Faye GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Uhren und Schmuck
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tassilo Chibidziura seit 14.12.2020 | Geschäftsführer |
Clemens Offergeld seit 14.12.2020 | Geschäftsführer |
Volker Güldenpfennig seit 14.12.2020 | Geschäftsführer |
Sascha Tauber seit 14.12.2020 | Geschäftsführer |
Markus Hellenthal seit 14.12.2020 | Geschäftsführer |
Ralf Henschel-Winkler seit 14.12.2020 | Geschäftsführer |
Klaus Romer seit 14.12.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 34.56% | |
| 25.01% | |
| 20.21% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
7 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 7 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
consolut group gmbhMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023BilanzAktiva
AnhangDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und verzichtet daher gestützt auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB auf die Anhangangaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB, § 285 Nr. 2-4, 8, 9 Buchstabea und b, Nr. 10-12, Nr. 14, 15, 15a, 17-19, 21, 22, 24, 26-30, 32-34 HGB. Unterzeichnung des JahresabschlussesMannheim, den 12.05.2023 § 284 Abs. 1 HGB: Angaben zur Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden vollständig dort getätigt. Von einem etwaigen Wahlrecht zum Verzicht auf solche Angaben wurde kein Gebrauch gemacht. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB: Angabe und Begründung für die Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Geschäftsjahr wurde von den nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht abgewichen. § 285 Nr. 1 HGB: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren und Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren bestehen nicht. Es sind keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte gesichert. § 285 Nr. 3a HGB: Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Verpflichtungen aus Altersversorgung sowie ggü. verbunden Unternehmen sind gesondert auszuweisen. Derartige Verpflichtungen bestehen nicht. § 285 Nr. 7 HGB: Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter; ohne Unterteilung (§ 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB) Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt. § 285 Nr. 9 Bst. c) HGB: Gewährte Kredite und übernommene Haftungen zu Gunsten der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats, des Beirats und ähnlicher Organe Keine § 285 Nr. 14a HGB: Informationen zum Konzernabschluss, zum kleinsten Konsolidierungskreis. Auf die Angabe zum Ort der Offenlegung wird verzichtet (§ 288 Abs. 1 Nr. 3 HGB) Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht nicht. § 285 Nr. 20 HGB: Grundlegende Annahmen und Bewertungsmethoden sowie Umfang und Art der nach § 340e HGB bewerteten derivativen Finanzinstrumente Derartige Finanzinstrumente bestehen nicht. § 285 Nr. 25 HGB: Anschaffungskosten, Zeitwert und Erfüllungsbetrag der Vermögensgegenstände und Schulden im Fall der Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Eine solche Verrechnung erfolgte nicht. § 285 Nr. 31 HGB: Erläuterungen zu Art und Höhe von Erträgen und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung Derartige Aufwendungen und Erträge sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.
consolut group gmbh Tassilo Chibidziura, Geschäftsführer Klaus Romer, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2023 festgestellt. |
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