Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 43074
Vorher
ALLMESON GmbH, Metalle - Sondermetalle
Eingetragen
10.7.1987
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Der Handel mit Metallhalbzeugen

Historie

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Management

NameRolle
Florian Sietzy
seit 11.10.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Sietzy Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Gerhard Schneider
Guaitastraße 32, 61476 Kronberg
12.700 €
50.00%
Bernd Lothar Bierwirth
Finkenweg 13, 63674 Altenstadt
12.700 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ALLMESON GmbH, Metalle-Sondermetalle

Heusenstamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 29.163,00 32.821,00
I. Sachanlagen 29.163,00 32.821,00
B. Umlaufvermögen 247.224,95 209.555,30
I. Vorräte 164.998,09 159.184,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 65.253,49 49.469,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.973,37 901,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 49,33 111,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 276.437,28 242.487,30

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 77.641,44 41.133,04
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 51.641,44 15.133,04
B. Rückstellungen 16.136,00 9.375,00
C. Verbindlichkeiten 182.659,84 191.979,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 276.437,28 242.487,30

Anhang

I.                    Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 263 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften & Co. gemäß §§ 264 bis 335 HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Gemäß § 267 Absatz 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Absatz 3 HGB wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite ausgewiesen und die Bilanzsumme entsprechend verringert.

II.                  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss der Firma ALLMESON GmbH, Metalle-Sondermetalle wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

III.                Angaben zu Bilanzposten


Die Gesellschaft hatte gegenüber der Gesellschafterin Verbindlichkeiten in Höhe von 100.000,00 Euro. Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 4,5%.
Der Bilanzausweis der vorgenannten Verbindlichkeiten erfolgt unter den "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen".
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):


Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition

Gesamt

bis zu
einem Jahr

von einem Jahr bis zu fünf Jahren

über
fünf Jahre

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

12.235,58
(21.838,99)

12.235,58
(21.838,99)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

47.541,38
(22.233,08)

47.541,38
(22.233,08)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

3. Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen

109.000,00
(145.683,56

0,00
(0,00)

109.000,00
(145.683,56

0,00
(0,00)

4. Sonstige Verbindlichkeiten
 

13.882,88
(2.223,63))

13.882,88
(2.223,63)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

Summe
 

182.659,84
(191.979,26)

73.659,84
(46.295,70)

109.000,00
(145.683,56)

0,00
(0,00)


 
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

IV.               Sonstige Angaben


Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Erich Sietzy und Herrn Florian Sietzy. Sie sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
 
Obertshausen, den 05.05.2011
 
Gez. Hans-Erich Sietzy

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