Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 5373
Eingetragen
31.3.2003
Branche
Großhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
der Handel mit Herrenbekleidung jeder Art einschließlich Zubehör und sonstigen Modeartikeln. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Sie kann sich an anderen Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Andrea Angerhausen
seit 31.3.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Andrea Angerhausen GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.041,00 4.527,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.078,00 3.211,00
II. Sachanlagen 963,00 1.316,00
B. Umlaufvermögen 148.545,25 162.720,52
I. Vorräte 138.615,00 149.690,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.684,92 7.751,84
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.245,33 5.278,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5,76 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 86.250,14 89.036,72
Bilanzsumme, Summe Aktiva 237.842,15 256.284,24

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 114.601,31 130.289,41
III. Jahresüberschuss 2.786,58 15.688,10
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 86.250,14 89.036,72
B. Rückstellungen 1.800,00 1.800,00
C. Verbindlichkeiten 236.042,15 254.484,24
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 81.719,69 95.431,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 237.842,15 256.284,24

Anhang

1. Allgemeine Angaben


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes berücksichtigt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvor-schriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Durchbrechungen der Dartstellungs- und Methodenstetigkeit, die
Sich aufgrund der erstmaligen Anwendungen des BilMoG ergeben werden gem. Art. 67 Abs. 8 S. 1 EG-HGB nicht angegeben.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederuns- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
  

a. Bilanzierungsgrundsätze


Im Jahresabschluss sind sämtlich Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzung, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.  Aufwendungen für die Beschafftung des Eigenkapitals, sowie  für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
  

b. Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen
Mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. Es wurden alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.  Gewinne sind dagegen nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlusstichtag realisiert wurden.

Im einzelnen wurde wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bis 410,- € wurden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten zwischen 150 €
Und 1.000 € wurde in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG unter Berück-sichtigung der Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit
Die sogenannte Pool-Regelung angewndet. Die Abschreibung der in den Pool aufgenommenen Vermögensgegenstände wird einheitlich linear über 5 Jahre vorgenommen.

Vorräte wurde zu Anschaffungskostenangesetzt. Sofern der Markt-preis am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser zu Grunde ge-
legt.

Forderungen wurden grundsätzlich zu Nennwerten bewertet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen
Wurden nicht vorgenommen.


Rückstellungen sind mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildeten Erfüllungsbetrag bewertet und notwendig wie ausreichen bemessen.
   
 
2. Angaben zur Bilanz


a)   Grundsätzlich wird auf die ausführlichen Gliederungen und  Ausführungen im Kontennachweis zur Bilanz verwiesen.

 b)   Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage bei efügten Anlagespiegel zu entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die  Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).

3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung


a)   Grundsätzlich wird auf die ausführlichen Gliedergen und Ausführungen im Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen.

b)    Gesamtkostenverfahren

     Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

4. Sonstge Angaben
  

a. Haftungsverhältnisse werden soweit vorhanden auf der Passivseite der Bilanz vermerkt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3 HGB sind
 -   Leasingvertrag Mobilien                    4.531,02 €
    
     Der Vertrag bezieht sich auf PKW-Leasing
  

b. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflich-  tungen


Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die durch Pfandrechte oder ähnliche rechte gesichert sind, beträgt 55.500,74 €.

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Rangrücktritt

Darlehnsforderung Andrea Angerhausen i. H. von 121.947,86 €  

    c) Geschäftsführer und Vergütung der Geschäftsführer

        Andrea Angerhausen

       Die Geschäftsführerin Frau Andrea Angerhausen ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen        Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzuneh-
       men.    

       Von der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird im Hinblick auf §
       286 Abs. 4 HGB abgesehen.
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 121.947,86 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 118.317,39 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2011 festgestellt.

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