ALLMESON
GmbH, Metalle-Sondermetalle
Heusenstamm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.163,00 |
32.821,00 |
| I.
Sachanlagen |
29.163,00 |
32.821,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
247.224,95 |
209.555,30 |
| I.
Vorräte |
164.998,09 |
159.184,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.253,49 |
49.469,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.973,37 |
901,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
49,33 |
111,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
276.437,28 |
242.487,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
77.641,44 |
41.133,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
51.641,44 |
15.133,04 |
| B.
Rückstellungen |
16.136,00 |
9.375,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
182.659,84 |
191.979,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
276.437,28 |
242.487,30 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva
erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden
Grundsätze der §§ 238 bis 263 HGB sowie den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften & Co. gemäß
§§ 264 bis 335 HGB. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit
einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
Gemäß § 267 Absatz 1 Satz 1 HGB in
Verbindung mit § 268 Absatz 3 HGB wird ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite
ausgewiesen und die Bilanzsumme entsprechend
verringert.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma ALLMESON GmbH,
Metalle-Sondermetalle wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag
realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden
beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko
wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den
Forderungsbestand berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
III.
Angaben zu Bilanzposten
Die Gesellschaft hatte gegenüber der
Gesellschafterin Verbindlichkeiten in Höhe von
100.000,00 Euro. Die Verzinsung erfolgt
vertragsgemäß mit 4,5%.
Der Bilanzausweis der vorgenannten Verbindlichkeiten
erfolgt unter den "Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen".
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß
§ 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende
Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):
Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition |
Gesamt |
bis zu
einem Jahr |
von einem Jahr bis zu fünf Jahren |
über
fünf Jahre |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
12.235,58
(21.838,99) |
12.235,58
(21.838,99) |
0,00
(0,00) |
0,00
(0,00) |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
47.541,38
(22.233,08) |
47.541,38
(22.233,08) |
0,00
(0,00) |
0,00
(0,00) |
3. Verbindlichkeiten gegen verbundene
Unternehmen |
109.000,00
(145.683,56 |
0,00
(0,00) |
109.000,00
(145.683,56 |
0,00
(0,00) |
4. Sonstige Verbindlichkeiten
|
13.882,88
(2.223,63)) |
13.882,88
(2.223,63) |
0,00
(0,00) |
0,00
(0,00) |
Summe
|
182.659,84
(191.979,26) |
73.659,84
(46.295,70) |
109.000,00
(145.683,56) |
0,00
(0,00) |
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch die
Geschäftsführer Herrn Hans-Erich Sietzy und Herrn
Florian Sietzy. Sie sind von den Beschränkungen des
§181 BGB befreit.
Obertshausen, den 05.05.2011
Gez. Hans-Erich Sietzy
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