50° Nord GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sedat Aktas seit 27.8.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 23.62% | |
| 11.88% | |
| 10.88% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
5 von 11 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KA-18 GmbHWörrstadt (vormals: Mainz)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden ebenfalls linear abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 250 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa 4 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 250 bis € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe / Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Die Herstellungskosten umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen (§ 284 II 5. HGB). Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt (§ 253 I HGB). Im Abschlussjahr geleistete Vorauszahlungen wurden mit dem Nominalwert in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Angaben zur Bilanz In den Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) mit insgesamt EUR 3.594,25 enthalten (Vorjahr: T€ 4). Die Konten sind unverzinslich. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt € 497.323,57 (Vorjahr: TEUR 1.620). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr beträgt € 1.002.454,00 (Vorjahr: T€ 602). (§ 268 V 1 HGB) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt € 582.454,00 (Vorjahr: T€ 389) (§ 285 1.a HGB). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt € 25.147,06.(Vorjahr: T€ 940). Bei den Sicherheiten handelt es sich um Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung (§ 285 1.b HGB). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 552.854,15 (Vorjahr: T€ 282). Die Darlehen werden lt. Vereinbarung verzinst. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB). Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Sonstige Pflichtangaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigen Arbeitnehmer betrug 14 (§ 285 Nr. 7 HGB). Von den Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Das Unternehmen ist zum Stichtag des 31.12.2020 handelsrechtlich überschuldet, es besteht ein negatives Eigenkapital von € 311.958,14. Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit bestehen derzeit nicht. Eine Prüfung dahingehend, ob aus den vorgenannten Umständen eine insolvenzrechtlich relevante Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung resultiert, ist weder beauftragt, noch erfolgt.
Wörrstadt, den 26. August 2021 gez. Sedat Aktas Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. November 2021 |
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