Andrea
Angerhausen GmbH
Krefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.041,00 |
4.527,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.078,00 |
3.211,00 |
| II.
Sachanlagen |
963,00 |
1.316,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
148.545,25 |
162.720,52 |
| I.
Vorräte |
138.615,00 |
149.690,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.684,92 |
7.751,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.245,33 |
5.278,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5,76 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
86.250,14 |
89.036,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
237.842,15 |
256.284,24 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
114.601,31 |
130.289,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.786,58 |
15.688,10 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
86.250,14 |
89.036,72 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
236.042,15 |
254.484,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
81.719,69 |
95.431,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
237.842,15 |
256.284,24 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes berücksichtigt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvor-schriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Durchbrechungen der Dartstellungs- und
Methodenstetigkeit, die
Sich aufgrund der erstmaligen Anwendungen des BilMoG
ergeben werden gem. Art. 67 Abs. 8 S. 1 EG-HGB nicht
angegeben.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederuns- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbHG aufgestellt.
a. Bilanzierungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtlich
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzung, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die
Beschafftung des Eigenkapitals, sowie für
immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht
entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
b. Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen
Mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde
von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. Es
wurden alle Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt. Gewinne sind dagegen nur
berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlusstichtag
realisiert wurden.
Im einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bis 410,- €
wurden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG unter
Berücksichtigung der Wesentlichkeit und
Wirtschaftlichkeit im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten zwischen 150 €
Und 1.000 € wurde in Anlehnung an § 6 Abs.
2a EStG unter Berück-sichtigung der Grundsätze
der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit
Die sogenannte Pool-Regelung angewndet. Die
Abschreibung der in den Pool aufgenommenen
Vermögensgegenstände wird einheitlich linear
über 5 Jahre vorgenommen.
Vorräte wurde zu Anschaffungskostenangesetzt.
Sofern der Markt-preis am Bilanzstichtag niedriger war,
wurde dieser zu Grunde ge-
legt.
Forderungen wurden grundsätzlich zu Nennwerten
bewertet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt.
Einzelwertberichtigungen
Wurden nicht vorgenommen.
Rückstellungen sind mit ihrem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebildeten Erfüllungsbetrag bewertet und notwendig wie
ausreichen bemessen.
2.
Angaben zur Bilanz
a) Grundsätzlich wird auf die
ausführlichen Gliederungen und Ausführungen
im Kontennachweis zur Bilanz verwiesen.
b) Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist aus dem als Anlage bei
efügten Anlagespiegel zu entnehmen. Hieraus ergeben
sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres
(§ 268 Abs. 2 HGB).
3.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
a) Grundsätzlich wird auf die
ausführlichen Gliedergen und Ausführungen im
Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen.
b)
Gesamtkostenverfahren
Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
4.
Sonstge Angaben
a. Haftungsverhältnisse werden soweit vorhanden
auf der Passivseite der Bilanz vermerkt. Sonstige
finanzielle Verpflichtungen in Sinne des § 285 Nr. 3
HGB sind
- Leasingvertrag
Mobilien
4.531,02 €
Der Vertrag bezieht sich auf
PKW-Leasing
b. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflich- tungen
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche rechte gesichert sind, beträgt 55.500,74
€.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Rangrücktritt
Darlehnsforderung Andrea Angerhausen i. H. von
121.947,86 €
c)
Geschäftsführer und Vergütung der
Geschäftsführer
Andrea
Angerhausen
Die
Geschäftsführerin Frau Andrea Angerhausen ist
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzuneh-
men.
Von der Angabe
der Geschäftsführerbezüge wird im Hinblick
auf §
286 Abs. 4 HGB
abgesehen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 121.947,86 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 118.317,39 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2011 festgestellt.
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