Prof. Kollhoff Generalplanungs-GmbH

Fasanenstraße 70, 10719 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 62405
Eingetragen
31.8.2004
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Erbringung bauspezifischer Generalplanerleistungen, insbesondere die Zusammenfassung und Koordination aller am Bau beteiligter Fachplaner.

Historie

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Management

NameRolle
Hans Prof. Kollhoff
seit 31.8.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Prof. Kollhoff Generalplanungs-GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ zum 31. Dezember 2016

AKTIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstande 1.746,00 2.976,00
II. Sachanlagen 62.403,00 93.089,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstande 661.665,63 1.019.968,32
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 20.620,90 3.211,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.554,74 4.667,84
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 398.595,49 231.264,53
1.150.585,76 1.355.177,14

PASSIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust - 424.160,08 - 256.829,12
III. Nicht gedeckter Fehlbetrag 398.595,49 231.264,53
0,00 0,00
B. Rückstellungen 14.900,00 227.339,50
C. Verbindlichkeiten 1.135.685,76 1.127.837,64
1.150.585,76 1.355.177,14

ANHANG 2016

Allgemeine Angaben

Die Prof. Kollhoff Generalplanungs-GmbH, Berlin, ist beim Amtsgericht Berlin/ Charlottenburg unter der Nr. HRB 62405 eingetragen.

Die Prof. Kollhoff Generalplanungs-GmbH, Berlin, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.

Im Jahresabschluss 2016 werden die durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRuG) geänderten Vorschriften erstmals angewendet. Anpassungen gegenüber dem Vorjahr waren nicht notwendig.

Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB) sowie die Vermerke nach § 42 Abs. 3 GmbHG wurden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).

Die Gegenstände des Anlagevermögens werden durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen, in dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge und Abgänge, die Abschreibungsbeträge sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter enthalten sind. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen werden auf Basis steuerlich anerkannter Nutzungsdauern sowie tatsächlicher betrieblicher Gegebenheiten vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis von EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 wurden im Zugangsjahr in einen Sammelposten eingestellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.

Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind nach vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen ermittelt worden und zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Erläuterungen zur Bilanz

Verbindlichkeiten

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten von TEUR 1.136 (Vj.: TEUR 1.128) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 6 (Vj.: TEUR 2) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 6 (Vj.: TEUR 7).

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 140 und beinhaltet ausschließlich Verpflichtungen aus Mietverträgen.

Sonstige Angaben

Gegenüber dem Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag seitens der Gesellschaft Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 549 (Vj.: TEUR 895).

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 9 Mitarbeiter.

Die Geschäfte wurden im Berichtsjahr durch Herrn Prof. Hans Kollhoff, Architekt, geführt.

Gez. Prof. Hans Kollhoff am 23. Januar 2018.

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