die langfristigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Pensionsrückstellungen i. H. v. T€ 352 (Vorjahr: T€ 386) und Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen i. H. v. T€ 2.548 (Vorjahr: T€ 2.546). Diesen Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen steht sogenanntes Deckungsvermögen i. H. v. T€ 1.439 (Vorjahr: T€ 1.137) gegenüber und ist somit saldiert zu betrachten. Die kurzfristigen Rückstellungen sind geprägt durch Rückstellungen für Instandhaltungen i. H. v. T€ 1.070 (Vorjahr: T€ 84) und Rückstellungen für Zoll und Fracht T€ 738 (Vorjahr: T€ 999) sowie für noch nicht abgerechnete Personalkosten in Höhe von T€ 2.604 (Vorjahr: T€ 1.760). Die Rückstellung für noch nicht abgerechnete Personalkosten beinhalten Verpflichtungen aus dem Aufbau von Zeitkonten, Resturlaubsansprüchen der Mitarbeitenden, variable Vergütungsansprüche sowie Beiträgen zur Berufsgenossenschaft und tariflichen Verpflichtungen zur Zahlung von Einmalzahlungen im Folgejahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verkörpern im Wesentlichen mittel- und langfristige Darlehen mit Zinsbindung. Ein Darlehen i. H. v. insgesamt T€ 418 ist mit einer kurzen Zinsbindung ausgestattet, jedoch durch einen Zinsswap in gleicher Höhe langfristig abgesichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. T€ 4.596 (Vorjahr: T€ 2.309) beinhalten vorwiegend Mietkaufverpflichtungen i. H. v. T€ 3.088 zur Finanzierung von Sachanlagen und kreditorische Debitoren i. H. v. T€ 114 sowie ein Lieferantenkredit i.H.v. T€ 1.000 zur Finanzierung von Umlaufvermögen und Lohnsteuerverbindlichkeiten i. H. v. T€ 389. 7. Ertragslage Das Ergebnis nach Steuern sowie der Umsatz sind unsere wesentlichen finanziellen Leistungskennzahlen, an denen nicht zuletzt unser internes Steuerungs- und Kontrollsystem ausgerichtet ist. Als weiteres Kriterium fließt in unsere Unternehmenssteuerung auch die Absatzmenge ein. Für das Jahr 2023 wurde neben einem weiteren Umsatzwachstum auch ein deutlich höheres Ergebnis geplant. Diese Planungen wurden vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs aus der Luftfahrt- und Automobilindustrie getätigt. Zusätzlich realisierten sich dringende Anpassungen in der Preisstruktur bei vielen Kunden. Im Zuge des veränderten Produktmixes und aufgrund fallender Rohstoffkosten verringerte sich der Materialaufwand erheblich, was zu einem hohen Rohertrag führte. Der Personalaufwand erhöhte sich weiter durch tarifliche Zahlungen, erhöhten Krankenstand, Altersteilzeit und Neueinstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind insbesondere durch gestiegene Ausgangsfrachten und Zölle gestiegen, beides im Zusammenhang mit gestiegenen Exporten insbesondere in die USA. Außergewöhnliche periodenfremde Posten Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden zudem außergewöhnliche periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 910 ausgewiesen. Diese resultieren aus der Ausbuchung von Forderungen gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied und dessen nahestehende Unternehmen. Das Ergebnis nach Steuern liegt mit 13,9 Mio. Euro deutlich über den bereits ambitionierten Planungen. Der Bedarf aus der Luftfahrtindustrie hat die ursprünglich geplanten Mengen weit übertroffen. Deshalb konnte mit der angepassten Preisstruktur und verbesserter Produktivität dieses herausragende Ergebnis erzielt werden.
8. Mitarbeitende Zum 31.12.2023 waren 436 Mitarbeitende bei der Aluminiumwerk Unna AG beschäftigt. Die Zahl der Mitarbeitenden stieg im Vergleich zum 31.12.2022 um 24. Für die größere Menge an Luftfahrtrohren mussten gerade im Bereich Rohrzug und Fertigmacherei Kapazitätsreserven durch eine höhere Anzahl von Schichten erschlossen werden. Die erforderlichen zusätzlichen Mitarbeitenden wurden dazu im Verlauf des Jahres eingestellt. Die durchschnittliche Krankheitsquote reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr (6,70%) auf 5,63%. Allerdings liegt der Krankenstand noch immer deutlich über dem Vor-Pandemie- Niveau. Hierbei scheint es sich um eine allgemeine gesellschaftliche Entwicklung zu handeln, denn laut statista.de betrug der Krankenstand der gesetzlich Versicherten im Jahr 2023 6,76%. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5520/umfrage/durchschnittlicherkrankenstand-in-der-gkv-seit-1991/) Die Ursachen für diese allgemeine Entwicklung sind nicht verstanden. Allerdings haben interne Untersuchungen für das erste Halbjahr 2023 ergeben, dass ca. 50% der Mitarbeitenden in diesem Zeitraum nur maximal 2 Tage krankgemeldet waren. Grundsätzlich bedeutet der hohe Krankenstand, dass die ausgefallenden Stunden durch Mehrarbeit oder zusätzliche Mitarbeiter abgedeckt werden müssen. Hinzu kommen die durch tarifliche Regelung zusätzlichen Urlaubstage, die optional durch die Mitarbeiter vermehrt in Anspruch genommen wurden. In unserer Unternehmenspolitik wie auch in unserem täglichen Handeln ist das Wohlergehen unserer Mitarbeitenden unser zentrales Anliegen. Work-Life Balance, die Vereinbarkeit von Familie mit dem Beruf, die intensivierte Nutzung mobiler Arbeit, individuell abgesprochene Arbeitszeitregelungen sowie ein umfassendes Angebot zur betrieblichen und außerbetrieblichen Weiterbildung bleiben das Fundament für die außerordentlich geringe Fluktuation unserer Mitarbeitenden. In der Produktion sind die Mitarbeitenden weiterhin durch Schichtarbeit auch an Wochenenden und Feiertagen enorm gefordert. Zudem stiegen die Anforderungen an die Flexibilität der Mitarbeitenden bei abteilungsfremden Einsätzen, um an den Engpässen die entsprechende Kapazität zur Verfügung zu stellen. Mit der erreichten Steigerung in der Produktivität war es möglich, die sehr hohe Produktionsleistung zu erreichen. Trotz der vielen Neueinstellungen war es nicht möglich offene Stellen für bestimmte Berufsgruppen zu besetzen. Selbst kurzfristig geschaltete Werbung im lokalen Radiosender führte nicht zum gewünschten Erfolg. Die Marketingstrategie, die bisher auf den Verkauf von Aluminiumrohren ausgerichtet war, wurde daraufhin so geändert, dass die Aluminiumwerk Unna AG im lokalen Umfeld als attraktiver Arbeitgeber erscheinen wird. Neben einer aktiven Kommunikation über Neuigkeiten aus dem Werk soll über Besuche an Schulen beziehungsweise über Besuche von Schulklassen im Werk, das Interesse an dem interessanten Arbeitsumfeld bei uns geweckt werden. Außerdem wurde entschieden, in der Zukunft die Ausbildung von gewerblichen Berufen zu intensivieren, um den Bedarf an den ausgebildeten Facharbeitern intern zu decken. 9. Risikomanagement Unsere Gesellschaft unterhält ein kontinuierlich aktualisiertes und integriertes Unternehmensplanungssystem bestehend aus einer Erfolgs-, Bilanz- und Liquiditätsplanung. Zusammen mit den weiteren Bausteinen des Risikofrüherkennungssystems wird sichergestellt, dass die wesentlichen Risiken frühzeitig erkannt werden können. Auf Seiten der Produktion wird dies durch ein geeignetes System zur Überwachung der Anlagen erreicht sowie durch vorbeugende Wartungspläne für unsere Anlagen. Unser Werkstoff Aluminium wird an der Börse notiert. Die laufenden Börsennotierungen bilden die Grundlage für unsere Einkaufs- und Verkaufsgeschäfte. Ebenso wie unsere Fremdwährungen US Dollar und Britisches Pfund zeigen diese drei zum Teil erheblich volatile Verläufe. Dieses könnte unsere Geschäftsergebnisse dramatisch belasten, wenn die Termine der zugrundeliegenden operativen Grundgeschäfte - wie die physischen Ein- und Verkäufe - voneinander abweichen. Zur Absicherung dieser eventuellen Risiken nutzen wir derivative Finanzinstrumente, welche wir ausschließlich für die Absicherung unserer Metallpreise und der Wechselkurse nutzen. Wir sichern grundsätzlich alle physischen Einkäufe aber auch alle physischen Verkäufe an der Börse durch jeweils gegenläufige LME-Kontrakte (unsere Sicherungsgeschäfte) ab. Für alle Ein- und Verkäufe in den Währungen US$ und GBP verfahren wir in der gleichen Weise mittels Devisentermingeschäften. Alle Grund- und die dazu gehörenden Sicherungsgeschäfte werden von uns buchmäßig geführt, wobei Einkaufs- und Verkaufspositionen jederzeit ausgeglichen sind. Eventuelle offene Positionen werden durch den Abschluss von Devisentermingeschäften geschlossen. Am Bilanzstichtag werden sämtliche buchmäßig geführten Grund- und die dazu gehörenden Sicherungsgeschäfte mit dem Marktpreis bewertet. Die Saldierung der sich ergebenden Aufwendungen und Erträge spiegelt den nicht realisierten Gewinn oder Verlust wider, wenn sämtliche Positionen zum Bilanzstichtag glattgestellt würden. Ergibt sich aus unserer Bewertung ein nicht realisierter Verlust, so wird dieser passiviert. Bei unseren langfristigen variabel verzinslichen Darlehen könnten Zinsschwankungsrisiken bestehen. Diesen begegnen wir mit einem Zinsswapvertrag. Dieses Sicherungsinstrument bildet jeweils mit dem dazu gehörenden Darlehen eine Bewertungseinheit. Theoretisch mögliche Ausfallrisiken unseres Forderungsbestandes begrenzen wir mit einer kontinuierlichen Überwachung der Zahlungseingänge sowie einem transparenten und straffen Debitorenmanagement. Dem Fachkräftemangel, hervorgerufen durch den demografischen Wandel, versuchen wir durch weitere Digitalisierung unserer Prozesse und unsere Ausbildungsinitiative und die veränderte Öffentlichkeitsarbeit zu begegnen. Unsere IT-Infrastruktur wird durch den Anfall von Daten und den elektronischen Informationsaustausch mit der Außenwelt permanent gestresst. Unser Risikomanagementsystem beinhaltet hier zum einen die Schaffung von Redundanzen und zum anderen die frühzeitige Identifizierung von potentiellen Angriffspunkten an unserem IT- System. 10. Chancen und Risiken 10.1 Deutschland Die politischen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland haben sich durch die Regierungen der letzten Jahre weiter verschlechtert. Deutschland ist durch Gesetze und Verordnungen weiterhin überreguliert. Der Anteil an industrieller Wertschöpfung am Bruttoinlandsprodukt nimmt immer weiter ab. Staatliche Regulierung und Aufsicht nimmt aufgrund zusätzlicher Gesetze und Verordnungen (ESG, Lieferkettengesetz) weiter zu. Dabei können die staatlichen Behörden trotz steigender Steuereinnahmen die hoheitlichen Aufgaben kaum bewältigen. Lange Wartezeiten auf Behördentermine und Bauanträge oder das marode Straßennetz zeugen von der prekären Situation. In manchen Bereichen profitieren die Unternehmen noch von erfolgreichen Projekten aus der Vergangenheit. Beispielsweise zeigte sich in den ersten Jahren des Brexits, der Vorteil der elektronischen Zollabwicklung ATLAS im Vergleich zur Situation im Vereinigten Königreich. 10.2 Energieversorgung Ein großes Projekt der aktuellen deutschen Regierung ist die Energietransformation. Durch die Außerbetriebnahme mehrerer Kraftwerke im Jahr 2021 und letztlich im Jahr 2023 wurde das Stromangebot im Markt reduziert. Das knapper werdende Angebot schlug sich schrittweise im zweiten Halbjahr 2021 in steigenden Preisen nieder. Da die Nachfrage nach Strom durch die anziehende Konjunktur immer weiter stieg, mussten immer häufiger teure Gaskraftwerke das letzte Kilowatt in das Stromnetz liefern. Der Rohstoff Gas verteuerte sich im Verlauf des Jahres 2022 durch den Ukrainekrieg und durch die politische Entscheidung kein Erdgas aus Russland zu beziehen. Da durch das weiter bestehende Merrit-Order-Prinzip der Lieferant des letzten Kilowatts den Strompreis bestimmt, schossen auch die Strompreise in ungeahnte Höhen. (BMWK, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/04/20230413-deutschland-beendet-das-zeitalter-der-atomkraft.html# :~: text=Die%20drei%20letzten%20Atomkraftwerke%20%E2%80%93%20Emsland,Sicherheit%20hierzulande%20wird%20deutlich%20erh%C3%B6ht. ; Das Ziel der von der Regierung initiierten Energietransformation ist es, immer mehr erneuerbare Energien für die Stromversorgung des Landes einzusetzen. Der Druck dafür ist in Deutschland besonders hoch, da auf die klimafreundliche Atomkraft verzichtet wird. Im April 2023 wurden unter großer medialer Aufmerksamkeit die letzten drei deutschen Kernkraftwerke abgestellt. Das große Problem von Wind- und Solarenergie ist die nur temporäre Verfügbarkeit und die lokale Entkoppelung von Erzeugung und Verbrauchern. Konventionelle Kraftwerke oder Stromimporte müssen Stromknappheit bei Dunkelflauten überbrücken, andererseits müssen Verbraucher bei einem Überangebot die Produzenten von Wind- und Solarstrom über das Netzentgelt für die Abregelung entschädigen. Für den Transport von Windstrom, der hauptsächlich im Norden des Landes erzeugt wird, fehlt die entsprechende Transportkapazität zu den Verbrauchern in der Mitte und im Süden Deutschlands. Es wird geschätzt, dass bis zum Jahr 2045 300 Milliarden Euro in den Ausbau von Stromtrassen und 150 Milliarden Euro in die Verteilnetze investiert werden müssen. Solange werden die von den Netzbetreibern vorgenommenen Re-Dispatchmaßnahmen für Abschaltungen sorgen, die auch von den Stromverbrauchern entschädigt werden müssen. (Bundesnetzagentur, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Veranstaltungen/240118/start.html#:~te%20einflie%C3%9Fen. ) Im Jahr 2023 stabilisierten sich an der Börse EEX die Arbeitspreise für Strom und Gas. Aktuelle Werte bedeuten allerdings immer noch eine Preisverdoppelung bei Strom im Vergleich zum Jahr 2020. Trotzdem bieten sich bei dieser Marktberuhigung Möglichkeiten der langfristigen Sicherung, denn eine weitere Reduzierung der Strompreise ist aufgrund der hohen Gestehungskosten nicht zu erwarten. Unsicherheiten bleiben beispielsweise beim Netzentgelt. Die Kosten für den Ausbau der Netze werden vom lokalen Anbieter auf die angeschlossenen Verbraucher umgelegt. Hier mussten in den letzten Jahren Preissprünge weit oberhalb der allgemeinen Inflation hingenommen werden. Beispielsweise stieg das Netzentgelt für die Aluminiumwerk Unna AG für das Jahr 2024 um 30%, da zugesagte Finanzmittel der deutschen Regierung aufgrund der Haushaltsnotlage nicht zur Verfügung gestellt werden konnten. (ntv, https://www.ntv.de/wirtschaft/Eon-Chef-befuerchtet-steigende-Strom-und-Gaspreise-article24632675.html#:~:text=Der%20Chef%20des%20Energiekonzerns%20Eon,2024%20steigende%20Strom%2D%20und%20Gaspreise. ) Ein weiterer Schritt in der Energietransformation soll die Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff werden. Die Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien könnte das Problem der temporären Verfügbarkeit durch Speicherung der Energie in Wasserstoff abmildern. Es ist geplant, die vorhandenen Gaspipelines für den Transport von Wasserstoff zu nutzen. Dieser Wechsel würde für uns eine Umstellung all unserer Gasverbraucher auf Wasserstoff als Energieträger bedeuten. (Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/documents/mwide_br_wasserstoff-roadmap-nrw web-bf.pdf ) Im Zuge der NRW Kampagne "Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächer" wurde im Jahr 2023 eine Solarleistung von 100 kWpeak angeschlossen. Dieser Solarstrom ist ausschließlich für den Eigenverbrauch bestimmt. Eine weitere Leistung von 220 kWpeak soll im Jahr 2024 angeschlossen werden. Solartankstellen für Elektroautos sind in der Planung. 10.3 Märkte Der Aluminiumverband in Deutschland erwartet für Deutschland ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 0,5%. Allerdings soll sich die Industrieproduktion um 0,1% weiter verringern. Diese wäre das dritte Jahr in Folge mit einer rückläufigen Industrieproduktion in Deutschland. Allgemein erwarten die Märkte eine Reduzierung der Zentralbankzinsen. Langfristige Hypothekenzinsen fallen bereits in Erwartung dieser Entwicklung. Dies könnte eine Wiederbelebung der Bauindustrie bedeuten, in dessen Folge auch andere Branchen wie der Maschinenbau wieder Fahrt aufnehmen könnten. (Aluminium Deutschland e.V., TKA-L Abschlusssitzung 2023, 05.12.23) Für den Maschinenbau erwartet man im Jahr 2025 wieder eine starke Nachfrage. Allerdings ist der Zeitpunkt, ab wann die Markterholung einsetzt noch unklar. In der Luftfahrtindustrie planen die beiden großen OEMs weiterhin Bauratensteigerungen für die nächsten Jahre. In Deutschland wurde die staatliche Subventionierung von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen am Ende des Jahre 2023 gestoppt. Trotz der Übernahme des Förderbetrages durch die Hersteller ist ein Einbruch in den Absatzzahlen zu verzeichnen. Ob dieser Rückgang durch die höheren Produktionszahlen bei den Autos mit Verbrennungsmotor kompensiert werden kann, ist aus heutiger Sicht nicht sicher. Aufgrund der steigenden Wehretats ist auch mit weiteren Aufträgen aus der Verteidigungsindustrie zu rechnen. (BAFA, https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen Antrag stellen/_neuen_antrag_stellen.html ) Die gegenwärtigen Standortbedingungen führen zu Absetzbewegungen einheimischer Produzenten. Nicht nur Unternehmen mit energieintensiver Produktion wollen ihre Produktion aufgrund der hohen Energiepreise ins Ausland verlagern. Es ist damit zu rechnen, dass unsere Kunden- und Zuliefermärkte sich weiter in das Ausland umsiedeln werden. Dort stehen wir dann mit Herstellern im Wettbewerb, die ihre Produkte auf Basis eines um Größenordnungen geringeren Energiepreisniveaus anbieten können. In der Aluminiumindustrie ist diese Entwicklung ebenfalls zu beobachten. Die Aluminiumhütten haben aufgrund der Energiepreise die Kapazitäten drastisch reduziert beziehungsweise die Aluminiumherstellung komplett eingestellt. Eine ähnliche Entwicklung ist auch in Europa zu verzeichnen. Seit Ende 2021 wurden Produktionskürzungen von insgesamt 1.200.000 t in Europa vorgenommen. Die kann zu einer reduzierten Verfügbarkeit von Hüttenaluminium und deren Folgeprodukte führen, gerade wenn sich die Nachfrage durch die anziehende Baukonjunktur erholt. Erhöhte Rohstoffpreise wären dann die Folge. Das Recycling von Aluminium wird dieses mögliche Mengendefizit nicht auffangen können, da die benötigten Mengen an Recycling-Aluminium noch in Produkten gebunden sind und erst später in den Stoffkreislauf zurückgegeben werden. Trotzdem fordern die Kundenmärkte vermehrt einen höheren Anteil an Recycling-Aluminium, ohne dass von dort entsprechende Mengen bereitgestellt werden. (TRIMET Aluminium SE, Metallfrühstück 2023) 10.4 Das Werk Die Aluminiumwerk Unna AG wird im Jahr 2024 110 Jahre alt. Das Werk ist historisch am Standort Uelzener Weg 36 gewachsen und hat sich dabei immer mit den Abnehmermärkten weiterentwickelt. Daraus sind die bestehende Gebäudestruktur und der existierende Maschinenpark entstanden. Während die Gebäude und dabei insbesondere die Dächer weitgehend saniert sind, müssen sukzessive wichtige Maschinen im Werk modernisiert oder überholt werden. Beispielsweise wurden im Jahr 2023 eine umfangreiche Modernisierung und Instandhaltung für die beiden vorhandenen Entfettungsanlagen bestellt. Eine weitere große Instandhaltung wird an unserer größten Presse im Jahr 2025 erfolgen. Weitere Modernisierungen von wichtigen Anlagen sind angezeigt. Hierfür müssen Partner identifiziert werden, die diese Projekte zuverlässig im vereinbarten Zeitrahmen abwickeln können. Unsere Erfahrungen zeigen, dass bisherige Lieferanten sich während der Pandemiezeit umorientiert haben und teilweise Leistungen aus der Vergangenheit nicht mehr erbringen können und wollen. Aufgrund des gesellschaftlichen Drucks den Anteil von erzeugtem CO 2 an der Herstellung von Produkten transparent zu machen, treffen vermehrt Wünsche aus den Abnehmermärkten nach dem CO 2 -Gehalt an den jeweiligen Produkten bei uns ein. Es wird deshalb in den nächsten Jahren eine wichtige Aufgabe für uns sein, Informationen darüber den Kunden auszuhändigen. Dazu müssen all unsere Prozesse hinsichtlich der CO 2 - Erzeugung analysiert und dann den individuellen Produktionslosen zugeordnet werden. Diese dafür notwendigen Ausgaben sind im Budgetentwurf für das Jahr 2024 berücksichtigt. Die geschaffene Transparenz wird die gerade in Deutschland bestehenden Kundenwünsche erfüllen. Ein Vorteil im globalen Wettbewerb entsteht aber nur dann, wenn bei der Kaufentscheidung die Forderung nach einem niedrigen Preis der erfüllten Anforderung nach einem niedrigerem CO 2 -Gehalt im Produkt untergeordnet wird. 11. Ausblick Am 20.12.2023 wurde das Jahresbudget für das Jahr 2024, das durch die Bottom-up Methode entwickelt wurde, vom Aufsichtsrat verabschiedet. In diesem Budget schreiben wir die Entwicklung aus dem Jahr 2023 weiter fort. Da wir bei wesentlichen Kunden und Märkten keine Veränderungen erwarteten, liegt der geplante Umsatz bei 126 Millionen Euro. Eine Veränderung des Produktmixes wird demnach nicht erwartet. Die Materialbeschaffung und die Energieversorgung sind bereits für das gesamte Jahr durch entsprechende Lieferverträge abgesichert. Allerdings wird das Ergebnis nach Steuern durch die geplanten Modernisierungsmaßnahmen und die gestiegenen Netzentgelte für die Stromversorgung leicht geringer ausfallen. Es muss ergänzend dazu angemerkt werden, dass die Anzahl der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Welt im letzten Jahr zugenommen hat. Zudem können globale Handelswege kurzfristig versperrt sein, was zu höheren Kosten bei dem Bezug von Leistungen oder Vormaterial führen kann. Aufgrund der Vernetzung der globalen Wirtschaft wären dann auch schnell kurzfristige Ausfälle von Kundenmärkten möglich. Diese unvorhergesehenen Ereignisse können in der Planung nicht abgebildet werden. 12. Schlusserklärung Der Liu Family Trust, Kaimaninseln, hält mittelbar 74,84 % der Anteile an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft, so dass die AWU gemäß § 17 Absatz 1 und 2 Aktiengesetz ein abhängiges Unternehmen des Liu Family Trust ist. Der Liu Family Trust ist mittelbar über die Enkelgesellschaft China Zhongwang Holdings Ltd. mit 75,05 % an der Zhongwang Aluminium Deutschland GmbH beteiligt. Diese ist unmittelbar mit 26,99 % und mittelbar mit 72,73 % über die Aluminiumwerk Unna Beteiligungs GmbH, Unna, an der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft (AWU), Unna, beteiligt. Die Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft ist damit abhängig im Sinne des § 17 Absatz 1 und 2 Aktiengesetz. Zwischen dem Liu Family Trust und der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft besteht weder ein Beherrschungsvertrag noch ein Gewinnabführungsvertrag. Der Vorstand der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft hat daher gemäß § 312 Aktiengesetz einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen - den sogenannten Abhängigkeitsbericht - erstellt und an dessen Ende die folgende zusammenfassende Erklärung abgegeben: "Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2023 nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens wurden im Geschäftsjahr 2023 nach unserer Kenntnis weder getroffen noch unterlassen."
Unna, den 29. Mai 2024 Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft Der Vorstand Volker A. Findeisen BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft, Unna EINGESCHRÄNKTE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft, Unna - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE EINGESCHRÄNKTEN PRÜFUNGSURTEILE Die Werthaltigkeit von unter den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Forderungen aus Vorauszahlungen gegen einen Lieferanten in Höhe von TEUR 2.939 ebenso wie die Werthaltigkeit von Forderungen aus einem Leistungsaustausch mit einem Kunden in Höhe von TEUR 669, welche unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden, sind nicht hinreichend nachgewiesen, da uns die Zahlungsfähigkeit des Lieferanten bzw. Kunden und auch die Zahlungsfähigkeit eines Garanten nicht nachgewiesen werden konnten und wir durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über die Werthaltigkeit der Sonstigen Vermögensgegenstände und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gewinnen konnten. Wir können daher nicht ausschließen, dass Änderungen insbesondere am Ausweis der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Sonstigen Vermögensgegenstände, des Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals hätten vorgenommen werden müssen. Dieser Sachverhalt beeinträchtigt möglicherweise auch die Darstellung des Geschäftsverlaufs im Lagebericht einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 29. Mai 2024 BDO
AG
Fritz, Wirtschaftsprüfer Linnenbäumer, Wirtschaftsprüferin Gewinnverwendungsbeschlussder Hauptversammlung der Aluminiumwerk Unna AGDie ordentliche Hauptversammlung der Aluminiumwerk Unna AG vom 21. August 2024 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Aluminiumwerk Unna AG per 31. Dezember 2023 in Höhe von € 47.329.646,13 wie folgt zu verwenden: "Es wird keine Dividende ausgezahlt"
Unna, 21. August 2024 Der Vorstand Volker Findeisen Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten sorgfältig wahrgenommen und den Vorstand der Gesellschaft kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Im Berichtsjahr fanden zwei ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. An allen Aufsichtsratssitzungen hat auch der Vorstand teilgenommen. Sämtliche Beschlüsse des Aufsichtsrates wurden einstimmig von den teilnehmenden Aufsichtsratsmitgliedern gefasst. Am 30. März.2023 erteilte der Aufsichtsrat im schriftlichen Beschlussverfahren seine Zustimmung zu einem Nachtrag zum Schiedsverfahren im Zusammenhang mit einem ehemaligen Mitglied des Vorstandes. Am 13. Juli 2023 verständigte sich der Aufsichtsrat über die der Hauptversammlung zur Wahl vorzuschlagenden neuen Aufsichtsratsmitglieder im schriftlichen Verfahren. In einer Sitzung am 20. Juni 2023 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 befasst und sich hierzu intensiv mit dem Vorstand und Wirtschaftsprüfern beraten. Ebenso wurde der Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung sowie der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erörtert. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat umfassend über die laufende Geschäftsentwicklung sowie die anstehenden Investitionsprojekte informiert. Auch der Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2022 war Gegenstand dieser Sitzung. Am 01. September 2023 konstituierte sich der neue Aufsichtsrat nach seiner Wahl durch die Hauptversammlung am 29. August 2023 im schriftlichen Verfahren. Am 29. November 2023 fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss über die Verlängerung des Vorstandsvertrages von Herrn Volker Findeisen. In der abschließenden Sitzung am 20. Dezember 2023 erörterte und genehmigte der Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand das Budget für das Geschäftsjahr 2024. Daneben wurde die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und ein großes Investitionsprojekt erörtert. Neben den genannten ordentlichen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand laufend, mindestens monatlich, über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft eingehend informiert. Die Berichte des Vorstands wurden mit dem Aufsichtsrat in den jeweiligen Sitzungen erörtert und von ihm auf Plausibilität überprüft. Die positiven Entwicklungen, die im Budget für das Berichtsjahr 2023 erwartet wurden, wurden übertroffen und waren gleichfalls Thema der Erörterungen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde stets hinreichend Gelegenheit gegeben, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Neben der Zusammenarbeit aufgrund besonderer Kontrollaufgaben hat der Vorstand den Aufsichtsrat im Berichtsjahr laufend über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge unterrichtet. Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellte und dem Aufsichtsrat vorliegende Jahresabschluss der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Der Jahresabschluss wurde mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen, da die Werthaltigkeit von unter den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Forderungen aus Vorauszahlungen gegen einen Lieferanten in Höhe von TEUR 2.939 ebenso wie die Werthaltigkeit von Forderungen aus einem Leistungsaustausch mit einem Kunden in Höhe von TEUR 669, ausgewiesen unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, auch durch alternative Prüfungshandlungen nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte. Ebenso wurde der dem Aufsichtsrat vorliegende Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer war von der Hauptversammlung am 29. August 2023 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Abhängigkeitsberichtes des Vorstandes beauftragt worden. Der Abschlussprüfer berichtete in der Aufsichtsratssitzung vom 03. Juli 2024 über die wesentlichen Ergebnisse dieser Prüfungen und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers über den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zustimmend zur Kenntnis genommen, seinerseits den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft, abschließend keine Einwendungen erhoben und den Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt. Der Abschlussprüfer hat am 29. Mai 2024 dem Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 den gesetzlichen Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der Aufsichtsrat hat ebenfalls den Abhängigkeitsbericht des Vorstandes als auch den Bericht des Abschlussprüfers geprüft und stimmt sowohl dem Bericht des Vorstands als auch dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zu. Gegen die Schlusserklärung des Vorstandes im Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurden vom Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben. Wir danken allen Mitarbeitern für die besonderen Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Unna, 03. Juli 2024 Für den Aufsichtsrat Fei Wang, Vorsitzender |
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