GEPARD Grundstücks GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ines Deparade seit 7.6.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ines Deparade | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BAUDIENST GmbHFriedrichsthalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANGDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Für die Gesellschaft besteht gemäß § 238 Abs. 1 HGB Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte im Geschäftsjahr nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Buchführung wird mittels elektronischer Datenverarbeitung erstellt. Neben den Sachkonten bestehen Personenkonten für Gläubiger und Schuldner. Die Zahlen des Vorjahresabschlusses sind auf den Konten richtig vorgetragen. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB in Kontenform. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres in € angegeben. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten deren Vereinnahmung im Jahresabschluss erfasst. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote gemäß § 248 Abs. 1 und Abs. 2 HGB wurden beachtet. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet worden, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter und Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der nach den deutschen steuerlichen Bestimmungen zugelassenen Zeiträumezeitanteilig und überwiegend linear, teilweise auch degressiv, vorgenommen. Bei beweglichen Vermögensgegenständen wird ab dem Wirtschaftsjahr im Jahr der Anschaffung die Abschreibung pro rata temporis berechnet. Bei selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen, deren Anschaffungskosten den Betrag von € 150,00 über- und den Betrag von € 410,000 nicht übersteigen, wird ab dem Wirtschaftsjahr in Übereinstimmung mit der steuerlichen Regelung des § 6 EStG aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung als sofort abzugsfähiger Aufwand erfasst. Im Anlagenverzeichnis wird ein Abgang ausgewiesen. Die steuerliche so genannte Poolabschreibung gemäß 6 Abs. 2a EStG für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 150,00 bis zu € 1.000,00 wird für die vergangenen Wirtschaftsjahre fortgeführt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Das Stammkapital wurde zum Nennkapital angesetzt. Der Jahresabschluss wird ohne einen Gewinnverwendungsvorschlages der Geschäftsführung der Gesellschaft aufgestellt. Rückstellungen sind gem. § 249 Abs. 1 HGB in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gemäß § 253 Abs.1 S.2 HGB zur Erfüllung der Verbindlichkeit notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von € 15.385,10 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, im übrigen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es sind kein Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entstanden. Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen € 728,44. Sie sind unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist zum Ende des Wirtschaftsjahres Herr Jürgen Günther.
Oranienburg, den 20. März 2015 Jürgen Günther (Geschäftsführer) |
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